Ein CO2-Preis von 60€ als Einstieg und eine Erhöhung auf 180€ in 4 Jahren ist zu steil.
Wir schlagen deshalb einen höheren Einstiegspreis und statt 4 Jahre 7 Jahre bis zu 180€ vor.
Die Länder Schweiz und Schweden beweisen, dass ein Start von ca. 80€ bzw. 115€ wirtschaftlich verträglich ist.
An dieser Stelle soll verdeutlicht werden, wie der Einstiegspreis von 80€ ermittelt wurde:
Eine angemessene CO2-Steuer, darf Bürger und Unternehmen nicht überfordern, soll die gesellschaftlichen Kosten für die Klimazerstörung über die Zeit vollständig abbilden und eine Verhaltensänderung erzeugen. Um eine Verhaltensänderung zu erzeugen, muss die CO2-Steuer aber oberhalb von üblichen Preisschwankungen liegen.
Untergrenze der CO2-Steuer: die Schwankungen in den Kraftstoffpreisen
Die Schwankungen des Jahres 2018 betrugen bei Benzin laut ADAC 20ct/L -->86€/t CO2
Obergrenze der CO2-Steuer: die vom Umweltbundesamt ermittelten Klimaschäden
180€ je t CO2 (2016). Tendenz weiter steigend.
Ein Einstiegspreis von 80€ je t CO2 entspricht einer Preiserhöhung von ca. 20ct je L Benzin und ca.4ct je kWh Strom. Das ist insbesondere in Verbindung mit einer Rückerstattung sozial verträglich.
Kontinuierliche Erhöhung der CO2-Steuer
Die CO2-Steuer muss schrittweise erhöht werden, bis die Klimaneutralität der Wirtschaft hergestellt ist. Grund: Mit zunehmender Reduktion des Verbrauchs an fossilen Rohstoffen sinken die Belastungen der Marktteilnehmer aus der CO2-Steuer. Um Anreize zur Umstellung weiter aufrecht zu erhalten, muss die Steuer kontinuierlich erhöht werden.
Die CO2-Abgabe muss transparent und verbindlich sein.
Um auch langfristige Investitionen positiv beeinflussen zu können, sollte der Steigerungspfad über 5-10 Jahre festgelegt sein, damit Sicherheit auch für langfristige Investitionen besteht.
weiterführende Dokumente:
Prof. Stefan Rahmstorf: https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/warum-ein-co2-preis-gerecht-und-notwendig-ist/
Weltbank Carbon Pricing Report 2018: https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/29687/9781464812927.pdf
Manager Magazin - Pressemeinung: https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/co2-steuer-so-laeuft-es-in-anderen-laendern-a-1265123.html
Rückvergütung schafft Kaufkraft und Akzeptanz!
Die vollständige Rückvergütung des CO2-Preises gibt Kaufkraft an die Bürger zurück, so dass diese sich Klimaschutz leisten können. Die vollständige Rückvergütung setzt darauf, dass Bürger selbst am besten wissen, wie Sie Klimaschutz betreiben. Bei einer pro Kopf gleichen Verteilung an alle Bürger mit Steuer-ID ist der Bürokratieaufwand minimal.
Studien des BMU zeigen, dass über 50% der Haushalte netto durch die Rückerstattung entlastet werden.
http://www.foes.de/pdf/2019-07-FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf
100% Rückvergütung an natürliche Personen, aber nicht an Unternehmen, erachten wir als notwendig um die gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und einkommensschwache Haushalte deutlich zu entlasten.
Wir sprechen uns für eine vollständige Rückvergütung (100%) und nicht für eine teilweise Rückvergütung und Stromsteuerabsenkung aus.
Eine Rückvergütung entlastet Stromgroßverbraucher und reiche Haushalte, zudem erhöht es die Nachfrage nach Strom übermässig und verzögert dadurch das Outphasing von fossilen Kraftwerken.
Eine Rückvergütung an Unternehmen aus dem Emissionshandel oder der CO2-Steuer ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da dadurch Preissignal und Innovations- bzw. Anpassungsanreize verringert werden.
Wir sprechen uns, anstelle einer direkten Entlastung von Unternehmen, aber für ausreichend hohe Investitionsbeihilfen für den Umstieg in treibhausgasfreie Alternativen aus.
Quellen zur Wirkung einer CO2-Steuer mit Rückerstattung:
http://www.foes.de/pdf/2019-07-FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf
https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_bmu_gutachten_co2.pdf
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.635193.de/diwkompakt_2019-138.pdf
Kommentare
Ute Thoma:
Mario Hüttenhofer: