Antrag: | Kein Frieden ohne Feminismus – für eine feministische Außenpolitik |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.10.2019, 00:22 |
V-27-219-2: Kein Frieden ohne Feminismus – für eine feministische Außenpolitik
Antragstext
Von Zeile 218 bis 222:
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt aufklären. Es darf keineImmer wieder werden bei Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollenAbkommen zur Migrationsbekämpfung Menschenrechte missachtet. Solche Kooperationen lehnen wir ab. Bestehende Abkommen und Kooperationen können nur fortgeführt werden, wenn Menschenrechte geschützt werden. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Kooperationen, wie das EU-Türkei-Statement, erzeugen sehenden Auges unwürdige Situationen in überfüllten Hotspots an den EU-Außengrenzen, wodurch besonders Frauen, Kindern und LGBTIQ* nicht die notwendigen Schutzräume gewährt werden, sodass sie immer wieder Opfer von Gewalt werden. Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere
Eine friedliche und gerechte Welt gibt es nur, wenn alle Menschen frei von Diskriminierung
und gleichberechtigt leben und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können, egal
welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, welche Hautfarbe oder welche Herkunft sie
haben. Eine feministische Außenpolitik bedeutet, Gewalt und Diskriminierung zu überwinden,
Geschlechtergerechtigkeit weltweit zu verwirklichen und Menschenrechte für alle Menschen
universell zu garantieren. Frauen und marginalisierte Gruppen brauchen einen gerechten
Zugang zu Ressourcen und müssen ebenso gleichberechtigt am Tisch der Entscheider*innen
repräsentiert sein.
Im Jahr 2000 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zu
„Frauen, Frieden, Sicherheit“; in den nächsten Jahren folgten weitere Resolutionen. Die
Geschlechtergerechtigkeit ist zudem als eigenes Ziel sowie als Querschnittsthema in der UN-
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert. Wir wollen, dass diese Resolutionen und
die Agenda 2030 kohärent umgesetzt werden und wollen die Rechte von Frauen, LGBTIQ* und
marginalisierten Gruppen weltweit stärken.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind unter anderem aus der Friedens-, der Eine-Welt- und der
Frauenbewegung hervorgegangen. Für uns war schon immer klar: Ohne Feminismus und
Geschlechtergerechtigkeit kann es keinen echten Frieden, keinen wirklichen sozialen
Zusammenhalt und keine nachhaltige wirtschaftliche Transformation geben.
Diskriminierende Geschlechterverhältnisse in patriarchalen Gesellschaften führen weltweit
dazu, dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen strukturell benachteiligt werden.
Zudem sind Frauen und Mädchen besonders von Gewalt, Armut, kriegerischen
Auseinandersetzungen und von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Es ist unser Ziel, diese Ungerechtigkeit zu beenden und ungleiche Machtverhältnisse zwischen
den Geschlechtern, in und zwischen allen Regionen der Welt, abzubauen. Eine umfassende
feministische Außenpolitik will die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken,
ihren Zugang zu Ressourcen und ihre Repräsentation verbessern. So können patriarchale und
diskriminierende Strukturen überwunden werden. Das ist nicht nur eine grundlegende Frage der
Gerechtigkeit, sondern fester Bestandteil der universellen Menschenrechte.
Menschen werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern auch auf Grund
von Herkunft, Alter, Hautfarbe, sozialem Status, Religionszugehörigkeit, sexueller
Orientierung oder Behinderung. Diese Merkmale können sich überschneiden und gegenseitig
verstärken. Unsere feministische Außenpolitik ist daher intersektional und nimmt diese
Mehrfachdiskriminierung in den Blick. Sie hinterfragt historisch gewachsene und
wiederkehrende patriarchale, rassistische und anderweitig diskriminierende Strukturen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu einer intersektionalen feministischen Außenpolitik
und wollen sie als eines der Grundprinzipien deutscher und europäischer Außenpolitik
verankern.
Feministische Außenpolitik als Grundprinzip deutscher Außenpolitik
Wir stehen für Frieden, Menschenrechte, den Schutz der Lebensgrundlagen und eine
geschlechtergerechte, sozial-ökologische Transformation. Deshalb muss
Geschlechtergerechtigkeit auch ein Leitmotiv deutscher und europäischer Außen-, Sicherheits-
und Entwicklungspolitik werden. Wir wollen globale Probleme gemeinschaftlich lösen – zivil,
multilateral, nachhaltig und gerecht. Wir wollen sicherstellen, dass jede Art von
diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten, wie auch das
Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist,
Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel zur Umsetzung
bereitgestellt werden. Deshalb streben wir in den kommenden Jahren an, dass mindestens 25
Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und zivile
Krisenprävention für Vorhaben mit dem Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit verwendet werden.
Wir setzen uns außerdem mit Nachdruck dafür ein, dass die Agenda „Frauen, Frieden und
Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat und die Vereinten Nationen ausreichend finanziert wird.
Dazu gehört auch mehr Geld für feministische Außenpolitik im Bundeshaushalt.
Eine umfassende feministische Außenpolitik öffnet neue Blickwinkel auf bisher ungenutzte
Potentiale. Sie hinterfragt bestehende Machtverhältnisse und zeigt Wege auf, um sie
abzubauen. Sie hat zum Ziel, die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit zu
fördern, ihnen gerechten Zugang zu sozialen, ökonomischen und politischen Ressourcen zu
garantieren und gleichberechtigte Teilhabe auf allen Verhandlungs- und Umsetzungsebenen
sicherzustellen.
Sie nimmt in den Blick, wie Gewalt gegenüber Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen
ebenso wie die dahinter stehenden Strukturen überwunden werden können. Wir wollen unsere
feministische Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Ministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, im Auswärtigen Amt, im Verteidigungsministerium und in allen
anderen beteiligten Ministerien grundlegend verankern. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stehen
unverhandelbar für eine feministische Außenpolitik.
Rechte von Frauen und Mädchen in und nach gewaltsamen Konflikten stärken
Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik nimmt nicht nur die Sicherheit von Staaten
in den Blick, sondern richtet vielmehr ihre Perspektive auf die menschliche Sicherheit. Ein
umfassender gesellschaftlicher Frieden umfasst daher mehr als die reine Abwesenheit von
Gewalt und zwischenstaatlicher Konflikte. Wir rücken damit die Rechte und Bedürfnisse von
Menschen statt Staaten in den Mittelpunkt. Menschenrechtsverletzungen wie sexualisierte und
geschlechtsspezifische Gewalt sind keine Einzelfälle in gewaltsamen Auseinandersetzungen,
sondern werden systematisch zur Verbreitung von Angst und mit dem Ziel eingesetzt, Menschen
zu unterwerfen.
Dass davon insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind, ergibt sich aus den patriarchalen
und gesellschaftlichen Strukturen. Ziel unserer feministischen Außenpolitik ist, dass alle
Menschen gleich und frei von Not und Furcht leben können, gerechte Entwicklungschancen sowie
Gestaltungsmöglichkeiten in den Gesellschaften bestehen und Menschenrechte konsequent
geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
Wir stellen uns entschieden gegen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in
bewaffneten Konflikten. Darum setzen wir uns dafür ein, dass auch in militärischen Kontexten
systematisch aufgearbeitet wird, wie diese Gewaltformen entstehen und wie man ihnen
entgegenwirken kann. Wir stehen außerdem für die lückenlose Aufklärung und harte Bestrafung
von sexualisierter Ausbeutung und Gewalt durch Militär, Mitglieder von Friedensmissionen der
Vereinten Nationen sowie Organisationen der humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen, dass keine Rüstungsexporte an Diktatoren oder in
Krisen- und Konfliktgebiete genehmigt werden.
Wir setzen uns für die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, Mädchen und LGBTIQ*
weltweit ein und wollen dazu beitragen, dass der weltweite Zugang zu sexueller und
reproduktiver Gesundheit gewährleistet wird, auch und gerade, wenn andere Staaten ihre
Finanzhilfen in diesem Bereich streichen.
Wegfallende Gelder im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in der
Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa durch Streichungen der US-Regierung, wollen wir mit
deutschen und europäischen Finanzmitteln kompensieren.
Zu einer glaubwürdigen Außen- und Entwicklungspolitik gehört auch eine konsequente Politik
für das Selbstbestimmungsrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit hier bei uns. Wir
setzen uns folglich dafür ein, dass in Deutschland und international die UN-
Frauenrechtskonvention eingehalten wird. Sie gilt als das wichtigste
Menschenrechtsinstrument für Frauen. Laut Frauenrechtskonvention ist der Zugang zu
Verhütungsmitteln und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht, hinter dieser
Forderung bleibt auch Deutschland zurück.
Deutschland schneidet im internationalen Vergleich schlecht ab, wenn es um Geld für Bildung
und Gesundheit von Mädchen und Frauen in Krisen und Konflikten geht. Wir wollen mit einer
internationalen Bildungsoffensive finanzielle und strukturelle Hilfe für Mädchen und Frauen
sicherstellen und erhöhen. Denn Bildung und Gesundheit sind Menschenrechte, die in
Konflikten oft als erstes Mädchen verwehrt werden und sie daran hindern, ein
selbstbestimmtes Leben zu führen.
In Nachkriegsgesellschaften steigen die Fälle von häuslicher Gewalt meistens an, was auch
dazu führt, dass sich Gewalt und Traumata in der nächsten Generation festsetzen. Es ist
zentral, dass es in Nachkriegsgesellschaften Schutz vor Gewalt gibt. Bedeutend ist auch, wie
eine Gesellschaft vor einem Konflikt strukturiert ist. Darum muss entschieden gegen
genderspezifische und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht nur in bewaffneten
Konflikten vorgegangen werden. Alle Bereiche unserer Entwicklungszusammenarbeit müssen
daraufhin ausgerichtet werden, dass sie dazu beitragen, dass die Geschlechter
gleichberechtigt leben können.
Zur Aufarbeitung von Traumata und zur Prävention weiterer Gewalt sollen deutlich mehr
Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit, auch mit der Zivilgesellschaft in
Postkonfliktkontexten aufgelegt werden, die psychosoziale Beratung und Traumabearbeitung
umfassen. Außerdem wollen wir mehr in geschlechtergerechte Frühwarnung sowie die Prävention
von Krisen und Entwicklung investieren.
Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken
Frauen machen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung aus und sind trotzdem in der
internationalen Politik völlig unterrepräsentiert. Das muss sich grundlegend ändern. Wir
wollen mehr internationale Politik von Frauen und mehr internationale Politik für Frauen.
Denn sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch der Schutz von Frauen in bewaffneten
Konflikten sowie ihre gleichberechtigte Mitwirkung an Friedensprozessen tragen in
erheblichem Maße dazu bei, dass der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewahrt
und gefördert werden. Darum wollen wir sicherstellen, dass die Perspektiven von Frauen und
Mädchen in Friedensmissionen gleichberechtigt vertreten werden. Auch wollen wir
zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Gleichberechtigung und die Rechte
marginalisierter Gruppen einsetzen, stärker schützen, unterstützen und ihre Zusammenarbeit
über staatliche Grenzen hinweg fördern.
In den meisten Fällen sitzen nach einem kriegerischen Konflikt allein die Kriegsparteien am
Verhandlungstisch, um die Nachkriegsordnung und die Zukunft aller zu gestalten. In den
letzten 30 Jahren waren nur drei Prozent derjenigen, die einen Friedensvertrag unterzeichnet
haben und nur neun Prozent der Verhandler*innen weiblich. Ein Friedensabkommen hält aber
erwiesenermaßen länger und hat höhere Erfolgschancen, wenn Frauen und marginalisierte
Gruppen aktiv beteiligt waren. Wir setzen uns dafür ein, Frauenrechtsverteidiger*innen und
Aktivist*innen verpflichtend als Expert*innen für die Menschenrechtssituation in Krisen- und
Konfliktländern anzuhören und ihnen gleichberechtigt einen festen Platz am Verhandlungstisch
zu geben.
Verhandlungen müssen so gestaltet werden, dass marginalisierte Gruppen tatsächlich teilhaben
können. Nationale und lokale Aussöhnungs- und Aufarbeitungsprozesse wie
Wahrheitskommissionen müssen durch internationale Zusammenarbeit stärker unterstützt und
gefördert werden. Die Rolle von Frauenrechtsaktivist*innen für Aussöhnung und
Demokratisierung in Post-Konfliktkontexten wollen wir stärken.
Bei den Partnern vor Ort müssen die Friedensmissionen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass
Frauen in allen Phasen eingebunden sind. Auch dadurch bekommt die Rolle von Frauen in
Konflikten einen anderen Stellenwert; Frauen erhalten vor Ort die Möglichkeit, an
Konfliktlösungen mitzuarbeiten. Auf Ebene der Europäischen Union fordern wir außerdem einen
stehenden Pool an Expert*innen, der mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und in Krisen
schnell und unkompliziert mit Jurist*innen, Mediator*innen und Polizist*innen aushelfen
kann.
Wir wollen mehr Frauen in der zivilen Krisenprävention und den Friedensmissionen der
Vereinten Nationen. Gerade in Bereichen wie dem militärischen, in denen patriarchale
Machtstrukturen und Männlichkeitsbilder immer wieder vorkommen und im Ernstfall Waffengewalt
angewendet wird, ist es wichtig zu verstehen, was für Auswirkungen dies auf
Geschlechterrollen und Dominanzverhalten hat. Wir setzen uns daher für entsprechende
Fortbildungen und unabhängige Meldestrukturen für sexistische und rassistische Übergriffe
oder sexualisierte Gewalt ein. Wir wollen dafür sorgen, dass bei Reformen von
Sicherheitssektoren die besondere Situation von Frauen und Mädchen bedacht wird und Frauen
gleichberechtigt an diesen Prozessen teilhaben können.
Damit sich Deutschland in der Welt glaubhaft für eine feministische Außenpolitik einsetzen
kann, muss es bei sich selber anfangen und beispielsweise auch mehr Frauen aufs
internationale Parkett schicken. Nur ein Bruchteil aller deutschen Botschaften werden von
Frauen geleitet, im Auswärtigen Amt, Verteidigungsministerium und Ministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten deutlich weniger Frauen als Männer,
insbesondere in den Führungsetagen. Das muss sich ändern. Zudem wollen wir die
querschnittsmäßige Verankerung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 und ihrer
Folgeresolutionen vorantreiben und ihnen insgesamt einen höheren Stellenwert in den
Ministerien geben. Wir wollen das Gender-Mainstreaming verstärken und Personal auf allen
Ebenen der Ministerien paritätisch besetzen. Zudem setzen wir uns für eine gerechte und
gleichwertige Repräsentation von Frauen in internationalen Organisationen ein.
Um strukturelle Diskriminierung abzubauen, müssen unterschiedliche Perspektiven auch in den
Ministerien berücksichtigt werden, etwa durch Diversity-Konzepte, indem Mitarbeitende
sensibilisiert werden und unterschiedliche Gruppen gezielt durch Mentoringprogramme
angesprochen und gefördert werden. Frauen müssen gleichberechtigt gefördert werden und der
diplomatische Dienst und die Bundeswehr müssen mehr dafür tun, dass alle den Beruf besser
mit ihrer Familie vereinen können.
Zugang zu Ressourcen verbessern
Ein weiteres Schlüsselelement für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung ist die
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Diese wollen wir im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass Frauen und marginalisierte
Gruppen unter gleichwertigen, gerechten und menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und alle
Menschen auch im ländlichen Raum und der Landwirtschaft gleichberechtigt werden. Dazu gehört
gerechter Zugang zu Landeigentum und Produktionsmitteln und ein geschlechtergerechtes
Erbrecht.
Damit es gar nicht erst zu Kriegen und Krisen kommt, müssen Konflikte frühzeitig erkannt,
bearbeitet und entschärft werden. Dazu ist es zwingend notwendig das Versprechen
einzuhalten, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
einzusetzen. Der Einsatz dieser Gelder muss jedoch deutlich geschlechtergerechter als
bislang erfolgen.
Die Förderung von Vorhaben, die vor allem die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zum
Ziel haben, muss deutlich ausgebaut werden. Beispielsweise kann zunehmendem Wassermangel und
Dürren, von deren Auswirkungen besonders Frauen betroffen sind, mit
Ernteausfallversicherungen begegnet werden. Gleichzeitig müssen alle Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe im Sinne des Gendermainstreamings
geschlechtsspezifische Bedarfe und Herausforderungen mit berücksichtigen und in dieser
Hinsicht regelmäßig evaluiert und angepasst werden.
Frauen und marginalisierte Gruppen auf der Flucht schützen
Etwa die Hälfte aller Menschen auf der Flucht sind Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe
können geschlechtsspezifisch sein. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch das
deutsche Asylrecht erkennen geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund an. Das
heißt die Geschlechtszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung stellen den Grund für die
Verfolgung dar oder bestimmen die Art der Verfolgung. Darunter fällt sexualisierte Gewalt,
die im Kontext von Gewaltkonflikten als Kriegsmittel gegen Frauen eingesetzt wird, oder
auch, wenn Frauen grundlegende Rechte verweigert werden. Hierzu zählt beispielsweise das
Recht darauf, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, das Recht auf Religionsausübung oder
das Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen. Auch wenn der Großteil der Geflüchteten in
den Grenzregionen ihrer Heimat bleibt, begeben sich manche auf weitere Wege.
Viele Formen von Gewalt, vor denen Frauen fliehen, begegnen ihnen auch auf der Flucht: Auf
Fluchtrouten, in Transitstaaten aber auch in Geflüchtetenunterkünften in Europa sind viele
Frauen geschlechterspezifischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dabei tragen Frauen
auf der Flucht häufig auch die Verantwortung für mitfliehende Kinder. Daher ist es zentral,
dass es in allen Unterkünften für Geflüchtete Schutzräume und Schutzkonzepte sowie
psychosoziale und gesundheitliche Betreuung für Frauen und marginalisierte Gruppen gibt.
Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte
finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt
aufklären. Es darf keineImmer wieder werden bei Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und
Migration verhindern wollenAbkommen zur Migrationsbekämpfung Menschenrechte missachtet. Solche Kooperationen lehnen wir ab. Bestehende Abkommen und Kooperationen können nur fortgeführt werden, wenn Menschenrechte geschützt werden. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu
Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Kooperationen, wie das EU-Türkei-Statement, erzeugen sehenden Auges unwürdige Situationen in überfüllten Hotspots an den EU-Außengrenzen, wodurch besonders Frauen, Kindern und LGBTIQ* nicht die notwendigen Schutzräume gewährt werden, sodass sie immer wieder Opfer von Gewalt werden.
Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere
Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.
Nicht nur das Sonderkontingent der baden-württembergischen Landesregierung für besonders
schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak zeigt, wie wichtig Aufnahmekontingente
sein können. Auch der Familiennachzug und das Resettlement-Programm des UNHCR können Frauen
und Mädchen vor den geschlechtsspezifischen Gefahren auf der Flucht bewahren und helfen
dabei, jene zu identifizieren, die besonders schutzbedürftig sind
weitere Antragsteller*innen
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Michael Sebastian Schneiß (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Simon Dylla (KV Main-Taunus)
- Kajo Aicher (Bodenseekreis KV)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Felix Lütke (KV Duisburg)
- Claudia Schulte (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
- Carola Scheibe-Köster (KV Berlin-Neukölln)
- Ghalia EL Boustami (KV Wolfenbüttel)
- Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
- Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
- Luisa Schwab (KV Köln)
- Karolina Ziehm (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Ulrike Krause (KV Wolfenbüttel)
- Achim Jooß (KV Ortenau)
- Tobias Wolf (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Stephan Wiese (KV Stormarn)
- Sebastian Hansen (Würzburg-Land KV)
- Wolfgang Schmidt (KV Berlin-Kreisfrei)
- Antje Westhues (KV Bochum)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Volkmar Nickol (KV Berlin-Kreisfrei)
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Von Zeile 218 bis 222:
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt aufklären. Es darf keineImmer wieder werden bei Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollenAbkommen zur Migrationsbekämpfung Menschenrechte missachtet. Solche Kooperationen lehnen wir ab. Bestehende Abkommen und Kooperationen können nur fortgeführt werden, wenn Menschenrechte geschützt werden. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Kooperationen, wie das EU-Türkei-Statement, erzeugen sehenden Auges unwürdige Situationen in überfüllten Hotspots an den EU-Außengrenzen, wodurch besonders Frauen, Kindern und LGBTIQ* nicht die notwendigen Schutzräume gewährt werden, sodass sie immer wieder Opfer von Gewalt werden. Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere
Eine friedliche und gerechte Welt gibt es nur, wenn alle Menschen frei von Diskriminierung
und gleichberechtigt leben und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können, egal
welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, welche Hautfarbe oder welche Herkunft sie
haben. Eine feministische Außenpolitik bedeutet, Gewalt und Diskriminierung zu überwinden,
Geschlechtergerechtigkeit weltweit zu verwirklichen und Menschenrechte für alle Menschen
universell zu garantieren. Frauen und marginalisierte Gruppen brauchen einen gerechten
Zugang zu Ressourcen und müssen ebenso gleichberechtigt am Tisch der Entscheider*innen
repräsentiert sein.
Im Jahr 2000 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zu
„Frauen, Frieden, Sicherheit“; in den nächsten Jahren folgten weitere Resolutionen. Die
Geschlechtergerechtigkeit ist zudem als eigenes Ziel sowie als Querschnittsthema in der UN-
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert. Wir wollen, dass diese Resolutionen und
die Agenda 2030 kohärent umgesetzt werden und wollen die Rechte von Frauen, LGBTIQ* und
marginalisierten Gruppen weltweit stärken.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind unter anderem aus der Friedens-, der Eine-Welt- und der
Frauenbewegung hervorgegangen. Für uns war schon immer klar: Ohne Feminismus und
Geschlechtergerechtigkeit kann es keinen echten Frieden, keinen wirklichen sozialen
Zusammenhalt und keine nachhaltige wirtschaftliche Transformation geben.
Diskriminierende Geschlechterverhältnisse in patriarchalen Gesellschaften führen weltweit
dazu, dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen strukturell benachteiligt werden.
Zudem sind Frauen und Mädchen besonders von Gewalt, Armut, kriegerischen
Auseinandersetzungen und von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Es ist unser Ziel, diese Ungerechtigkeit zu beenden und ungleiche Machtverhältnisse zwischen
den Geschlechtern, in und zwischen allen Regionen der Welt, abzubauen. Eine umfassende
feministische Außenpolitik will die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken,
ihren Zugang zu Ressourcen und ihre Repräsentation verbessern. So können patriarchale und
diskriminierende Strukturen überwunden werden. Das ist nicht nur eine grundlegende Frage der
Gerechtigkeit, sondern fester Bestandteil der universellen Menschenrechte.
Menschen werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern auch auf Grund
von Herkunft, Alter, Hautfarbe, sozialem Status, Religionszugehörigkeit, sexueller
Orientierung oder Behinderung. Diese Merkmale können sich überschneiden und gegenseitig
verstärken. Unsere feministische Außenpolitik ist daher intersektional und nimmt diese
Mehrfachdiskriminierung in den Blick. Sie hinterfragt historisch gewachsene und
wiederkehrende patriarchale, rassistische und anderweitig diskriminierende Strukturen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu einer intersektionalen feministischen Außenpolitik
und wollen sie als eines der Grundprinzipien deutscher und europäischer Außenpolitik
verankern.
Feministische Außenpolitik als Grundprinzip deutscher Außenpolitik
Wir stehen für Frieden, Menschenrechte, den Schutz der Lebensgrundlagen und eine
geschlechtergerechte, sozial-ökologische Transformation. Deshalb muss
Geschlechtergerechtigkeit auch ein Leitmotiv deutscher und europäischer Außen-, Sicherheits-
und Entwicklungspolitik werden. Wir wollen globale Probleme gemeinschaftlich lösen – zivil,
multilateral, nachhaltig und gerecht. Wir wollen sicherstellen, dass jede Art von
diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten, wie auch das
Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist,
Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel zur Umsetzung
bereitgestellt werden. Deshalb streben wir in den kommenden Jahren an, dass mindestens 25
Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und zivile
Krisenprävention für Vorhaben mit dem Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit verwendet werden.
Wir setzen uns außerdem mit Nachdruck dafür ein, dass die Agenda „Frauen, Frieden und
Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat und die Vereinten Nationen ausreichend finanziert wird.
Dazu gehört auch mehr Geld für feministische Außenpolitik im Bundeshaushalt.
Eine umfassende feministische Außenpolitik öffnet neue Blickwinkel auf bisher ungenutzte
Potentiale. Sie hinterfragt bestehende Machtverhältnisse und zeigt Wege auf, um sie
abzubauen. Sie hat zum Ziel, die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit zu
fördern, ihnen gerechten Zugang zu sozialen, ökonomischen und politischen Ressourcen zu
garantieren und gleichberechtigte Teilhabe auf allen Verhandlungs- und Umsetzungsebenen
sicherzustellen.
Sie nimmt in den Blick, wie Gewalt gegenüber Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen
ebenso wie die dahinter stehenden Strukturen überwunden werden können. Wir wollen unsere
feministische Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Ministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, im Auswärtigen Amt, im Verteidigungsministerium und in allen
anderen beteiligten Ministerien grundlegend verankern. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stehen
unverhandelbar für eine feministische Außenpolitik.
Rechte von Frauen und Mädchen in und nach gewaltsamen Konflikten stärken
Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik nimmt nicht nur die Sicherheit von Staaten
in den Blick, sondern richtet vielmehr ihre Perspektive auf die menschliche Sicherheit. Ein
umfassender gesellschaftlicher Frieden umfasst daher mehr als die reine Abwesenheit von
Gewalt und zwischenstaatlicher Konflikte. Wir rücken damit die Rechte und Bedürfnisse von
Menschen statt Staaten in den Mittelpunkt. Menschenrechtsverletzungen wie sexualisierte und
geschlechtsspezifische Gewalt sind keine Einzelfälle in gewaltsamen Auseinandersetzungen,
sondern werden systematisch zur Verbreitung von Angst und mit dem Ziel eingesetzt, Menschen
zu unterwerfen.
Dass davon insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind, ergibt sich aus den patriarchalen
und gesellschaftlichen Strukturen. Ziel unserer feministischen Außenpolitik ist, dass alle
Menschen gleich und frei von Not und Furcht leben können, gerechte Entwicklungschancen sowie
Gestaltungsmöglichkeiten in den Gesellschaften bestehen und Menschenrechte konsequent
geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
Wir stellen uns entschieden gegen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in
bewaffneten Konflikten. Darum setzen wir uns dafür ein, dass auch in militärischen Kontexten
systematisch aufgearbeitet wird, wie diese Gewaltformen entstehen und wie man ihnen
entgegenwirken kann. Wir stehen außerdem für die lückenlose Aufklärung und harte Bestrafung
von sexualisierter Ausbeutung und Gewalt durch Militär, Mitglieder von Friedensmissionen der
Vereinten Nationen sowie Organisationen der humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen, dass keine Rüstungsexporte an Diktatoren oder in
Krisen- und Konfliktgebiete genehmigt werden.
Wir setzen uns für die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, Mädchen und LGBTIQ*
weltweit ein und wollen dazu beitragen, dass der weltweite Zugang zu sexueller und
reproduktiver Gesundheit gewährleistet wird, auch und gerade, wenn andere Staaten ihre
Finanzhilfen in diesem Bereich streichen.
Wegfallende Gelder im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in der
Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa durch Streichungen der US-Regierung, wollen wir mit
deutschen und europäischen Finanzmitteln kompensieren.
Zu einer glaubwürdigen Außen- und Entwicklungspolitik gehört auch eine konsequente Politik
für das Selbstbestimmungsrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit hier bei uns. Wir
setzen uns folglich dafür ein, dass in Deutschland und international die UN-
Frauenrechtskonvention eingehalten wird. Sie gilt als das wichtigste
Menschenrechtsinstrument für Frauen. Laut Frauenrechtskonvention ist der Zugang zu
Verhütungsmitteln und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht, hinter dieser
Forderung bleibt auch Deutschland zurück.
Deutschland schneidet im internationalen Vergleich schlecht ab, wenn es um Geld für Bildung
und Gesundheit von Mädchen und Frauen in Krisen und Konflikten geht. Wir wollen mit einer
internationalen Bildungsoffensive finanzielle und strukturelle Hilfe für Mädchen und Frauen
sicherstellen und erhöhen. Denn Bildung und Gesundheit sind Menschenrechte, die in
Konflikten oft als erstes Mädchen verwehrt werden und sie daran hindern, ein
selbstbestimmtes Leben zu führen.
In Nachkriegsgesellschaften steigen die Fälle von häuslicher Gewalt meistens an, was auch
dazu führt, dass sich Gewalt und Traumata in der nächsten Generation festsetzen. Es ist
zentral, dass es in Nachkriegsgesellschaften Schutz vor Gewalt gibt. Bedeutend ist auch, wie
eine Gesellschaft vor einem Konflikt strukturiert ist. Darum muss entschieden gegen
genderspezifische und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht nur in bewaffneten
Konflikten vorgegangen werden. Alle Bereiche unserer Entwicklungszusammenarbeit müssen
daraufhin ausgerichtet werden, dass sie dazu beitragen, dass die Geschlechter
gleichberechtigt leben können.
Zur Aufarbeitung von Traumata und zur Prävention weiterer Gewalt sollen deutlich mehr
Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit, auch mit der Zivilgesellschaft in
Postkonfliktkontexten aufgelegt werden, die psychosoziale Beratung und Traumabearbeitung
umfassen. Außerdem wollen wir mehr in geschlechtergerechte Frühwarnung sowie die Prävention
von Krisen und Entwicklung investieren.
Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken
Frauen machen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung aus und sind trotzdem in der
internationalen Politik völlig unterrepräsentiert. Das muss sich grundlegend ändern. Wir
wollen mehr internationale Politik von Frauen und mehr internationale Politik für Frauen.
Denn sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch der Schutz von Frauen in bewaffneten
Konflikten sowie ihre gleichberechtigte Mitwirkung an Friedensprozessen tragen in
erheblichem Maße dazu bei, dass der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewahrt
und gefördert werden. Darum wollen wir sicherstellen, dass die Perspektiven von Frauen und
Mädchen in Friedensmissionen gleichberechtigt vertreten werden. Auch wollen wir
zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Gleichberechtigung und die Rechte
marginalisierter Gruppen einsetzen, stärker schützen, unterstützen und ihre Zusammenarbeit
über staatliche Grenzen hinweg fördern.
In den meisten Fällen sitzen nach einem kriegerischen Konflikt allein die Kriegsparteien am
Verhandlungstisch, um die Nachkriegsordnung und die Zukunft aller zu gestalten. In den
letzten 30 Jahren waren nur drei Prozent derjenigen, die einen Friedensvertrag unterzeichnet
haben und nur neun Prozent der Verhandler*innen weiblich. Ein Friedensabkommen hält aber
erwiesenermaßen länger und hat höhere Erfolgschancen, wenn Frauen und marginalisierte
Gruppen aktiv beteiligt waren. Wir setzen uns dafür ein, Frauenrechtsverteidiger*innen und
Aktivist*innen verpflichtend als Expert*innen für die Menschenrechtssituation in Krisen- und
Konfliktländern anzuhören und ihnen gleichberechtigt einen festen Platz am Verhandlungstisch
zu geben.
Verhandlungen müssen so gestaltet werden, dass marginalisierte Gruppen tatsächlich teilhaben
können. Nationale und lokale Aussöhnungs- und Aufarbeitungsprozesse wie
Wahrheitskommissionen müssen durch internationale Zusammenarbeit stärker unterstützt und
gefördert werden. Die Rolle von Frauenrechtsaktivist*innen für Aussöhnung und
Demokratisierung in Post-Konfliktkontexten wollen wir stärken.
Bei den Partnern vor Ort müssen die Friedensmissionen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass
Frauen in allen Phasen eingebunden sind. Auch dadurch bekommt die Rolle von Frauen in
Konflikten einen anderen Stellenwert; Frauen erhalten vor Ort die Möglichkeit, an
Konfliktlösungen mitzuarbeiten. Auf Ebene der Europäischen Union fordern wir außerdem einen
stehenden Pool an Expert*innen, der mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und in Krisen
schnell und unkompliziert mit Jurist*innen, Mediator*innen und Polizist*innen aushelfen
kann.
Wir wollen mehr Frauen in der zivilen Krisenprävention und den Friedensmissionen der
Vereinten Nationen. Gerade in Bereichen wie dem militärischen, in denen patriarchale
Machtstrukturen und Männlichkeitsbilder immer wieder vorkommen und im Ernstfall Waffengewalt
angewendet wird, ist es wichtig zu verstehen, was für Auswirkungen dies auf
Geschlechterrollen und Dominanzverhalten hat. Wir setzen uns daher für entsprechende
Fortbildungen und unabhängige Meldestrukturen für sexistische und rassistische Übergriffe
oder sexualisierte Gewalt ein. Wir wollen dafür sorgen, dass bei Reformen von
Sicherheitssektoren die besondere Situation von Frauen und Mädchen bedacht wird und Frauen
gleichberechtigt an diesen Prozessen teilhaben können.
Damit sich Deutschland in der Welt glaubhaft für eine feministische Außenpolitik einsetzen
kann, muss es bei sich selber anfangen und beispielsweise auch mehr Frauen aufs
internationale Parkett schicken. Nur ein Bruchteil aller deutschen Botschaften werden von
Frauen geleitet, im Auswärtigen Amt, Verteidigungsministerium und Ministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten deutlich weniger Frauen als Männer,
insbesondere in den Führungsetagen. Das muss sich ändern. Zudem wollen wir die
querschnittsmäßige Verankerung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 und ihrer
Folgeresolutionen vorantreiben und ihnen insgesamt einen höheren Stellenwert in den
Ministerien geben. Wir wollen das Gender-Mainstreaming verstärken und Personal auf allen
Ebenen der Ministerien paritätisch besetzen. Zudem setzen wir uns für eine gerechte und
gleichwertige Repräsentation von Frauen in internationalen Organisationen ein.
Um strukturelle Diskriminierung abzubauen, müssen unterschiedliche Perspektiven auch in den
Ministerien berücksichtigt werden, etwa durch Diversity-Konzepte, indem Mitarbeitende
sensibilisiert werden und unterschiedliche Gruppen gezielt durch Mentoringprogramme
angesprochen und gefördert werden. Frauen müssen gleichberechtigt gefördert werden und der
diplomatische Dienst und die Bundeswehr müssen mehr dafür tun, dass alle den Beruf besser
mit ihrer Familie vereinen können.
Zugang zu Ressourcen verbessern
Ein weiteres Schlüsselelement für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung ist die
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Diese wollen wir im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass Frauen und marginalisierte
Gruppen unter gleichwertigen, gerechten und menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und alle
Menschen auch im ländlichen Raum und der Landwirtschaft gleichberechtigt werden. Dazu gehört
gerechter Zugang zu Landeigentum und Produktionsmitteln und ein geschlechtergerechtes
Erbrecht.
Damit es gar nicht erst zu Kriegen und Krisen kommt, müssen Konflikte frühzeitig erkannt,
bearbeitet und entschärft werden. Dazu ist es zwingend notwendig das Versprechen
einzuhalten, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
einzusetzen. Der Einsatz dieser Gelder muss jedoch deutlich geschlechtergerechter als
bislang erfolgen.
Die Förderung von Vorhaben, die vor allem die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zum
Ziel haben, muss deutlich ausgebaut werden. Beispielsweise kann zunehmendem Wassermangel und
Dürren, von deren Auswirkungen besonders Frauen betroffen sind, mit
Ernteausfallversicherungen begegnet werden. Gleichzeitig müssen alle Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe im Sinne des Gendermainstreamings
geschlechtsspezifische Bedarfe und Herausforderungen mit berücksichtigen und in dieser
Hinsicht regelmäßig evaluiert und angepasst werden.
Frauen und marginalisierte Gruppen auf der Flucht schützen
Etwa die Hälfte aller Menschen auf der Flucht sind Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe
können geschlechtsspezifisch sein. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch das
deutsche Asylrecht erkennen geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund an. Das
heißt die Geschlechtszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung stellen den Grund für die
Verfolgung dar oder bestimmen die Art der Verfolgung. Darunter fällt sexualisierte Gewalt,
die im Kontext von Gewaltkonflikten als Kriegsmittel gegen Frauen eingesetzt wird, oder
auch, wenn Frauen grundlegende Rechte verweigert werden. Hierzu zählt beispielsweise das
Recht darauf, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, das Recht auf Religionsausübung oder
das Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen. Auch wenn der Großteil der Geflüchteten in
den Grenzregionen ihrer Heimat bleibt, begeben sich manche auf weitere Wege.
Viele Formen von Gewalt, vor denen Frauen fliehen, begegnen ihnen auch auf der Flucht: Auf
Fluchtrouten, in Transitstaaten aber auch in Geflüchtetenunterkünften in Europa sind viele
Frauen geschlechterspezifischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dabei tragen Frauen
auf der Flucht häufig auch die Verantwortung für mitfliehende Kinder. Daher ist es zentral,
dass es in allen Unterkünften für Geflüchtete Schutzräume und Schutzkonzepte sowie
psychosoziale und gesundheitliche Betreuung für Frauen und marginalisierte Gruppen gibt.
Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte
finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt
aufklären. Es darf keineImmer wieder werden bei Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollenAbkommen zur Migrationsbekämpfung Menschenrechte missachtet. Solche Kooperationen lehnen wir ab. Bestehende Abkommen und Kooperationen können nur fortgeführt werden, wenn Menschenrechte geschützt werden. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu
Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Kooperationen, wie das EU-Türkei-Statement, erzeugen sehenden Auges unwürdige Situationen in überfüllten Hotspots an den EU-Außengrenzen, wodurch besonders Frauen, Kindern und LGBTIQ* nicht die notwendigen Schutzräume gewährt werden, sodass sie immer wieder Opfer von Gewalt werden.
Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere
Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.
Nicht nur das Sonderkontingent der baden-württembergischen Landesregierung für besonders
schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak zeigt, wie wichtig Aufnahmekontingente
sein können. Auch der Familiennachzug und das Resettlement-Programm des UNHCR können Frauen
und Mädchen vor den geschlechtsspezifischen Gefahren auf der Flucht bewahren und helfen
dabei, jene zu identifizieren, die besonders schutzbedürftig sind
weitere Antragsteller*innen
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Michael Sebastian Schneiß (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Simon Dylla (KV Main-Taunus)
- Kajo Aicher (Bodenseekreis KV)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Felix Lütke (KV Duisburg)
- Claudia Schulte (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
- Carola Scheibe-Köster (KV Berlin-Neukölln)
- Ghalia EL Boustami (KV Wolfenbüttel)
- Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
- Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
- Luisa Schwab (KV Köln)
- Karolina Ziehm (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Ulrike Krause (KV Wolfenbüttel)
- Achim Jooß (KV Ortenau)
- Tobias Wolf (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Stephan Wiese (KV Stormarn)
- Sebastian Hansen (Würzburg-Land KV)
- Wolfgang Schmidt (KV Berlin-Kreisfrei)
- Antje Westhues (KV Bochum)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Volkmar Nickol (KV Berlin-Kreisfrei)
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