| Antrag: | Kein Frieden ohne Feminismus – für eine feministische Außenpolitik | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.10.2019) | 
| Status: | Geprüft | 
| Angelegt: | 25.10.2019, 14:29 | 
V-27-219: Kein Frieden ohne Feminismus – für eine feministische Außenpolitik
Von Zeile 218 bis 221:
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt aufklären. Es darf keine Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollen.Kooperationen mit autoritären Staaten sind besonders kritisch zu betrachten, weil dabei oft fundamentale Menschenrechte verletzt werden. Anreize mit dem Ziel die europäischen Außengrenzen weit vor Europa zu schließen oder Projekte, in Bereichen der sogenannten Sicherheitspartnerschaften oder die Umwidmung entwicklungspolitischer Gelder für menschenrechtlich problematische Grenzschutzprojekte oder menschenrechtswidrige Rücknahmeabkommen lehnen wir ab. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. 
Eine friedliche und gerechte Welt gibt es nur, wenn alle Menschen frei von Diskriminierung 
und gleichberechtigt leben und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können, egal 
welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, welche Hautfarbe oder welche Herkunft sie 
haben. Eine feministische Außenpolitik bedeutet, Gewalt und Diskriminierung zu überwinden, 
Geschlechtergerechtigkeit weltweit zu verwirklichen und Menschenrechte für alle Menschen 
universell zu garantieren. Frauen und marginalisierte Gruppen brauchen einen gerechten 
Zugang zu Ressourcen und müssen ebenso gleichberechtigt am Tisch der Entscheider*innen 
repräsentiert sein.
Im Jahr 2000 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zu 
„Frauen, Frieden, Sicherheit“; in den nächsten Jahren folgten weitere Resolutionen. Die 
Geschlechtergerechtigkeit ist zudem als eigenes Ziel sowie als Querschnittsthema in der UN-
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert. Wir wollen, dass diese Resolutionen und 
die Agenda 2030 kohärent umgesetzt werden und wollen die Rechte von Frauen, LGBTIQ* und 
marginalisierten Gruppen weltweit stärken.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind unter anderem aus der Friedens-, der Eine-Welt- und der 
Frauenbewegung hervorgegangen. Für uns war schon immer klar: Ohne Feminismus und 
Geschlechtergerechtigkeit kann es keinen echten Frieden, keinen wirklichen sozialen 
Zusammenhalt und keine nachhaltige wirtschaftliche Transformation geben.
Diskriminierende Geschlechterverhältnisse in patriarchalen Gesellschaften führen weltweit 
dazu, dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen strukturell benachteiligt werden. 
Zudem sind Frauen und Mädchen besonders von Gewalt, Armut, kriegerischen 
Auseinandersetzungen und von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Es ist unser Ziel, diese Ungerechtigkeit zu beenden und ungleiche Machtverhältnisse zwischen 
den Geschlechtern, in und zwischen allen Regionen der Welt, abzubauen. Eine umfassende 
feministische Außenpolitik will die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken, 
ihren Zugang zu Ressourcen und ihre Repräsentation verbessern. So können patriarchale und 
diskriminierende Strukturen überwunden werden. Das ist nicht nur eine grundlegende Frage der 
Gerechtigkeit, sondern fester Bestandteil der universellen Menschenrechte.
Menschen werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern auch auf Grund 
von Herkunft, Alter, Hautfarbe, sozialem Status, Religionszugehörigkeit, sexueller 
Orientierung oder Behinderung. Diese Merkmale können sich überschneiden und gegenseitig 
verstärken. Unsere feministische Außenpolitik ist daher intersektional und nimmt diese 
Mehrfachdiskriminierung in den Blick. Sie hinterfragt historisch gewachsene und 
wiederkehrende patriarchale, rassistische und anderweitig diskriminierende Strukturen. 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu einer intersektionalen feministischen Außenpolitik 
und wollen sie als eines der Grundprinzipien deutscher und europäischer Außenpolitik 
verankern.
Feministische Außenpolitik als Grundprinzip deutscher Außenpolitik
Wir stehen für Frieden, Menschenrechte, den Schutz der Lebensgrundlagen und eine 
geschlechtergerechte, sozial-ökologische Transformation. Deshalb muss 
Geschlechtergerechtigkeit auch ein Leitmotiv deutscher und europäischer Außen-, Sicherheits- 
und Entwicklungspolitik werden. Wir wollen globale Probleme gemeinschaftlich lösen – zivil, 
multilateral, nachhaltig und gerecht. Wir wollen sicherstellen, dass jede Art von 
diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten, wie auch das 
Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist, 
Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel zur Umsetzung 
bereitgestellt werden. Deshalb streben wir in den kommenden Jahren an, dass mindestens 25 
Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und zivile 
Krisenprävention für Vorhaben mit dem Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit verwendet werden. 
Wir setzen uns außerdem mit Nachdruck dafür ein, dass die Agenda „Frauen, Frieden und 
Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat und die Vereinten Nationen ausreichend finanziert wird. 
Dazu gehört auch mehr Geld für feministische Außenpolitik im Bundeshaushalt.
Eine umfassende feministische Außenpolitik öffnet neue Blickwinkel auf bisher ungenutzte 
Potentiale. Sie hinterfragt bestehende Machtverhältnisse und zeigt Wege auf, um sie 
abzubauen. Sie hat zum Ziel, die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit zu 
fördern, ihnen gerechten Zugang zu sozialen, ökonomischen und politischen Ressourcen zu 
garantieren und gleichberechtigte Teilhabe auf allen Verhandlungs- und Umsetzungsebenen 
sicherzustellen.
Sie nimmt in den Blick, wie Gewalt gegenüber Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen 
ebenso wie die dahinter stehenden Strukturen überwunden werden können. Wir wollen unsere 
feministische Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Ministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung, im Auswärtigen Amt, im Verteidigungsministerium und in allen 
anderen beteiligten Ministerien grundlegend verankern. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stehen 
unverhandelbar für eine feministische Außenpolitik.
Rechte von Frauen und Mädchen in und nach gewaltsamen Konflikten stärken
Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik nimmt nicht nur die Sicherheit von Staaten 
in den Blick, sondern richtet vielmehr ihre Perspektive auf die menschliche Sicherheit. Ein 
umfassender gesellschaftlicher Frieden umfasst daher mehr als die reine Abwesenheit von 
Gewalt und zwischenstaatlicher Konflikte. Wir rücken damit die Rechte und Bedürfnisse von 
Menschen statt Staaten in den Mittelpunkt. Menschenrechtsverletzungen wie sexualisierte und 
geschlechtsspezifische Gewalt sind keine Einzelfälle in gewaltsamen Auseinandersetzungen, 
sondern werden systematisch zur Verbreitung von Angst und mit dem Ziel eingesetzt, Menschen 
zu unterwerfen.
Dass davon insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind, ergibt sich aus den patriarchalen 
und gesellschaftlichen Strukturen. Ziel unserer feministischen Außenpolitik ist, dass alle 
Menschen gleich und frei von Not und Furcht leben können, gerechte Entwicklungschancen sowie 
Gestaltungsmöglichkeiten in den Gesellschaften bestehen und Menschenrechte konsequent 
geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
Wir stellen uns entschieden gegen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in 
bewaffneten Konflikten. Darum setzen wir uns dafür ein, dass auch in militärischen Kontexten 
systematisch aufgearbeitet wird, wie diese Gewaltformen entstehen und wie man ihnen 
entgegenwirken kann. Wir stehen außerdem für die lückenlose Aufklärung und harte Bestrafung 
von sexualisierter Ausbeutung und Gewalt durch Militär, Mitglieder von Friedensmissionen der 
Vereinten Nationen sowie Organisationen der humanitären Hilfe und 
Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen, dass keine Rüstungsexporte an Diktatoren oder in 
Krisen- und Konfliktgebiete genehmigt werden.
Wir setzen uns für die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, Mädchen und LGBTIQ* 
weltweit ein und wollen dazu beitragen, dass der weltweite Zugang zu sexueller und 
reproduktiver Gesundheit gewährleistet wird, auch und gerade, wenn andere Staaten ihre 
Finanzhilfen in diesem Bereich streichen.
Wegfallende Gelder im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in der 
Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa durch Streichungen der US-Regierung, wollen wir mit 
deutschen und europäischen Finanzmitteln kompensieren.
Zu einer glaubwürdigen Außen- und Entwicklungspolitik gehört auch eine konsequente Politik 
für das Selbstbestimmungsrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit hier bei uns. Wir 
setzen uns folglich dafür ein, dass in Deutschland und international die UN-
Frauenrechtskonvention eingehalten wird. Sie gilt als das wichtigste 
Menschenrechtsinstrument für Frauen. Laut Frauenrechtskonvention ist der Zugang zu 
Verhütungsmitteln und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht, hinter dieser 
Forderung bleibt auch Deutschland zurück.
Deutschland schneidet im internationalen Vergleich schlecht ab, wenn es um Geld für Bildung 
und Gesundheit von Mädchen und Frauen in Krisen und Konflikten geht. Wir wollen mit einer 
internationalen Bildungsoffensive finanzielle und strukturelle Hilfe für Mädchen und Frauen 
sicherstellen und erhöhen. Denn Bildung und Gesundheit sind Menschenrechte, die in 
Konflikten oft als erstes Mädchen verwehrt werden und sie daran hindern, ein 
selbstbestimmtes Leben zu führen.
In Nachkriegsgesellschaften steigen die Fälle von häuslicher Gewalt meistens an, was auch 
dazu führt, dass sich Gewalt und Traumata in der nächsten Generation festsetzen. Es ist 
zentral, dass es in Nachkriegsgesellschaften Schutz vor Gewalt gibt. Bedeutend ist auch, wie 
eine Gesellschaft vor einem Konflikt strukturiert ist. Darum muss entschieden gegen 
genderspezifische und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht nur in bewaffneten 
Konflikten vorgegangen werden. Alle Bereiche unserer Entwicklungszusammenarbeit müssen 
daraufhin ausgerichtet werden, dass sie dazu beitragen, dass die Geschlechter 
gleichberechtigt leben können.
Zur Aufarbeitung von Traumata und zur Prävention weiterer Gewalt sollen deutlich mehr 
Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit, auch mit der Zivilgesellschaft in 
Postkonfliktkontexten aufgelegt werden, die psychosoziale Beratung und Traumabearbeitung 
umfassen. Außerdem wollen wir mehr in geschlechtergerechte Frühwarnung sowie die Prävention 
von Krisen und Entwicklung investieren.
Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken
Frauen machen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung aus und sind trotzdem in der 
internationalen Politik völlig unterrepräsentiert. Das muss sich grundlegend ändern. Wir 
wollen mehr internationale Politik von Frauen und mehr internationale Politik für Frauen. 
Denn sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch der Schutz von Frauen in bewaffneten 
Konflikten sowie ihre gleichberechtigte Mitwirkung an Friedensprozessen tragen in 
erheblichem Maße dazu bei, dass der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewahrt 
und gefördert werden. Darum wollen wir sicherstellen, dass die Perspektiven von Frauen und 
Mädchen in Friedensmissionen gleichberechtigt vertreten werden. Auch wollen wir 
zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Gleichberechtigung und die Rechte 
marginalisierter Gruppen einsetzen, stärker schützen, unterstützen und ihre Zusammenarbeit 
über staatliche Grenzen hinweg fördern.
In den meisten Fällen sitzen nach einem kriegerischen Konflikt allein die Kriegsparteien am 
Verhandlungstisch, um die Nachkriegsordnung und die Zukunft aller zu gestalten. In den 
letzten 30 Jahren waren nur drei Prozent derjenigen, die einen Friedensvertrag unterzeichnet 
haben und nur neun Prozent der Verhandler*innen weiblich. Ein Friedensabkommen hält aber 
erwiesenermaßen länger und hat höhere Erfolgschancen, wenn Frauen und marginalisierte 
Gruppen aktiv beteiligt waren. Wir setzen uns dafür ein, Frauenrechtsverteidiger*innen und 
Aktivist*innen verpflichtend als Expert*innen für die Menschenrechtssituation in Krisen- und 
Konfliktländern anzuhören und ihnen gleichberechtigt einen festen Platz am Verhandlungstisch 
zu geben.
Verhandlungen müssen so gestaltet werden, dass marginalisierte Gruppen tatsächlich teilhaben 
können. Nationale und lokale Aussöhnungs- und Aufarbeitungsprozesse wie 
Wahrheitskommissionen müssen durch internationale Zusammenarbeit stärker unterstützt und 
gefördert werden. Die Rolle von Frauenrechtsaktivist*innen für Aussöhnung und 
Demokratisierung in Post-Konfliktkontexten wollen wir stärken.
Bei den Partnern vor Ort müssen die Friedensmissionen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass 
Frauen in allen Phasen eingebunden sind. Auch dadurch bekommt die Rolle von Frauen in 
Konflikten einen anderen Stellenwert; Frauen erhalten vor Ort die Möglichkeit, an 
Konfliktlösungen mitzuarbeiten. Auf Ebene der Europäischen Union fordern wir außerdem einen 
stehenden Pool an Expert*innen, der mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und in Krisen 
schnell und unkompliziert mit Jurist*innen, Mediator*innen und Polizist*innen aushelfen 
kann.
Wir wollen mehr Frauen in der zivilen Krisenprävention und den Friedensmissionen der 
Vereinten Nationen. Gerade in Bereichen wie dem militärischen, in denen patriarchale 
Machtstrukturen und Männlichkeitsbilder immer wieder vorkommen und im Ernstfall Waffengewalt 
angewendet wird, ist es wichtig zu verstehen, was für Auswirkungen dies auf 
Geschlechterrollen und Dominanzverhalten hat. Wir setzen uns daher für entsprechende 
Fortbildungen und unabhängige Meldestrukturen für sexistische und rassistische Übergriffe 
oder sexualisierte Gewalt ein. Wir wollen dafür sorgen, dass bei Reformen von 
Sicherheitssektoren die besondere Situation von Frauen und Mädchen bedacht wird und Frauen 
gleichberechtigt an diesen Prozessen teilhaben können.
Damit sich Deutschland in der Welt glaubhaft für eine feministische Außenpolitik einsetzen 
kann, muss es bei sich selber anfangen und beispielsweise auch mehr Frauen aufs 
internationale Parkett schicken. Nur ein Bruchteil aller deutschen Botschaften werden von 
Frauen geleitet, im Auswärtigen Amt, Verteidigungsministerium und Ministerium für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten deutlich weniger Frauen als Männer, 
insbesondere in den Führungsetagen. Das muss sich ändern. Zudem wollen wir die 
querschnittsmäßige Verankerung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 und ihrer 
Folgeresolutionen vorantreiben und ihnen insgesamt einen höheren Stellenwert in den 
Ministerien geben. Wir wollen das Gender-Mainstreaming verstärken und Personal auf allen 
Ebenen der Ministerien paritätisch besetzen. Zudem setzen wir uns für eine gerechte und 
gleichwertige Repräsentation von Frauen in internationalen Organisationen ein.
Um strukturelle Diskriminierung abzubauen, müssen unterschiedliche Perspektiven auch in den 
Ministerien berücksichtigt werden, etwa durch Diversity-Konzepte, indem Mitarbeitende 
sensibilisiert werden und unterschiedliche Gruppen gezielt durch Mentoringprogramme 
angesprochen und gefördert werden. Frauen müssen gleichberechtigt gefördert werden und der 
diplomatische Dienst und die Bundeswehr müssen mehr dafür tun, dass alle den Beruf besser 
mit ihrer Familie vereinen können.
Zugang zu Ressourcen verbessern
Ein weiteres Schlüsselelement für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung ist die 
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Diese wollen wir im Rahmen der 
Entwicklungszusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass Frauen und marginalisierte 
Gruppen unter gleichwertigen, gerechten und menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und alle 
Menschen auch im ländlichen Raum und der Landwirtschaft gleichberechtigt werden. Dazu gehört 
gerechter Zugang zu Landeigentum und Produktionsmitteln und ein geschlechtergerechtes 
Erbrecht.
Damit es gar nicht erst zu Kriegen und Krisen kommt, müssen Konflikte frühzeitig erkannt, 
bearbeitet und entschärft werden. Dazu ist es zwingend notwendig das Versprechen 
einzuhalten, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 
einzusetzen. Der Einsatz dieser Gelder muss jedoch deutlich geschlechtergerechter als 
bislang erfolgen.
Die Förderung von Vorhaben, die vor allem die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zum 
Ziel haben, muss deutlich ausgebaut werden. Beispielsweise kann zunehmendem Wassermangel und 
Dürren, von deren Auswirkungen besonders Frauen betroffen sind, mit 
Ernteausfallversicherungen begegnet werden. Gleichzeitig müssen alle Vorhaben der 
Entwicklungszusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe im Sinne des Gendermainstreamings 
geschlechtsspezifische Bedarfe und Herausforderungen mit berücksichtigen und in dieser 
Hinsicht regelmäßig evaluiert und angepasst werden.
Frauen und marginalisierte Gruppen auf der Flucht schützen
Etwa die Hälfte aller Menschen auf der Flucht sind Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe 
können geschlechtsspezifisch sein. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch das 
deutsche Asylrecht erkennen geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund an. Das 
heißt die Geschlechtszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung stellen den Grund für die 
Verfolgung dar oder bestimmen die Art der Verfolgung. Darunter fällt sexualisierte Gewalt, 
die im Kontext von Gewaltkonflikten als Kriegsmittel gegen Frauen eingesetzt wird, oder 
auch, wenn Frauen grundlegende Rechte verweigert werden. Hierzu zählt beispielsweise das 
Recht darauf, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, das Recht auf Religionsausübung oder 
das Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen. Auch wenn der Großteil der Geflüchteten in 
den Grenzregionen ihrer Heimat bleibt, begeben sich manche auf weitere Wege.
Viele Formen von Gewalt, vor denen Frauen fliehen, begegnen ihnen auch auf der Flucht: Auf 
Fluchtrouten, in Transitstaaten aber auch in Geflüchtetenunterkünften in Europa sind viele 
Frauen geschlechterspezifischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dabei tragen Frauen 
auf der Flucht häufig auch die Verantwortung für mitfliehende Kinder. Daher ist es zentral, 
dass es in allen Unterkünften für Geflüchtete Schutzräume und Schutzkonzepte sowie 
psychosoziale und gesundheitliche Betreuung für Frauen und marginalisierte Gruppen gibt.
Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte 
finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre 
Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt 
aufklären. Es darf keine Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Kooperationen mit autoritären Staaten sind besonders kritisch zu betrachten, weil dabei oft fundamentale Menschenrechte verletzt werden. Anreize mit dem Ziel die europäischen Außengrenzen weit vor Europa zu schließen oder Projekte, in Bereichen der sogenannten Sicherheitspartnerschaften oder die Umwidmung entwicklungspolitischer Gelder für menschenrechtlich problematische Grenzschutzprojekte oder menschenrechtswidrige Rücknahmeabkommen lehnen wir ab. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu 
Migration verhindern wollen.
Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. 
Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere 
Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.
Nicht nur das Sonderkontingent der baden-württembergischen Landesregierung für besonders 
schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak zeigt, wie wichtig Aufnahmekontingente 
sein können. Auch der Familiennachzug und das Resettlement-Programm des UNHCR können Frauen 
und Mädchen vor den geschlechtsspezifischen Gefahren auf der Flucht bewahren und helfen 
dabei, jene zu identifizieren, die besonders schutzbedürftig sind

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