Die Anträge wurden in enger Zusammenarbeit mit den Abgeordneten Margit Stumpp, Tabea Rößner, Alexandra Geese, Dieter Janecek, Konstantin v. Notz erstellt.
Wir haben als Fachgremium unter Hinzuziehung der zuständigen Mitarbeiter und Abgeordneten des Bundestages diese Globalalternative zum ursprünglichen V-13 erstellt, da wir auch zu 5G-Technologie eine genauso evidenzbasierte wie dem Vorsorgeprinzip folgende Positionierung der Partei für angemessen halten und zudem klarstellen wollen, wie lohnend es ist, die Möglichkeiten der Technologie für die Transformation zu einer ökologisch-sozialen Gesellschaft zu nutzen. Die dazugehörige Streichung des Abschlussabsatzes fordern wie im folgenden ÄA.
Kommentare
Rebecca Griffin-Oestreich:
Dieser Änderungsantrag inklusive der Überschriftsänderung entkernt den ursprünglichen Antrag auf Basis einer schlicht falschen Behauptung:
Darin heißt es : „Die der bisherigen Mobilfunktechnologie entgegengebrachte Befürchtung evtl. gesundheitlicher Schäden durch allgegenwärtige Mobilfunksignale hat sich nach Jahrzehnten weltweiter Nutzung und unzähligen Studien wissenschaftlich nicht bestätigt. „
Die zur WHO gehörende International Agency for Research on Cancer stufte elektromagnetische Stahlungen 2011 als „possibly carcinogenic to human (Group 2B) ein. Ebenso wie z.B. die breit angelegte NTP Studie aus den USA zu Mobilfunkstrahlen und Krebs. Da Wissenschaftler wie unter anderem Md PhD Lennart Hardell von Departement of Oncology University Hospital aus Schweden die Beurteilung dieser Studie September 2018 nochmal unterstützt haben, finde ich die Behauptungen in dem Änderungsantrag nicht nachvollziehbar.
Viele andere Länder wie etwa Frankreich ziehen entsprechend genau den gegenteiligen Schluss und haben vorsorglich Maßnahmen zum Schutz gerade von Kindern festgelegt.
Die Mobilfunkindustrie spielt nicht mit offenen Karten. In Frankreich werden wegen dem „Phonegate“ ( https://www.phonegatealert.org) Telefone vom Markt genommen und in den USA laufen Verbraucherprozesse gegen die Mobilfunkindustrie in Bezug auf Gehirntumorerkrankungen aber auch in Europa gibt es Fälle. https://www.theguardian.com/technology/2017/apr/21/italian-court-rules-mobile-phone-use-caused-brain-tumour
Es gibt auch z.B keine Transparenz in Bezug auf unsere eigenen veralteten Grenzwerte. Warum sind gerade China als Vorreiter in Sachen 5G weit unter unseren Grenzwerten? Warum hat wie erwähnt Frankreich Grenzwerte absenkt und WLAN dort wie in 17 anderen Ländern aus Kindergärten und Schulen verbannt während wir es einführen?
Bei uns wird statt dessen von digitaler Transformation gesprochen. Es wird WLAN in den Schulen etabliert und Kinder und Schwangere nutzen alle Geräte sehr unbedarft obwohl die aktuelle Forschung sehr davor warnt.
Warnungen stehen bei uns zumindest in den Gebrauchsanweisungen von Mobilfunkhandys und Routern, die aber nur in den seltensten Fällen gelesen werden.
Auch das mit ICNIRP in München ein Verein ohne Haftung im Gebäude des Bundesamts für Strahlenschutz industriefreundliche Werte festgelegt ist mehr als problematisch. Darüber hinaus wird noch immer nur die Nähe zum Körper und Hitzeentwicklung ins Visier genommen, ohne andere Dimensionen, wie die z.B. Pulsung der Signale und biochemische Wirkmechanismen jenseits des Wärmeeffekts zu berücksichtigen (siehe z.B. Review : Biologische und pathologische Wirkungen der Stahlungen von 2,45 Ghz auf Zellen, Fruchtbarkeit, Gehirn und Verhalten von Isabel Wilke. Umwelt. Medizin. Gesellschaft 1/2018 .)
Der SAR Maßstab an dem sich die Grenzwertdiskussion lang hangelt sind Männer, (genauer ein Durchschnitt von 5000 amerikanische Soldaten). Weder schwangere Frauen, Kinder noch Tiere und Pflanzen sind einbezogen. Dafür wird aber an Tieren geprobt und die reagieren wie unter anderem die NTP Studie aus den USA belegt.
Nochmal zur Erinnerung: Die WHO hat Elektrosmog 2011 auf die gleiche Gesundheitsschädigende Ebene festgesetzt wie Dieselfeinstaub.
Dies ist wichtig auch in Bezug auf all die noch kommenden Sendeantennen die nötig sind um 5 G zu realisieren.
Die Tragweite die Mobilfunk in unserem Leben mittlerweile hat ist fundamental.
Für unsere aktuelle Mobilfunkwelt wurden vor dem Hintergrund “convenience” Fakten geschaffen und in unser aller Leben eingebracht.
Der Servicecharakter von der Funkwelt ist überzeugend.
Wie der Film „Digitalisierung - die SMARTE Verführung“ (3Sat) deutlich macht, werden wir alle erst abhängig gemacht um dann von der Politik und der Industrie gesagt zu bekommen dass sie nur die Wünsche der Kunden respektive Wähler erfüllen.
Wenn schon die bestehenden Frequenzen bedenklich sind, besteht aller Grund wie im ursprünglichen Antrag zu fordern, dass vor der Vergabe von neuen Frequenzen intensiv geforscht werden muss.
Das Anliegen des ursprünglichen Antrags sind gesundheitliche Bedenken und sollte nicht wie im Änderungsantrag V 13-002-2 mit Argumenten zur offensichtlichen Nützlichkeit der Technik verwischt werden.
Die Gesamtbewertung ist auch unvollständig und wird dem 5G Thema nicht gerecht und erweckt an dieser Stelle eher den Eindruck als ob das Gesundheitsthema „zugespamt“ werden soll.
PS Wenn man schon die Nützlichkeit in Feld führt, könnt man umgekehrt auch erwähnen, dass der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sehr kritisch anmerkt. „Digitalisierung kann ohne klare Rahmenbedingungen als Brandbeschleuniger des steigenden Energie-und Ressourcenbedarfs sowie der Treibhausgasemission wirken.“ (www.wbgu.de)
Karim Belkacem:
Wie gesagt, es gibt keine Studien, die zweifelsfrei nachweisen können, dass Mobilfunkstrahlung für den Menschen schädlich sei.
Übrigens werden die Grenzwerte mit Sicherheit neu festgelegt, dies passiert alles im Rahmen der Vergabe von den Frequenzbereichen (http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_node.html).