Antrag: | Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen absichern, europäische Demokratie stärken, verfassungsgerichtliche Kontrolle respektieren |
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Antragsteller*in: | Franziska Brantner (KV Heidelberg) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 39%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.10.2019, 14:39 |
V-31-039: Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen absichern, europäische Demokratie stärken, verfassungsgerichtliche Kontrolle respektieren
Antragstext
Von Zeile 39 bis 47:
Diesen Anforderungen an eine EU-Wahlrechtsreform wird die von der Bundesregierung auf europäischer Ebene betriebene Änderung des EU- Direktwahlakts, die im vergangenen Jahr gegen den Widerstand der Grünen im Europäischen Parlament beschlossen worden war, in keiner Weise gerecht. Stattdessen dient die Änderung lediglich dazu, dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu nehmen, eine Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz an der Wahlrechtsgleichheit des Grundgesetzes zu messen. Wahlrechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Gerade deshalb ist eine strikte verfassungsgerichtliche Kontrolle bei der Ausgestaltung des Wahlrechts sinnvoll und zu respektieren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen die Änderung des EU-Direktwahlakts in der vorliegenden Form ab.
Diesen Anforderungen an eine EU-Wahlrechtsreform wird die von der Bundesregierung auf europäischer Ebene betriebene Änderung des EU- Direktwahlakts, die im vergangenen Jahr gegen den Widerstand der Grünen im Europäischen Parlament beschlossen worden war, nicht gerecht.
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- 22 Unterstützer*innen
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