Antrag: | Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen absichern, europäische Demokratie stärken, verfassungsgerichtliche Kontrolle respektieren |
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Antragsteller*in: | Franziska Brantner (KV Heidelberg) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 39%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.10.2019, 14:27 |
V-31-005: Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen absichern, europäische Demokratie stärken, verfassungsgerichtliche Kontrolle respektieren
Antragstext
Von Zeile 3 bis 15:
Die Umstände der Wahl von Ursula von der Leyen zur neuen Präsidentin der EU- Kommission haben gezeigt, dass das Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen rechtlich abgesichert werden muss. Das Prinzip garantiert, dass sich alle Kandidat*innen für das wichtigste Amt der Europäischen Union den Wählerinnen und Wählern zur öffentlichen Prüfung stellen müssen. Das ist ein riesiger Fortschritt für die Europäische Demokratie, den wir erhalten und ausbauen wollen. Wir begrüßen die Pläne der neuen Kommissionspräsidentin, bis Mitte 2020 legislative Vorschläge für eine Verbesserung und Europäisierung der Europawahl vorzulegen. Eine mögliche Stärkung des Spitzenkandidat*innenprinzips wäre die Festlegung, dass nur Mitglieder des Europäischen Parlaments durch dieses als Präsident*in der EU-Kommission vorgeschlagen werden können. Es würde das Parlament und die Bindung der EU-Kommission an die Europawahl weiter stärken, wenn auch Kommissar*innen nur aus der Mitte des Parlaments vorgeschlagen werden. Das Spitzenkandidat*innenprinzip ist das beste Argument gegen die Verleumdung der EU-Kommission als ungewählte Technokraten.und besser umgesetzt werden muss. Das Prinzip garantiert, dass sich alle Kandidat*innen für das wichtigste Amt der Europäischen Union den Wählerinnen und Wählern zur öffentlichen Prüfung stellen müssen. Das ist ein riesiger Fortschritt für die Europäische Demokratie, den wir erhalten und ausbauen wollen. Wir begrüßen die Pläne der neuen Kommissionspräsidentin, bis Mitte 2020 legislative Vorschläge für eine Verbesserung und Europäisierung der Europawahl vorzulegen.
weitere Antragsteller*innen
- Dorothea Kaufmann (KV Heidelberg)
- Lukas Weber (KV Heidelberg)
- Moritz Damm (KV Heidelberg)
- Julia Hildenbrand (KV Heidelberg)
- Teresa Fanz (KV Heidelberg)
- Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg)
- Felix Grädler (KV Heidelberg)
- Florian Kollmann (KV Heidelberg)
- Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg)
- Ilona Trotter (KV Heidelberg)
- Derek Cofie-Nunoo (KV Heidelberg)
- Fadime Tuncer (KV Neckar-Bergstraße)
- Frieda Fiedler (KV Neckar-Bergstraße)
- David Esders (Heidelberg KV)
- Reinhild Maria Hugenroth (Wittenberg KV)
- Arnhilt Kuder (KV Heidelberg)
- Andreas Bühler (KV Karlsruhe)
- Jonas Wille (KV Darmstadt)
- Marcel Ernst (KV Göttingen)
- Claude Weinber (KV Heidelberg)
- Mario Hüttenhofer (KV Konstanz)
- Ottmar von Holtz (KV Hildesheim)
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Von Zeile 3 bis 15:
Die Umstände der Wahl von Ursula von der Leyen zur neuen Präsidentin der EU- Kommission haben gezeigt, dass das Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen rechtlich abgesichert werden muss. Das Prinzip garantiert, dass sich alle Kandidat*innen für das wichtigste Amt der Europäischen Union den Wählerinnen und Wählern zur öffentlichen Prüfung stellen müssen. Das ist ein riesiger Fortschritt für die Europäische Demokratie, den wir erhalten und ausbauen wollen. Wir begrüßen die Pläne der neuen Kommissionspräsidentin, bis Mitte 2020 legislative Vorschläge für eine Verbesserung und Europäisierung der Europawahl vorzulegen. Eine mögliche Stärkung des Spitzenkandidat*innenprinzips wäre die Festlegung, dass nur Mitglieder des Europäischen Parlaments durch dieses als Präsident*in der EU-Kommission vorgeschlagen werden können. Es würde das Parlament und die Bindung der EU-Kommission an die Europawahl weiter stärken, wenn auch Kommissar*innen nur aus der Mitte des Parlaments vorgeschlagen werden. Das Spitzenkandidat*innenprinzip ist das beste Argument gegen die Verleumdung der EU-Kommission als ungewählte Technokraten.und besser umgesetzt werden muss. Das Prinzip garantiert, dass sich alle Kandidat*innen für das wichtigste Amt der Europäischen Union den Wählerinnen und Wählern zur öffentlichen Prüfung stellen müssen. Das ist ein riesiger Fortschritt für die Europäische Demokratie, den wir erhalten und ausbauen wollen. Wir begrüßen die Pläne der neuen Kommissionspräsidentin, bis Mitte 2020 legislative Vorschläge für eine Verbesserung und Europäisierung der Europawahl vorzulegen.
weitere Antragsteller*innen
- Dorothea Kaufmann (KV Heidelberg)
- Lukas Weber (KV Heidelberg)
- Moritz Damm (KV Heidelberg)
- Julia Hildenbrand (KV Heidelberg)
- Teresa Fanz (KV Heidelberg)
- Nicolá Lutzmann (KV Heidelberg)
- Felix Grädler (KV Heidelberg)
- Florian Kollmann (KV Heidelberg)
- Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg)
- Ilona Trotter (KV Heidelberg)
- Derek Cofie-Nunoo (KV Heidelberg)
- Fadime Tuncer (KV Neckar-Bergstraße)
- Frieda Fiedler (KV Neckar-Bergstraße)
- David Esders (Heidelberg KV)
- Reinhild Maria Hugenroth (Wittenberg KV)
- Arnhilt Kuder (KV Heidelberg)
- Andreas Bühler (KV Karlsruhe)
- Jonas Wille (KV Darmstadt)
- Marcel Ernst (KV Göttingen)
- Claude Weinber (KV Heidelberg)
- Mario Hüttenhofer (KV Konstanz)
- Ottmar von Holtz (KV Hildesheim)
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