Änderungen von S-06 zu S-06 Beschluss
Ursprüngliche Version: | S-06 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2019, 10:34 |
Neue Version: | S-06 Beschluss |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 19.12.2019, 14:15 |
Titel
Antragstext
Begründung
Von Zeile 40 bis 49 löschen:
Unter dem Link https://wolke.netzbegruenung.de/s/QmgP5PpnNbzB9pz steht eine Version der Schiedsordnung im Änderungsmodus mit den beantragten Änderungen zur Ansicht.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Arbeit des Bundesschiedsgerichts effektiver werden und Teile des Verfahrens digitalisiert werden.
Die Digitalisierung des Antrags- und Zustellungsverfahrens spart nicht nur Papier und Zeit, sondern wird es dem Schiedsgericht ermöglichen, weitere Modernisierungssschritte zu gehen. Die Bundesgeschäftsstelle unterstützt schon jeher das Bundesschiedsgericht in seiner Arbeit. Die Ergänzung eines Paragrafens schafft hier beidseitige Sicherheit. Und nicht zuletzt wird das Schiedsgericht mit der Einführung einer Anfechtungsfrist von drei Monaten entlastet und für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen.