Antrag: | Vision Zero: Ja zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.10.2019, 15:41 |
V-24-181: Vision Zero: Ja zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr!
Antragstext
Von Zeile 181 bis 199:
Bußgelder nehmen im Straßenverkehr die wichtige Funktion ein. Die Belehrung über Fehlverhalten und damit verbundene Gefahren soll mit einem gewissen persönlichen Ärgernis versehen werden und damit einen Lerneffekt sicherstellen. Dies ist zwingend notwendig, um von Verfehlungen ausgehende Gefahren zukünftig zu vermeiden und den Verkehr damit langfristig sicherer zu gestalten. Das Ärgernis durch das Bußgeld ist allerdings maßgeblich davon abhängig, ob die Höhe des Bußgeldes auch wirklich ärgert! Der heutige Bußgeldkatalog sieht für alle Einkommensschichten ein gleichbleibendes Bußgeld vor. Damit ist der Grad des Lerneffektes für höhere Einkommensgruppen deutlich geringer als für niedrigere Einkommensgruppen. Ein Rabatt für Gutverdiener*innen ist an dieser Stelle aber nicht angebracht, denn von ihrem Fehlverhalten geht die gleiche Gefahr aus, wie durch das Fehlverhalten von Geringverdiener*innen. Wir GRÜNE wollen zukünftig sicherstellen, dass der wichtige Lerneffekt bei allen Einkommensgruppen in gleichem Maße sichergestellt werden kann. Deshalb werden wir, auch um alle Verkehrsteilnehmer*innen vor den möglichen Gefahren zu bewahren, Bußgeldhöhen zukünftig automatisiert an Einkommensgruppen anpassen. Hierbei werden wir einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern vornehmen. Für den Fall, dass das beim Finanzamt geltend gemachte Einkommen deutlich vom jeweiligen Fahrzeugwert abweicht, werden wir im Ausnahmefall auch den Fahrzeugwert als Bemessungsgrundlage zulassen.
Geldbußen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr haben eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit. Denn sie sollen die Belehrung über das Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren verstärken und so zu einem Lerneffekt für künftig ordnungsgemäßes Verhalten führen. Das setzt nicht nur eine angemessene Höhe der Geldbuße, sondern auch ihre individuelle Spürbarkeit voraus. Daran fehlt es aktuell, weil der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die jeweilige Einkommenssituation nicht berücksichtigt. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern führt dazu, dass Geldbußen für Gutverdiener*innen weniger spürbar sind als für Geringverdiener*innen. Im Strafrecht dagegen orientiert sich die Geldstrafe am ggf. zu schätzenden Nettoeinkommen. Wir wollen deshalb eine wirkungsgleiche und für automatisierte Massenverfahren geeignete Regelung für die Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten einführen.
Wir GRÜNE werden damit Bußgelder sowohl sozial gerechter, als auch im Endeffekt wirkungsvoller gestalten und damit den sicherheitsrelevanten Lerneffekt erhöhen.
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Von Zeile 181 bis 199:
Bußgelder nehmen im Straßenverkehr die wichtige Funktion ein. Die Belehrung über Fehlverhalten und damit verbundene Gefahren soll mit einem gewissen persönlichen Ärgernis versehen werden und damit einen Lerneffekt sicherstellen. Dies ist zwingend notwendig, um von Verfehlungen ausgehende Gefahren zukünftig zu vermeiden und den Verkehr damit langfristig sicherer zu gestalten. Das Ärgernis durch das Bußgeld ist allerdings maßgeblich davon abhängig, ob die Höhe des Bußgeldes auch wirklich ärgert! Der heutige Bußgeldkatalog sieht für alle Einkommensschichten ein gleichbleibendes Bußgeld vor. Damit ist der Grad des Lerneffektes für höhere Einkommensgruppen deutlich geringer als für niedrigere Einkommensgruppen. Ein Rabatt für Gutverdiener*innen ist an dieser Stelle aber nicht angebracht, denn von ihrem Fehlverhalten geht die gleiche Gefahr aus, wie durch das Fehlverhalten von Geringverdiener*innen. Wir GRÜNE wollen zukünftig sicherstellen, dass der wichtige Lerneffekt bei allen Einkommensgruppen in gleichem Maße sichergestellt werden kann. Deshalb werden wir, auch um alle Verkehrsteilnehmer*innen vor den möglichen Gefahren zu bewahren, Bußgeldhöhen zukünftig automatisiert an Einkommensgruppen anpassen. Hierbei werden wir einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern vornehmen. Für den Fall, dass das beim Finanzamt geltend gemachte Einkommen deutlich vom jeweiligen Fahrzeugwert abweicht, werden wir im Ausnahmefall auch den Fahrzeugwert als Bemessungsgrundlage zulassen.
Geldbußen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr haben eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit. Denn sie sollen die Belehrung über das Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren verstärken und so zu einem Lerneffekt für künftig ordnungsgemäßes Verhalten führen. Das setzt nicht nur eine angemessene Höhe der Geldbuße, sondern auch ihre individuelle Spürbarkeit voraus. Daran fehlt es aktuell, weil der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die jeweilige Einkommenssituation nicht berücksichtigt. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern führt dazu, dass Geldbußen für Gutverdiener*innen weniger spürbar sind als für Geringverdiener*innen. Im Strafrecht dagegen orientiert sich die Geldstrafe am ggf. zu schätzenden Nettoeinkommen. Wir wollen deshalb eine wirkungsgleiche und für automatisierte Massenverfahren geeignete Regelung für die Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten einführen.
Wir GRÜNE werden damit Bußgelder sowohl sozial gerechter, als auch im Endeffekt wirkungsvoller gestalten und damit den sicherheitsrelevanten Lerneffekt erhöhen.
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