Antrag: | Vision Zero: Ja zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.10.2019, 15:43 |
V-24-219: Vision Zero: Ja zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr!
Antragstext
Von Zeile 218 bis 220:
Wir werden daher die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen grundsätzlich regeln und uns mit maximal 120130 km/h an den positiven Erfahrungswerten und der gelebten Praxis unserer europäischen Nachbarn orientieren – und haben mit dieser Maximalhöhe auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns.
Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland deutlich gesunken.
Dies ist vor allen Dingen auf technische Maßnahmen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt ihrer
Einführung durchaus unbeliebt und umstritten waren:
Als wirksamstes Mittel gegen insgesamt 21.332 Verkehrstote in BRD, DDR und West-Berlin pro
Jahr griffen die jeweiligen Gesetzgeberinnen zu Maßnahmen, wie etwa verpflichtende
Sicherheitsgurte und Kopfstützen, und setzten diese in einem Klima des Widerwillens auch
durch verstärkte Kontrollen hart durch.
In den weiteren Jahrzehnten kamen weitere technische Innovationen, wie etwa verbessertes
Sicherheitsglas, Antiblockiersysteme, Stabilitätsprogramme, Assistenzsysteme, Airbag oder
verbesserte Deformationszonen, hinzu und trugen ihren Beitrag zur Senkung der Verkehrstoten
bei. Die Politik unterstützte diese herstellerseitigen Bestrebungen durch die konsequente
Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an lokalisierten Unfallschwerpunkten, ohne
jedoch diese Sachfrage befriedigend grundsätzlich zu lösen. Darüber hinaus wurde die
Qualifikation von Fahrzeugführer*innen durch fortlaufende Verbesserung der in Fahrschulen
vermittelten fahrtheoretischen und fahrpraktischen Inhalte erhöht.
Mit all diesen Maßnahmen waren und sind viele Ingenieurleistungen, Investitionen,
Schulungen, Verhaltensänderungen und Kontrollen verbunden. Daran werden wir GRÜNE auch in
Zukunft festhalten, denn die Anzahl der Verkehrsopfer ist nach wie vor zu hoch.
Höhere Anforderungen:
Die Anzahl der Verletzten im Straßenverkehr steigt wieder deutlich an
Zwar sank in den letzten Jahrzehnten die Anzahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den 1970er
Jahren deutlich und umfasste im Jahr 2017 noch 3.177 Personen, die Anzahl der Verletzten
nimmt aber in diesem Jahrzehnt eine sehr unerfreuliche Entwicklung. Im Jahr 2010 wurden
62.620 Personen im Straßenverkehr schwer verletzt, im Jahr 2017 waren es 66.495 Personen. Im
Jahr 2010 wurden 308.550 Personen im Straßenverkehr leicht verletzt, im Jahr 2017 waren es
320.068 Personen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 390.154 Personen durch Verkehrsunfälle
verletzt, ohne an den Verletzungsfolgen zu sterben.
Zunehmende Verkehrsdichte, gestiegene Motorleistungen und demographische Herausforderungen
machen politisches Handeln somit auch in Zukunft notwendig. Denn hinter allen Verkehrsopfern
in diesen abstrakten, anonymen Zahlen stecken Eltern, Partner*innen, Kinder und Freunde, die
zurecht politisches Handeln einfordern. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn man bedenkt,
dass ein großer Teil der Geschädigten passiv und nicht schuldhaft zu Verkehrsopfern wurde,
sie also ohne eigene Verfehlung sterben oder ein Leben lang gezeichnet sind.
Daher wollen wir GRÜNE auch weiterhin die formellen und technischen Anforderungen an
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer*innen steigern. Weil wir das Ziel haben, auch in Zukunft die
Anzahl der Verkehrsopfer zu reduzieren. Denn wir GRÜNE stehen für Mobilität, die von
Kindheit an bis in das hohe Alter Sicherheit bietet. Deshalb vertrauen wir auf die drei
bewährten Säulen: gute Qualifikation, modernste Technik, faire Verkehrsregeln. Hierbei
setzen wir auf folgende Einzelmaßnahmen:
- Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des Führerscheinrechts -
(Sämtliche nachfolgende Formulierungen zu “Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des
Führerscheinrechts” beziehen sich auf die Führerscheinklassen A1, A2, A, AM, B1, B17, B96,
BE oder äquivalent. Darüber hinaus bestehende oder weiter gehende Anforderungen für
Fahrzeugführer*innen der Führerscheinklassen C1, C1E, C3, CE, D1, D1E, D, DE, L und T oder
äquivalent sowie/oder Anforderungen an Berufskraftfahrer*innen oder Anforderungen des
Arbeitsrechtes bleiben davon unberührt und sollen bestehen bleiben, sofern das
Anforderungsniveau schon heute weitgehender ist. Fahrzeuge, die zum jetzigen Stand eine
Prüfbescheinigung oder weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erfordern, sind
grundsätzlich ausgenommen.)
Gesundheitsprüfungen:
Regelmäßige Sehtests und Gesundheitsprüfungen schaffen Klarheit!
Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist die Fahrtüchtigkeit das A und O! Deshalb
wollen wir GRÜNE zukünftig Gewissheit über die gesundheitliche Eignung der Personen, die
sich motorisiert auf den Straßen bewegen. Regelmäßige Sehtests und ärztliche
Gesundheitsprüfungen sind für uns hier ein geeignetes Mittel, um jede*r
Verkehrsteilnehmer*in über die eigene Fahrtüchtigkeit Gewissheit zu geben und im Falle eines
Falles die Öffentlichkeit durch (vorläufigen) Führerscheinentzug zu schützen. Alle zwei
Jahre werden wir hier zukünftig Anforderungen stellen. Da Altersdiskriminierung für uns
grundsätzlich nicht in Frage kommt und ohnehin auch junge Menschen vor (schleichenden)
Verschlechterungen der Fahrtüchtigkeit nicht gefeit sind, werden wir allen
Fahrzeugführer*innen unabhängig ihres Alters diese Anforderungen stellen.
Wir wollen dabei kurze Wege beibehalten. So sollen die Sehtests auch zukünftig bei
Optiker*innen erfolgen können und die Gesundheitsnachweise pragmatisch und unter Kenntnis
möglicher Krankheitsverläufe durch Hausärzte erfolgen.
Sachkundenachweis:
Neue Verkehrsregeln müssen alle kennen!
“Als ich den Führerschein gemacht habe, gab es das noch nicht!”
Viele von uns kennen diesen Ausspruch und er fasst ein Grundproblem des Führerscheinwesens
gut zusammen: Die lebenslange bedingungslose Erteilung der Fahrerlaubnis. Aber der
Straßenverkehr ist, auch hinsichtlich der Verkehrsregeln, heute ein anderer als 1978, 1998
oder 2018! Damit sich alle nach den gleichen Regeln bewegen können, ist es notwendig, dass
auch alle die gleichen Regeln kennen. Wir halten es sowohl für notwendig als auch für
zumutbar, dass Fahrzeugführer*innen sich über neue Verkehrsregeln und Verordnungen
informieren und diese neuerliche Sachkenntnis auch nachweisen. Wir werden zukünftig
bestehende Fahrerlaubnisse und neu erteilte Fahrerlaubnisse zeitlich begrenzen. Alle 5 Jahre
werden wir uns der Kenntnis über neue Verkehrsregeln und Verordnungen von motorisierten
Fahrzeugführer*innen vergewissern.
Wir werden dabei darauf achten, dass der Erwartungshorizont des Sachkundenachweises klar
formuliert ist und der Sachkundenachweis niederschwellig erbracht werden kann. Für evtl.
notwendige Schulungsfälle haben wir in Deutschland einen funktionierenden Wettbewerb der
Fahrschulen, so dass dieser auch überschaubare Kosten sicherstellen wird. Falls dennoch
erforderlich, werden wir die Höchstkosten des Sachkundenachweises in einer gesetzlichen
Kostenordnung klarstellen.
Erste-Hilfe-Kurse:
Auf die Regelmäßigkeit kommt es an!
Eine Fahrerlaubnis wird in Deutschland nur nach bestandenem Erste-Hilfe-Kurs erteilt. Dies
hat seinen guten Grund, denn im Falle eines Unfalles entscheidet die Erste-Hilfe-Leistung
eindeutig und nachgewiesen in einem erheblichen Maße über die Unfallfolgen mit. Bislang sind
nach erteilter Fahrerlaubnis keine weiteren Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend. Dies ist gleich
doppelt falsch, denn der Wissensstand über geeignete Maßnahmen zur Ersten-Hilfe-Anwendung
lässt im Laufe der Zeit bei fehlender Wiederholung zunehmend nach und es ist keineswegs so,
dass nur gut geschulte Fahranfänger*innen zur Ersten Hilfe verpflichtet sind. Jede*r von uns
ist zur Leistung der Ersten Hilfe verpflichtet und deshalb werden wir hier zukünftig alle
drei Jahre Auffrischungskurse von motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen einfordern. Wir
orientieren uns dabei an den bestehenden zeitlichen Vorgaben für den Umgang mit vergleichbar
gefährlichen Maschinen in Industrie und Gewerbe. Die Pflicht zur Ersten-Hilfe-Leistung ist
für uns so unmissverständlich, dass wir die Verlängerung der Fahrerlaubnis damit verbinden
werden. Personengruppen, die von Berufswegen mit der Ersten Hilfe vertraut sind oder die auf
anderen Wegen - beispielsweise durch innerbetriebliche Erste-Hilfe-Kurse - Sachkunde
nachweisen können, werden wir von dieser Maßnahme ausnehmen.
- Technische Maßnahmen für Neufahrzeuge -
Fahrtenschreiber:
Wissen, was passiert ist!
Verkehrsunfälle passieren. Auch zukünftig. Aber wir wollen die Ursachen für Verkehrsunfälle
im Falle eines Falles sowohl forensisch, als auch wissenschaftlich auswerten können. Nur so
können wir Unfälle zukünftig mit der besten Wirkung vermeiden. Deshalb werden wir zukünftig
in Deutschland ausschließlich Fahrzeuge zulassen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber
in einer vor Manipulationen geschützten Black Box verfügen. Davon erhoffen wir uns sowohl
einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention und zur technischen Fortentwicklung von
Infrastruktur und Fahrzeugen als auch für eine verbesserte Notfallrettung.
Datenschutz spielt für uns GRÜNE seit jeher eine wichtige Rolle. Deshalb werden wir hier
eine angemessene Güterabwägung sicherstellen und den Datenzugriff von staatlichen Organen
und der Versicherungswirtschaft so klar regeln, dass ein Zugriff wegen Lappalien
ausgeschlossen werden kann.
Notruf-Assistenzsysteme:
Wissen, was zu tun ist!
Wir wollen, dass Verkehrsopfern möglichst schnell professionell geholfen werden kann.
Deshalb werden wir Notruf-Assistenzsysteme in allen Neufahrzeugen verbindlich einführen.
Bereits heute verfügen einige Fahrzeugmodelle über diese Innovation und sie hat bereits
wertvolle Beiträge zur Rettung von Leib und Leben geleistet. Dieses technische Hilfesystem
kann erkennen, ob ein Unfall passiert ist, und die Rettungsleitstelle automatisch über den
Unfall informieren. Dies ist in verschiedenen Szenarien, bspw. bei Ohnmacht oder Schock der
Insassen, ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Unfallrettung. Wir werden dabei
Fahrtenschreiber und Notruf-Assistenzsysteme rechtlich so aufeinander abstimmen, dass bspw.
eine automatische Übertragung des Grades des Unfalles sowies dessen Verlauf an die
Rettungsleitstelle eine möglichste effektive Unfallrettung sicherstellen wird.
Bauartbedingter Unfallschutz:
Höchstmaß für mehr Sicherheit!
Viele Verkehrsopfer sind als Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Straßenverkehr
unterwegs. Sie verfügen über wenige bis keine Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von
Unfallfolgen und sind demnach besonders auf andere Faktoren angewiesen. Ein wichtiger Faktor
ist hierbei die Bauweise von Kraftfahrzeugen. Je nachdem, wie ein Kraftfahrzeug konstruiert
ist, unterscheiden sich die Unfallfolgen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
erheblich. So hat bspw. eine stark erhöhte oder besonder starre Fahrzeugkonstruktion im
Falle einer Kollision erheblich negative Auswirkungen für andere Verkehrsteilnehmer*innen,
insbesondere Kleinkinder. Wir wollen jedoch, dass zukünftig eine verstärkte Orientierung an
den Sicherheitsbedürfnissen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erfolgt und sich dies auch
im Zulassungsrecht wiederfindet. Neufahrzeuge, die in staatlichen Kollisionsversuchen stark
negative Abweichungen der Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufweisen,
werden wir zukünftig nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Von diesem
Grundsatz werden wir abweichen, wenn die Fahrzeughalter*innen einer Berufs- oder
Tätigkeitsgruppe angehören, die einen tatsächlichen Bedarf an den Konstruktionsveränderungen
nachweisen kann. Hierbei werden wir jedoch eine räumliche Beschränkung der Zulassung, bspw.
grundsätzlich in Innenstädten oder außerhalb eines definierten Radius des Geschäftsgebietes,
vornehmen.
Es gibt einen Unterschied zwischen tatsächlichen Notwendigkeiten und gefühlten
Notwendigkeiten. Wir orientieren uns an den tatsächlichen Notwendigkeiten und stellen
darüber hinaus die objektive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen über das subjektive
Sicherheitsgefühl einzelner Fahrzeugführer*innen.
- Ordnungsmaßnahmen für mehr Verkehrssicherheit -
Kreuzung und Einmündungen:
Freier Blick für und auf Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen!
Kreuzungen und Einmündungen gehören zu den gefährlichsten Orten im Straßenverkehr. Logisch,
hier kreuzen und überschneiden sich die Wege. Fußgänger*innen auf Gehwegen und
Fahrradfahrer*innen auf kombinierten Fuß- und Radwegen sind hier auf besondere Sicherheit
angewiesen. Zum einen, weil sie mitunter schnell zu übersehen sind, und zum anderen, weil
für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen die Unfallfolgen häufig besonders schwer sind.
Damit Kreuzungen und Einmündungen sicher sind, muss der Blick in diesen Bereichen
vollständig frei sein. Haltende oder parkende Autos werden hier schnell zur gefährlichen
Falle.
Wir GRÜNE betrachten den derzeitigen Schutzraum von 5 Metern ab dem Scheitelpunkt der
Kreuzung für nicht ausreichend genug, um Klarheit und den notwendigen Schutz zu
gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dieser Schutzraum nur durch bürokratische und
teure bauliche Maßnahmen erweitert werden. Fahrzeugumsetzungen, die eigentlich dringend
notwendig wären, um Sicherheit bspw. für Schulwege zu garantieren, fallen heute schwer und
sind mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Wir werden daher diese Regelung reformieren
und Schutzräume in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen mit einem zusätzlichen
Vorschriftenzeichen deutlicher kennzeichnen. Damit werden wir nicht wie jetzt mit einem
pauschalen, ggf. ungenügenden Sicherheitsbereich arbeiten, sondern den Kommunen ein
Instrument in die Hand geben, um Kreuzungen und Einmündungen mit reduziertem baulichen
Aufwand und damit unbürokratischer und preiswerter sicherer zu gestalten.
Dieses Vorschriftenzeichen wird sich von den bekannten Richtzeichen für Halte- oder
Parkverbot optisch deutlich unterscheiden, Verstöße gegen das Vorschriftenzeichen werden wir
im Bußgeldkatalog sehr empfindlich gegenüber von Verstößen gegen die bekannten Richtzeichen
abheben, die Gefährdung wird eindeutiger benannt. Damit geben wir den Kommunen auch mehr
Möglichkeiten in die Hand, um gefährdende Fahrzeuge schneller umsetzen zu können und
trotzdem die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Bußgelder:
Für alle gleich ist nicht immer gerecht und wirkungsvoll!
Bußgelder nehmen im Straßenverkehr die wichtige Funktion ein. Die Belehrung über
Fehlverhalten und damit verbundene Gefahren soll mit einem gewissen persönlichen Ärgernis
versehen werden und damit einen Lerneffekt sicherstellen. Dies ist zwingend notwendig, um
von Verfehlungen ausgehende Gefahren zukünftig zu vermeiden und den Verkehr damit
langfristig sicherer zu gestalten. Das Ärgernis durch das Bußgeld ist allerdings maßgeblich
davon abhängig, ob die Höhe des Bußgeldes auch wirklich ärgert! Der heutige Bußgeldkatalog
sieht für alle Einkommensschichten ein gleichbleibendes Bußgeld vor. Damit ist der Grad des
Lerneffektes für höhere Einkommensgruppen deutlich geringer als für niedrigere
Einkommensgruppen. Ein Rabatt für Gutverdiener*innen ist an dieser Stelle aber nicht
angebracht, denn von ihrem Fehlverhalten geht die gleiche Gefahr aus, wie durch das
Fehlverhalten von Geringverdiener*innen. Wir GRÜNE wollen zukünftig sicherstellen, dass der
wichtige Lerneffekt bei allen Einkommensgruppen in gleichem Maße sichergestellt werden kann.
Deshalb werden wir, auch um alle Verkehrsteilnehmer*innen vor den möglichen Gefahren zu
bewahren, Bußgeldhöhen zukünftig automatisiert an Einkommensgruppen anpassen. Hierbei werden
wir einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern vornehmen. Für den Fall, dass
das beim Finanzamt geltend gemachte Einkommen deutlich vom jeweiligen Fahrzeugwert abweicht,
werden wir im Ausnahmefall auch den Fahrzeugwert als Bemessungsgrundlage zulassen.
Wir GRÜNE werden damit Bußgelder sowohl sozial gerechter, als auch im Endeffekt
wirkungsvoller gestalten und damit den sicherheitsrelevanten Lerneffekt erhöhen.
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen:
Regelungen vereinfachen!
Die Folgen eines Unfalls hängen maßgeblich davon ab, welche Kräfte beim Unfall wirken. Ein
maßgeblicher Faktor für Kräfte ist die Geschwindigkeit. In den meisten europäischen Staaten
gelten, insbesondere auf Autobahnen, deutlich strengere Vorschriften für die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Die Folgen sind spürbar: Unter Berücksichtigung von korrektiven
Methoden zur Bewertung des Zustandes der Infrastruktur, der Verkehrsdichte und des
Ausbildungsstandes der Fahrzeugführer*innen weisen die Staaten mit Höchstgeschwindigkeit
immer eine niedrigere Rate an Toten und Verletzten je Autobahnpersonenkilometer auf, als
dies in Deutschland der Fall ist. Wir GRÜNE stehen für eine Kultur der angepassten
Geschwindigkeit. Wir wollen zukünftig die Frage der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen verstärkt unter Sicherheitsaspekte stellen und vor allen Dingen
Fahrzeugführer*innen jederzeit Sicherheit darüber bieten, welche Höchstgeschwindigkeit
gerade gilt. Der derzeitige, mitunter schnell wechselnde Flickenteppich aus
Autobahnabschnitten mit oder ohne Höchstgeschwindigkeit steht dieser Sicherheit für
Verkehrsteilnehmer*innen eindeutig im Wege und erhöht auch die Gefahren auf Autobahnen
erheblich. Der existierende Schilderwald ist unübersichtlich und stellt ein eigenständiges
Sicherheitsrisiko dar.
Wir werden daher die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen grundsätzlich regeln und uns mit
maximal 120130 km/h an den positiven Erfahrungswerten und der gelebten Praxis unserer
europäischen Nachbarn orientieren – und haben mit dieser Maximalhöhe auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns.
.
Wir GRÜNE fühlen uns 3.177 Verkehrstoten und 390.0154 teils schwer verletzten Personen im
Straßenverkehr verpflichtet. Wir sind der Gesellschaft gegenüber verantwortlich, bestehende
Defizite zu beseitigen und erkannte Gefahren abzuwenden. Dies tun wir durch gute
Qualifikation, modernster Technik und faire Verkehrsregeln.
weitere Antragsteller*innen
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Von Zeile 218 bis 220:
Wir werden daher die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen grundsätzlich regeln und uns mit maximal 120130 km/h an den positiven Erfahrungswerten und der gelebten Praxis unserer europäischen Nachbarn orientieren – und haben mit dieser Maximalhöhe auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns.
Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland deutlich gesunken.
Dies ist vor allen Dingen auf technische Maßnahmen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt ihrer
Einführung durchaus unbeliebt und umstritten waren:
Als wirksamstes Mittel gegen insgesamt 21.332 Verkehrstote in BRD, DDR und West-Berlin pro
Jahr griffen die jeweiligen Gesetzgeberinnen zu Maßnahmen, wie etwa verpflichtende
Sicherheitsgurte und Kopfstützen, und setzten diese in einem Klima des Widerwillens auch
durch verstärkte Kontrollen hart durch.
In den weiteren Jahrzehnten kamen weitere technische Innovationen, wie etwa verbessertes
Sicherheitsglas, Antiblockiersysteme, Stabilitätsprogramme, Assistenzsysteme, Airbag oder
verbesserte Deformationszonen, hinzu und trugen ihren Beitrag zur Senkung der Verkehrstoten
bei. Die Politik unterstützte diese herstellerseitigen Bestrebungen durch die konsequente
Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an lokalisierten Unfallschwerpunkten, ohne
jedoch diese Sachfrage befriedigend grundsätzlich zu lösen. Darüber hinaus wurde die
Qualifikation von Fahrzeugführer*innen durch fortlaufende Verbesserung der in Fahrschulen
vermittelten fahrtheoretischen und fahrpraktischen Inhalte erhöht.
Mit all diesen Maßnahmen waren und sind viele Ingenieurleistungen, Investitionen,
Schulungen, Verhaltensänderungen und Kontrollen verbunden. Daran werden wir GRÜNE auch in
Zukunft festhalten, denn die Anzahl der Verkehrsopfer ist nach wie vor zu hoch.
Höhere Anforderungen:
Die Anzahl der Verletzten im Straßenverkehr steigt wieder deutlich an
Zwar sank in den letzten Jahrzehnten die Anzahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den 1970er
Jahren deutlich und umfasste im Jahr 2017 noch 3.177 Personen, die Anzahl der Verletzten
nimmt aber in diesem Jahrzehnt eine sehr unerfreuliche Entwicklung. Im Jahr 2010 wurden
62.620 Personen im Straßenverkehr schwer verletzt, im Jahr 2017 waren es 66.495 Personen. Im
Jahr 2010 wurden 308.550 Personen im Straßenverkehr leicht verletzt, im Jahr 2017 waren es
320.068 Personen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 390.154 Personen durch Verkehrsunfälle
verletzt, ohne an den Verletzungsfolgen zu sterben.
Zunehmende Verkehrsdichte, gestiegene Motorleistungen und demographische Herausforderungen
machen politisches Handeln somit auch in Zukunft notwendig. Denn hinter allen Verkehrsopfern
in diesen abstrakten, anonymen Zahlen stecken Eltern, Partner*innen, Kinder und Freunde, die
zurecht politisches Handeln einfordern. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn man bedenkt,
dass ein großer Teil der Geschädigten passiv und nicht schuldhaft zu Verkehrsopfern wurde,
sie also ohne eigene Verfehlung sterben oder ein Leben lang gezeichnet sind.
Daher wollen wir GRÜNE auch weiterhin die formellen und technischen Anforderungen an
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer*innen steigern. Weil wir das Ziel haben, auch in Zukunft die
Anzahl der Verkehrsopfer zu reduzieren. Denn wir GRÜNE stehen für Mobilität, die von
Kindheit an bis in das hohe Alter Sicherheit bietet. Deshalb vertrauen wir auf die drei
bewährten Säulen: gute Qualifikation, modernste Technik, faire Verkehrsregeln. Hierbei
setzen wir auf folgende Einzelmaßnahmen:
- Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des Führerscheinrechts -
(Sämtliche nachfolgende Formulierungen zu “Anforderungen an Fahrzeugführer*innen des
Führerscheinrechts” beziehen sich auf die Führerscheinklassen A1, A2, A, AM, B1, B17, B96,
BE oder äquivalent. Darüber hinaus bestehende oder weiter gehende Anforderungen für
Fahrzeugführer*innen der Führerscheinklassen C1, C1E, C3, CE, D1, D1E, D, DE, L und T oder
äquivalent sowie/oder Anforderungen an Berufskraftfahrer*innen oder Anforderungen des
Arbeitsrechtes bleiben davon unberührt und sollen bestehen bleiben, sofern das
Anforderungsniveau schon heute weitgehender ist. Fahrzeuge, die zum jetzigen Stand eine
Prüfbescheinigung oder weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erfordern, sind
grundsätzlich ausgenommen.)
Gesundheitsprüfungen:
Regelmäßige Sehtests und Gesundheitsprüfungen schaffen Klarheit!
Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist die Fahrtüchtigkeit das A und O! Deshalb
wollen wir GRÜNE zukünftig Gewissheit über die gesundheitliche Eignung der Personen, die
sich motorisiert auf den Straßen bewegen. Regelmäßige Sehtests und ärztliche
Gesundheitsprüfungen sind für uns hier ein geeignetes Mittel, um jede*r
Verkehrsteilnehmer*in über die eigene Fahrtüchtigkeit Gewissheit zu geben und im Falle eines
Falles die Öffentlichkeit durch (vorläufigen) Führerscheinentzug zu schützen. Alle zwei
Jahre werden wir hier zukünftig Anforderungen stellen. Da Altersdiskriminierung für uns
grundsätzlich nicht in Frage kommt und ohnehin auch junge Menschen vor (schleichenden)
Verschlechterungen der Fahrtüchtigkeit nicht gefeit sind, werden wir allen
Fahrzeugführer*innen unabhängig ihres Alters diese Anforderungen stellen.
Wir wollen dabei kurze Wege beibehalten. So sollen die Sehtests auch zukünftig bei
Optiker*innen erfolgen können und die Gesundheitsnachweise pragmatisch und unter Kenntnis
möglicher Krankheitsverläufe durch Hausärzte erfolgen.
Sachkundenachweis:
Neue Verkehrsregeln müssen alle kennen!
“Als ich den Führerschein gemacht habe, gab es das noch nicht!”
Viele von uns kennen diesen Ausspruch und er fasst ein Grundproblem des Führerscheinwesens
gut zusammen: Die lebenslange bedingungslose Erteilung der Fahrerlaubnis. Aber der
Straßenverkehr ist, auch hinsichtlich der Verkehrsregeln, heute ein anderer als 1978, 1998
oder 2018! Damit sich alle nach den gleichen Regeln bewegen können, ist es notwendig, dass
auch alle die gleichen Regeln kennen. Wir halten es sowohl für notwendig als auch für
zumutbar, dass Fahrzeugführer*innen sich über neue Verkehrsregeln und Verordnungen
informieren und diese neuerliche Sachkenntnis auch nachweisen. Wir werden zukünftig
bestehende Fahrerlaubnisse und neu erteilte Fahrerlaubnisse zeitlich begrenzen. Alle 5 Jahre
werden wir uns der Kenntnis über neue Verkehrsregeln und Verordnungen von motorisierten
Fahrzeugführer*innen vergewissern.
Wir werden dabei darauf achten, dass der Erwartungshorizont des Sachkundenachweises klar
formuliert ist und der Sachkundenachweis niederschwellig erbracht werden kann. Für evtl.
notwendige Schulungsfälle haben wir in Deutschland einen funktionierenden Wettbewerb der
Fahrschulen, so dass dieser auch überschaubare Kosten sicherstellen wird. Falls dennoch
erforderlich, werden wir die Höchstkosten des Sachkundenachweises in einer gesetzlichen
Kostenordnung klarstellen.
Erste-Hilfe-Kurse:
Auf die Regelmäßigkeit kommt es an!
Eine Fahrerlaubnis wird in Deutschland nur nach bestandenem Erste-Hilfe-Kurs erteilt. Dies
hat seinen guten Grund, denn im Falle eines Unfalles entscheidet die Erste-Hilfe-Leistung
eindeutig und nachgewiesen in einem erheblichen Maße über die Unfallfolgen mit. Bislang sind
nach erteilter Fahrerlaubnis keine weiteren Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend. Dies ist gleich
doppelt falsch, denn der Wissensstand über geeignete Maßnahmen zur Ersten-Hilfe-Anwendung
lässt im Laufe der Zeit bei fehlender Wiederholung zunehmend nach und es ist keineswegs so,
dass nur gut geschulte Fahranfänger*innen zur Ersten Hilfe verpflichtet sind. Jede*r von uns
ist zur Leistung der Ersten Hilfe verpflichtet und deshalb werden wir hier zukünftig alle
drei Jahre Auffrischungskurse von motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen einfordern. Wir
orientieren uns dabei an den bestehenden zeitlichen Vorgaben für den Umgang mit vergleichbar
gefährlichen Maschinen in Industrie und Gewerbe. Die Pflicht zur Ersten-Hilfe-Leistung ist
für uns so unmissverständlich, dass wir die Verlängerung der Fahrerlaubnis damit verbinden
werden. Personengruppen, die von Berufswegen mit der Ersten Hilfe vertraut sind oder die auf
anderen Wegen - beispielsweise durch innerbetriebliche Erste-Hilfe-Kurse - Sachkunde
nachweisen können, werden wir von dieser Maßnahme ausnehmen.
- Technische Maßnahmen für Neufahrzeuge -
Fahrtenschreiber:
Wissen, was passiert ist!
Verkehrsunfälle passieren. Auch zukünftig. Aber wir wollen die Ursachen für Verkehrsunfälle
im Falle eines Falles sowohl forensisch, als auch wissenschaftlich auswerten können. Nur so
können wir Unfälle zukünftig mit der besten Wirkung vermeiden. Deshalb werden wir zukünftig
in Deutschland ausschließlich Fahrzeuge zulassen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber
in einer vor Manipulationen geschützten Black Box verfügen. Davon erhoffen wir uns sowohl
einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention und zur technischen Fortentwicklung von
Infrastruktur und Fahrzeugen als auch für eine verbesserte Notfallrettung.
Datenschutz spielt für uns GRÜNE seit jeher eine wichtige Rolle. Deshalb werden wir hier
eine angemessene Güterabwägung sicherstellen und den Datenzugriff von staatlichen Organen
und der Versicherungswirtschaft so klar regeln, dass ein Zugriff wegen Lappalien
ausgeschlossen werden kann.
Notruf-Assistenzsysteme:
Wissen, was zu tun ist!
Wir wollen, dass Verkehrsopfern möglichst schnell professionell geholfen werden kann.
Deshalb werden wir Notruf-Assistenzsysteme in allen Neufahrzeugen verbindlich einführen.
Bereits heute verfügen einige Fahrzeugmodelle über diese Innovation und sie hat bereits
wertvolle Beiträge zur Rettung von Leib und Leben geleistet. Dieses technische Hilfesystem
kann erkennen, ob ein Unfall passiert ist, und die Rettungsleitstelle automatisch über den
Unfall informieren. Dies ist in verschiedenen Szenarien, bspw. bei Ohnmacht oder Schock der
Insassen, ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Unfallrettung. Wir werden dabei
Fahrtenschreiber und Notruf-Assistenzsysteme rechtlich so aufeinander abstimmen, dass bspw.
eine automatische Übertragung des Grades des Unfalles sowies dessen Verlauf an die
Rettungsleitstelle eine möglichste effektive Unfallrettung sicherstellen wird.
Bauartbedingter Unfallschutz:
Höchstmaß für mehr Sicherheit!
Viele Verkehrsopfer sind als Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Straßenverkehr
unterwegs. Sie verfügen über wenige bis keine Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von
Unfallfolgen und sind demnach besonders auf andere Faktoren angewiesen. Ein wichtiger Faktor
ist hierbei die Bauweise von Kraftfahrzeugen. Je nachdem, wie ein Kraftfahrzeug konstruiert
ist, unterscheiden sich die Unfallfolgen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
erheblich. So hat bspw. eine stark erhöhte oder besonder starre Fahrzeugkonstruktion im
Falle einer Kollision erheblich negative Auswirkungen für andere Verkehrsteilnehmer*innen,
insbesondere Kleinkinder. Wir wollen jedoch, dass zukünftig eine verstärkte Orientierung an
den Sicherheitsbedürfnissen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erfolgt und sich dies auch
im Zulassungsrecht wiederfindet. Neufahrzeuge, die in staatlichen Kollisionsversuchen stark
negative Abweichungen der Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufweisen,
werden wir zukünftig nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Von diesem
Grundsatz werden wir abweichen, wenn die Fahrzeughalter*innen einer Berufs- oder
Tätigkeitsgruppe angehören, die einen tatsächlichen Bedarf an den Konstruktionsveränderungen
nachweisen kann. Hierbei werden wir jedoch eine räumliche Beschränkung der Zulassung, bspw.
grundsätzlich in Innenstädten oder außerhalb eines definierten Radius des Geschäftsgebietes,
vornehmen.
Es gibt einen Unterschied zwischen tatsächlichen Notwendigkeiten und gefühlten
Notwendigkeiten. Wir orientieren uns an den tatsächlichen Notwendigkeiten und stellen
darüber hinaus die objektive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen über das subjektive
Sicherheitsgefühl einzelner Fahrzeugführer*innen.
- Ordnungsmaßnahmen für mehr Verkehrssicherheit -
Kreuzung und Einmündungen:
Freier Blick für und auf Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen!
Kreuzungen und Einmündungen gehören zu den gefährlichsten Orten im Straßenverkehr. Logisch,
hier kreuzen und überschneiden sich die Wege. Fußgänger*innen auf Gehwegen und
Fahrradfahrer*innen auf kombinierten Fuß- und Radwegen sind hier auf besondere Sicherheit
angewiesen. Zum einen, weil sie mitunter schnell zu übersehen sind, und zum anderen, weil
für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen die Unfallfolgen häufig besonders schwer sind.
Damit Kreuzungen und Einmündungen sicher sind, muss der Blick in diesen Bereichen
vollständig frei sein. Haltende oder parkende Autos werden hier schnell zur gefährlichen
Falle.
Wir GRÜNE betrachten den derzeitigen Schutzraum von 5 Metern ab dem Scheitelpunkt der
Kreuzung für nicht ausreichend genug, um Klarheit und den notwendigen Schutz zu
gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dieser Schutzraum nur durch bürokratische und
teure bauliche Maßnahmen erweitert werden. Fahrzeugumsetzungen, die eigentlich dringend
notwendig wären, um Sicherheit bspw. für Schulwege zu garantieren, fallen heute schwer und
sind mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Wir werden daher diese Regelung reformieren
und Schutzräume in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen mit einem zusätzlichen
Vorschriftenzeichen deutlicher kennzeichnen. Damit werden wir nicht wie jetzt mit einem
pauschalen, ggf. ungenügenden Sicherheitsbereich arbeiten, sondern den Kommunen ein
Instrument in die Hand geben, um Kreuzungen und Einmündungen mit reduziertem baulichen
Aufwand und damit unbürokratischer und preiswerter sicherer zu gestalten.
Dieses Vorschriftenzeichen wird sich von den bekannten Richtzeichen für Halte- oder
Parkverbot optisch deutlich unterscheiden, Verstöße gegen das Vorschriftenzeichen werden wir
im Bußgeldkatalog sehr empfindlich gegenüber von Verstößen gegen die bekannten Richtzeichen
abheben, die Gefährdung wird eindeutiger benannt. Damit geben wir den Kommunen auch mehr
Möglichkeiten in die Hand, um gefährdende Fahrzeuge schneller umsetzen zu können und
trotzdem die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Bußgelder:
Für alle gleich ist nicht immer gerecht und wirkungsvoll!
Bußgelder nehmen im Straßenverkehr die wichtige Funktion ein. Die Belehrung über
Fehlverhalten und damit verbundene Gefahren soll mit einem gewissen persönlichen Ärgernis
versehen werden und damit einen Lerneffekt sicherstellen. Dies ist zwingend notwendig, um
von Verfehlungen ausgehende Gefahren zukünftig zu vermeiden und den Verkehr damit
langfristig sicherer zu gestalten. Das Ärgernis durch das Bußgeld ist allerdings maßgeblich
davon abhängig, ob die Höhe des Bußgeldes auch wirklich ärgert! Der heutige Bußgeldkatalog
sieht für alle Einkommensschichten ein gleichbleibendes Bußgeld vor. Damit ist der Grad des
Lerneffektes für höhere Einkommensgruppen deutlich geringer als für niedrigere
Einkommensgruppen. Ein Rabatt für Gutverdiener*innen ist an dieser Stelle aber nicht
angebracht, denn von ihrem Fehlverhalten geht die gleiche Gefahr aus, wie durch das
Fehlverhalten von Geringverdiener*innen. Wir GRÜNE wollen zukünftig sicherstellen, dass der
wichtige Lerneffekt bei allen Einkommensgruppen in gleichem Maße sichergestellt werden kann.
Deshalb werden wir, auch um alle Verkehrsteilnehmer*innen vor den möglichen Gefahren zu
bewahren, Bußgeldhöhen zukünftig automatisiert an Einkommensgruppen anpassen. Hierbei werden
wir einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern vornehmen. Für den Fall, dass
das beim Finanzamt geltend gemachte Einkommen deutlich vom jeweiligen Fahrzeugwert abweicht,
werden wir im Ausnahmefall auch den Fahrzeugwert als Bemessungsgrundlage zulassen.
Wir GRÜNE werden damit Bußgelder sowohl sozial gerechter, als auch im Endeffekt
wirkungsvoller gestalten und damit den sicherheitsrelevanten Lerneffekt erhöhen.
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen:
Regelungen vereinfachen!
Die Folgen eines Unfalls hängen maßgeblich davon ab, welche Kräfte beim Unfall wirken. Ein
maßgeblicher Faktor für Kräfte ist die Geschwindigkeit. In den meisten europäischen Staaten
gelten, insbesondere auf Autobahnen, deutlich strengere Vorschriften für die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Die Folgen sind spürbar: Unter Berücksichtigung von korrektiven
Methoden zur Bewertung des Zustandes der Infrastruktur, der Verkehrsdichte und des
Ausbildungsstandes der Fahrzeugführer*innen weisen die Staaten mit Höchstgeschwindigkeit
immer eine niedrigere Rate an Toten und Verletzten je Autobahnpersonenkilometer auf, als
dies in Deutschland der Fall ist. Wir GRÜNE stehen für eine Kultur der angepassten
Geschwindigkeit. Wir wollen zukünftig die Frage der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen verstärkt unter Sicherheitsaspekte stellen und vor allen Dingen
Fahrzeugführer*innen jederzeit Sicherheit darüber bieten, welche Höchstgeschwindigkeit
gerade gilt. Der derzeitige, mitunter schnell wechselnde Flickenteppich aus
Autobahnabschnitten mit oder ohne Höchstgeschwindigkeit steht dieser Sicherheit für
Verkehrsteilnehmer*innen eindeutig im Wege und erhöht auch die Gefahren auf Autobahnen
erheblich. Der existierende Schilderwald ist unübersichtlich und stellt ein eigenständiges
Sicherheitsrisiko dar.
Wir werden daher die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen grundsätzlich regeln und uns mit
maximal 120130 km/h an den positiven Erfahrungswerten und der gelebten Praxis unserer
europäischen Nachbarn orientieren – und haben mit dieser Maximalhöhe auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns.
.
Wir GRÜNE fühlen uns 3.177 Verkehrstoten und 390.0154 teils schwer verletzten Personen im
Straßenverkehr verpflichtet. Wir sind der Gesellschaft gegenüber verantwortlich, bestehende
Defizite zu beseitigen und erkannte Gefahren abzuwenden. Dies tun wir durch gute
Qualifikation, modernster Technik und faire Verkehrsregeln.
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Michael Steinhart: