Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | T Grußworte und Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 10.09.2019, 05:20 |
WO-02: Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesvorstand
Antragstext
Die Wahlen zum Bundesvorstand sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen
Abstimmungssystems durchgeführt.
Die Mitglieder des Bundesvorstandes nach § 15 Ziffer (2) 1-3 der Satzung werden in
Einzelwahlverfahren gewählt. Reihenfolge: Vorsitzende, Vorsitzende*r, Politische*r
Geschäftsführer*in, Bundesschatzmeister*in, zwei stellvertretende Vorsitzende.
Im Anschluss an die Wahl des Bundesvorstandes wird die frauenpolitische Sprecherin und
der/die europäische und internationale Koordinator*in gewählt. Dies kann soweit es
keinen Widerspruch aus der Versammlung gibt in offener Abstimmung gewählt werden.
Alle Kandidat*innen stellen sich nur ein Mal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes,
für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den
jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesvorstand beträgt 10 Minuten.
Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Meldungen für Fragen
an die kandidierenden Personen bei der technischen Antragskommission schriftlich
eingereicht werden (Name, Kreisverband, Frage und Adressat). Im Anschluss an die
jeweilige Kandidat*innenvorstellung verliest das Präsidium maximal 4 gezogene Fragen
an diese*n Kandidat*in. Zur Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen
Kandidat*innen 4 Minuten zur Verfügung.
Danach beginnen die Wahlgänge. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhält.
Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3.
Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.
Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
Kommentare
Dirk Paul Finkeldey:
Das ist eine sehr ernst gemeinte Frage, da ich selbst beobachten konnte wie jemand insgesamt 6 Stimmen abgegeben hat.
Hierdurch ist aus meiner Sicht keine Ordentliche und Rechtlich einwandfreie Wahl möglich.