Nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren entfällt beim Verkauf privater Immobilien/baureifer Grundstücke jegliche Steuer bzw. jegliche Abschöpfung des in Großstädten gigantischen Bodenwertzuwachses. Das begünstigt das spekulative Abwarten des Verkaufs solcher Immobilien/Grundstücke um den leistungslosen Wertzuwachs steuerfrei einzustreichen. Auf der Basis des neuen vom Käufer bezahlten Bodenwerts schraubt sich der Preis von Immobilien und Mieten unbegrenzt nach oben. Diese Forderung hat die Stadtversammlung der Münchner Grünen u.a. für ein soziales Bodenrecht bereits am 23.01.2018 verabschiedet.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | OV Au-Haidhausen (dort beschlossen am: 08.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 09:33 |
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