Energetische Modernisierungen sind der Schlüssel für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Modernisierungen von Mietwohnungen bergen jedoch derzeit insbesondere in deutschen Großstädten sozialen Sprengstoff. Als ein wesentlicher Grund dafür wird oft das ‚Mieter-Vermieter-Dilemma‘ aufgeführt: Es besagt, dass energetisches Modernisieren für keine der Parteien einen Nutzen darstellt – und Mieterinnen und Mieter durch Modernisierungen letztendlich sogar aus ihren Wohnungen verdrängt werden können. Dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit jedoch sehr wohl vereinbar sind, zeigt eine vom BUND beauftragte Studie „Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen" des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu). Die Grundidee der Studie ist die gerechte Kostenverteilung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen, sowie der öffentlichen Hand. Dazu bedarf es einen Instrumentenmixes. Für mehr Klimaschutz in Gebäuden muss die Förderung angepasst werden, so dass die Sanierungstiefe zunimmt. Die Förderung verbleibt wiederum komplett bei den Vermieter*innen, dafür sinkt die Modernisierungsumlage, welche auf die Miete aufgeschlagen wird. Mieter*innen können somit mit sinkenden Mietnebenkosten fürs Heizen rechnen, welche im Idealfall dazu führen, dass eine Warmmietneutralität gegeben ist. Härtefälle müssen staatlich aufgefangen werden. Mit diesem Dreiklang, werden Mieter*innen geschützt, Vermieter*innen erhalten einen echten Anreiz für energetische Modernisierung und das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes wird erreicht.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Christian Meyer (KV Holzminden) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Dieser Verfahrensvorschlag erledigt die Änderungsanträge W-01-461-2, W-01-594, W-01-596, W-01-598, W-01-599-2 und W-01-601-2. |
Eingereicht: | 22.10.2019, 16:10 |
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