Die Altschulden entstammen den Zuweisungen der ehemaligen Staatsbank der DDR an die Wohnungsunternehmen zur Finanzierung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Im Ergebnis des Staatsvertrages über die Wirtschaft-, Währungs- und Sozialunion und dem Aufkauf der DDR-Staatsbank durch Privatbanken wurde die früheren Wohnungsbaudarlehen in privatrechtliche Kredite umgewandelt und in Wert gesetzt. Kommunen oder Wohnungsbaugenossenschaften wurden Schuldner. Wohnungen und Schulden wurden in der Regel von den Kommunen auf die neu gegründeten kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Rechtsnachfolge übertragen. Die betroffenen ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind dadurch die Altschulden und den Leerstand einer doppelten Belastung ausgesetzt. Die Altschulden mit ihren Zinslasten reduzieren darüber hinaus zusätzlich die Kreditfähigkeit der Unternehmen.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Christian Kühn (KV Tübingen) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 19:50 |
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Nicola Frank: