Die bisherige Forulierung ist viel zu offen und lässt extrem weiten Interpretationsspielraum. Gerade was unter "öffentlich" zu verstehen ist, bleibt völlig unklar. Die jetzige Formulierung würde in einer kritischen Auslegung einerseits die Kommunen völlig überfordern, alle Mietverträge zu sammeln , zudem stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen. So wäre ein öffentliches Mietregister ein extremer Eingriff in die Privatsphäre von MieterInnen und VermieterIn.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg) und 42 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2019, 08:35 |
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