In Zeiten des Klimawandels und begrenzter Ressourcen kann die Lösung für den Wohnungsmarkt nicht in immer mehr Neubauten liegen. Jeder Neubau verursacht Treibhausgasemissionen. Die Effizienzgewinne durch energetische Modernisierungen wurden in den letzten Jahrzehnten fast vollständig durch die Zunahme der Wohnfläche pro Kopf aufgezehrt, sodass der Energieverbrauch real kaum gesunken ist. Und das trotz Dämmung, effizienterer Heizkessel und dreifachverglaster Fenster. Das darf so zukünftig nicht weitergehen.
Es gibt in der Tat zu wenig verfügbaren, bezahlbaren Wohnraum. Gleichzeitig gibt es aber auch etliche Menschen, die nach dem Auszug ihrer Kinder, dem Tod der Partner*in oder aus anderen Gründen in überdurchschnittlich großen Wohnungen leben. Viele dieser Menschen würden gerne in kleineren Wohnungen leben, die auch einfacher zu unterhalten sind. So würde Wohnraum frei – ohne dass neu gebaut werden muss.
Das Umweltbundesamt kam kürzlich zum Schluss: "Die stetig steigende Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland hat, neben den Auswirkungen auf wachsenden Flächen- und Ressourcenverbrauch, Wohnraummangel und das soziale Miteinander, durch einen damit einhergehenden steigenden Energieverbrauch und steigende Emissionen direkte negative Effekte für den Klimaschutz. [...] Das Treibhausgasminderungspotenzial einer Reduktion der Pro-Kopf-Wohnfläche ist enorm. [...] Aus Sicht des UBA sollten alle gesellschaftlichen Gruppen, die über große Wohnflächen verfügen, zu Einsparungen motiviert werden."
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen
Ansätze für flächensparendes Wohnen gibt es reichlich. Die Änderungsanträge beschränken sich auf positive Anreize und Angebote:
- Beratung zu Wohnungstausch, Umzugs- und Umbaumöglichkeiten
- Förderprogramme, die Umzüge und Umbauten von Wohnungen mit dem Ziel einer kleineren Wohnfläche erleichtern
- Rechtliche Verbesserungen, die Wohnungstausch ohne mit Neuverträgen verbundene Mieterhöhungen erlauben
- Eine öffentliche Plattform für Wohnungstausch, in die neben den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auch die Bestände privater Vermieter*innen einbezogen werden sollen.
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