Wir wollen es Kommunen leichter machen, schon über die Ausgestaltung von Bebauungsplänen mehr geförderten Wohnungsbau erwirken zu können.
Eine verbindliche Quote für jede „neue Baugenehmigung“ innerhalb eines bestehenden Baugebiets ist rechtlich leider nicht möglich. Eine solche Quote kann nur für neu geschaffene oder erweiterte Baurechte vorgegeben werden. Bisher geschieht dies in der Praxis über städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern im Vorfeld der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, da § 9 BauGB entsprechende hoheitliche Vorgaben nicht zulässt. Dies hat den großen Nachteil, dass sich derartige Baugebiete nur unter Mitwirkung aller Grundstückseigentümer entwickeln lassen. Mit einer Änderung von § 9 Abs. 1 BauGB kann den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, eine bestimmte Sozialquote hoheitlich vorzuschreiben, ohne hierfür in jedem Einzelfall mit allen Grundstückseigentümern vorab Verträge schließen zu müssen.
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