Die rechtliche Lage ist nicht ganz so einfach, wie der Text suggerieren will. Erbbaurecht und darauf errichtete Sozialwohnungen sind an sich zwei unterschiedliche Dinge. Wir wollen das ändern und durch die Vergabe im Irbbaurecht absichern, das die Bestände dauerhaft in der Bindung bleiben.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2019, 20:54 |
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