Das allgemein verbindliche Planungsrecht bietet die Möglichkeit des Baugebots. Die Kommunen können es nutzen. Den Tatbestand der Enteignung würde ich so wenig wie möglich erwähnen, nicht dreimal redundand. Eine Entschädigung zum Bodenrichtwert ist doch ok, wozu ein Ertragswert (Parkplätze!). Baugenehmigungen sind an sich schon befristet; dass Grundstücke mit Baurecht verkauft werden, kann man so nicht unterbrinden
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2019, 20:59 |
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