Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 sind alle staatlichen Ebenen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zur physischen Umwelt, insbesondere zu Gebäuden, Straßen etc. zu gewährleisten (Artikel 9 UN-BRK). Außerdem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, "damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben" (Artikel 19 UN-BRK). Die Realität ist vielerorts allerdings so, dass es noch immer nicht ein ausreichendes Wohnangebot hierfür gibt, um dieses Menschenrecht umzusetzen
Nach Berechnungen der PROGNOS AG sind bis zum Jahr 2030 rund 2,9 Mio. altersgerechte und barrierefreie Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von 50 Mrd. Euro nötig.
Derzeit wird bereits mit zinsgünstigen Darlehen im KfW-Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ eine Förderung u.a. für private Investoren und Wohnungsunternehmen bzw. -genossenschaften bereitgestellt. In den Jahren 2009 bis 2017 wurden hierüber rund 334.000 Wohneinheiten gefördert. Dies sollte weiter verstärkt werden.
Darüber hinaus bedarf es aber weiterer Anstrengungen, um dem Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen gerecht zu werden. Hier sind auch die Länder gefragt u.a. im Rahmen ihrer Landesbaufördermittel den Ausbau zu unterstützen, wie auch die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Wohnungsbauprogramme und Quartierskonzepte.
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