Insgesamt ist diese Passage des Antrags ein Beitrag zur Inkonsistenz desselben, da die Grunderwerbssteuer für große Wohnungsunternehmen, also auch landeseigene und kommunale Unternehmen, erhöht werden soll. Diese bauen aber gerade, wenn auch nicht ausschließlich, Sozialwohnungen. Wie eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer und somit Baukostenerhöhung einen Beitrag zum Bau preisgünstiger Mietwohnungen sein soll ist nicht nachvollziehbar. Witr wollen kommunale Wohnungsbauunternehmen stärken, wie dies mittels einer Steuererhöhung geschehen soll ist nicht ersichtlich.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Daniela Wagner (KV Darmstadt) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 11:52 |
Kommentare
Michael Merkel:
Diese Freistellung darf sowohl beim Kauf wie beim Verkauf frühestens nach je 10 Jahren wieder greifen.
Dies erleichtert sowohl frühzeitigen Immobilienerwerb, wie auch die Anpassung einer eigenen Immobilie an die jeweilige Lebenssituation.
Roland Schüren: