Der qualifizierte Mietspiegel stellt ein verlässliches Instrument dar, um die ortsübliche Miete einer Wohnung im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet zu bestimmen. Nur wenn alle Kommunen einen qualifizierten Mietspiegelm vorhalten, werden die Mieter*innen somit vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen, die über die von uns geforderten maximal fünf Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete hinausgehen geschützt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und wird von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Kommentare