Fachliche Klärung und Präzisierung
| Antrag: | Recht auf Wohnen | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Angelegt: | 25.10.2019, 17:43 | 
| Antrag: | Recht auf Wohnen | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Angelegt: | 25.10.2019, 17:43 | 
Der nachwachsende Baustoff Holz bietet gleich mehrfach Potenzial für eine höhere Produktivität durch digitale Unterstützung: Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk mit digitaler Technik vorfertigen und auf der Baustelle rasch und damit kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Building Information Models (BIM), also digitale Abbilder der Neubauten, haben das Potenzial, das Bauen zu erleichtern: Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Baugewerken werden sicht- und damit definierbar, das macht heute Abstimmungen und Kosten transparenter und erleichtert später Modernisierung und Instandsetzung sowie Recycling. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Holz aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an. durch Modularität, Materialeigenschaften, auch durch digitale Unterstützung. Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk vorfertigen und auf der Baustelle rasch und kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Baumaterialien aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an, das Bauwerk- und Baustoffrecycling fördern wir vorrangig. Die Kapazität nachwachsender Die Kapazität nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher wollen wir im Gebäudeenergiegesetz honorieren und als Beitrag zum klimaneutralen Gebäudebestand auch 
Wohnen ist eine soziale Frage. Mieten und Kaufpreise haben sich in den letzten Jahren stark 
erhöht. Gestiegene Wohnkosten stellen Familien und Menschen bis weit in die Mitte unserer 
Gesellschaft hinein vor große Probleme. Bezahlbare Wohnungen mitten in der Stadt, im 
gewachsenen Wohnvierteln, in der Nachbarschaft guter Schulen und Kitas werden für Menschen 
mit kleinen und mittleren Einkommen unerreichbar. Viele haben Angst davor, ihre Wohnung zu 
verlieren oder müssen ihre angestammten Wohnviertel verlassen. Das schlägt einen Spalt in 
unsere Gesellschaft. Der soziale Zusammenhalt geht verloren. Wachsende räumliche Barrieren, 
zunehmend getrennte Wohnorte und Lebensbereiche von Alten und Jungen, Armen und Reichen, 
Familien und Singles verstärken die Spaltung.
Die Mieten in deutschen Großstädten steigen seit Jahren rasant. Allein in Berlin stiegen die 
Neuvertragsmieten binnen fünf Jahren um etwa 50 Prozent. In München sind Quadratmeterpreise 
von über 20 Euro inzwischen keine Seltenheit mehr. Aber das Problem betrifft schon lange 
nicht mehr nur die Metropolen. Auch in Städten wie Lübeck, Potsdam oder Reutlingen haben 
immer mehr Menschen Probleme, eine Wohnung zu finden, die sie auch bezahlen können. Noch 
extremer ist der Anstieg der Kaufpreise von Immobilien. In den sieben größten deutschen 
Städten haben sie sich seit 2010 verdoppelt.
Jede fünfte Mieterin, jeder fünfte Mieter gilt inzwischen als überlastet. Für immer mehr 
Unternehmen wird es zu einem Problem, dass ihre Mitarbeiter*innen in der Stadt keine Wohnung 
mehr finden. Auch bei vielen kleinen Gewerbetreibenden oder beim jungen, innovativen Start-
Ups werden die Gewinne von steigenden Mieten aufgefressen. Diese Entwicklungen stellen eine 
Gefahr für den Frieden und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft dar und verschärfen 
die soziale Spaltung.
Besonders betroffen von der Wohnungsnot sind Menschen mit geringerem Einkommen, Familien mit 
Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung sowie Migrant*innen. Gerade sie werden 
bei der Vergabe von Wohnungen diskriminiert. Oft entscheidet die Tatsache, ob jemand Mayer 
oder Haddad heißt, alleinerziehend ist oder nicht darüber, ob die Person zu einer 
Wohnungsbesichtigung eingeladen wird. Menschen werden aus ihren angestammten Wohnquartieren 
vertrieben, wenn ihre Vermieter*innen die Mieten immer stärker erhöhen. Modernisierungen, 
die wir für die Rettung des Klimas dringend brauchen, werden dafür missbraucht, Rendite zu 
maximieren. Mieter*innen werden so aus ihren Wohnungen verdrängt und dann durch 
besserverdienende Mieter*innen ersetzt. Es steigt auch die Zahl der Wohnungslosen. In einem 
reichen Land wie unserem fehlt es inzwischen 650.000 Menschen am Allernötigsten: an der 
eigenen Wohnung.
Der Wohnungsmarkt liegt wesentlich in kommunaler Verantwortung. Die Wohnungsbaupolitik ist 
überwiegend Ländersache. Probleme sollen da gelöst werden, wo sie entstehen. Mit 
Öffnungsklauseln im Miet- und Baurecht sowie im Wohnungswirtschaftsrecht für Länder und 
Kommunen wollen wir berücksichtigen, dass sich die Lebensverhältnisse und die Wohnsituation 
in Deutschland stark unterscheiden.
Es gibt aber auch ganz andere Problemlagen. In Deutschland gibt es zahlreiche Regionen mit 
schrumpfender Bevölkerung, Wohnungsleerstand und Herausforderungen durch einen raschen 
demographischen Wandel. Dieses Problem werden wir aber weniger mit wohnungspolitischen, 
sondern vielmehr eher mit regionalen, strukturpolitischen Instrumenten lösen.
Die Ursachen für die Wohnungskrise sind vielfältig. Es gibt hunderttausende private 
Vermieter*innen, die eine Mietwohnung oder ein Miethaus zur Altersvorsorge erworben haben, 
und dabei häufig auf maximale Rendite verzichten. Und es gibt sehr gute und sozial 
verantwortliche Wohnungsunternehmen in Deutschland, die mit ihrem Bestand stabilisierend auf 
den Wohnungsmarkt wirken. Doch es fehlt schlicht an genügend Wohnraum. Der Wohnungsneubau 
wurde in Deutschland seit vielen Jahren massiv vernachlässigt. Nach unterschiedlichen 
Schätzungen liegt der Bedarf an Neubau in Deutschland bei 350.000 bis 400.000 Wohnungen pro 
Jahr. Diese Zahl wäre mindestens nötig, damit sich die Situation zumindest nicht weiter 
verschärft. Tatsächlich wurden im vergangenen Jahr aber nur 285.000 Wohnungen gebaut. Wenn 
wir jetzt keine Bauoffensive starten, werden sich die Mietsteigerungen der letzten Jahre 
auch in Zukunft fortsetzen und wird sich die Krise immer weiter zuspitzen.
„Bauen, Bauen, Bauen“ reicht jedoch allein nicht aus. Es kommt entscheidend darauf an, was, 
wo, wie und für wen gebaut wird. Mit Luxus-Apartments ist weder der jungen Familie noch dem 
alleinerziehenden Krankenpfleger geholfen.
Ursache des Fehlens von preisgünstigem Wohnraum ist der Rückzug der öffentlichen Hand aus 
dem sozialen Wohnungsbau. Die Folgen spüren wir heute: Von damals 3,6 Millionen 
Sozialwohnungen sind heute weniger als 1,2 Millionen übrig. Es sind diese Fehler der 
Vergangenheit, die sich heute rächen. Eine Studie gibt den bundesweiten Bedarf an günstigen 
Sozialmietwohnungen mit 1,6 Millionen an. Überteuerte Modernisierungen oder die Umwandlung 
von Miet- in Eigentumswohnungen treiben die Entwicklung weiter an.
Verschärft wird die Situation durch Finanzspekulationen. Sie nutzen gezielt bestehende 
Lücken in den Steuergesetzen, um Gewinne am Allgemeinwohl vorbei zu schleusen und 
missbrauchen das Mietrecht zur Renditemaximierung. Der Wohnungsmarkt droht in einigen 
Großstädten bereits zum Finanzmarkt zu werden. Doch Wohnen ist keine Ware, sondern ein 
soziales Recht. Was gebaut wird, muss lebenswert und nachhaltig sein. Gutes Wohnen bedeutet 
auch Ruhe und gesunde Luft – Wohnen soll nicht krank machen. Quartiere mit einem geballten 
sozialen Wohnraum, wie in Großstädten seit den 1960er Jahren entstanden, sind nicht 
nachhaltig. Andererseits wirkt so manches Quartier wie ausgestorben anstatt quirlig und 
lebendig: leere Zweitwohnungen, kaum Menschen auf der Straße. Wir wollen stattdessen sozial 
gemischte, grüne und ästhetisch ansprechende Quartiere erhalten und neu schaffen, in denen 
auch altersgerechtes Leben und barrierefreien Wohnen möglich sind.
Auch der Klimawandel stellt uns in der Wohnfrage vor neue Herausforderungen. Besonders dicht 
bebaute innerstädtische Quartiere heizen sich im Sommer besonders stark auf. Wir müssen 
verhindern, dass sich unsere Innenstädte für kranke oder alte Menschen im Zuge der 
fortschreitenden Erderhitzung zu Zonen entwickeln, in denen sie weder schlafen noch sich im 
Freien aufhalten können. Deswegen werden grüne Lungen für unsere Städte immer wichtiger. Wir 
wollen die Anzahl von Bäumen in Städten drastisch erhöhen, um Schatten und Sauerstoff in die 
Stadt zu bringen sowie die Wasseraufnahme zu verbessern. Außerdem wollen wir die Dächer und 
Fassaden nutzen, um Natur in die Stadt zu bringen.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Wohnen ein Grundrecht. Wir wollen es als einen Bestandteil von 
neuen sozialen Grundrechten in unser Grundgesetz aufnehmen. 
Mit dem vorliegenden wohnungspolitischen Programm buchstabieren wir aus, mit welchen 
Maßnahmen wir dieses Grundrecht auf Wohnen einlösen können.
1. Neuen Wohnraum schaffen – sozial und gemeinwohlorientiert
Beim sozialen Wohnungsbau stehen wir vor einer Herkulesaufgabe. Wir müssen die Fehler und 
Versäumnisse der vergangenen 30 Jahre innerhalb eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren 
korrigieren. Schon seit den 1990er Jahren haben sich viele Kommunen mehr und mehr aus dem 
Wohnungsmarkt zurückgezogen. In Folge eines Skandals bei dem Gemeinnützigen 
Wohnungsunternehmen „Neuen Heimat“ entschied sich die damalige schwarz-gelbe 
Bundesregierung, die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland insgesamt abzuschaffen, statt sie 
zu reformieren. Anstatt Transparenz herzustellen und gegen Korruption entschlossen 
vorzugehen zog sich die Politik weitgehend aus dem Wohnungsmarkt zurück und überließ ihn dem 
freien Spiel des Marktes.
Die vom Bund in den vergangenen Jahren ergriffenen Maßnahmen reichen angesichts der 
Herausforderung hinten und vorne nicht. Ein Beispiel ist der soziale Wohnungsbau: 2020 wird 
der Bund seine Mittel um ein Drittel auf nur noch eine Milliarde Euro kürzen. Und das, 
obwohl seit Jahren zwischen 40.000 und 60.000 Sozialwohnungen pro Jahr verloren gehen. Der 
Bedarf liegt aber mindestens bei 80.000 zusätzlichen Sozialwohnungen jährlich.
Den geringen Ausgaben des Bundes für den Wohnungsbau stehen Aufwendungen für Kosten der 
Unterkunft und Wohngeld in Höhe von 17 Milliarden Euro gegenüber. Anstatt Wohnraum zu 
schaffen, alimentieren wir die teuren Mieten der privaten Eigentümer*innen für diejenigen, 
die sich das Wohnen nicht mehr leisten können. So subventionieren wir mit Steuergeldern 
letztlich die Gewinne von Vermieter*innen und Wohnungskonzernen. Neue Wohnungen entstehen so 
nicht.
Wir wollen deswegen eine Kehrtwende in der deutschen Wohnungspolitik. Wir wollen neuen 
Wohnraum schaffen – und zwar vor allem öffentlich und gemeinwohlorientiert.
Gemeinnützig Bauen und Wohnen
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau müssen wieder deutlich erhöht und verstetigt werden. 
Dafür müssen bestehende kommunale Wohnungsgesellschaften gestärkt werden und es braucht eine 
Gründungsoffensive für neue Gesellschaften. Dabei wollen wir die Kommunen dabei umfassend 
unterstützen. Genauso stehen wir an der Seite der Zivilgesellschaft und unterstützen das 
Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“.
Wir werden eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Insgesamt wollen wir in den nächsten 
zehn Jahren den Bestand an dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen um mindestens eine Million 
erhöhen. Dafür setzen wir auf Neubau, aber auch auf Zukauf von bestehenden Wohnungen. 
Entsprechend braucht es ein öffentliches Investitionsprogramm des Bundes von zusätzlich drei 
Milliarden Euro jährlich. Wir finanzieren das teilweise durch die Abschaffung von unsinnigen 
Subventionen wie dem Baukindergeld.
Für die Wohngemeinnützigkeit soll das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ 
gelten. Vermieter*innen, die sich dazu verpflichten, dauerhaft an Menschen mit geringerem 
Einkommen und zu günstigen Mieten zu vermieten, erhalten eine öffentliche Förderung. Die 
Wohngemeinnützigkeit steht allen Akteur*innen offen: der kommunalen Wohnungsgesellschaft, 
der Genossenschaft, aber auch dem privaten Wohnungsunternehmen und der privaten 
Kleinvermieter*in. Wir gewähren einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der 
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Erwerb wird von der Grunderwerbsteuer befreit. 
Außerdem werden die Gewinne von der Ertragsbesteuerung befreit. Im Gegenzug und zur 
Finanzierung schaffen wir die Gewerbesteuerbefreiung für nicht gemeinnützige 
Wohnungsgesellschaften ab. Wir konzentrieren die Förderung auf die angespannten 
Wohnungsmärkte und beenden so die Gießkannenpolitik der Bundesregierung. Um den dauerhaften 
Erhalt der Sozialwohnungen doppelt abzusichern, setzen wir zusätzlich auf öffentliches 
Eigentum an Grund und Boden und setzen das Erbbaurecht ein.
Im sozialen Wohnungsbau früherer Jahre wurden viele Fehler gemacht. Aus diesen Fehlern 
wollen wir lernen. Wir werden für ein ausgewogenes Verhältnis von Sozialwohnungen, 
Genossenschaften, Wohnprojekten, privatem Mietwohnungsbau und selbstgenutztem Wohneigentum 
Sorge tragen, um soziale Segregation zu verhindern. Unser Ziel sind vielfältige gemischte 
Quartiere, wo Menschen mit geringem und Menschen mit hohem Einkommen Nachbar*innen sein 
können. Bei neuen Baugenehmigungen sollen immer auch Vorgaben für eine verbindliche Quote an 
Sozialwohnungen erfolgen, wie dies bereits in zahlreichen Städten üblich ist. Wir wollen 
bezahlbaren Wohnraum auch für mehr Menschen zur Verfügung stellen, wir wollen die 
Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen erhöhen und eine neue Kategorie für Menschen schaffen, 
deren Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 50 Prozent übersteigt. Bei diesen 
Sozialwohnungen gelten dann entsprechend weniger strenge Kriterien bei der Miethöhe und es 
wird eine Teilförderung gewährt.
Unser langfristiges Vorbild bei der Sozialwohnungspolitik ist die Stadt Wien mit ihrem 
großen Anteil gemeinnütziger Wohnungen, die für jeden attraktiv sind. In einer Sozialwohnung 
zu wohnen wird dort nicht gleichgesetzt mit Armut, weil die Mehrheit der Wienerinnen und 
Wiener in Sozialwohnungen lebt. Menschen, deren Einkommen über die Einkommensgrenzen 
hinauswächst, werden deswegen nicht zum Umzug gezwungen, aber für sie soll eine 
einkommensabhängige Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden, deren Einnahmen für den Bau neuer 
Sozialwohnungen verwendet wird.
Wir werden für die Wohngemeinnützigkeit eine unabhängige Aufsicht schaffen, welche die 
Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Zu Unrecht bezogene Fördergelder werden 
zurückgefordert und Verstöße auch mit Bußgeldern belegt. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen 
müssen vollständig transparent wirtschaften. Unser Leitbild ist nicht der große, zentral 
verwaltete staatliche Wohnungskonzern, sondern dezentral verwaltete und selbstbestimmte 
Wohnprojekte und überschaubare Wohnungsunternehmen. Deshalb werden wir eine 
Mietermitbestimmung einführen, so dass die Menschen, die in den Wohnungen leben, ein 
Mitspracherecht und Einfluss auf wichtige Entscheidungen erhalten.
Barrierefreies Wohnen in jedem Alter
Ab dem Jahr 2030 braucht jede* Dritte in Deutschland voraussichtlich eine altersgerechte 
Wohnung. Doch es fehlen nicht nur Wohnungen ohne Barrieren, sondern es gibt auch zu wenig 
preiswerte Wohnungen für Menschen mit Einschränkungen. Hier wollen wir ansetzen und das KfW-
Programm „Altersgerechter Umbau“ mit Mitteln aufstocken, um den großen Bedarf zu decken. 
Darüber hinaus werden wir die Städtebauförderung um einen Teil für inklusive Quartiere und 
Dörfer ergänzen.
Verdichten, aber nicht Erdrücken
Boden ist ein begrenztes Gut. Wir müssen Bauland schaffen und gleichzeitig den Flächenfraß 
reduzieren. Was wie ein Widerspruch klingt, muss durch eine innovative Bauflächenoffensive 
aufgelöst werden, die behutsam verdichtet und höher baut, dafür aber die Stadt konsequent 
begrünt.
Besonders in unseren Städten erleben wir vielfältige Nutzungskonflikte. Was hat Vorrang? 
Parkplatz oder Spielplatz? Wohnung oder Einkaufszentrum? Solche Fragen werden in Kommunen 
täglich diskutiert und sind heißt umkämpft. Um mehr Wohnraum in Städten zu schaffen wollen 
wir nachverdichten. Bestehende Gebäude sollen aufgestockt werden, um Flächen zu sparen. 
Etwa, indem Wohnungen über dem Supermarkt entstehen oder indem Stockwerke hinzukommen, wo 
dies sinnvoll ist. Wir erleichtern die behutsame Nachverdichtung durch Dachausbauten 
finanziell. Die Möglichkeit zur Aufstockung von einstöckigen Gewerbeimmobilien mit Wohnungen 
soll im Baurecht verankert werden. Statt einer Sonderabschreibung, welche die Preise weiter 
in die Höhe treibt, wollen wir eine Investitionszulage im Rahmen einer „Grünen 
Bauflächenoffensive“ schaffen. Wir fördern damit finanziell die Dachaufstockung mit 
Wohnungen sowie das Aktivieren von Brachen – davon gibt es im Umland vielerorts noch viel.
In Deutschland stehen etwa zwei Millionen Wohnungen leer. Wir fördern die Wiederbelebung 
leerstehender Häuser und Wohnungen finanziell mit der grünen Bauflächenoffensive. Vielerorts 
lässt sich so Naturverlust und Flächenversiegelung an Ortsrändern und im Umland verhindern 
und vorhandene Häuser und Grundstücke in den Ortskernen wieder beleben. Das schafft und 
sichert Werte, statt Natur und das Klima zu zerstören und Ortskerne auszuhöhlen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei der Planung beteiligt werden. Mangelnde 
Beteiligung führt zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Bauverzögerungen und oft 
entstehen so wenig lebenswerte Quartiere. Deswegen stehen wir für moderne 
Beteiligungsprozesse im Rahmen einer zu verwirklichenden Baukultur. Wir wollen 
Beteiligungsprozesse organisieren, in denen Menschen frühzeitig mitentscheiden können, was 
gebaut, aber nicht verhindern können, dass gebaut wird.
Viele bestehende Bebauungspläne sind veraltet und entsprechen nicht mehr den modernen 
Anforderungen. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, sie im Sinne einer vertikalen 
Siedlungsentwicklung anzupassen, so dass höher gebaut werden kann und Natur in der Stadt und 
Umland geschont und bereits versiegelte Flächen besser genutzt werden.
Bisher ungenutzte Brachen, die eine ökologische Funktion haben, sollten wir schon aus 
Klimaschutzgründen nicht vollständig bebauen, sondern auch für neue grüne Lungen, 
Erholungsgebiete und soziale Begegnungsräume nutzen. Ziel der Innenentwicklung ist auch, 
neue öffentliche Räume zu erschließen und unsere Städte lebenswerter zu gestalten.
Soviel, wie neu gebaut wird, so viel an neuem Grün wollen wir schaffen – auch und vor allem 
auf Dächern und Fassaden, die heute dafür weitgehend ungenutzt bleiben. So wollen wir das 
Stadtgrün schützen und erweitern, nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und als 
Anpassungsmaßnahme an die Klimakrise, sondern auch, weil es für die Lebensqualität in den 
Städten, gerade für Menschen ohne Zugang zu Gärten und Freiflächen, von hoher Bedeutung ist. 
Wir setzen auf die Senkung der Flächeninanspruchnahme auf maximal 30 Hektar pro Tag. 
Spätestens ab 2030 wollen wir erreichen, dass für jede neue Versiegelung von Fläche eine 
gleich große, nicht mehr benötigte Siedlungsfläche renaturiert wird.
Im ländlichen Raum stellt sich das Problem oft umgekehrt dar. Es gibt Leerstand und Dörfer 
mit Einwohnerschwund. Gut ausgebaute ÖPNV-Verbindungen sind nicht nur eine klimafreundliche 
Verkehrsalternative, sondern auch ein Mittel gegen Wohnungsnot, wenn so der ländliche Raum 
mit attraktiven Reisezeiten an die Ballungszentren angeschlossen und angebunden wird.
Der Baulandspekulation den Boden entziehen
Der stärkste Kostentreiber beim Wohnen sind Grundstücks- und Baulandpreise. Die Preise für 
Bauland sind seit 2010 um über 60 Prozent gestiegen, in den Großstädten noch deutlich 
stärker. Mit 870 Prozent Bodenwertsteigerung in weniger als zehn Jahren musste Berlin den 
größten Anstieg weltweit verkraften. Grund und Boden ist zum Spekulationsobjekt geworden und 
die explodierenden Bodenpreise schlagen auf die Immobilienpreise und Mieten durch. Wenn 
davon gesprochen wird, dass günstiges Bauen kaum mehr möglich ist, liegt dies zuvorderst an 
den inzwischen für sehr viele Menschen unbezahlbaren Grundstückspreisen. Aber Boden ist ein 
Allgemeingut, unvermehrbar, unentbehrlich und sozial gebunden.
In Deutschland hat die öffentliche Hand viele ihrer Grundstücke verkauft. Die Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben (BImA) hat ihre Grundstücke lange Zeit meistbietend versteigert und 
wurde damit selbst zu einem Treiber der Spekulation. Eine Bodenvorratspolitik, die Vorsorge 
für die Zukunft betreibt, haben deutsche Städte und Gemeinden fast nirgends gemacht. Daraus 
resultiert, dass die wertvollen Baugrundstücke in unseren Städten heute größtenteils in 
privater Hand sind und die Kommunen horrende Preise zahlen müssten, um sie zurück zu kaufen. 
Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, wieder eine aktive Bodenpolitik zu betreiben und 
verstärkt Grund und Boden für öffentliche Aufgaben wie gemeinnützigen Wohnungsbau zu 
erwerben. Der Bund muss das durch eine langfristige gemeinwohlorientierte Bodenpolitik 
unterstützen.
Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investoren 
veräußert, sondern verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben 
werden. An private Investor*innen sollte hingegen nur noch Erbbaurechte vergeben werden, 
damit die Flächen nach Ablauf einer Frist an die öffentliche Hand zurückfallen. Heute laufen 
Sozialbindungen nach 15 bis 30 Jahren aus. Über die Vergabe im Erbbaurecht können wir 
vertraglich sicherstellen, dass künftig Sozialwohnungen dauerhaft erhalten bleiben. Wir 
werden die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu einem Gemeinnützigen 
Bundesbodenfonds weiter entwickeln. Der Bundesbodenfonds soll für gemeinwohlorientiere und 
öffentliche Akteure des Wohnungsbaus Grundstücke ankaufen und diesen Akteuren Grundstücke 
übertragen bzw. verpachten.
Viele Investor*innen sind im Besitz von Bauland, spekulieren aber lieber auf steigende 
Bodenpreise als zu bauen. Das kommunale Bau- und Planungsrecht sieht heute schon eine 
Baupflicht (Baugebot) vor. Wird nicht gebaut, kann in letzter Konsequenz eine Enteignung 
gegen Entschädigung stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht gerade bei Grund und Boden 
eine besondere und weitgehend soziale Verpflichtung des Eigentums. Wer der Aufforderung zu 
bauen nicht nachkommt, kann zum Verkauf gezwungen beziehungsweise gegen Entschädigung 
enteignet werden. Wir unterstützen die Kommunen, die von dieser Möglichkeit bei besonders 
angespannten Wohnungsmärkten Gebrauch machen. Bei solchen Lagen sollen Kommunen das Baugebot 
nicht nur für einzelne Grundstücke, sondern für bestimmte Gebiete aussprechen können. Falls 
dem Baugebot nicht entsprochen wird und die öffentliche Hand daraufhin als ultima ratio 
enteignet, sollte die Entschädigung einem realistischen Ertragswert entsprechen. Länder 
sollen in die Lage versetzt werden, durch eine erhöhte Grundsteuer für unbebaute Grundstücke 
einen Anreiz zum Bauen zu schaffen. Ebenso sollen alle Länder über ihre Bauordnungen die 
Gültigkeit von Baugenehmigungen zeitlich befristen können, um die Spekulation mit Baurechten 
zu unterbinden.
Es gibt weitere Möglichkeiten, die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken. 
Vorbildcharakter hat für uns die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Durch 
sie ist sichergestellt, dass nicht nur die Eigentümer*innen eines Unternehmens, sondern auch 
die dort beschäftigen Arbeitnehmer*innen einen Einfluss auf die Entscheidungen haben, die 
sie direkt betreffen. Wir wollen dieses Prinzip vom Arbeitsverhältnis auf das Mietverhältnis 
übertragen. Unser Ziel ist, der Gemeinschaft der Mieter*innen Mitbestimmungsrechte zu 
einzuräumen, etwa wenn es um Umbauten oder Modernisierungen geht. Wir wollen so eine echte 
Mietermitbestimmung entwickeln, um die Gemeinwohlorientierung des Eigentums auch auf dem 
Wohnungsmarkt durchzusetzen. Diese Mietermitbestimmung soll – analog zur 
Arbeitnehmermitbestimmung – für Wohnungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe gelten.
Die Preise für Grund und Boden steigen nicht, weil die Eigentümer*innen die Qualität des 
Bodens verbessern, sondern wegen der Lage, also einer Umgebung mit öffentlicher 
Infrastruktur, attraktiven Arbeitsplätzen, Kultureinrichtungen oder Universitäten. Aufgrund 
dieser Faktoren werden bestimmte Gegenden beliebter und stärker nachgefragt. Die Ernte 
dieser Leistungen anderer sollte nicht über eine Bodenrente privatisiert werden. Für die 
Eigentümer*in stellen sie einen leistungslosen Vermögenszuwachs dar. Im Planungsrecht gibt 
es bereits Instrumente, solche windfall profits, also Wertsteigerung von privatem Grund und 
Boden, durch einen kommunalen Bebauungsplan zu berücksichtigen.Wir wollen es für Kommunen 
ermöglichen, planungsbedingte Wertsteigerungen teilweise abzuschöpfen und für kommunale 
Infrastrukturen, soziales Wohnen und Umwelt einzusetzen.
Mit dem Vorkaufsrecht solidarisches Eigentum begründen
Das im Baurecht verankerte Vorkaufsrecht der Kommunen für Wohnungen und Bauland stellt für 
uns ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel von mehr öffentlichem und solidarischem 
Eigentum zu verwirklichen. Es wird aber viel zu selten genutzt. Daher braucht es eine aktive 
Ankaufstrategie. Akteure wie zum Beispiel Genossenschaften oder Stiftungen, die 
gemeinwohlorientiert agieren, können die kommunale öffentliche Strategie ergänzen. Das 
kommunale Vorkaufsrecht soll auf alle Gebiete der Stadt ausgeweitet werden. Die 
Ausübungsfrist von zwei Monaten soll auch bei Share Deals und Zwangsversteigerungen gelten. 
Um die kommunalen Bauämter zu unterstützen, wollen wir beim Bund (BBSR) eine 
Rechtberatungsstelle einrichten und diese darin unterstützen, mit Online-Katastern eine 
Übersicht über brachliegende und verfallende Grundstücke zu schaffen. Oft haben Kommunen 
oder Genossenschaften Schwierigkeiten, den Ankauf zu finanzieren. Deswegen wollen wir 
Allianzen zur Ausübung des Vorkaufsrechts unterstützen. Beispielsweise könnte die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Teileigentum des Bundes begründen, sich so 
am Kauf beteiligen und damit der Kommune den Ankauf ermöglichen. Genossenschaften und andere 
gemeinwohlorientierte Erwerber*innen könnten eine Förderung durch günstige Kredite oder 
Zuschüsse der öffentlichen Hand erhalten, um die Finanzierung zu ermöglichen.
Nachhaltig und digital bauen – und damit Kosten sparen
Mit einer Innovationsoffensive für die besten Klima-Investitionen in Gebäude und Wohnungen 
unterstützen wir selbstnutzende Eigentümerinnen, Vermieter sowie Mieter*innen. Wir helfen 
ihnen, zu tragbaren Kosten Zukunft zu gestalten und Klimaschutzmaßnahmen gemäß der Ziele von 
Paris umzusetzen. Dafür stellen wir im Aktionsplan „Faire Wärme“ sieben Milliarden Euro im 
Jahr für Planung, Investitionen und bezahlbaren Wohnraum und für ressourcenschonendes Bauen, 
zum Beispiel durch modularen Holzbau, bereit. Hemmnisse im Baurecht für serielles und 
modulares Bauen wollen wir in der Musterbauordnung reduzieren und so Kostensenkungen 
ermöglichen. Wir schaffen ein Gebäuderessourcengesetz, das die ganzheitliche 
Lebenszyklusbetrachtung für ein Gebäude in den Blick nimmt.
Damit die erheblichen Investitionen für Neubau sowie klima- und altersgerechten Umbau 
überhaupt geleistet werden können, wollen wir die Innovationskraft und Produktivität im 
Bauwesen stärken. In Ländern wie China, Dubai und den Niederlanden wird bereits mit dem 
Einsatz von 3D-Druckern beim Bau experimentiert. Wir wollen die Forschung auf diesem Gebiet 
unterstützen und Pilotprojekte auch in Deutschland fördern.
Der nachwachsende Baustoff Holz bietet gleich mehrfach Potenzial für eine höhere 
Produktivität durch digitale Unterstützung: Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. durch Modularität, Materialeigenschaften, auch durch digitale Unterstützung. Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk vorfertigen und auf der Baustelle rasch und kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Baumaterialien aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an, das Bauwerk- und Baustoffrecycling fördern wir vorrangig. Die Kapazität nachwachsender Die Kapazität nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher wollen wir 
Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk mit digitaler Technik vorfertigen und auf der 
Baustelle rasch und damit kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und 
damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Building Information Models (BIM), also 
digitale Abbilder der Neubauten, haben das Potenzial, das Bauen zu erleichtern: Die 
Schnittstellen zwischen den einzelnen Baugewerken werden sicht- und damit definierbar, das 
macht heute Abstimmungen und Kosten transparenter und erleichtert später Modernisierung und 
Instandsetzung sowie Recycling. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit 
nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Holz aus nachhaltigen 
Quellen als Baustoff an. 
im Gebäudeenergiegesetz honorieren und als Beitrag zum klimaneutralen Gebäudebestand auch 
anrechnen.
Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen für ressourcenschonende Infrastrukturen und 
lebenswerte Städte genutzt und im Sinne der Bürger*innen und des Gemeinwohls eingesetzt 
werden. Der Schutz vor Risiken, etwa bei der Datensicherheit und kritischen Infrastrukturen, 
muss dabei immer berücksichtigt werden. Dies ist eine primäre öffentliche Aufgabe. Schon 
heute geben Städte und Gemeinden wertvolle IT-Infrastrukturen aus der Hand. Städte und 
Gemeinden müssen durch ein Bundesprogramm mehr Mittel an die Hand bekommen, um ihre 
Verwaltung, das Management der Energiekreisläufe sowie die Infrastrukturen digital zu 
ertüchtigen.
Wohnraum nutzen – Leerstand und Fehlnutzung verhindern
Nicht immer fehlt Wohnraum: Manchmal ist er vorhanden, wird aber nicht oder falsch genutzt. 
Wir wollen gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum vorgehen. In 
beliebten Großstädten verschwindet Wohnraum auch dadurch, dass er als Ferienwohnung genutzt 
und so für dauerhafte Bewohner*innen unzugänglich wird. Nicht selten findet man in den 
beliebten Lagen von Städten wie Berlin und Hamburg viele Inserate bei Airbnb und Co., aber 
kaum Mietwohnungsangebote mehr. Wir unterstützen die Kommunen dabei, gegen Zweckentfremdung 
und Fehlnutzungen vorzugehen und diese zu verbieten. Die Verfolgung muss verbessert und die 
Bußgelder müssen erhöht werden. Die EU-Kommission steht in der Pflicht, die Länder und 
Kommunen bei der Schaffung von verbindlichen Auskunftspflichten von Online-Plattformen zu 
unterstützen.
Seit 1987 ist die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner*in um über ein Drittel 
gestiegen. Der Grund dafür ist oft, dass immer mehr Menschen in Wohnungen leben, die für sie 
zu groß geworden sind. Paare etwa, die nicht in eine kleinere Wohnung ziehen, wenn die 
Kinder aus dem Haus sind, oder Menschen, die nach einer Trennung oder dem Versterben der 
Partner*in in ihrer Wohnung verbleiben. Ein Umzug kommt für sie oft aus Kostengründen nicht 
in Betracht, weil sie dann einen älteren und sehr günstigen Mietvertrag verlieren würden. 
Und eine neue Wohnung wäre nicht nur kleiner, sondern voraussichtlich auch noch teurer. 
Oftmals ist das auch der Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung nicht aufgeben, wenn sie eine 
andere, weiter entfernte Arbeit antreten. Die weiten Arbeitswege verschärfen wiederrum 
zusätzlich die Verkehrsprobleme in unseren Städten. Diese Probleme wollen wir angehen, indem 
wir den Mieter*innen ein Recht geben, ihre bestehenden Mietverträge untereinander zu 
tauschen. So können alleinstehende ältere Menschen ihre als zu groß empfundene Wohnung mit 
der jungen Familie tauschen, die dringend mehr Platz benötigt. Und das ohne steigende 
Kosten, weil sie einfach in den Mietvertrag der Anderen als neue Mietpartei einsteigen. 
Bisher wird dies nur innerhalb von Wohnungsgesellschaften und auf freiwilliger Basis 
praktiziert. Wir werden dafür einen allgemeinen Rechtsanspruch einführen. Er soll zunächst 
nur für Wohnungsgesellschaften gelten, private Kleinvermieter*innen bleiben davon 
ausgenommen. Außerdem werden wir der Vermieter*in ein Recht einräumen, aus guten Gründen der 
Übertragung des Mietvertrags zu widersprechen, etwa wenn die neuen Mieter*innen nicht über 
das Einkommen verfügen, um die Miete zahlen zu können. Zusätzlich wollen wir den Umzug in 
solchen Fällen finanziell fördern.Kommunen und Baubranche für mehr Wohnungsneubau stärken
Das in den Bereichen Bau und Planung tätige Personal in den Kommunen ist seit 1991 um 35 
Prozent zurückgegangen. In den mit Baufragen befassten Stellen arbeitete 2010 bereits ein 
gutes Drittel der Beschäftigten weniger, bis 2015 waren es noch einmal zehn Prozent weniger 
Beschäftigte als zuvor. Und heute sind es diese wenigen Beschäftigten, die den aufgelaufenen 
kommunalen Investitionsstau bei maroden Schulen und Brücken lösen und zusätzlich 
Wohnungsneubau und Klimaschutz organisieren sollen.
Ganz ähnlich sieht es in der privaten Bauwirtschaft aus: Trotz Einstellungen in den 
vergangenen Jahren arbeiten heute in der Bauwirtschaft fast 800.000 Menschen weniger als 
noch Mitte der 1990er Jahre. Wenn wir beim Bauen wieder aufholen wollen, muss sich das 
schnell ändern.
Denn in dieser schwierigen Situation brauchen wir die Kommunen bei der Planung und beim Bau 
mehr als je zuvor. Die Steuerung der Bautätigkeit, des Klimaschutzes in Stadtvierteln und in 
Gebäuden sehen wir als kommunale Aufgabe. Daher wollen wir den Kommunen das Planen und 
Steuern erleichtern durch planbare, verlässliche Investitionshilfen, finanzielle Entlastung 
der Kommunen sowie leichtere Planungsinstrumente im Baurecht für dringende Belange: 
Vorkaufsrechte, Klimamodernisierung oder Neubauplanung im Ortskern. Wir stärken die Kommunen 
und sorgen für planbare und verlässliche Investitionshilfen, und zwar mit dem „Aktionsplan 
Faire Wärme“, der Bauflächenoffensive, einem Bundesprogramm für grüne Infrastrukturen und 
der Neuen Wohngemeinnützigkeit. So können Kommunen wieder eigenes Planungspersonal 
einstellen, ihre Wohnungsämter und Grünflächenämter stärken und bei Bedarf 
Wohnungsunternehmen gründen, und zwar mit demokratisch legitimierter Planung in kommunaler 
Hand, nicht durch Finanzinvestoren. Überschuldete Kommunen wollen wir durch Altschuldenhilfe 
und Entlastung bei den Sozialkosten wieder auf die Füße helfen.
Wir wollen es Kommunen ermöglichen, mit machbarem Aufwand Bauland für öffentliche und 
private Investitionen zu aktivieren, und gleichzeitig grüne Freiräume, Mobilität, Schulen 
und Sozialwohnungen einzuplanen. Dazu geben wir ihnen da, wo Wohnraummangel und Belange der 
Stadtentwicklung es erfordern, die Möglichkeit, ein „Innenentwicklungsgebiet“ festzulegen. 
Darin können sie Baulücken, Brachflächen und andere Flächen zügig einer baulichen Nutzung 
oder Freiraumnutzung zuführen, auch auf Flächen, die nach dem Grundsatz des „Einfügens in 
die Umgebung“ (§34 Baugesetzbuch) bebaut werden können. Damit erleichtern wir kommunale 
Vorkaufsrechte erheblich. So können die Kommunen zum Beispiel im Umland der Ballungszentren 
und Metropolen Baupotenziale in den Ortskernen erschließen, bevor sie Bauland auf der grünen 
Wiese entwickeln. Die Erschließung durch Stadtbahnen und Radschnellwege ist genauso wie die 
durch Pflegedienste, Jugendzentren und Kitas einfacher in kompakteren Orten.
Früher waren öffentliche Bauinvestitionen häufig von der Kassenlage abhängig. Fehlte es an 
Steuereinnahmen, wurde auch nicht mehr gebaut. Damit war es für die private Bauwirtschaft 
nie sicher, ob die aktuelle Auftragslage auch in Zukunft Bestand haben würde. In dieser 
Situation erhöhen Unternehmen eher die Preise, als dass sie ihre Kapazitäten ausweiten. 
Durch die Erhöhung und Verstetigung der Mittel für den öffentlichen Wohnungsbau und für 
Klimaschutz in Gebäuden wollen wir das ändern und geben dem Baugewerbe das Signal, dass es 
sich lohnt zu investieren und neue Beschäftigte einzustellen. Die Bauwirtschaft verzeichnet 
kaum Produktivitätszuwachse. Sie ist im Branchenvergleich bei der Produktivitätsentwicklung 
immer noch unter den Schlusslichtern zu finden. Firmen finden angesichts des Baubooms kaum 
noch Mitarbeiter*innen und Fachkräfte. Wir werden alles tun, um die Bauwirtschaft dabei zu 
unterstützen, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Dafür braucht es ein modernes 
Einwanderungsrecht, das die bestehenden Regelungen liberalisiert, systematisiert und 
vereinfacht. Für Asylsuchende und Geduldete, die sich bereits in Deutschland befinden, 
wollen wir einen Zugang in Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit schaffen.
2. Faire Mieten: Mieter*innenrechte verbessern
Wir wissen, dass vielerorts heute bereits so viele Wohnungen fehlen, dass man mittels Neubau 
nicht zu schnellen Erfolgen kommen kann. Im Gegenteil wird es viele Jahre dauern, bis wir in 
den Großstädten wirklich ausreichenden Wohnraum geschaffen haben. Daher braucht es für 
Kommunen über die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen hinaus eine Möglichkeit, Mieten 
zu begrenzen. Eine spürbare Begrenzung des Mietsanstiegs ist gleichzeitig das wirksamste 
Instrument, um die Ertragswerte von Immobilien zu begrenzen und dämpfend auf die 
Preisentwicklung einzuwirken.
Die große Koalition hat im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Gebremst hat 
sie allerdings kaum. Zu viele Ausnahmen durchlöchern ihre Wirksamkeit. Mit der Durchsetzung 
werden die Mieter*innen allein gelassen. Es liegt an ihnen, gegen ihre neue Vermieter*in zu 
klagen. Viele tun das nicht. Die Mietpreisbremse muss endlich angezogen und unnötige 
Ausnahmen abgeschafft werden. Sie muss als ein dauerhaftes Instrument im Mietrecht erhalten 
bleiben, und nicht wie von der Bundesregierung geplant bereits 2025 wieder auslaufen. Es 
sind die Länder, die darüber entscheiden, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse überhaupt 
gilt. Die Beschränkung, dass sie dies nur für maximal fünf Jahre dürfen, muss fallen. Die 
Mietpreisbremse erlaubt heute, bis zu zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete 
hinauszugehen. Wir werden diesen Wert auf fünf Prozent senken. Verstöße gegen die 
Mietpreisbremse werden wir zu einer Ordnungswidrigkeit machen und mit einer empfindlichen 
Geldbuße belegen. Um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverträgen stärker 
einzuschränken, werden wir den Mietanstieg auf maximal drei Prozent pro Jahr bis zur 
Obergrenze ortsüblicher Vergleichsmieten beschränken.
Miethöhen orientieren sich in vielen Fällen an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in 
Mietspiegeln ermittelt wird. Diese ortsübliche Vergleichsmiete steigt aber vielerorts rasch 
an. Der Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten vier Jahre 
zusammen. Dies führt dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch die bestehenden 
Mietverträge zeitlich verzögert betroffen sind. Wir werden deshalb die Mietverträge der 
letzten zehn Jahre für die Berechnung des Mietspiegels berücksichtigen. In einigen Kommunen 
gibt es überhaupt keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können Mieter*innen die 
Höhe der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich bestimmen. Wir 
werden die Kommunen finanziell unterstützen, um dies künftig in allen mittleren und großen 
Städten Deutschlands abzusichern. Außerdem wollen wir Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt 
zur Anwendung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichten, damit Konzerne künftig nicht 
mehr klagen können. Die Heranziehung von Vergleichswohnungen zur Begründung der Mieterhöhung 
darf nur dann erfolgen, wenn die Vergleichswohnungen nicht allein aus dem Bestand nur eine*r 
Eigentümer*in stammen.
Der Plan der Berliner Landesregierung, einen Mietendeckel einzuführen, gibt der Stadt ein 
weiteres Instrument zur preislichen Regulierung des überhitzten Wohnungsmarktes an die Hand. 
Weil mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten wird, ist es richtig, dass 
Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit sorgsam geprüft werden.
Über die Kündigung bestehender Mietverträge und die Wiedervermietung an wohlhabendere 
Mieter*innen findet ein großer Teil der Mietsteigerungen statt. Menschen werden aus ihren 
Nachbarschaften verdrängt. Stadtteile werden sozial immer homogener und die Gesellschaft 
treibt auseinander. Kündigungen führen in extremen, aber leider immer häufigeren Fällen auch 
zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei Familien mit Kindern. Unser Ziel ist es, 
beim Kündigungsschutz wieder ein Gleichgewicht zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen 
herzustellen. Gerät ein*e Mieter*in in Zahlungsverzug und erhält deswegen die Kündigung, 
soll er oder sie die Möglichkeit haben, die Kündigung durch Nachzahlung abzuwenden. 
Mieter*innen sollen keine Angst haben müssen, ihre Wohnung zu verlieren, nur weil sie 
berechtigt von ihrem Mietminderungsrecht bei Mängeln in der Wohnung Gebrauch gemacht haben.
Menschenrecht auf Wohnen durchsetzen
Wir wollen ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und 
Obdachlosigkeit auf den Weg bringen und uns entsprechend der globalen Nachhaltigkeitsziele 
vornehmen, dass es bis 2030 keine Obdachlosigkeit mehr in Deutschland gibt. Außerdem braucht 
es eine gezielte Förderung des „Housing First“-Ansatzes, bei dem Obdachlose in eine Wohnung 
einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe „qualifizieren“ zu müssen. Darüber hinaus müssen 
Bürger*innen, unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug, Zugang zu Notunterkünften erhalten. 
So soll das Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sichergestellt werden.
Eigenbedarfskündigungen sollen deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die 
Eigentümer*in und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Die 
voranschreitende Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wollen wir so nicht 
hinnehmen. Die Kommunen können heute schon in sogenannten Milieuschutzgebieten die 
Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen untersagen. Bedingungen und Befristungen 
werden wir weitgehend abschaffen, so dass eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eine 
Umwandlung ausnahmslos und stadtweit untersagen kann, wenn sie es für geboten hält. Wir 
setzen verstärkt auf das städtebauliche Instrument des Milieuschutzes, um die soziale 
Zusammensetzung der Bevölkerung in Gebieten mit hohem Verdrängungsdruck zu erhalten.
Oft scheitert Mietrecht in der Umsetzung. Mieter*innen werden alleine gelassen und müssen 
ihre Rechte gegen große Wohnungskonzerne einklagen, die allerdings Heerscharen von Anwälten 
beschäftigen, um ihre Interessen durchzusetzen. Um ein Kräftegleichgewicht zwischen großen 
Wohnungsunternehmen und Mieter*innen herzustellen, sind mehr kollektive Klagemöglichkeiten 
unerlässlich. Hierfür wollen wir Gruppenklagen einführen. Außerdem streben wir an, die 
Einhaltung der zulässigen Miethöhen auch öffentlich zu kontrollieren und damit auch Verstöße 
aufzudecken, gegen die Mieter*innen nicht klagen. Dazu wollen wir das Wirtschaftsstrafrecht 
gegen überhöhte Mieten wieder wirksam machen. Solche Verstöße werden wir wirksam 
sanktionieren.
Viele Menschen werden auf dem Wohnungsmarkt aus rassistischen oder anderen Gründen 
diskriminiert. Oft werden Menschen allein wegen ihres Namens, ihrer Sprache oder ihres 
bisherigen Wohnorts nicht zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen oder haben als potentielle 
Mieter*innen keine Chance. Wir wollen diese Diskriminierung beenden. Dafür muss das 
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert und der Merkmalskatalog erweitert 
werden. Denn der soziale Status oder auch die Sprache sind Diskriminierungsmerkmale, die auf 
dem Wohnungsmarkt eine besonders wichtige Rolle spielen. Außerdem setzen wir uns für die 
Einführung des Verbandsklagerechts ein, damit Verbände für Betroffene klagen können. Und wir 
wollen, dass Fachstellen zur Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen, die von 
Diskriminierung betroffen sind, gestärkt und ausgebaut werden. Damit wollen wir den 
Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt wirkungsvoller gestalten.
Gewerbemietrecht und Grundsteuer reformieren
Für lebenswerte Städte ist auch ein vielfältiges Angebot an kleinen Läden, 
Handwerksbetrieben und Angeboten für Familien im direkten Wohnumfeld entscheidend. Gerade 
kleine Gewerbetreibende in den begehrten Lagen können sich die steigenden Mieten vielfach 
nicht mehr leisten. Damit wird die Knappheit auch für den Wirtschaftsstandort zu einer 
ernsten Bedrohung für Vielfalt. Deshalb muss auch das Gewerbemietrecht reformiert werden. 
Auch für Gewerbetreibende braucht es eine Begrenzung von Mieterhöhungen, eine 
Mietpreisbremse bei Neuvermietung und einen wirksamen Kündigungsschutz. Die Wirtschaft 
braucht Planungssicherheit: Die Praxis, Mietverträge auf kurze Zeiträume von zum Beispiel 
einem Jahr zu befristen, muss beendet werden.
Die Reform der Grundsteuer ist überfällig, da sie auf veralteten Werten beruht, die 
inzwischen verfassungswidrig sind. Die große Koalition hat die Reform immer wieder 
verschleppt und gefährdet so 14 Milliarden Euro, auf welche die Kommunen dringend angewiesen 
sind, um neue Sozialwohnungen zu bauen. Wir wollen sicherstellen, dass durch die Reform 
nicht die Mieter*innen belastet werden. Deshalb werden wir die Umlagefähigkeit der 
Grundsteuer auf die Mieter*innen abschaffen. Für bestehende Vereinbarungen, die dem 
entgegenstehen, werden wir eine angemessene Übergangsfrist gewähren. Außerdem müssen Städte 
und Gemeinden die Möglichkeit haben, mit der Grundsteuer zu steuern und 
Stadtentwicklungspolitik zu betreiben. Dafür sollen sie für unterschiedliche Stadtgebiete 
auch unterschiedlich hohe Steuersätze festlegen dürfen.
3. Spekulation, Geldwäsche und Steuerumgehung beenden
Die Explosion der Immobilienpreise zeigt, dass Wohnungen und Grundstücke zum 
Spekulationsobjekt auf den Finanzmärkten geworden sind. Nicht nur die Mieter*innen leiden 
unter dieser Entwicklung. Mehr und mehr Expert*innen warnen vor einer Immobilienpreisblase 
in Deutschland, deren Platzen verheerende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hätte. 
Wir wollen zu einem Wohnungsmarkt zurückkehren, der nicht vom Spekulationsinteresse 
getrieben wird.
Durch die Steuerumgehung mittels sogenannter Share Deals gelingt es großen 
Wohnungsgesellschaften, Immobilien zu kaufen, ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Immer 
größere Wohnungsbestände sind in die Hand von börsennotierten Konzernen, internationalen 
Gesellschaften und Private Equity Fonds geraten. Auch die deutsche Körperschaftsteuer wird 
so umgangen. Wir werden die Praxis der steuerfreien Share Deals beenden, indem wir schon bei 
einem Verkauf der Mehrheit einer Gesellschaft zumindest anteilig Grunderwerbsteuer erheben. 
Außerdem wollen wir für die Länder die Möglichkeit schaffen, die Grunderwerbsteuer 
progressiv auszugestalten. Wenn Wohnungskonzerne große Immobilienbestände aufkaufen, soll 
eine höhere Grunderwerbsteuer fällig werden, als wenn Privatpersonen eine Wohnung kaufen, um 
selbst darin zu wohnen. So wird die Grunderwerbsteuer zu einer Antispekulationssteuer.
Der deutsche Wohnungsmarkt gilt in Europa als Paradies für Geldwäsche. Mit Geldern aus 
kriminellen Geschäften wie Bestechung, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung werden deutsche 
Immobilien aufgekauft, denn die Gefahr, entdeckt zu werden, ist in Deutschland gering. Der 
deutsche Wohnungsmarkt ist bei russischen Oligarchen und der italienischen Mafia ebenso 
populär wie bei griechischen, deutschen oder amerikanischen Steuerhinterzieher*innen. 
Deutschland gilt für sie als sicherer Hafen. Das von der großen Koalition eingeführte 
Transparenzregister hat daran wenig geändert. Noch immer ist es in vielen Fällen nicht klar, 
wem eine Immobilie letztlich gehört. Die wahren Eigentümer*innen verstecken sich oftmals 
hinter verschachtelten Beteiligungsstrukturen. Transparenz darf deshalb in Zukunft nicht nur 
drauf stehen, sondern muss auch drin sein. Für jede Immobilie in Deutschland müssen 
wirtschaftlich Berechtigte und die letztlich dahinterstehenden natürlichen Personen benannt 
werden – ohne jede Ausnahme. Das Transparenzregister selbst soll öffentlich zugänglich 
werden, um seinem Namen auch endlich gerecht zu werden. Mindestens Journalist*innen, 
Nichtregierungsorganisationen und den Bewohner*innen der Immobilien selbst muss ein 
berechtigtes Interesse daran eingeräumt werden, so dass sie einfach und jederzeit Zugang zu 
den Namen haben. Bei Gesellschaften als Eigentümer*in einer Immobilie muss auch im Grundbuch 
über eine Identifikationsnummer ersichtlich sein, wer sich konkret dahinter verbirgt. 
Gesellschaften, die nicht im Transparenzregister eingetragen sind, werden wir den Kauf von 
Immobilien künftig nicht mehr gestatten.
Die Geldwäsche mit deutschen Immobilien wird zur Zeit auch dadurch stark vereinfacht, dass 
der Immobilienkauf in Deutschland auch mit Bargeld stattfinden darf. In anderen europäischen 
Ländern ist dies meist schon aufgrund von Obergrenzen für die Zahlung mit Bargeld nicht 
möglich. Eine solche Obergrenze werden wir beim Kauf von Immobilien ebenfalls einführen. 
Makler*innen und Notar*innen werden dazu verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu 
überprüfen. Bei Verdacht auf Geldwäsche muss immer eine Meldung an die Behörden erfolgen und 
in Fällen, bei denen die Herkunft der Gelder nicht identifiziert werden kann, darf der 
Kaufvertrag nicht mehr notariell beglaubigt werden. Wir setzen hierbei auch auf 
Fortbildungen für Makler*innen und Notar*innen und auf die Zusammenarbeit mit den Kammern 
und Berufsverbänden. Außerdem sollen künftig bei jedem Immobilienkauf die Finanzbehörden 
informiert werden, auch wenn die Käufer*innen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. In 
diesem Fall sollen Meldungen an die zuständigen Finanzbehörden des Landes erfolgen, in dem 
die Käufer*in und der wirtschaftlich Berechtigte steuerpflichtig sind. So helfen wir auch 
anderen Staaten bei der Verfolgung von Steuerhinterzieher*innen und anderen Kriminellen.
Alle Maßnahmen gegen Geldwäsche helfen aber wenig, wenn die Behörden nicht dazu in der Lage 
sind, sie auch durchzusetzen. Wir werden die Ausstattung im Bereich Kontrolle erheblich 
verbessern und das Personal deutlich aufstocken.
Auch steuerliche Sonderbehandlungen machen Immobilien als Investitionsobjekt interessant und 
treiben damit Preise und Mieten in die Höhe. Diese steuerlichen Vorteile wollen wir abbauen 
beziehungsweise nur noch gemeinnützigen Eigentümer*innen gewähren. Für Veräußerungsgewinne 
von nicht selbstgenutztem Wohneigentum wollen wir die Spekulationsfrist verlängern und auch 
bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sicherstellen, dass 
Wertsteigerungen der Immobilien besteuert werden.
4. Wohnen wird klimaneutral
Klimafreundliche Modernisierung
Wir wollen Fehlentwicklungen bei der energetischen Gebäudesanierung beenden. Energetische 
Modernisierung soll klaren Kriterien folgen: mehr Klimaschutz, so warmmietenneutral wie 
möglich, ohne Verdrängung sowie in Übereinstimmung mit den Mieterinnen und Mietern. Zusammen 
mit einem Energiesparrecht und einer Förderung, die die Modernisierungen auf den nötigen 
Klimaschutzpfad bringen, wollen wir so energiesparende Gebäude zu geringstmöglichen Kosten 
schaffen und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen. Zentral wird dabei sein, auch 
die Wärme erneuerbar zu machen. Ideale Systeme dafür sind die Nah- und Fernwärmenetze, die 
sich aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen speisen. Dort, wo die Besiedlungsstruktur 
es hergibt, müssen wir weg von der Einzelhausbetrachtung hin zu einer Quartiersbetrachtung. 
Durch diese Strategie hat es zum Beispiel Dänemark geschafft, den Anteil der Erneuerbaren im 
Wärmebereich auf 65 Prozent zu bringen und sie zielen auf 80 Prozent bis 2030. In 
Deutschland beträgt der Anteil 14 Prozent – meist aus Biogas-Anlagen.
Kosten für Luxusmodernisierungen, wie beispielsweise einen neuen Balkon oder schicke 
Waschbecken, dürfen nicht weiter gegen den Mieterwillen auf die Miete umgelegt werden, denn 
sie führen regelmäßig zu Preissteigerungen. Freiwillige Vereinbarungen zwischen 
Vermieter*innen und Mieter*innen sind davon unbenommen. Um jedoch den CO2-Ausstoß wie auch 
die Energiekosten zu senken, ermöglichen wir eine, auch angesichts niedriger 
Finanzierungskosten angemessene Umlage. Statt heute acht Prozent der Kosten sollen höchstens 
vier Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro 
pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe der 
maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die 
Vermieter*innen zu schaffen, sie auch in Anspruch zu nehmen. Mieter*innen sollen einen 
Gutschein für einen kostenlosen Klima-Check erhalten, um zu ermitteln, wo sie Energie und 
Kosten einsparen und das Klima schützen können. Eine Beschwerdestelle für Mieter*innen soll 
künftig im Streitfall klären, ob die Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich wie angekündigt 
Energie und Kosten einsparen und im Einklang mit Energiesparrecht und Sanierungsfahrplan 
sind. Selbstnutzende Eigentümer*innen wollen wir mit einem Steuerbonus bei der energetischen 
Sanierung ihrer Wohnungen und Häuser unterstützen. Diese Gruppe modernisiert weniger als 
Wohnungsunternehmen, daher muss es für sie attraktiver werden, an öffentliche Fördermittel 
zu gelangen.
Wir wollen einen dynamisch angelegten, wirksamen CO2-Preis für den Wärmesektor einführen, 
der sich planbar an den Kosten des CO2-Ausstoßes des Energieträgers orientiert. Zudem wollen 
wir, dass der CO2-Preisbestandteil auf Wärmebrennstoffe als Investitionsanreiz für die 
Vermieter*innen wirkt, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu verbessern.
Unternehmen und Privatpersonen brauchen Planungssicherheit für ihre 
Investitionsentscheidungen. Deshalb wollen wir erstens mit einem Energiespargesetz einen 
klaren Pfad vorgeben, wie viel Energie in welchen Bereichen bis wann eingespart werden muss. 
Im Gebäudebereich wollen wir zweitens das schwer zu durchblickende Regelungsdickicht durch 
ein einfaches und transparentes Energiesparrecht ersetzen. Anstatt jedes Bauteil einzeln zu 
bewerten, wollen wir die CO2-Emissionen und den realen Wärmebedarf eines Gebäudes zur 
maßgeblichen Steuerungsgröße machen.
Den genauen Fahrplan für die Modernisierung älterer Gebäude erstellen sachverständige 
Energieberater*innen im Einklang mit der baukulturellen Gestaltung. Eigentümer*innen können 
den Fahrplan auf Antrag kostenlos erstellen lassen. Für die einzelnen Stationen im Klima-
Fahrplan des Gebäudes gibt es öffentliche Fördermittel. Bei Neubau muss das Passivhaus zum 
verpflichtenden Standard werden, denn die beste Energie ist diejenige, die man gar nicht 
erst verbraucht. Für Denkmäler gelten Ausnahmen. Wird die Heizung neu eingebaut oder 
getauscht, müssen künftig Anteile erneuerbare Wärmeenergie wie Wärmepumpen, Solarwärme oder 
CO2-arme Nahwärme aus einem anliegenden Netz eingesetzt werden. Öffentliche Förderung gibt 
es nur ab einem solchen Klimapfad.
Die Potenziale für solare, CO2-freie Wärme werden heute völlig unzureichend genutzt. 2017 
wurden nur knapp acht Terawattstunden Solarwärme genutzt. Für eine vollständig erneuerbare 
Wärmeversorgung ist mindestens das Zehnfache erforderlich. Doch bisher behindern staatliche 
Subventionen in dreistelliger Millionenhöhe für fossile Heizungen sowie fehlende gesetzliche 
Vorgaben für erneuerbare Wärme im Gebäudebestand den zügigen Ausbau der Solarthermie. Der 
Einbau von Öl- und Gasheizungen wird noch immer in Millionenhöhe vom Bund gefördert. Diese 
klimaschädliche Form des Heizens muss ein Ende haben. Ölheizungen dürfen künftig nicht mehr 
eingebaut werden. Zusätzlich wollen wir ein Förderprogramm für den Tausch von Öl- und 
Gasheizungen gegen moderne Heizungen mit Sonnenwärme, Wärmepumpe oder Holz auflegen. Ebenso 
soll der Einsatz von erneuerbarer Wärme ab sofort verpflichtend werden, wenn eine fossile 
Heizung sowieso ausgetauscht wird.
Energetische Quartierssanierung
Wir denken energetische Gebäudesanierung nicht länger nur von Haus zu Haus, sondern in 
Zusammenhängen von städtischen Quartieren, Gewerbegebieten, Dörfern oder Siedlungen. Dadurch 
stärken wir gemeinschaftliche Versorgungslösungen, die energieeffizienter und günstiger sind 
als eine Vielzahl von Einzellösungen.
Nahwärmenetze ermöglichen es, örtlich erzeugte Wärme aufzunehmen, mit Speichern zu 
verknüpfen und effizient zu verteilen – insbesondere in dicht bebauten Quartieren. Deshalb 
wollen wir sie CO2- und energiesparend ausbauen und stärker fördern, wenn sie zur lokalen 
Klimastrategie passen. Wir wollen Wärmenetze dazu für die Einspeisung erneuerbarer Wärme 
öffnen, etwa von großflächigen Solarthermieanlagen, hocheffizienten Groß-Wärmepumpen und 
Power-to-Heat aus temporären Stromüberschüssen. Das Einspeisen besonders effizienter 
Wärmeenergie aus Kraft-Wärme-Kopplung oder bisher ungenutzter Wärmequellen wie Abwärme oder 
Abwasserwärme aus der Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen wollen wir fördern. Wir 
werden eine Solarpflicht für Photovoltaik auf Neubauten einführen. Für die energetische 
Quartierssanierung legen wir ein finanzstarkes Förderprogramm auf, um in Gebieten, in denen 
viele Gebäude sanierungsreif sind, die Sanierung zu erhöhen und warmmietenneutrale 
Sanierungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen zu ermöglichen.
Mit dem Quartiersprogramm „Gutes Klima im Quartier“ wollen wir der Verdrängung von Menschen 
mit geringem Einkommen entgegenwirken und den Zusammenhalt in den Stadtvierteln erhalten. 
Aber auch Kommunen sollen darüber unterstützt werden, damit sie gezielt verbindliche 
Klimafahrpläne mit passender Wärmeplanung auflegen und zugleich soziale Fördervereinbarungen 
mit den Eigentümer*innen für die Modernisierung der Einzelgebäude treffen können. 
Mieter*innen und selbstnutzende Eigentümer*innen mit kleinen Einkommen sollen bei Bedarf 
einen Sozialplan mit Modernisierung ohne Erhöhung der Warmmieten bzw. für tragbare 
Investitionskosten bekommen können. Hierfür gibt es einen Förderbonus zusätzlich zur 
heutigen KfW-Förderung.
Ökologisch bauen und wohnen
Die Klimakrise erfordert, dass wir das Leben in unseren Städten neu denken. Von Hitzewellen 
sind die Bewohner*innen von Städten besonders betroffen, da Städte heißer werden als das 
Umland und, je nach Bebauung, einen zusätzlichen Hitzeinseleffekt haben. Während einer 
Hitzewelle kann es hier noch einmal bis zu acht Grad heißer sein als im Umland. In Berlin 
könnte so bald ein Klima wie heute im australischen Canberra herrschen.
Deshalb müssen wir beim Städtebau dringend für Kühlung sorgen. Statt Asphaltwüsten und 
Hitzeinseln braucht es grüne Oasen in unseren Städten. Wasserflächen, Bäume, Parks, grüne 
Dächer und Fassaden wirken wie natürliche Klimaanlagen. In Grünflächen und -dächern kann 
Starkregen-Wasser versickern und gespeichert werden. Das kühlt und entlastet die 
Kanalisation immens.
Für das Bauen werden in Deutschland jährlich 250 Millionen Tonnen Sand und Kies sowie 230 
Millionen Tonnen Naturstein abgebaut. Das geht mit der Zerstörung von Landschaften und 
Lebensräumen einher. Gleichzeitig landen 200 Millionen Tonnen größtenteils 
wiederverwertbarer Bauabfälle auf Deponien. Um das Recyceln dieser Baustoffe zu fördern, 
wollen wir, dass die Länder auf Primärrohstoffe, entsprechend der Ausbeutung von Öl und Gas, 
eine Abgabe nehmen können.
Für die Herstellung der Baustoffe selbst wird ein Vielfaches der Energie verbraucht, die das 
entstehende Gebäude später pro Jahr benötigt. Deshalb wollen wir bei der Klassifizierung von 
Bau- und Dämmstoffen die Umweltauswirkungen und den Energieeinsatz bei der Herstellung 
berücksichtigen, die sogenannte graue Energie. Künftig muss der Bund in seinen Gesetzen und 
Förderprogrammen statt Styropor und Co. fossilfreie und CO2-speichernde Materialien aus 
nachwachsenden Stoffen wie Holz belohnen.
Damit auf den Dächern von Wohn- und Mietshäusern Solaranlagen entstehen und durch Haushalte 
oder E-Mobilität genutzt werden können, müssen auch Solaranlagen aus dem Quartier als 
Mieterstrom gefördert werden können, ohne Mengenbegrenzungen. Das neue Mieterstromgesetz ist 
dafür jedoch ungeeignet – viel zu bürokratisch und unattraktiv. Deshalb wollen wir die 
Anmeldung von Mieterstromanlagen und bestehende Beschränkungen vereinfachen. Und schließlich 
ist es unser Ziel, dass bei allen bundeseigenen Gebäuden ab einer Nutzfläche von 500 
Quadratmetern möglichst Solarthermie und Photovoltaik genutzt werden.
5. Solidarisches Eigentum sichern und erweitern
Deutschland ist Mieter*innenland. Die Wohnungsmärkte – vor allem in unseren großen Städten – 
waren lange geprägt von öffentlichen Wohnungsgesellschaften, großen Beständen an 
Sozialwohnungen und sozialen Eigentümern wie Genossenschaften. Dieses Modell hat 
sichergestellt, dass Mieter*innen vor drastischen Mieterhöhungen geschützt waren und man in 
Deutschland keine Immobilie besitzen musste, um auch in Zukunft bezahlbar wohnen zu können.
Ein funktionierender Wohnungsmarkt braucht neben einem hohen Bestand an öffentlichem und 
gemeinwohlorientiertem Eigentum aber auch privates, selbstgenutztes Wohneigentum. Wir wollen 
die Länder ermächtigen, die Grunderwerbssteuer für große Wohnungsunternehmen wirksam zu 
erhöhen, und im Gegenzug die Grunderwerbssteuer für private Besitzer*innen progressiv zu 
gestalten, sofern diese den Wohnraum selbst nutzen. Wo andere auf finanzmarktgetriebene 
Wohnungsmärkte oder auf riesige staatliche Wohnungskonzerne setzen, ist das grüne Leitbild 
das gemeinschaftliche und solidarische Eigentum.
Wir wollen Menschen auch und gerade beim Wohnen sowie der Gestaltung ihres Wohnumfelds ein 
selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Daher werden wir gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie 
kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften ebenso unterstützen wie den 
gemeinschaftlichen Erwerb von Immobilien durch die Mieter*innen. Es sind diese Akteur*innen, 
die Vorfahrt auf dem Wohnungsmarkt bekommen sollen. Die Erfahrungen zeigen nicht nur, dass 
selbstverwaltete Projekte funktionieren und auch langfristig tragen – wie zum Beispiel das 
„Mietshäusersyndikat“ eindrücklich zeigt. Das gemeinsame Agieren für den Stadtteil und die 
Gemeinschaft schafft echten Mehrwert sowie ein sozialeres und lebendigeres Umfeld: dauerhaft 
bezahlbaren Raum zum Wohnen, vielfältige gemeinschaftlich betriebene Gebäude und nicht 
kommerzielle, öffentliche Räume für Stadtteilaktivitäten und Kultur sowie die Erfahrung, 
wirklich etwas bewegen zu können.
Wo Anonymität und Vereinsamung zum Problem werden, können gemeinschaftliche Formen des 
Wohnens dazu beitragen, dass wieder aktive Nachbarschaften entstehen, in denen Menschen 
generationenübergreifend füreinander Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig helfen. 
Deswegen werden wir Arten von gemeinschaftlichem Wohneigentum der direkten Bewohner*innen 
öffentlich fördern und dafür den nötigen Grund und Boden bereitstellen. Sie sollen 
beispielsweise Vorrang bei Konzeptvergaben erhalten. Und der Immobilienerwerb sollte nicht 
an der Finanzierung scheitern. Weil große Konzerne jederzeit Zugang zu günstigen Krediten 
haben, wollen wir ein Gegengewicht schaffen. Dafür werden wir verschiedene 
Finanzierungsformen wie günstige Kredite von öffentlichen Banken, Garantien und Bürgschaften 
prüfen. Außerdem soll das Vorkaufsrecht auf soziale Akteure wie Genossenschaften oder auch 
gemeinnützige GmbHs ausgeweitet werden und diese Akteure auch bei der Ausübung des 
Vorkaufsrechts unterstützt werden. Hier kommen für uns Mischformen aus öffentlichem und 
privatem Eigentum in Betracht. So könnten beispielsweise kommunale oder landeseigene 
Wohnungsgesellschaften oder auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein 
Teileigentum erwerben. Das verhindert den weiteren Ausverkauf an börsennotierte und 
renditeorientierte Kapitalgesellschaften und schafft solidarische Eigentumsformen.
Weiterhin werden wir Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum fördern. So kann der 
Zinsvorteil des Staates an junge Familien weitergegeben werden, denen es ermöglicht wird, 
Wohneigentum zu erwerben. Um sicher zu stellen, dass günstig gebaut und verkauft wird, 
sollte eine öffentliche Ausschreibung für den Bau der Wohnungen erfolgen und sie sollten auf 
öffentlichem Bauland in Erbpacht gebaut werden.
Mehr Menschen sollen sich Wohneigentum leisten können. Wir wollen die Grunderwerbssteuer für 
große Wohnungsunternehmen wirksam machen und erhöhen, im Gegenzug gleichzeitig den Ländern 
ermöglichen, die Grunderwerbssteuer für private Besitzer*innen progressiv zu gestalten, 
sofern diese den Wohnraum selbst nutzen. Auch die Kosten für die Makler*innen treiben die 
Preise in die Höhe. Zum Teil werden mehr als sieben Prozent des Kaufpreises verlangt, was 
weit über dem in anderen Ländern üblichen Werten liegt. Daher werden wir das 
Bestellerprinzip einführen: Künftig zahlt derjenige die Courtage, der auch die Maklerin 
bestellt. In aller Regel ist dies die Verkäufer*in einer Immobilie. Zusätzlich werden wir 
die Höhe der Gebühr gesetzlich für die Käufer*in auf maximal zwei Prozent deckeln.
Das Baukindergeld der großen Koalition werden wir abschaffen, weil es einen Mitnahmeeffekt 
hat und wir die Mittel effizienter verwenden können. Außerdem werden wir Baugenossenschaften 
fördern und die Menschen dabei unterstützen, genossenschaftliches Teileigentum an Wohnungen 
zu erwerben. Dafür werden wir zinslose Darlehen und Zuschüsse zur Eigenkapitaleinlage 
gewähren. Damit wird auch Menschen geholfen, die sich den vollständigen Kauf einer Immobilie 
nicht leisten können.
Schon 1967 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Nutzung von Grund und 
Boden nicht dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen 
vollständig überlassen werden kann. Demnach sind gerade bei Grund und Boden die Interessen 
des Allgemeinwohls höher zu werten als bei anderem Vermögen. Die in Artikel 14 des 
Grundgesetzes geregelte Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist aber mehr und mehr 
verlorengegangen. Wir wollen sie wieder herstellen. Die Möglichkeit zur Vergesellschaftung 
gegen Entschädigung ist in unserer Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Wir würden uns 
wünschen, dass die Umstände die Kommunen nicht zwingen, dieses letzte Mittel anzuwenden, um 
das Sozialstaatsgebot zu erfüllen. Wenn Wohnungsunternehmen sich jedoch weigern, ihrer 
sozialen Verantwortung nachzukommen, kann die öffentliche Hand diesen Schritt gehen.
Enteignungen im Einzelfall sind nicht nur im Grundgesetz vorgesehen, sondern erfolgen auch 
regelmäßig, etwa wenn eine neue Autobahn gebaut werden soll. Der richtige Umgang mit 
Enteignungen ist pragmatisch, nicht ideologisch. Wir wollen Enteignungen nur als letztes 
Mittel anwenden, wenn es zu einem groben Missbrauch des Eigentumsrechts kommt. Etwa wenn mit 
Bauland spekuliert, wertvoller Wohnraum bewusst nicht vermietet (spekulativer Leerstand), 
trotz eines ausgesprochenen Baugebots weder gebaut noch verkauft wird oder wenn große 
Wohnungsgesellschaften dauerhaft ihren Pflichten nicht nachkommen. Ob eine Enteignung 
ökonomisch Sinn macht und das richtige Mittel ist, muss jeweils kommunal entschieden werden 
und wird wesentlich von den erwarteten Kosten für die Steuerzahler*innen abhängen.
Fachliche Klärung und Präzisierung
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