Erwachsene Kinder ziehen aus elterlichen Wohnungen aus, was nicht gleichbedeutend heißt, dass Eltern-Paare in der Wohnung verbleiben. Oftmals leben Kinder bei einem Elternteil, so dass das Wort "Paare" in Zeile 345 nicht pauschal zutreffend ist. In Zeile 354 ist von "älteren Menschen" die Rede. Weshalb sollte nicht auch ein jüngerer Mensch, der beispielweise eine zu WG-Zwecken angemietete große Wohnung gegen eine kleinere Wohnung tauschen können. Eine Altersangabe ist in diesem Zusammenhang m.E. überflüssig.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 17:49 |
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