mündlich
Antrag: | Recht auf Wohnen |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:04 |
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:04 |
und Sozialwohnungen einzuplanen. Dazu geben wir ihnen da, wo Wohnraummangel und Belange der Stadtentwicklung es erfordern, die Möglichkeit, ein „Innenentwicklungsgebiet“ festzulegen. Darin können sie Baulücken, Brachflächen und andere Flächen zügig einer baulichen Nutzung oder Freiraumnutzung zuführen, auch auf Flächen, die nach dem Grundsatz des „Einfügens in die Umgebung“ (§34 Baugesetzbuch) bebaut werden können. Damit erleichtern wir kommunale Vorkaufsrechte erheblich.Darin können sie aktiv Baulücken, Brachflächen und andere Flächen zur baulichen oder Freiraumnutzung erschließen und entwickeln. Das ergänzt die Baugenehmigung nach §34 BauGB. Außerdem soll in diesen Gebieten das kommunale Vorkaufsrecht ausgebaut werden. So können die Kommunen zum Beispiel im Umland der Ballungszentren und Metropolen Baupotenziale in den Ortskernen erschließen, bevor sie Bauland auf der grünen
mündlich
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