Würde man das GG ändern (2/3 Mehrheit im Dtsch. Bundestag und Bundesrat), dann würde sich das gesamte Mietrecht, das im BGB abschließend geregelt ist und durch höchstrichterliche Entscheidungen (BVerfG, BSG, BGH) vervollständigt und aktualisiert worden ist, positiv verändern. So ist zB die Regelung über eine "angemessene Wohnungsgröße" durch ein Urteil des BSG (Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R) durch die sog. Produkttheorie ausgehebelt worden. Nicht die Größe, sondern vielmehr der Quadratmeterpreis entscheidet, ob jmd. Transferleistungen für seine Mietzahlungen erhält.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 25.10.2019, 18:19 |
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