mündlich
Antrag: | Recht auf Wohnen |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:22 |
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:22 |
Fortbildungen für Makler*innen und Notar*innen und auf die Zusammenarbeit mit den Kammern und Berufsverbänden. Auch die Bauaufsichten sollen bei unklaren Eigentumsverhältnissen berechtigt werden, vor Erteilung einer Baugenehmigung Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer zu verlangen. Außerdem sollen künftig bei jedem Immobilienkauf die Finanzbehörden informiert werden, auch wenn die Käufer*innen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. In
Fortbildungen für Makler*innen und Notar*innen und auf die Zusammenarbeit mit den Kammern und Berufsverbänden. Auch die Bauaufsichten sollen bei unklaren Eigentumsverhältnissen verpflichtet werden, vor Erteilung einer Baugenehmigung Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer zu verlangen. Außerdem sollen künftig bei jedem Immobilienkauf die Finanzbehörden informiert werden, auch wenn die Käufer*innen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. In
mündlich
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