Wir denken, dass der Tierhalter in einem gewissen, vertretbaren Radius, sich den Schlachthof aussuchen soll. Evtl. ist ein kleinerer, mit besseren Betäubungsmöglichkeiten 20 km weiter, aber besser in der Schlachtung. Da wäre es unverständlich, wenn er gezwungen wäre, lediglich aufgrund der Entfernung sich für einen schlechteren Schlachthof zu entscheiden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Tierschutzmaßnahmen ergreifen bei Schlachtung und Transport |
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Antragsteller*in: | BAG Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (beschlossen am: 13.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.10.2019, 09:12 |
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Arne Brach: