Antrag: | Zivilgesellschaft stärken – Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss politisches Engagement absichern und neue Freiräume für die Zivilgesellschaft ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2019, 11:11 |
V-23-071: Zivilgesellschaft stärken – Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss politisches Engagement absichern und neue Freiräume für die Zivilgesellschaft ermöglichen
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 70 bis 76:
Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Wir Grüne streben daher eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts an. Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Diese wie bisherige Zwecke, ob Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau, können oft nur durch die Teilnahme an der öffentlichen und auch politischen Willensbildung verfolgt werden. Das muss ausdrücklich und umfassend erlaubt sein.
Jedoch muss sicher gestellt werden, dass nicht die wirtschaftlich Mächtigen einen intransparenten und durch Steuervorteile übermäßigen Einfluss auf die öffentlich Debatte und politische Willensbildung gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Deshalb braucht es Transparenzregeln für alle politischen Akteure und für alle großen gemeinnützigen Organisationen. Hierzu können ein Lobbyregister und ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen. In ein öffentlich zugängliches Gemeinnützigkeitsregister gehören neben der Auflistung der verfolgten Ziele auch Angaben über die Finanzierung und über Großspenden.
Antragstext
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Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden.Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht klarstellend zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Menschrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Dabei darf auch bei diesen Zielen nicht jede Teilnahme am öffentlichen politischen Meinungskampf zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Umgekehrt muss jedoch sicher gestellt werden, dass nicht auf dem Umweg über das Gemeinnützigkeitsrecht die wirtschaftlich Mächtigen durch Absetzungsmöglichkeiten einen übermäßigen und intransparenten Einfluss auf das politische Leben gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Wie im Parteiengesetz bedarf es daher der Regelung dieses Bereichs und insbesondere der Transparenz. Hierzu kann insbesondere ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen, für das wir uns einsetzen und das auch Angaben etwa zu verfolgten politischen Zielen und entsprechenden Großspenden enthalten sollte. Klar muss sein, auch in Zukunft müssen sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen können, egal ob gegen Nazis auf der Straße, mit klugen Konzepten in der
weitere Antragsteller*innen
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Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Wir Grüne streben daher eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts an. Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Diese wie bisherige Zwecke, ob Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau, können oft nur durch die Teilnahme an der öffentlichen und auch politischen Willensbildung verfolgt werden. Das muss ausdrücklich und umfassend erlaubt sein.
Jedoch muss sicher gestellt werden, dass nicht die wirtschaftlich Mächtigen einen intransparenten und durch Steuervorteile übermäßigen Einfluss auf die öffentlich Debatte und politische Willensbildung gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Deshalb braucht es Transparenzregeln für alle politischen Akteure und für alle großen gemeinnützigen Organisationen. Hierzu können ein Lobbyregister und ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen. In ein öffentlich zugängliches Gemeinnützigkeitsregister gehören neben der Auflistung der verfolgten Ziele auch Angaben über die Finanzierung und über Großspenden.
Antragstext
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Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden.Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht klarstellend zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Menschrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Dabei darf auch bei diesen Zielen nicht jede Teilnahme am öffentlichen politischen Meinungskampf zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Umgekehrt muss jedoch sicher gestellt werden, dass nicht auf dem Umweg über das Gemeinnützigkeitsrecht die wirtschaftlich Mächtigen durch Absetzungsmöglichkeiten einen übermäßigen und intransparenten Einfluss auf das politische Leben gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Wie im Parteiengesetz bedarf es daher der Regelung dieses Bereichs und insbesondere der Transparenz. Hierzu kann insbesondere ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen, für das wir uns einsetzen und das auch Angaben etwa zu verfolgten politischen Zielen und entsprechenden Großspenden enthalten sollte. Klar muss sein, auch in Zukunft müssen sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen können, egal ob gegen Nazis auf der Straße, mit klugen Konzepten in der
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Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden.Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht klarstellend zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Menschrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Dabei darf auch bei diesen Zielen nicht jede Teilnahme am öffentlichen politischen Meinungskampf zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Umgekehrt muss jedoch sicher gestellt werden, dass nicht auf dem Umweg über das Gemeinnützigkeitsrecht die wirtschaftlich Mächtigen durch Absetzungsmöglichkeiten einen übermäßigen und intransparenten Einfluss auf das politische Leben gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Wie im Parteiengesetz bedarf es daher der Regelung dieses Bereichs und insbesondere der Transparenz. Hierzu kann insbesondere ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen, für das wir uns einsetzen und das auch Angaben etwa zu verfolgten politischen Zielen und entsprechenden Großspenden enthalten sollte. Klar muss sein, auch in Zukunft müssen sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen können, egal ob gegen Nazis auf der Straße, mit klugen Konzepten in der
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