Text nachfolgend zu
ÄA https://antraege.gruene.de/44bdk/Bauwende__Nachhaltiges_ressourcenschonendes_Bauen-27487/5472
Begründung:
Der Begriff der Klimaneutralität ist nicht eindeutig definiert oder genormt. Üblicherweise wird darunter verstanden, dass die CO2- Jahresbilanz für den Gebäudebetrieb annähernd Null sein muss.
BNB, DGNB &Co bewerten im Rahmen der Ökobilanzierung zwar das Treibhauspotential (CO2), eine komplette CO2 Neutralität/ Klimaneutralität ist jedoch nicht obligatorisch.
Um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 nur annährend erreichen zu können, müssen zwingend alle jetzt neu errichteten Gebäude klimaneutral geplant und gebaut werden.
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