Ein vollständiges Verbot von Gasheizungen ab 2025 ist angesichts des enormen Bestands an Altbauten kontraproduktiv. Viele Hauseigentümer haben bei Heizungssanierung gerade erst einen Brennwert-Gaskessel eingebaut. Das bestehende Gasnetz ist ja gerade ein besonders starkes Argument für elektrolytischen Wasserstoff und synthetisches Methan. Wir sollten die Hauseigentümer mit Gasheizungen als Verbündete für diese Zukunftstechnologien gewinnen und letztlich den Preis für diese Gase entscheiden lassen. Für Einzelgebäude im Altbestand bleibt als Lösung nur eine Pellet- oder Holzheizung (statt z.B. Erdgas oder Flüssiggas). Holzheizungen sind aber problematisch, denn die Emission pro kWh ist ähnlich hoch wie bei Ölheizungen und Holz ist die einzige realistische Möglichkeit, CO2 aus der Atmosphäre wieder zu entfernen.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | Matthias Seelmann-Eggebert (KV Breisgau-Hochschwarzwald) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.10.2019, 13:20 |
Kommentare
Manfred Schreiber:
Axel Horn:
Ich hoffe, die Grünen machen jetzt klare Vorgaben an die Bundespolitik, dass Sonnenkollektoren im Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern ab sofort eine staatliche Förderung bekommen, wenn sie wenigstens 40 Prozent der Energie liefern. 15 Prozent, wie sie das EEWärmeG und der GEG-Entwurf fordern, sind viel zu niedrig angesetzt. Der Nachweis der Deckungsrate ist für die Solaraktivhausförderung bereits etabliert, aber die Mindestanforderung von 50% Solaranteil und 20 m² Bruttofläche sind unverhältnismäßig hoch und entsprechen weder dem geltenden EEWärmeG noch dem GEG Entwurf.
Wer hat ein EFH-Neubauprojekt mit Solarthermie, bei dem der Sonnenkollektor "nur" gute 40 % Deckungsrate schafft? Wer wäre bereit, gegen die Ablehnung eines entsprechenden Förderantrags zu klagen, sobald das GEG in Kraft getreten ist?