| Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Heidelberg (dort beschlossen am: 16.10.2019) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 21.10.2019, 20:06 | 
WKF-07-299: Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 300 bis 301 einfügen:
Zentral dafür wird sein, ob wir den Ausbau der Erneuerbaren und des Energiesystems umgehend und massiv voranbringen. Gleichzeitig muss der Atomausstieg konsequent umgesetzt werden, denn von der Atomenergie gehen nicht zu verantwortende Gefahren, Strahenbelastungen für Generationen und erhebliche wirtschaftliche Risiken aus.
„Wenn wir jetzt versagen, werden unsere Kinder uns nicht verzeihen.“[1]
Mit diesen Worten verpflichtete sich die Weltgemeinschaft 2015 in Paris, die Erhitzung des 
Planeten bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad“ zu 
halten und perspektivisch nur noch so viel Treibhausgase auszustoßen, wie das natürliche 
Ökosystem aufnehmen kann. Die Industriestaaten sollten voranschreiten und bis Mitte des 
Jahrhunderts klimaneutral werden.
Doch das Gegenteil ist passiert. Zu Recht demonstrieren weltweit Millionen Menschen auf der 
Straße für den Schutz der Erde. Denn der Ausstoß von Treibhausgasen[2] ist weltweit 
ungebrochen. Mehr als 36 Milliarden Tonnen CO2 emittiert unsere noch immer auf fossilen 
Energien wie Kohle, Öl und Gas basierende Weltwirtschaft jedes Jahr. Das heizt die 
Atmosphäre immer weiter auf. Die Klimakrise spitzt sich dramatisch zu. Die vergangenen vier 
Jahre waren weltweit die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Bereits jetzt ist 
die globale Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau um etwa 1 
Grad[3] angestiegen. Die Eisschilde schmelzen immer schneller und der Anstieg des 
Meeresspiegels verdoppelt sich. Werden die für das Weltklimasystem sensiblen Kipppunkte 
erreicht, steuert die Erde auf eine Erhitzung von vier und mehr Grad zu. Irreversible 
Kipppunkte, wie das Abtauen der Permafrostböden, sind zum Teil schon jetzt erreicht – über 
70 Jahre früher als wissenschaftlich angenommen. Landstriche werden überflutet, trocknen aus 
und werden unbewohnbar. Am stärksten von der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen 
betroffen sind die Ärmsten der Armen. Im Globalen Süden sind viele Menschen aufgrund von 
Dürren oder Meeresspiegelanstiegen bereits jetzt gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.
Auch in Deutschland ist die Klimakrise angekommen. Auf den Feldern, in den Wäldern. Mehr als 
180.000 Hektar Waldfläche, was 250.000 Fußballfeldern entspricht, sind bereits durch die 
Klimaveränderung zerstört. Doch statt vier Jahre nach dem Pariser Abkommen endlich zu 
reagieren, verabschiedete die Bundesregierung nun ein Klimapaket, was das 1,5-Grad-Limit 
endgültig beerdigt und selbst für einen 2-Grad-Pfad viel zu wenig ist. Damit wird 
Deutschland seiner internationalen Klimaverantwortung nicht gerecht. Denn gemäß dem 
Sachverständigenrat für Umweltfragen[4] ergibt sich aus dem jüngsten Sonderbericht des UN-
Weltklimarats IPCC für uns bei gleichmäßiger Aufteilung auf die Weltbevölkerung ein 
verbleibendes nationales Kohlenstoffbudget von 6.600 Millionen Tonnen CO2 ab 2020[5]. Bei 
fortdauernden Emissionen auf heutigem Niveau wäre das Budget in weniger als neun Jahren 
verbraucht, bei einer linearen Reduktion rund um 2035. Ein längerer Zeitverlauf zur 
Treibhausgasneutralität bis 2050, wie auf europäischer Ebene angestrebt, erfordert 
überproportionale Reduktionserfolge in den nächsten Jahren.
Daran wird deutlich: Die Uhr tickt und wir müssen schnell und zügig umsteuern. Je rascher 
wir die Emissionen senken, desto länger reicht unser CO2-Budget, um den Übergang in die 
klimaneutrale Gesellschaft gemeinsam gestalten zu können. Jedes weitere Jahr hingegen, in 
dem nichts getan wird, verschärft die Krise, da sich CO2 in der Luft ansammelt und der 
Erhitzung der Atmosphäre weiter Vorschub leistet. Wir brauchen eine Radikalität, die sich in 
entschlossenem Handeln ausdrückt, und eine Fokussierung der Debatte auf die nächsten fünf 
Jahre statt auf Langfristziele.
Jetzt wird über den EU-Haushalt für die kommenden Jahre entschieden. Jetzt wird entschieden, 
ob wir die europäische Landwirtschaftspolitik neu justieren. Es geht jetzt darum, den Ausbau 
des Schienenverkehrs voranzubringen. Jetzt müssen wir entscheiden, ob öffentliche Mittel für 
Infrastruktur auch für Öl- und Gaspipelines ausgegeben werden. Es gilt jetzt zu entscheiden, 
wie wir aus Handelsabkommen mit gravierenden Auswirkungen auf das Klima rauskommen. Die EU 
muss als eine Hauptverursacherin der Klimakrise ambitioniert vorangehen – jetzt! Europa hat 
die historische Verantwortung vorzumachen, wie das Wirtschaften in planetaren Grenzen 
demokratisch erreicht werden kann.
Der Aufbruch ins klimaneutrale Zeitalter lohnt sich
Ohne Zweifel sind die Herausforderungen enorm. Wir sehen aber auch nie dagewesene Chancen 
für eine neue Lebensqualität und nachhaltigen Wohlstand. Klimaschutz macht unsere Städte 
grüner, leiser, sauberer und sicherer. Er hilft, die Artenvielfalt zu bewahren. Er macht uns 
unabhängig von russischem Gas und saudischem Öl. Klimaschutz eröffnet unseren Unternehmen 
neue Geschäftsfelder. Er schafft neue Arbeitsplätze und sichert bestehende.
Ja, Klimaschutz kostet viel Geld. Aber es ist volkswirtschaftlich völlig klar, dass uns kein 
Klimaschutz deutlich mehr kosten wird: Der Stern-Report machte bereits 2006 deutlich, dass 
die jährlichen Kosten für Maßnahmen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration bei 
etwa einem Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts liegen. Die jährlichen Kosten einer 
ungebremsten Klimaerhitzung hingegen werden dem Verlust von mindestens fünf Prozent des 
globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen. Wenn man eine breitere Palette von Risiken und 
Einflüssen berücksichtigt, könnten die Schäden sogar auf 20 Prozent oder mehr ansteigen.
Zudem wird Klimaschutz enorme neue Werte schaffen: Wirtschaftsstudien sehen ein 
Geschäftspotenzial von etwa elf Billionen Euro durch neue, digital-basierte klimafreundliche 
Geschäftsmodelle im Jahr 2030. Die sozial-ökologischen Innovationen in allen Sektoren können 
Europa zu deutlich mehr Wohlstand verhelfen.
Wir müssen im Hier und Heute eine erhebliche Transformation einleiten. Und wir werden das 
nur gemeinsam als Gesellschaft schaffen. Die dafür notwendigen tiefgreifenden Änderungen 
werden nicht für alle einfach. Arbeitsplätze werden wegfallen, neue werden entstehen. 
Menschen werden neu lernen und sich verändern müssen. Deshalb ist eine aktive politische 
Gestaltung dieser Veränderung ebenso wichtig wie ihre kluge soziale Absicherung und Balance. 
Klimaschutz erfordert eine aktive Arbeitsmarkt- und Weiterbildungspolitik, eine sozial faire 
Rückerstattung der CO2-Bepreisung, eine kluge Regional- und Strukturpolitik. Und schließlich 
gilt: Die notwendigen Veränderungen werden nur demokratisch gelingen, also wenn wir es 
schaffen, gemeinsam die notwendigen Veränderungen und Handlungskonsequenzen anzugehen, neue 
Wege auszuhandeln und so die Menschen mit auf den Weg nehmen.
Am 20. September 2019 haben wir zwei Parallelwelten erlebt: Auf der einen Seite standen 
weltweit mehrere Millionen Menschen, die für Klimaschutz auf die Straße gegangen sind. Auf 
der anderen Seite sahen wir eine völlig ermüdete Koalition, die nicht in der Lage war, mehr 
als Trippelschritte zu liefern.
Für uns bedeutet das: Jetzt erst recht! Die Gesellschaft ist viel weiter als die deutsche 
Bundesregierung. Wir starten einen neuen Anlauf in der Klimapolitik: Wir machen ein Angebot 
an all jene, die vorangehen wollen, von Fridays for Future über Gewerkschaften, progressive 
Unternehmer*innen bis hin zu Klimakommunen, Kulturschaffenden und allen, die sich noch 
anschließen wollen. Gemeinsam, im Bündnis mit ihnen wollen wir die Wende in der Klimapolitik 
schaffen und die Chancen des Klimaschutzes für mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt nutzen.
Ziel dieses Antrags und unserer Politik ist es, einen radikal realistischen und 
sektorenübergreifenden Maßnahmenplan vorzulegen Die entscheidende Messlatte ist dabei für 
uns das nationale Klimabudget, also die Menge an Emissionen, die noch ausgestoßen werden 
dürfen, um den deutschen Anteil am Pariser Abkommen einzuhalten; wissentlich, dass auch 
Budgets nur modellhaft gerechnet sind und dass weder technologische noch gesellschaftliche 
Entwicklungen linear verlaufen. Durch soziale und technologische Innovationen, die wir heute 
noch gar nicht kennen können, werden unsere momentanen Annahmen selbstverständlich in den 
kommenden Jahren angepasst werden müssen. Aber wir widersprechen allen, die daraus ableiten, 
eigentlich müssen wir doch in der Gegenwart gar nichts tun, denn irgendwann kommt die 
Wundertechnik, die alle unsere Probleme löst. Es ist genau umgekehrt: Positive Innovationen 
und Eigeninitiative als Katalysatoren der Veränderung müssen durch Abschied vom alten 
überhaupt erst ermöglicht sowie gefördert und angereizt werden. Wir müssen jetzt schnell 
loslaufen, damit wir eine Chance haben, auf dem Weg zu lernen.
1. Ein Klimaschutzgesetz für einen verbindlichen planungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen
Nur mit klar festgelegten Zielen und Zwischenzielen, verknüpft mit einem verbindlichen 
Monitoring der Maßnahmen und Ergebnisse sowie verankerten Korrekturmechanismen bei 
Zielverfehlung können wir wieder auf den erforderlichen Zielpfad von Paris beim Klimaschutz 
kommen. Durch ein Klimaschutzgesetz müssen endlich Verbindlichkeiten innerhalb der 
jeweiligen Sektoren und der zuständigen Ressorts festgeschrieben werden. Denn die 
Verantwortung für das Erreichen der Klimaschutzziele kann nicht länger allein beim 
Bundesumweltministerium liegen, sondern muss als Querschnitt der Regierung auch die 
Ministerien, welche zuständig sind für Verkehr, Landwirtschaft, Bauen und Wirtschaft in die 
Pflicht nehmen. Was wir brauchen ist eine Klimaregierung.
Dazu gehört auch, dass wir Klimaschutz ins Grundgesetz schreiben. Wir möchten:
- die international vereinbarten Klimaschutzziele in die Verfassung aufnehmen,
- eine „CO2-Bremse“, mit der jedes neue Gesetz auf seine „Klimawirksamkeit“ überprüft 
 werden soll („climate mainstreaming“), verbindlich in der Verfassung verankern. Damit
 werden alle zukünftigen Gesetzesinitiativen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das
 Klima zu überprüfen sein sowie Klimaschutz wird insgesamt besser einklagbar.
Zudem wollen wir ein Klimaschutzgesetz, das den Rahmen für alle Klimaschutzmaßnahmen bildet:
- klare Maßnahmen für alle Sektoren,
- klar festgelegte Ziele, Zwischenziele und CO2-Minderungspfade für alle Sektoren mit 
 dem verbindlichen Ziel, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen,
- dichte Kontrolle, ob die Maßnahmen wirken sowie empfindliche Sanktionen,
- gesetzliche Festlegung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung.
Klare ordnungsrechtliche Maßnahmen müssen in einem Klimaschutzgesetz die zentrale Rolle 
spielen. Alle großen umweltpolitischen Errungenschaften wurden über das Ordnungsrecht 
erreicht. Zudem wäre es fatal, allein auf Preissignale zu setzen. Denn wollte man die 
Klimaziele allein über die Bepreisung von CO2 erreichen, müsste dieser so hoch sein, dass er 
unweigerlich zu erheblichen negativen sozialen Auswirkungen führen würde. Einige könnten 
sich rauskaufen, andere nicht mehr teilhaben. Damit Klimaschutz eben nicht zu Lasten der 
Menschen mit geringeren Einkommen geht, brauchen wir einen klugen Mix aus CO2-Preis, 
Anreizen und Förderung sowie dem Ordnungsrecht. So kann man die jeweiligen Vorteile der 
Instrumente nutzen und gleichzeitig Nachteile minimieren. Gut gemacht, wird der ordnende 
Rahmen zum notwendigen Innovationstreiber.
Klar gibt es gegen Ordnungsrecht, also auch Verbote, immer Vorbehalte. Aber Regeln zu 
setzen, also zu sagen, was geht und was nicht, ist Sinn von Politik und zugleich der beste 
Innovationsmotor. Heute stört sich niemand mehr daran, dass Blei im Benzin verboten ist, 
Asbest nicht mehr eingebaut werden darf und Weichmacher in Kinderspielzeug verboten sind. 
Das gleiche gilt ganz besonders für den Bereich der Chemikalien. Nach Verboten entwickelt 
die Branche meist innerhalb kürzester Zeit ungefährlichere Alternativen oder bereits 
vorhandene Alternativen bekommen ihre Chance auf dem Markt. Deshalb machen wir Klimaschutz 
mit definierten Zwischenzielen in einem nationalen Klimaschutzgesetz planbar und rechtlich 
verbindlich.
2. Planungen beschleunigen
Die Energie- und Verkehrswende braucht zügige, bürger*innennahe und effiziente 
Planungsprozesse. Zentrale Herausforderung dafür ist die Aufstockung und Qualifizierung von 
Personal in den Planungs- und Genehmigungsbehörden. Seit 1990 wurde in den Kommunen knapp 
die Hälfte des Bau- und Planungspersonals abgebaut. Daher ist es dringend erforderlich, hier 
wieder Personal einzustellen. Wir werden den Kommunen und genehmigenden Behörden das Planen 
und Steuern erleichtern. Durch planbare, verlässliche Investitionshilfen, finanzielle 
Entlastung der Kommunen sowie leichtere Planungsinstrumente für Klimaschutz.
Zu einem wirkungsvollen ordnungsrechtlichen Rahmen gehört es auch, den Kommunen und 
Genehmigungsbehörden das Planen und Steuern von Klimaschutzmaßnahmen zu erleichtern. Ebenso 
bedarf es einer Modernisierung des Planungsrechts. Denn die Zeit läuft uns davon und wir 
brauchen rasch Baugenehmigungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, 
Übertragungsleitungen wie auch Schienenverbindungen. Planungs- und Genehmigungsverfahren 
können deutlich vereinfacht und beschleunigt werden, wenn man im Verkehrswegebau bei 
Ersatzneubauten ohne Ausbau bzw. Erweiterung die Maßstäbe für Sanierungen statt für 
Neubauten heranzieht.
Die Planungs-, Bau- und Realisierungszeiten sind zu lang und wir wollen sie für alle CO2-
mindernde Infrastruktur halbieren, indem
- wir eine Priorisierung der zu bauenden Infrastrukturprojekte vornehmen, auch, um sich 
 bei geringen Planungskapazitäten nicht zu verzetteln,
- frühzeitig Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen beteiligt werden und so die 
 Entwicklung von Optionen und Varianten sowie das frühe Ausräumen von Konflikten
 ermöglicht wird,
- wir für Verkehrsprojekte eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und 
 Planfeststellungsverfahren gewährleisten, etwa indem die Untersuchungsergebnisse des
 Raumordnungsverfahrens für das Planfeststellungsverfahren genutzt werden können; sich
 wiederholende Verfahrensschritte in beiden Verfahren könnten zusammengeführt werden,
- die Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 
 für ÖPNV bei der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes übernommen
 werden,
- Arten- und Naturschutz von vornherein in die Planungen einbezogen werden, um Verfahren 
 schneller und rechtssicherer zu machen. Für den erforderlichen Ausgleich bei
 Eingriffen in die Natur müssen Kompensationsmaßnahmen verstärkt und vereinfacht
 werden, auf die dann die Vorhabenträger*innen zurückgreifen können,
- wir die behördlichen Abstimmungsprozesse effizienter gestalten. Beim Artenschutz etwa 
 gibt es ein großes Potenzial für den Wissensaustausch zwischen Behörden und für
 vorgezogene Großmaßnahmen über ein Ökokonto und andere Anrechnungsvereinfachungen,
- eine verbindliche Frist bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren bei gleichzeitiger 
 personeller Stärkung der Gerichte eingeführt wird.
3. Ökonomische Anreize richtig setzen
Ergänzend zum planungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen wollen wir die notwendigen 
ökonomischen Anreize setzen, damit der Klimaschutz vorankommt.
Dafür setzen wir auf eine CO2-Preiskomponente auf alle fossilen Brennstoffe über den 
bestehenden europäischen Emissionshandel (ETS) hinaus. Dem Preis kommt in einer 
Marktwirtschaft eine zentrale Steuerungswirkung zu. Wir brauchen eine ökologisch wirksame, 
sozial gerechte und ökonomisch vernünftige CO2-Bepreisung. Das ist eine wesentliche 
Voraussetzung dafür, dass erneuerbare Energien, Energieeffizienz und innovative 
Klimaschutztechnologien sich durchsetzen. Das Umweltbundesamt schätzt die Kosten der 
Schäden, die durch den Ausstoß einer Tonne CO2 entstehen, auf 180 Euro – in Preisen von 2016 
gerechnet. Doch die Preiskomponente ist nur ein Hebel für Klimawirksamkeit neben den 
ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie dem Kohleausstieg.
Wir brauchen also einen Preis, der lenkt, Innovationen schafft und zugleich nicht sozial 
verzerrt oder schnellere und wirkungsvollere ordnungsrechtliche Maßnahmen konterkariert. In 
der Schweiz liegt der nationale Preis pro Tonne CO2 bei rund 90 Euro für fossile Brennstoffe 
wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Globaler Spitzenreiter ist derzeit Schweden mit rund 110 Euro 
pro Tonne CO2 für alle fossilen Brennstoffe. Als Sofortmaßnahmen werden wir uns für 
Folgendes einsetzen:
- Die Energiesteuern im Bereich Verkehr und Wärme wollen wir mit einer CO2-Komponente 
 reformieren. Der Einstiegspreis in diesen Sektoren sollte aktuell bei 40 Euro liegen
 und 2021 auf 60 Euro steigen, um etwas zu bewirken. Der Preis muss danach weiter
 planbar ansteigen. Dafür schlagen wir für Deutschland ein unabhängiges Gremium vor,
 das bis zu einer Einigung auf europäischer Ebene die Preissteigerung fortführt.
- Mit den Einnahmen senken wir die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum 
 ab und führen als sozialen Ausgleich ein Energiegeld für alle ein.
- Auf europäischer Ebene muss die Bundesregierung dementsprechend bei der Neufassungen 
 der Energiesteuerdirektive für eine ambitionierte CO2-Mindestbepreisung eintreten. Wir
 werden uns dafür einsetzen, dass ein CO2-Preis im Non-ETS-Bereich europaweit
 eingeführt wird.
- Im europäischen Emissionshandel, der vor allem Industrieanlagen und Kraftwerke 
 abdeckt, sollte Deutschland, idealerweise in Abstimmung mit anderen europäischen
 Ländern wie Frankreich und die Niederlande, einen gemeinsamen Mindestpreis in Höhe von
 40 Euro festlegen. Zeigt sich, dass der Mindestpreis keine Wirkung erzielt, muss hier
 nachgesteuert werden.
- Wir wollen die Wirksamkeit der Marktstabilitätsreserve im europäischen 
 Emissionshandelssystem erhöhen, damit die immer noch vorhandenen überschüssigen
 Emissionszertifikate stärker reduziert und schneller vom Markt genommen werden.
- Im Zuge der Stilllegung von Kraftwerksblöcken werden wir entsprechend den vom Netz 
 gehenden CO2-Emissionen Emissionszertifikate vom Markt nehmen, indem wir dafür das
 nationale Versteigerungsbudget entsprechend kürzen. Damit wird vermieden, dass hier
 eingesparte Emissionen an anderer Stelle in Europa emittiert werden können.
4. Umweltschädliche Subventionen abbauen
Damit ökonomische Anreize ihr volles Potenzial entfalten können und zusätzliche finanzielle 
Spielräume für Zukunftsinvestitionen entstehen, wollen wir umwelt- und klimaschädliche 
Subventionen konsequent abbauen. Insgesamt betragen diese in Deutschland über 57 Milliarden 
Euro. Staatliche Subventionen, die dem Klima schaden, wollen wir endlich beenden, wie zum 
Beispiel
- die Steuerbefreiung von Rohöl zur Plastikherstellung,
- dem immer noch gewährten Beschaffungszuschuss für neue Ölheizungen oder
- die Nichtbesteuerung von Kerosin.
5. Klimafreundlich wirtschaften
Klimaschutz geht nur in einem System, das klimafreundliches Verhalten belohnt und nicht wie 
heute strukturell erschwert. Wir beschreiben im Rahmen des Antrags „Anders Wirtschaften für 
nachhaltigen Wohlstand“ ausführlich unsere Vision für ein gesamthaftes positiv 
transformiertes Wirtschaftssystem. Ausgewählte wesentliche Aspekte, die auch das Klima 
betreffen, sind:
- Unseren gesellschaftlichen Erfolg wollen wir nicht mehr nur mit dem 
 Bruttoinlandsprodukt (BIP) berechnen, sondern darüber hinaus auch unseren Erfolg im
 Klimaschutz in die gesellschaftliche Wohlstandsmessung und -steuerung integrieren, wie
 etwa den absoluten CO2-Ausstoß. So verändern wir die gesellschaftliche Wahrnehmung und
 Prioritätensetzung im Einklang mit den planetaren Grenzen im Sinne des neuen
 Wohlstandskonsenses.
- Entsprechend ändern wir auf betriebswirtschaftlicher Ebene die Buchhaltungsregeln und 
 Erfolgsrechnung hin zu einer nachhaltigen Bilanzierung von Unternehmen, die nicht nur
 den finanziellen, sondern auch den ökologischen Wert von Unternehmen misst und
 steuert. Hier wollen wir praxisnah mit führenden Wirtschaftsinitiativen
 zusammenarbeiten und Konzepte wie das der Gemeinwohlökonomie aufgreifen.
- In der Digitalisierung fördern wir gezielt klimawirksame Innovation, damit sie ihr 
 Potenzial für die notwendige Suffizienz, Effizienzsteigerungen und Dematerialisierung
 entfalten kann und nicht unkontrollierbaren Schaden durch immer mehr Energiehunger
 anrichtet. Auch mithilfe der Digitalisierung könnten wir es schaffen, wirtschaftliches
 Wachstum von steigenden CO2-Emissionen zu entkoppeln.
- Bei öffentlichen Investitionen und der Vergabe wenden wir auf allen politischen Ebenen 
 sozial-ökologische Kriterien bei der Entscheidungsfindung und Planung an.
- Wir stärken die kommunalen Ebenen. Gesetzliche Rahmenbedingungen dürfen die 
 Kreativität und regional spezifische Maßnahmen und Erfordernisse zum Schutz des Klimas
 und zur Einhaltung der Klimaziele in den Kommunen nicht blockieren. Kommunen müssen
 zum Vorbild anderer voranschreiten können.
- Klimaagenturen mit beratender Funktion geben „Best Practice“-Beispiele weiter, 
 unterstützen bei Förderanträgen und organisieren Bildungsveranstaltungen und
 Bürger*innenforen.
- Wir brauchen eine Kampagne für das Handwerk und Umschulungsangebote, auch für 
 Unternehmen, und oft in Verbindung mit digitalen Technologien. Der immense Ausbau der
 Erneuerbaren, die Sanierung von Gebäuden, das 100.000-Wärmepumpen-Programm oder auch
 die intensivere Öko-Landwirtschaft – der Klimaschutz wird zig Tausende neue Jobs
 bringen, vor allem in Technologie und Handwerk.
6. Sektorspezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele
Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes in den einzelnen Sektoren zu erreichen, wollen wir die 
nachfolgenden Maßnahmen auf den Weg bringen:
6a. Stromerzeugung erneuerbar
Derzeit liegen die ausgestoßenen Mengen CO2 für die Energiewirtschaft bei über 300 Millionen 
Tonnen jährlich, das sind über 30 Prozent. Das ist meilenweit von einem Pfad zur Einhaltung 
der Pariser Klimaziele entfernt. Schlimmer noch: Deutschland hinkt beim Ausbau der 
erneuerbaren Energien weit hinterher. Sie sind jedoch das Herzstück jedes Klimaschutzes. Um 
die Pariser Klimaziele zu erreichen, ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien nicht 
mehr nur entscheidend für wirksamen und erfolgreichen Klimaschutz im Strombereich, sondern 
auch der Wärme- und Verkehrssektor werden zukünftig auf elektrischer Basis betrieben und 
massiv erneuerbare Energie benötigen. Hinzu kommt der zusätzliche Bedarf an erneuerbarem 
Strom, um Wasserstoff und andere Gase (zum Beispiel als Speicher oder für erneuerbare 
Treibstoffe) zu produzieren, gerade auch für den Stahl- und den Chemiebereich. Es geht nun 
also nicht mehr nur um die 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zur reinen 
Elektrizitätsversorgung, die wir 2030 erreichen wollen, sondern um 100 Prozent erneuerbaren 
Strom für eine klimaneutrale Wirtschaft insgesamt.
Der stockende Ausbau und die Politik der Bundesregierung führen dazu, dass wir uns derzeit 
aber nur auf einem Ausbaupfad von maximal 45 Prozent bewegen. Das ist auch das größte 
Hindernis für den Kohleausstieg, den wir sofort beginnen und schnell abschließen müssen. Die 
von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hat nun endlich einen Plan zum 
Kohleausstieg vorgelegt. Es ist nicht unser Plan, aber das Einzige, was wir derzeit in einem 
gesellschaftlich vereinbarten Kompromiss haben. Gerade mit Blick auf das Enddatum, das nicht 
Paris-kompatibel ist, gibt es Korrekturbedarf – deshalb haben die am Ergebnis beteiligten 
Umweltverbände und Wissenschaftler*innen Revisionsklauseln verankert und ein Sondervotum 
abgegeben. Entscheidend ist jetzt, das verbleibende CO2-Budget für den Stromsektor deutlich 
zu reduzieren. Das heißt viele Kraftwerke schnell und zeitnah abzuschalten, um 2030 auch aus 
der Kohle aussteigen zu können. Wir machen uns daher dafür stark:
- über ein Kohleausstiegsgesetz in den nächsten drei Jahren mindestens rund ein Viertel 
 der Braunkohlekapazitäten und ein Drittel der Steinkohlekapazitäten abzuschalten,
- einen verbindlichen und möglichst entschädigungsfreien Abschaltplan für 
 Kohlekraftwerke für die Zeit nach 2022,
- die Strukturförderung an konkrete Abschaltungen und den Ausbau erneuerbarer Energien 
 sowie weiterer Energiewende-Infrastruktur vor Ort zu koppeln.
Zentral dafür wird sein, ob wir den Ausbau der Erneuerbaren und des Energiesystems umgehend 
und massiv voranbringen. Gleichzeitig muss der Atomausstieg konsequent umgesetzt werden, denn von der Atomenergie gehen nicht zu verantwortende Gefahren, Strahenbelastungen für Generationen und erhebliche wirtschaftliche Risiken aus.
Das Missmanagement der Bundesregierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien fast zum 
Erliegen gebracht. Durch die letzten Novellen ist aus dem extrem erfolgreichen Erneuerbare-
Energien-Gesetz, dem am häufigsten kopierten Gesetz der Welt, mittlerweile eher ein Anti-
Erneuerbare-Energien-Gesetz geworden: Den Erneuerbaren wurden Deckel und andere Hindernisse 
zur Verhinderung von schnellem Wachstum vorgegeben. Das ist der eigentliche Skandal.
Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren mit großer Geschwindigkeit wieder in Gang bringen. 
Konkret soll die installierte Leistung von Wind onshore in den nächsten zehn Jahren 
mindestens verdoppelt, die für offshore verfünffacht und die für PV (Dach, Fassaden und 
Freiflächen) auf 250 Gigawatt (GW) angehoben werden. Damit sowie mit massiver 
Energieeinsparung kann Deutschland seinen Stromverbrauch komplett erneuerbar decken und auch 
noch einen Teil der Sektorenkopplung. Klar ist: Die Energiewende mit 100 Prozent 
Erneuerbaren kann nur gelingen, wenn wir sie endlich umfassend europäisch denken und 
zugleich die Potenzial der Bürger*innen-Energiewende wieder heben.
Für die erneuerbaren Energien in den Bereichen Industrie, Wärme, Verkehr wollen wir 
Energiepartnerschaften mit den Nachbarstaaten der Europäischen Union aus dem Sonnengürtel 
zur Produktion von solarem Wasserstoff schließen. Solche Energiepartnerschaften müssen auf 
Augenhöhe und unter Einbeziehung der Bürger*innen in der Region verhandelt werden. Die 
Vorteile müssen vor allem der Region zugutekommen, aus welcher die Energie geliefert wird.
Weder ist es nötig noch erstrebenswert, dass wir dezentrale Energieerzeugung zu kleinteilig 
denken. Europa soll zu einem gemeinsamen Strommarkt auf der Basis von Erneuerbaren 
zusammenwachsen. Dafür brauchen wir eine zu 100 Prozent erneuerbare und energieeffiziente 
Europäische Union als Treiberin für die internationale Energiewende und ambitioniertere 
europäische Klimaziele. Die Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft, klimafreundlicher 
Mobilität, Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und anderen regenerativen Stromquellen auch 
auf europäischer Ebene muss noch stärker vorangetrieben werden. Die Vernetzung der 
verschiedenen erneuerbaren Quellen senkt den Bedarf am Ausbau erheblich. Je größer der Raum 
und je vernetzter die Quellen, desto günstiger wird es und desto geringer ist der Bedarf am 
Ausbau.
Im Sektor Strom müssen Effizienzgewinne schnell realisiert werden:
- strikte Effizienzvorgaben und Förderung von Effizienzgewinnen und Stromeinsparungen 
 für Energieversorger, Produktion, Industrie, Datenzentren, Gewerbe, bei Handel und
 Dienstleistungen,
- eine „Langes Leben“-Produktoffensive (zum Beispiel Garantiehaftung von zwei auf fünf 
 Jahre anheben) sowie ein Förderprogramm „Dekarbonisierung für die Industrie“,
- Förderung von Stromeinsparungen im Haushaltsbereich durch kontinuierlich steigende 
 Effizienzvorgaben für Haushaltsgeräte, Umstellung auf LED-Beleuchtung und sparsamere
 Rechnerleistungen.
Die Ausbau-Offensive im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung umfasst folgende Maßnahmen:
- Die Verhinderungs-Deckel beim Ausbau von Ökostrom müssen unverzüglich gestrichen 
 werden. Nur den Solardeckel aufzuheben, reicht nicht aus. Entsprechend des
 Ausbaupfades müssen die planbaren Flächen deutlich erhöht werden. Der Europäische
 Gerichtshof hat entschieden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Beihilfe
 darstellt und deshalb nicht unter die Beschränkungen der Beihilferichtlinie der
 Europäischen Union fällt.
- Vorrangregelung und Abnahmepflicht des erneuerbaren Stroms muss gesichert werden.
- Jährlicher Zubau von mindestens 5-6 GW Wind auf dem Land, ab Mitte der 2020er Jahre 
 von 7-8 GW.
- Eine Repowering-Offensive durch planungsrechtliche Verbesserungen und gesonderte 
 Ausschreibungen.
- Festlegung eines nationalen Flächenziels Windkraft von zwei Prozent der Landesfläche 
 und Verpflichtung der Länder, entsprechende Flächen auszuweisen, auf denen
 Windenergieanlagen errichtet werden können.
- Wenn Windparks gebaut oder erweitert werden, sollen die anliegenden Gemeinden und 
 damit ihre Bürger*innen über eine Windpark-Abgabe finanziell an den Erträgen
 teilhaben.
- Erhebliche Erleichterungen bei den Genehmigungen für Windenergieanlagen durch 
 Überprüfung bestehender Regelungen im Bereich Flugsicherung, Denkmal- und Naturschutz
 sowie bei Abstandsregelungen und im Planungsrecht mit der Maßgabe, den Ausbau von
 Erneuerbaren zu fördern. Im Artenschutz wollen wir bei guter Bestandsentwicklung die
 Ausnahmegenehmigungen besser nutzen.
- Das Ausbauziel für Windenergie auf See ist auf 35 GW bis 2030 anzuheben. Dazu brauchen 
 wir im Durchschnitt einen jährlichen Zubau von etwa drei GW pro Jahr.
- Um bei Wind offshore schneller voranzukommen, wollen wir mit anderen Nord- und Ostsee-
 Anrainerstaaten eine gemeinsame Raumplanung machen, die dann auch die Räume außerhalb
 der einzelnen Hoheitsgebiete enthält und eine koordinierte Planung zur
 Berücksichtigung des Artenschutzes, insbesondere den Vogelzug, erlaubt.
- Bei Photovoltaik akuter jährlicher Zubau von 10-12 GW pro Jahr als Dachanlagen, für 
 Gebäudefassaden und Freiflächen; ab Mitte der 2020er Anstieg auf 18-20 GW pro Jahr.
- Einführung einer Solarpflicht für Photovoltaik oder Solarthermie bei Neubauten.
- Ausbildungsprogramm für Fachkräfte für Solarenergie und Facharbeiter*innen in der 
 Solarzellenproduktion.
- Aufbau einer Multi-Gigawatt-Solarfabrik, unterstützt durch staatliche Bürgschaften.
Flächen effizient nutzen. Der immense Ausbau der Erneuerbaren, den wir brauchen, benötigt 
Fläche. Für Windenergie an Land benötigen wir nicht mehr als zwei Prozent der Landesfläche. 
Hinzu kommen gut drei Prozent der Ackerfläche für Photovoltaik. Dafür können wir nicht für 
Lebensmittel genutzte Ackerfläche umwidmen: Potenzial bieten Ackerflächen in einer 
Größenordnung von ca. acht Prozent, die heute noch für Kraftstoffproduktion genutzt werden, 
zudem kann der Bedarf an Biogas-Mais verringert werden, da die Energieerzeugung durch 
Photovoltaik fünfzig- bis hundertfach flächeneffizienter ist. Landwirtinnen und Landwirte, 
die in den bestehenden Energiepflanzen-Programmen ökonomisch gebunden sind, fördern wir 
einkommensneutral, sodass sie auf Photovoltaik umsteigen können. Durch die Verbindung von 
Agro-PV-Anlagen mit Permakultur können sogar höhere Erträge als heute erzielt werden.
Insgesamt streben wir für den Energiesektor an:
- Der bis ins Unermessliche gestiegene bürokratische Aufwand für eine eigene 
 Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und sonstige eigene Erneuerbaren-Anlagen zur
 Stromlieferung an Dritte sowie die damit verbundenen, mittlerweile kaum mehr zu
 verstehenden steuerrechtlichen Regelungen müssen harmonisiert, deutlich reduziert und
 vereinfacht werden.
- Den Ausbau von PV-Strom vom Dach als Mieterstrom wollen wir insbesondere im 
 Mieterstromgesetz radikal vereinfachen und steuerliche Hemmnisse und Bürokratie
 abbauen. Die Vermarktung und Verwendung auch über das Herstellungsgebäude hinaus im
 Quartier muss lohnend und einfach werden. Die Verpachtung von Dächern und die
 Vermarktung von PV-Strom vom Dach im Quartier muss einfach und lohnend werden, für
 Erzeuger*innen und Nutzer*innen.
- Auflegen eines Förderprogramms für 100.000 Stromspeicher, um die dezentrale 
 Ökostromversorgung zu erleichtern.
- Anreize für Investor*innen, Anwohner*innen und Anliegergemeinden von Wind- und 
 Solarenergieanlagen schaffen, u.a. durch Forschungs- und Förderprogramme für
 Agrophotovoltaik zur gleichzeitigen Nutzung von Fläche für Landwirtschaft und
 Energieproduktion sowie Pflichtanteile erneuerbarer Wärme wie Solarthermie bei der
 Modernisierung von Altbauten.
- Länder und Kommunen bei der Lösung von Konflikten, zum Beispiel zwischen Windanlagen 
 und Naturschutz unterstützen, anstatt sie wie bisher alleine zu lassen.
- Die Sektorkopplung voranbringen, den Strommarkt gemäß den europäischen Vorgaben 
 reformieren und die Digitalisierung der Stromversorgung vorantreiben.
- Eine Anschlussfinanzierung für bestehende Biomasseanlagen, um die Stromerzeugung aus 
 Bioenergie zu erhalten. Die Anschlussfinanzierung soll daran geknüpft sein, dass die
 Bioenergieanlagen flexibilisiert werden und dann Strom erzeugen, wenn wenig Wind- und
 Solarenergie zur Verfügung steht, und sie möglichst weitgehend auf Rest- und
 Abfallstoffe sowie Gülle umgestellt werden.
- Fairere Gestaltung der Umlagen und Entgelte zwischen Verbraucher*innen, der Industrie 
 und kleineren und mittleren Unternehmen.
- Europarechtliche Vorgaben im Energiemarktdesign so schnell wie möglich in nationales 
 Recht umsetzen, um der Bürgerenergie Flügel zu verleihen: So kann jede*r auf Dach oder
 Balkon Strom erzeugen und abgabenfrei selbst verbrauchen oder an Nachbar*innen
 verkaufen.
- Deutschland muss den Vertrag über die Energiecharta kündigen, damit fossile 
 Infrastruktur ausländischer Eigentümer*innen entschädigungsfrei stillgelegt werden
 kann.
Parallel dazu setzen wir auf:
- eine Förderung der inländischen, nachhaltigen Batteriezellenproduktion und einer damit 
 verbundenen Kreislaufwirtschaft,
- die konsequente Umstrukturierung des Energiemarktdesigns und der energiebezogenen 
 Abgaben, Entgelte und Umlagen mit der Zielvorgabe 100 Prozent Erneuerbare bis 2030.
 Dazu gehören starke Anreize für Sektorkopplung und Speicherung,
- Forschungsunterstützung für die Wasserstoff-Industrie über ein Investitionsprogramm 
 „Grüner Wasserstoff“. Gefördert werden sollen u.a. die erneuerbare
 Wasserstofferzeugung und Speicherung, Wasserstoff-Dunkelflautenspeicher in Gaskavernen
 und der Einsatz in Industrieprozessen.
6b. Energiewende im Wärmesektor und bei Gebäuden
Die Energiewende in Gebäuden kommt seit Jahren nicht schnell genug voran. Die Sanierungsrate 
zur Energieeinsparung und der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien reichen bei Weitem 
nicht aus und stagnieren auf niedrigstem Niveau. Mit einem „Weiter so“ würde es hundert 
Jahre dauern, einen klimaneutralen Gebäudebereich zu schaffen – wir brauchen ihn aber 
viermal so schnell, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Daher müssen wir jetzt gemeinsam 
mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die in der Regel keine Bau- oder 
Planungsexpert*innen sind, allen Mieterinnen und Mietern einen Aufbruch hin zu ökologisch 
modernen Gebäuden schaffen. Mit Zuschüssen und zinslosen staatlichen Sanierungskrediten mit 
wahlweise langen Laufzeiten unterstützen wir Eigenheimbesitzer*innen bei der energetischen 
Gebäudemodernisierung. Ein CO2-Preis auf Heizstoffe macht Klima-Modernisierung 
wirtschaftlicher als bisher. Damit alle Eigentümer*innen und Mieter*innen bei der 
Energiewende in Gebäuden mitmachen und partizipieren können, braucht es zusätzlich passende 
Regeln, Anreize und Informationen. Dazu gehört auch die steuerliche Förderung als Anreiz für 
energetische Sanierung. Gerade private Eigenheimbesitzer*innen benötigen steuerliche Anreize 
zur Gebäudemodernisierung. Der Steuerbonus muss klimapolitisch wirksam ausgestaltet sein. Es 
dürfen darum nur Maßnahmen gefördert werden, die nachweislich auf dem vom Pariser Abkommen 
vorgegebenen Minderungspfad liegen. Durch eine progressionsunabhängige Abschreibung müssen 
alle gleichermaßen davon profitieren, und die Sonderabschreibung muss analog zur KfW-
Förderung ausgestaltet sein.
Wie im Stromsektor gehört auch beim Heizen und Kühlen die Zukunft den erneuerbaren Energien. 
Wir wollen
- einen Systemwechsel erreichen: Dort, wo es die Besiedlungsstruktur ermöglicht, weg von 
 der Einzelbefeuerungsanlage und der Einzelhausbetrachtung hin zu einer
 Quartiersbetrachtung und zu Nah- bzw. Fernwärmenetzen, die dann aus verschiedenen
 erneuerbaren Quellen gespeist werden können,
- dass alle Kommunen ein Energiemanagement durchführen müssen und einen Energiebericht 
 verfassen, damit überhaupt Daten erhoben, Maßnahmen umgesetzt und nachgesteuert werden
 kann. Kommunen haben sich zukünftig nicht nur um ihren eigenen Gebäudebestand zu
 kümmern. Kommunen werden wir dabei finanziell unterstützen, eine datenbasierte
 Wärmeplanung für einen klimaverträglichen Umbau der Wärmeversorgung in den einzelnen
 Quartieren aufzulegen. Diese Wärmeplanung wird Grundlage für eine Förderung der
 nötigen Investitionen sein,
- den vorgeschriebenen Anteil an erneuerbaren Energien bei Neubau und Bestand deutlich 
 anheben,
- den Passivhausstandard für alle Neubauten sowie Fassaden- oder Dachbegrünung sowie 
 Plus-Energiegebäude fördern,
- eine Ausbildungsoffensive im Handwerk und Baugewerbe, um die notwendige Sanierungsrate 
 überhaupt zu ermöglichen.
Ein Austauschprogramm „Sonne statt Öl“ und Klima-Service für Eigentümer*innen. 16 der 19 
Millionen Wohngebäude in Deutschland sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Viele davon sind noch 
vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1978 entstanden und bisher nicht energetisch 
modernisiert. Die Eigentümer*innen und Mieter*innen dieser Gebäude sind in der Regel keine 
Bauexperten. Sie brauchen daher einen einfachen Zugang zu den besten Klimainformationen und 
Modernisierungen. Zentral ist für uns daher:
- ein Austauschprogramm „Sonne statt Öl“: ein Förderprogramm für den Tausch der 
 Ölheizung gegen eine moderne Heizung mit Sonnenwärme, Wärmepumpe oder Holz,
- dass Ölheizungen ab sofort und fossile Gasheizungen ab 2025 nicht mehr eingebaut 
 werden,
- der Ersatz der fossilen Erdgasversorgung,
- das Auflegen eines 100.000-Wärmepumpen-Programms. Mit Wärmepumpen können wir aus einer 
 Kilowattstunde (kWh) Strom rund vier kWh Wärme machen. Der Austausch von fossilen
 Heizungen zu Wärmepumpen stellt mit Solarwärme und PV sowie saisonalen Speichern und
 Wärmenetzen in der drängenden, kurzen Zeit eine große Chance auf rasche
 Klimaneutralität des Gebäudebestands dar,
- ein kostenloser Klima-Service für Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern: 
 Qualifizierte Energieberater*innen nehmen eine Vor-Ort-Analyse vor und erstellen einen
 kostenlosen Sanierungsfahrplan fürs Haus. Ein solcher Klima-Fahrplan schlägt geeignete
 Schritte vor, mit denen das Haus zum Niedrig-Energie-Gebäude mit erneuerbarer Wärme
 werden kann,
- einen finanziellen Zuschuss für eine fachkundige Energie-Bauleitung: Die 
 Energieberater*in wird dazu als Bauleiter*in zur Umsetzung einzelner Schritte des
 Klima-Fahrplans für das Haus tätig. Sie beauftragt alle Handwerkerinnen und Handwerker
 und prüft deren Arbeit.
Klima-Check und Mieterschutz für Mieter*innen. Jeder Mieter, jede Mieterin soll wissen, wie 
es um die eigene Wohnung bezüglich der Klimaziele und Heizkosten steht. Außerdem wollen wir 
Mieterinnen und Mieter vor hohen Heiz- und Modernisierungskosten schützen. Dafür wollen wir:
- jeder Mieterin und jedem Mieter einen Gutschein für einen Klima-Check für ihre/seine 
 Wohnung geben, um ein kostenloses Heizgutachten auf Basis der aktuellen
 Heizkostenabrechnung zu erstellen,
- klimagerechte Modernisierungen von Gebäuden und Wohnungen, die sich jede*r leisten 
 kann, möglichst ohne Erhöhung der Warmmiete. Für energetisch modernisierte Wohnungen
 wollen wir einen Klimazuschuss zum Wohngeld einführen, damit sich auch Haushalte mit
 kleinen Einkommen diese Wohnungen leisten können. Mit dem Förderprogramm „Gutes Klima
 im Quartier“ fördern wir energetische Modernisierungen ganzer Stadtviertel ohne
 Erhöhung der Warmmieten. Mit der sozialen Wohnraumförderung und bei kommunalen
 Wohnungsunternehmen ermöglichen wir das ebenfalls in den Ländern und Kommunen. Im
 Mietrecht senken wir die Modernisierungsumlage, d.h. die Mieterhöhung nach
 Modernisierung, deutlich ab und kappen sie bei höchstens 1,50 Euro je Quadratmeter.
Aktionsplan Faire Wärme. Unser umfassender Aktionsplan Faire Wärme denkt die Bausteine der 
Energiewende im Wärmesektor und in Gebäuden zusammen, für Wohnhäuser und Quartiere, Stadt 
und Land. Dazu gehören:
- eine erhebliche Aufstockung der Mittel für erneuerbare Wärme, energetische 
 Modernisierung und saubere Wärmenetze – um Heizen ohne Klimaschaden zu ermöglichen,
- das Programm „Gutes Klima im Quartier“: ein Förderprogramm für die Quartierssanierung 
 ohne Erhöhung der Warmmieten, zur Klima-Modernisierung ganzer Stadtviertel und Dörfer
 und ihrer Gebäude, gemeinsam geplant mit den Menschen und Unternehmen vor Ort,
- ein Steuerbonus für selbst nutzende Eigentümer*innen, die ihr Haus oder ihre Wohnung 
 klimafreundlich modernisieren wollen,
- endlich konsequenter Klimaschutz bei Bundesimmobilien: Klima-Fahrplan für die 
 bundeseigenen Liegenschaften und ein Aktionsprogramm klimaneutrale Bundesverwaltung;
 Ziel: sämtliche Bundesliegenschaften werden bis zum Jahr 2030 klimaneutral,
- 200 Millionen Euro jährlich für qualifizierte Energieberatung wie Klima-Service und 
 Klima-Check.
Mehr Energieeffizienz. Die beste Energie ist diejenige, die gar nicht erst verbraucht wird. 
Hier reichen die heutigen politischen Rahmenbedingungen für mehr Energiesparen und bessere 
Energieeffizienz bei weitem nicht aus. Wir brauchen:
- Förderprogramme für die Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe,
- die Umsetzung des gültigen EU-Rechts in ein modernes Gebäudeenergiegesetz, das an 
 Energieeffizienz und dem CO2-Ausstoß ausgerichtet ist,
- Niedrigenergiehäuser als verpflichtenden Standard: das Passivhaus bei Neubauten, und 
 bei umfassender Modernisierung sowie Sanierung bestehender Altbauten soll das KfW-
 Effizienzhaus 55 der Zielstandard sein,
- für energetische Modernisierungen staatliche Nullzins-Darlehen mit langen 
 Rücklaufzeiten, denn eine bessere Investition als Energieeinsparung gibt es nicht.
Wärmenetze dekarbonisieren und ausbauen. Ein relevanter Teil der Wärmeversorgung erfolgt 
über Nah- und Fernwärmenetze. Doch derzeit wird das Potenzial der leitungsgebundenen Wärme 
für den Klimaschutz nicht ausreichend genutzt. Das gilt hinsichtlich der Integration von 
erneuerbaren Energien ebenso wie für die Nutzung von gewerblicher und industrieller Abwärme. 
Wir wollen:
- Nahwärmenetze zielgerichtet ausbauen und die entsprechenden Förderprogramme erhöhen,
- ein Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro für 10.000 Wärmespeicher auflegen, 
 damit insbesondere Gemeinden oder Stadtteile mit Wärmenetzen mindestens einen großen
 Wärmespeicher errichten können und so die Flexibilität im Wärme- und
 Stromversorgungssystem erhöht wird,
- verpflichtende Emissionsminderungsziele für Fernwärmebetreiber,
- Wärmenetze für die Einspeisung erneuerbarer Wärme sowie industrieller und gewerblicher 
 Abwärme durch gesetzliche Regelungen öffnen, um auch die Nah- und Fernwärmeversorgung
 so schnell wie möglich zu dekarbonisieren.
6c. Verkehrswende – mehr Mobilität mit weniger Verkehr
Rund 20 Prozent der deutschen Treibhausgase kommen aus dem Verkehrssektor. Von einem 
Minderungspfad, der mit den Klimazielen von Paris vereinbar wäre, sind wir meilenweit 
entfernt. Die Emissionen sind derzeit immer noch genauso hoch wie 1990, alle Klimaziele im 
Verkehrssektor werden krachend verfehlt. Die zunehmenden Emissionen des von Deutschland 
ausgehenden internationalen Luftverkehrs sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Allein 
die durch unseren Verkehr verursachten Folgekosten liegen pro Jahr bei 149 Milliarden Euro.
Mobilität und Lebensqualität zusammenzubringen heißt: Verkehr vermeiden, verlagern und 
klimafreundliche Verkehrsmittel miteinander vernetzen. Ein „Weiter so“ wäre nicht nur 
ökologischer, sondern auch volkswirtschaftlicher Irrsinn. Um Klimaschädigung und 
Verkehrsbelastungen wirksam zu vermindern, müssen wir eine umfassende Verkehrswende auf den 
Weg bringen. Mit ihr geht die Ära des fossilen Verbrennungsmotors und eine einseitig auf 
immer mehr Pkw- und Lkw-Verkehr ausgerichtete Infrastrukturentwicklung zu Ende.
Mit dem Ausbau von Schiene, ÖPNV und Radverkehr, der Vernetzung von Verkehrsangeboten, mit 
neuen Sharing-Formen und der Antriebswende können wir den Energiebedarf des Verkehrs 
vermindern, eine für alle Menschen bezahlbare Mobilität schaffen und die Klimaziele im 
Verkehr erreichen. Wir können die Anzahl der Autos verringern, die heute Tag für Tag im Stau 
stehen oder in Städten wertvolle Flächen vollstellen, und so Verkehrssicherheit und 
Lebensqualität erhöhen, ohne unsere Mobilität zu vermindern.
Unsere Schwerpunkte für eine klimafreundliche Mobilität sind:
Überarbeitung des ordnungs-, finanz- und steuerpolitischen Rahmens der Verkehrspolitik. 
Diesen Rahmen zu überarbeiten mit dem Ziel der Förderung sozialverträglicher, ökologischer 
und technischer Maßnahmen heißt:
- den Bundesverkehrswegeplan komplett zu überarbeiten und als Bundesnetzplan für 
 Mobilität neu aufzustellen,
- den Kommunen das Recht zu geben, innerorts eigenständig und unbürokratisch über die 
 Einführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele zu entscheiden: zum Beispiel
 autofreie Innenstädte innerhalb ihrer Stadtgrenzen und/oder in Kooperation mit
 benachbarten Kommunen gestalten, Fahrradstraßen und Fußwegenetze oder auch Tempolimits
 einführen,
- den steuer- und finanzpolitischen Rahmen u.a. mit dem Ziel auszuschöpfen, den Kauf von 
 Autos mit fossilem Verbrennungsmotor auslaufen zu lassen und die Nutzung öffentlicher
 Verkehrsangebote preiswert zu gestalten.
Die Bahn flott machen. In den letzten Jahrzehnten wurde einseitig in den Straßenbau 
investiert, während Schieneninfrastruktur in großem Ausmaß zurückgebaut wurde. Jetzt ist die 
Schiene dran! Zur Finanzierung wollen wir den bisherigen „Finanzierungskreislauf Straße“ 
auflösen, wonach Einnahmen aus der Lkw-Maut allergrößtenteils in den Straßenbau fließen. 
Mauteinnahmen müssen auch der Bahn zugutekommen. Ab 2025 wollen wir keine neuen 
Bundesstraßen mehr in Angriff nehmen, da Deutschland mit Straßen ausreichend erschlossen 
ist, während bei den Schienenwegen erhebliche Nachholbedarfe aufzuarbeiten sind. Die Bahn 
ist das Verkehrsmittel, das sich am einfachsten und mit der höchsten Energieeffizient 
elektrifizieren lässt. Sie ist das Rückgrat der Verkehrswende. Es braucht jedoch erhebliche 
Anstrengungen, damit sie diese Rolle endlich übernehmen kann:
- Innerdeutschen und grenzüberschreitenden Schienenverkehr stärken: fehlende 
 Verbindungen im Schienennetz herstellen, Elektrifizierungslücken schließen,
 Passagierrechte europaweit stärken, Nachtzugverbindungen ausbauen.
- Um auch bei der Bahn das fossile Zeitalter auslaufen zu lassen, sind bis zum Jahr 2030 
 mindestens 75 Prozent der Bahnstrecken zu elektrifizieren. Die verbleibenden Strecken
 sind entweder ebenfalls zu elektrifizieren oder die Züge werden auf alternative
 Antriebe umgestellt.
- Bundesweiten Deutschlandtakt einführen: garantierte Anschlüsse, dichter Takt, 
 Abstimmung Fern- und Nahverkehr.
- Regionalisierungsmittel erhöhen mit dem Ziel, die Fahrgastzahlen in Zügen zu 
 verdoppeln.
- Technische Möglichkeiten ausschöpfen zur intelligenten Steuerung des Schienenverkehrs 
 sowie zur Steigerung der Nutzung, bspw. Taktverdichtung.
- Bessere Harmonisierung und Verstärkung des internationalen Bahnverkehrs zur 
 Beseitigung technischer Hemmnisse und für verbesserte Verbindungen; damit einhergehend
 Anschlussgarantien und grenzüberschreitender Verbraucherschutz.
- Erstellung eines Reaktivierungskonzeptes für ungenutzte und stillgelegte 
 Schienenstrecken inklusive der Chance, bereits entwidmete, aber notwendige Trassen
 wieder zu ertüchtigen.
Den öffentlichen Personenverkehr stärken. Damit alle bezahlbar, verlässlich und 
klimaschonend von A nach B kommen, muss der Öffentliche Personenverkehr besser ausgebaut und 
die Angebote verbessert werden. Dazu braucht es:
- ein Förderprogramm „Mobilität im ländlichen Raum“ mit eindeutigen Kriterien zugunsten 
 des Ausbaus von vernetzten Mobilitäts- und Fahrzeugangeboten,
- die deutliche Erhöhung der Mittel für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, 
 um die Kapazitäten und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu verbessern,
- einen Mobilpass, um aus einer Hand mit allen Verkehrsmitteln – Busse, Bahnen, Share-
 Bikes und -Cars – in ganz Deutschland unterwegs sein zu können,
- eine Mobilitätsgarantie für alle Menschen in Deutschland: durch gezielte Förderung 
 strukturschwacher Regionen allen Menschen Zugang zu einem regelmäßigen und
 verlässlichen Nahverkehrsangebot ermöglichen,
- die Förderung von bundesweit zehn Kommunen im Rahmen von Modellprojekten , die auf 
 einen umlagefinanzierten und kostenfreien ÖPNV umsteigen wollen, indem wir die
 rechtlichen Hürden für Kommunen abbauen,
- das Nutzen der Digitalisierung, um weitere Kapazitätserhöhungen und Flexibilisierungen 
 im ÖPNV zu erreichen,
- ein Investitionsprogramm für Oberleitungs- und Schienenfahrzeuge in den Städten 
 zugunsten eines engmaschigen Nahverkehrsnetzes (Trams, Trolleybusse, Straßenbahnen),
- die Erstellung eines bundesweiten Mobilitätskonzeptes, das den Umweltverbund auch im 
 Umland stärkt, inklusive eines bundesweiten Rad- und Fußwegekonzepts in Zusammenarbeit
 mit den Bundesländern zugunsten einer sicheren Rad- und Fußwegeinfrastruktur mit allen
 notwendigen technischen Nebenanlagen wie Servicestationen oder Notrufe.
Vorrang für Rad- und Fußverkehr. Schwer zu glauben, aber wahr: Einen großen Teil ihrer 
täglichen Wege legen die Menschen zu Fuß oder mit dem Rad zurück. Und vier von zehn 
Autofahrten in der Stadt sind unter fünf Kilometer – Distanzen, die leicht mit dem Fahrrad 
oder sogar zu Fuß zurückgelegt werden können. Dem Fuß- und Radverkehr wird bislang aber 
meist nur so viel Platz zugestanden, dass der Auto- und Lastwagenverkehr ungehindert rollen 
kann. Höchste Zeit, dass diese klimafreundlichsten Fortbewegungen endlich nicht mehr 
behindert, sondern gefördert und sicher gestaltet werden. Dazu braucht es:
- eine gerechte Verteilung und mehr Raum für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in 
 den Städten und Gemeinden sowie neue Möglichkeiten des Parkraummanagements durch
 Änderung des Straßenverkehrsrechts,
- Modellprojekte für autofreie Innenstädte und die Förderung von City-Maut-Zonen,
- gemeinsame Bund-Länder-Kommunen-Programme zur Förderung von Rad- und Fußverkehr,
- eine Erhöhung der Mittel: Die Finanzierung fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen 
 muss sich an 100 Euro pro Einwohner*in pro Jahr orientieren,
- eine Rad- und fußverkehrsfreundliche Überarbeitung des Straßenverkehrsrechts, um 
 Radfahren und zu Fuß gehen als gleichberechtigte Verkehrsarten zu fördern und deutlich
 sicherer und bequemer zu machen. Außerdem müssen Bußgelder für verkehrsgefährdendes
 und fuß- und radverkehrsbehinderndes Verhalten erhöht werden,
- das Nutzen der Digitalisierung, um Sicherheit und Vorfahrt für Rad- und Fußverkehr 
 umzusetzen.
Tempolimits. In erster Linie helfen Tempolimits, den Verkehr sicherer zu machen, und 
Unfälle, Tote und Verletzte zu vermeiden. Aber sie tragen auch zu Lärm-, Umwelt- und zum 
Klimaschutz bei. Sehr schnell umsetzbar sind:
- die Einführung eines allgemeines Sicherheitstempo von 130 km/h auf Autobahnen,
- die Einführung von Tempo 30 innerorts auf allen Straßen, indem Kommunen ermöglicht 
 wird, leichter darüber zu entscheiden,
- ein automatisiertes Verlangsamen vor besonderen Gefahrenzonen wie Kreuzungsbereichen, 
 Schulen oder Krankenhäusern,
- das Anschärfen des Bußgeldkatalogs für Falschparken und zu schnelles Fahren.
Emissionsfreie Mobilität voranbringen. Trotz Bahnausbaus und gut funktionierendem 
Personennahverkehr wird in naher Zukunft das Auto weiterhin eine wichtige Rolle spielen – 
insbesondere in ländlichen Räumen. Jetzt muss die Bundesregierung endlich die richtigen 
politischen Rahmenbedingungen setzen, damit der Sprung in die Zukunft klimafreundlicher 
Antriebe schnell und reibungslos gelingt und es neue Ideen für gemeinschaftliche 
Nutzungskonzepte gibt:
- Spätestens ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden.
- Die Förderung emissionsfreier Fahrzeuge soll durch eine Bonus-Malus-Regelung in der 
 Kfz-Steuer wirken, die kleine und energiearme Fahrzeuge belohnt und CO2-intensive
 Fahrzeuge teurer macht, sowie durch Quoten für E-Autos. Diese Quoten sollen ab 2021
 exponentiell ansteigen, damit bereits Mitte der 2020er Jahre drastisch weniger Autos
 mit fossilem Verbrennungsmotor auf den Markt kommen.
- Die öffentliche Hand muss bei emissionsfreien Fahrzeugen mit gutem Beispiel vorangehen 
 und bspw. Dienstwagenflotten und Nutzfahrzeugparks schnell umstellen.
- Wir wollen den Ausbau und die Standardisierung der Ladeinfrastruktur für 
 Elektromobilität im öffentlichen und privaten Raum, die Entwicklung eines
 flächendeckenden, engmaschigen öffentlichen Netzes von Ladestellen mit unkomplizierter
 Handhabung und Abrechnung sowie mit transparenten Preisen, genauso wie den Abbau
 bürokratischer Hürden für Ladestellen in Wohnhäusern.
- Wir wollen den Abbau von Subventionen für fossil betriebene Autos sowie steuerliche 
 Anreize für die Nutzung von Rad, Bus, Bahn und abgasarmer Autos statt die
 Subventionierung schwerer Dienstwagen.
Flugverkehr vermeiden und die Subventionierung des Flugverkehrs beenden. Wir wollen nahezu 
alle innerdeutschen Flüge und Kurzstreckenflüge ins benachbarte Ausland durch schnelle und 
bezahlbare Alternativen mit der Bahn bis 2030 überflüssig machen. Dazu muss massiv in die 
Schieneninfrastruktur und das Zugmaterial investiert und zugleich die Subventionierung des 
Flugverkehrs beendet werden. Insgesamt muss der Flugverkehr klimafreundlicher gemacht 
werden. Wir wollen:
- die Befreiung des Kerosins von der Energiesteuer beenden,
- die Mehrwertsteuer für alle Flugreisen einführen und eine Vervierfachung der Steuern 
 auf Flugreisen, solange Kerosin- und Mehrwertsteuer nicht im vollen Umfang erhoben
 werden, dabei soll es eine Differenzierung nach Streckenlänge, Klasse und
 Lärmbelastung geben sowie die Ausweitung auf Frachtflüge,
- die Subventionierung von Flughäfen stoppen,
- keine weiteren Start- und Landebahnen mehr genehmigen, sondern entsprechend des 
 wegfallenden Inlandsverkehrs reduzieren,
- die Start- und Landegebühren für besonders klimazerstörende, schadstoffreiche und 
 laute Flieger erhöhen,
- eine Initiative zur Festlegung ambitionierter CO2-Grenzwerte für Flugzeuge 
 international vorantreiben,
- die Forschung und Förderung von emissionsneutralen Flugzeugen und Kraftstoffen 
 fördern,
- Flüge mit Start und Ziel außerhalb der EU schnellstmöglich wieder in den Europäischen 
 Emissionshandel einbeziehen – ohne kostenlose Zuteilung von Zertifikaten,
- europäische und bilaterale Abkommen zur Erhebung einer Kerosinsteuer.
Den Güterverkehr dekarbonisieren. Der Güterverkehr nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig 
wächst der Anteil des Gütertransports auf der Straße, nicht aber auf der Schiene. Das wollen 
wir umdrehen. Eine klimafreundliche Verkehrspolitik muss:
- die Lkw-Maut reformieren: Staffelung der Maut nach CO2-Ausstoß sowie Ausdehnung der 
 Lkw-Maut auf alle Straßen und alle Lkw über 3,5 Tonnen,
- schnell Güter von der Straße auf die Schiene bringen: dauerhafte Halbierung der 
 Trassenpreise, Ausbau der Schieneninfrastruktur,
- den Güterverkehr reduzieren durch regionale Wirtschaftskreisläufe und Verlagerung des 
 Restverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger,
- den gesamten Güterverkehr – auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft – auf 
 erneuerbare Energien umstellen; dazu bedarf es umfangreicher Forschungs- und
 Markteinführungsförderung,
- es mehr Pilotprojekte für oberleitungsgebundene E-Lkw geben. So wollen wir 
 klimafreundliche Alternativen im Güterverkehr stärken.
Mit der Binnen- und Seeschifffahrt die Klimaziele einhalten. Wir wollen:
- die Koordinierung und Konzeptionierung der Schifffahrt und der Häfen endlich in eine 
 verantwortliche zentrale Aufgabe des Bundes überführen, um die Klimaziele und die
 Kapazitätsauslastung aller Häfen einzuhalten,
- klimafreundliche Antriebe zunächst auf EU-Ebene zum Standard machen,
- die Kreuzschifffahrt Auflagen und Bedingungen unterwerfen,
- mehr Güter von der Straße auf das Binnenschiff bringen, in dem wir zügig marode 
 Wasserstraßen umweltverträglich sanieren und ihren Erhalt und Modernisierung
 langfristig sichern,
- schnell eine flächendeckende und verpflichtende Landstromversorgung in Häfen aufbauen,
- die Flottenerneuerung und Modernisierung der Binnenschifffahrt unterstützen, um 
 schnell zu emissionsfreien Antrieben zu kommen,
- den Seeschiffsverkehr in den EU-Emissionshandel einbeziehen,
- verbindliche Emissionsminderungsziele für die Seeschifffahrt – möglichst global, in 
 einem ersten Schritt jedoch von und zu Häfen in der Europäischen Union. Diese
 Forderung hat Luxemburg bereits in den Rat der Mitgliedsstaaten eingebracht.
Ausbildungs- und Forschungsoffensive. Wir wollen:
- Die Forschung in Vernetzung und Digitalisierung von Verkehr darf nicht länger 
 vernachlässigt werden. Für neue Antriebe sowohl für Kraftfahrzeuge, für Schiffe und
 vor allem für Flugzeuge brauchen wir innovativen Forschungsgeist. Deutschland hat die
 Möglichkeit, zum globalen Spitzenreiter in diesem Sektor zu werden. Auch die Forschung
 in die Vermeidung von Ultrafeinstaub muss höhere Priorität genießen.
- Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung von Verkehrs- und 
 Stadtplaner*innen der klimafreundlichen Mobilität Rechnung trägt. Vorbilder sind hier
 unsere europäischen Nachbarn Niederlande und Dänemark.
6d. Zukunftsfähige Industriepolitik
Auch die Industrie muss einen deutlich stärkeren Beitrag zum Klimaschutz leisten als bisher. 
Die CO2-Emissionen sind gerade hier in den vergangenen Jahren nicht gesunken – trotz 
europäischem Emissionshandel. Digitalisierung und andere neue Technologien wie der Einsatz 
Künstlicher Intelligenz können helfen, ökologische Effizienz zu heben und die für eine 
ökologische Wende der Wirtschaft dringend benötigten Innovationen auszulösen. Gleichzeitig 
birgt gerade der immense Energiehunger der digitalen Transformation das Risiko, zum 
Brandbeschleuniger der Klimakrise zu werden. Deshalb braucht es verbindliche 
Energiestandards für Datenzentren, zum Beispiel über einen Top-Runner-Ansatz.
Die wichtigsten industriepolitischen Rahmenbedingungen und innovationspolitischen 
Förderinstrumente sind vor diesem Hintergrund:
- Investitionen in CO2-freie Industrieprozesse tätigen: Stärkung des Emissionshandels, 
 bessere Abschreibungsmöglichkeiten, Fördergelder für Modellprojekte, gezielte
 Forschungsförderung,
- erneuerbare Energien zur Eigennutzung günstiger machen: Verlängerung der 
 entsprechenden Regelungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz,
- Anreize setzen: die bestehenden Regeln zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der 
 energieintensiven Industrie zielgenauer ausrichten und Grenzausgleichsmaßnahmen
 einführen, damit die Industrie vor möglichen Nachteilen im internationalen Wettbewerb
 mit Staaten ohne vergleichbare Klimaschutzpolitik geschützt bleibt. Gleichzeitig soll
 damit ein stärkerer Anreiz für die Industrie gegeben werden, in CO2-freie Technologien
 zu investieren und CO2-sparsame Werkstoffe einzusetzen,
- Investitionen in CO2-freie Industrieprozesse ermöglichen: insbesondere in den 
 Bereichen Stahl, Chemie und Zement lohnen sich Investitionen in CO2-freie
 Industrieprozesse meist erst bei sehr hohen CO2-Preisen, die das europäische
 Emissionshandelssystem derzeit noch nicht abbildet. Damit sich solche Investitionen
 für Unternehmen schon heute rechnen, wollen wir den Unternehmen die Differenz zwischen
 dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, die
 ihnen durch die Investitionen in neue Verfahren und Technologien entstehen („Carbon
 Contract for Difference“),
- Klimafreundliche Leitmärkte schaffen: Umstellung der gesamten öffentlichen Beschaffung 
 auf klimafreundliche Produkte, Produktionsverfahren, Fahrzeuge, Immobilien; Einsatz
 recycelter Werkstoffe; europaweite klimaschützende Produktstandards einführen,
- Quoten festlegen: Um den Umbau der energieintensiven Unternehmen planungssicherer zu 
 gestalten und perspektivisch finanzielle Förderung zu reduzieren, unterstützen wir die
 Vorschläge auf europäischer Ebene im Zuge des angekündigten Klimapaketes, ansteigende
 Quoten für klimaneutralen Stahl, Kunststoffe oder Zement in Autos oder auch Windrädern
 und Gebäuden festzulegen,
- die zentralen innovationspolitischen Förderinstrumente gezielt auf die Bekämpfung der 
 Klimakrise ausrichten: Explizit klimafreundliche Innovationen werden bevorzugt
 gefördert. Dies betrifft etwa die Startup-Förderung, die Forschungs- und
 Entwicklungsförderung, die wir sozial-ökologisch ausrichten möchten, die Hightech-
 Strategie, die KI-Strategie oder die neue Agentur für Sprunginnovationen,
- Systeminnovationen für eine klimaneutrale Wirtschaft identifizieren und fördern, zum 
 Beispiel durch die Ausdehnung von Förderformaten wie den Kopernikus-Projekten (z.B.
 Power-to-Gas) auf weitere Politikfelder wie Landwirtschaft und Verkehr,
- die Vorgaben auf europäischer Ebene zur Kreislaufwirtschaft ausbauen: Durch eine 
 verstärkte Kreislaufwirtschaft können die CO2-Emissionen der vier wichtigsten
 Industriesektoren (Kunststoff, Stahl, Aluminium und Zement) in Europa um die Hälfte
 reduziert werden,
- klimaneutrale Kreislaufwirtschaft verankern: u.a. durch ein gesetzliches 
 Abfallvermeidungsziel für Verpackungsmüll von 110 Kilogramm pro Kopf bis 2030, durch
 Ressourcenschonung und Recyclingfähigkeit von Produkten in der Ökodesign-Richtlinie,
 durch die Einrichtung eines Forschungsinstituts zur Förderung der Kreislaufwirtschaft,
 durch zunehmende Verpflichtung und Förderung zur Wiedereinspeisung von Plastik in die
 Kunststoffproduktion.
6e. Landwirtschaft klimafreundlich und klimafest machen
Kein anderer Bereich ist so unmittelbar auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen angewiesen 
wie die Land- und Forstwirtschaft. Dieser Sommer hat erneut deutlich gemacht: Die 
Landwirtschaft ist schon heute sowohl Leidtragende als auch Mitverursacherin der Klimakrise 
– und für uns auch ein Teil der Lösung. Unser Ziel ist ein klimaneutrales 
Landwirtschaftssystem, in dem nicht nur klimaschädliche Gase reduziert werden, sondern es zu 
einer langfristigen Kohlenstoffbindung in Boden und Bäumen kommt.
Die Landwirtschaft produziert heute größtenteils nach Bedingungen, die in eine Sackgasse für 
Bäuerinnen und Bauern, für Umwelt und Klima führen. Das Motto ist „Wachse oder weiche!“, 
produziere also intensiver und billiger. Wir müssen dieses System grundsätzlich ändern, so 
dass ein umwelt-, tier- und klimafreundliches Wirtschaften sich eher lohnt als 
industrialisierte Landwirtschaft. Die Agrarpolitik der Bundesregierung wie auch die EU-
Agrarpolitik tun aber genau das nicht und leisten so ihren Beitrag, die Klimakrise 
anzuheizen. Immer mehr Landwirt*innen erkennen, dass dieser Weg in die Sackgasse führt. 
Gemeinsam mit den Bäuer*innen wollen wir zu einer standortangepassten Tierhaltung kommen.
Auch beim Ackerbau ist spätestens seit der Dürre 2018 klar, dass wir eine Strategieänderung 
brauchen. Wir wollen, dass Böden so bewirtschaftet werden, dass sie CO2 speichern und 
Wetterextreme abpuffern. Und wir wollen darauf hinwirken, dass widerstandsfähigere Kulturen 
und Sorten angebaut werden, um den Extremsommern – die in der Zukunft Normalität sein 
könnten – besser trotzen zu können.
Unsere Ernährung trägt zu einem Fünftel zu unserer schlechten Klimabilanz bei. Vor allem der 
übermäßige Fleischkonsum ist hierfür verantwortlich. Global betrachtet verursacht die 
Erzeugung tierischer Lebensmittel mehr Klimagase als der gesamte Verkehrsbereich. Heute 
wandert ein Drittel der weltweiten Getreideernte in die Futtertröge. Klar ist: Die 
Produktion und der Konsum von Fleisch müssen sinken, Dumpingpreise der Vergangenheit 
angehören.
Maßnahmen für eine klimagerechte Landwirtschafts- und Ernährungspolitik:
- Radikaler Umbau der EU-Agrarförderung (GAP) und Qualifizierung der Gelder der 
 Europäischen Agrarpolitik: Öffentliche Gelder sollen qualifiziert und spätestens ab
 2027 nur in öffentliche Leistung investiert werden. Gefördert werden soll dann nur
 noch eine klima- und tiergerechte, arten- und umweltschützende Landwirtschaft.
 Deutschland hat über den Europäischen Rat Einfluss und Möglichkeit, diesen
 Systemwechsel in der EU-Agrarpolitik einzufordern. Wir müssen alle bestehenden und
 sich durch die GAP-Reform ergebenden Möglichkeiten nutzen, um eine klimagerechtere
 Landwirtschaft voranzubringen.
- Ausweitung des Ökolandbaus bis 2025 auf mindestens 25 Prozent der Fläche: Dafür wollen 
 wir in den nächsten sieben Jahren eine Milliarde Euro Bundesmittel in den Ökolandbau
 investieren.
- Umbau der industriellen Tierhaltung in tiergerechte Haltung: Die Landwirtschaft soll 
 ihre Tierhaltung art- und klimagerecht umbauen. Die Bestände sollen dabei reduziert
 werden, der Tierbestand soll flächengebunden sein und maximal bei zwei
 Großvieheinheiten pro Hektar liegen, perspektivisch noch darunter. Im Gegenzug soll es
 eine Förderung für den Stallumbau geben. Damit reduzieren wir Methan- und Lachgas-
 Emissionen und schützen Regenwälder vor Abholzung für europäischen Fleischkonsum und -
 export. Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Fleisch teurer wird.
- Auflegen eines Brachflächenprogramms als Kurzfristmaßnahme: Landwirtinnen und 
 Landwirte, die ihren tierhaltenden Betrieb aufgeben wollen, sollen diesen an einen
 staatlichen Fonds verkaufen können, der die Flächen in eine extensive Nutzung oder
 Brache überführt.
- Verbot von Importen von Futtermitteln und Palmöl von gerodeten Flächen bzw. von 
 Flächen, für die natürliche Ökosysteme zerstört wurden durch gesetzliche Regelungen im
 Rahmen des Waldaktionsplans auf EU-Ebene.
- Anpassung des deutschen Düngerechts an die Anforderungen der EU-Kommission für Klima-, 
 Natur- und Wasserschutz: Wir wollen vor allem für ohnehin belastete Gebiete neben
 einem verbesserten Düngemanagement die Menge an Düngemitteln, die ausgebracht werden
 darf, deutlich begrenzen. Wenn das Ordnungsrecht nicht zeitnah Erfolge erzielt, soll
 ab 2022 eine Stickstoffabgabe erhoben werden.
- Fördern von Permakultur: Sie bietet höchste Produktivität auf minimalem Raum und ist 
 gut für Böden und Humus.
- Reduzierung der Fleischproduktion: Wir wollen über die Konsequenzen des Fleischkonsums 
 aufklären und setzen uns für mehr Selbstverständlichkeit von vegetarischer und veganer
 Ernährung ein. Darum fördern wir ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen
 Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen.
- Entwickeln von Alternativen zu Fleisch: Fleischersatz aus pflanzlichen Zutaten sowie 
 künstlich hergestelltes Fleisch werden zukünftig eine größere Rolle spielen. Die
 Erforschung solcher Alternativen halten wir für richtig und wichtig, denn sie eröffnen
 eine Perspektive, tierisches Eiweiß ohne Tierleid, Nitrat und mit deutlich geringerer
 Klimabelastung herzustellen. Auch wenn sie noch nicht marktfähig sind, unterstützen
 wir sie. Dies ist zudem ein Weg, um die Tierbestände zu reduzieren und die
 Landwirtschaft zu extensiveren. Er sollte weiter gegangen werden.
- Förderung regionaler Produktion: Bei der Art und Weise, wie wir uns ernähren, setzen 
 wir auf regionale Versorgungsstrukturen und Wertschöpfungsketten in der Stadt, auf dem
 Land und in der Gemeinschaftsverpflegung. Zugleich entwickeln wir nachhaltige
 Ernährungsstrategien, worüber auch der Ausbau des Ökolandbaus unterstützt wird.
- Eindämmen von Lebensmittelverschwendung: Bis 2030 muss die Lebensmittelverschwendung 
 halbiert werden – das ist eins der internationalen Nachhaltigkeitsziele. Um das zu
 erreichen, brauchen wir verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der
 Wertschöpfungskette und einen gesetzlichen Wegwerfstopp für Supermärkte und
 Lebensmittelproduzent*innen. Für lang haltbare Lebensmittel wie Nudeln oder
 Hülsenfrüchte wollen wir das Mindesthaltbarkeitsdatum aufheben. Handels- oder EU-
 Normen, die dazu führen, dass zu kleines oder unförmiges Obst und Gemüse gar nicht
 erst die Supermarktregale erreicht, wollen wir abschaffen, Lebensmittelspenden
 erleichtern und Containern straffrei machen.
Wälder schützen...
Wir brauchen Wälder, die der Klimakrise besser trotzen und dabei aktiven Klimaschutz 
betreiben. Sie sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Der Aufbau eines naturnahen, gesunden 
Waldes kann viele Millionen Tonnen CO2 binden, bei nachhaltiger Nutzung des Holzes auch 
dauerhaft. Aktuell ist der Wald von der Klimakrise bedroht, das liegt auch an den Fehlern 
der Vergangenheit. Statt auf schnell wachsende Nadelholzplantagen zu setzen, brauchen wir 
jetzt naturnahe Laubmischwälder mit standortheimischen Baumarten. Durch den Dürresommer 2018 
und die Hitzeperioden dieses Jahres droht jetzt ein neues Waldsterben. Die Waldpolitik muss 
daher auf allen Ebenen umsteuern:
- Umwandlung von Holzplantagen in naturnahe Wälder und ökologische Bewirtschaftung 
 gesetzlich festlegen und fördern; alte Wälder dauerhaft schützen und mit einem
 Moratorium den Einschlag alter Bäume stoppen,
- Waldzukunftsfonds von einer Milliarde Euro für die nächsten Jahre als erste 
 Finanzspritze für den kranken Wald einführen; Förderung immer nach dem Prinzip
 „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“ ausgeben,
- Wiederbewaldung mit standortheimischen Baumarten auf zerstörten Waldflächen, in Auen 
 und Niederungen fördern,
- fünf Prozent, perspektivisch zehn Prozent Urwaldflächen bundesweit festschreiben, in 
 öffentlichen Wäldern bereits heute zehn Prozent Urwaldfläche verbindlich machen,
- Holzverbrauch senken: Die wertvolle Ressource Holz muss effizient und nachhaltig 
 genutzt werden. Dafür wollen wir die Kaskadennutzung fördern, in der Holznutzung für
 langlebige Produkte wie für den Bau und für Möbel an erster Stelle steht. Erst ganz am
 Ende einer Nutzungskette sollten kurzlebige Holz- und Papierprodukte entstehen oder
 Holz als Energieträger verbrannt werden. Die Nutzung von landbasierter Biomasse für
 energetische Zwecke darf nicht weiter ausgebaut werden. Die direkte Verbrennung von
 Frisch-Holz muss zurückgehen,
- Kohlenstoffsenke des Waldes durch Ausweisung von Naturwäldern verbunden mit einer 
 Reduktion des jährlichen Holzeinschlags und der Förderung von Waldflächen mit
 natürlicher Waldentwicklung erhalten, um Anpassungsprozesse an die Klimakrise zu
 ermöglichen,
- die Nutzung von landbasierter Biomasse für energetische Zwecke nicht weiter ausbauen, 
 die direkte Verbrennung von Frisch-Holz verringern, stattdessen durch Kaskadennutzung
 aus weniger Holz mehr machen.
...und Moore auch.
Entwässerte Moore setzen Klimagase frei. Besonders landwirtschaftlich genutzte Moorböden, 
die zwar nur sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands ausmachen, 
emittieren 37 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft. Moorschutz 
würde daher auf die Fläche gerechnet überproportional hohe Einsparungen in den 
Treibhausgasen bedeuten. Daher ist Moorschutz wichtig und notwendig.
- Moore renaturieren: Die schnelle Wiedervernässung von Mooren ist von 
 überproportionalem Nutzen zur Einsparung von Treibhausgasen. Deshalb starten wir ein
 gemeinsames großflächig wirksames Moorrenaturierungsprogramm von Bund und Ländern und
 stoppen den Umbruch, die Entwässerung und die Zahlung von Agrarsubventionen für die
 Bewirtschaftung entwässerter Moorböden ab 2021.
- 50 Prozent des entwässerten Waldes sollen bis 2030 wiedervernässt werden.
- Für alle bundeseigenen Moorflächen muss die Entwässerung bis 2030 gestoppt werden.
- Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung nasser Hoch- und Niedermoore, 
 wollen wir als Landwirtschaft anerkennen und in die Agrarförderung aufnehmen. Dazu
 starten wir ein Investitionsprogramm und eine Klimaschutz-Flächenprämie.
- Aus der Gewinnung von Torf wollen wir aussteigen und Torf durch erneuerbare 
 Alternativen ersetzen.
6f. Green Finance
Der Finanzsektor ist entscheidend für mehr Klimaschutz. Mit einer breit angelegten Strategie 
sorgen wir dafür, dass Anlagekapital in Zukunft Klimaschutz statt Klimazerstörung 
finanziert:
- Alle Akteure – Banken, Versicherungsunternehmen und Rating-Agenturen – müssen Risiken, 
 die sich aus nicht nachhaltigen Investitionen ergeben, konsequent berücksichtigen. So
 können Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder den Klimazielen von Paris
 zuwider arbeiten, von den Anleger*innen auf den Finanzmärkten abgestraft werden. Das
 heißt für sie höhere Zinsen und schlechterer Zugang zu Kapital.
 Nachhaltigkeitskennziffern müssen in der Berichterstattung regelmäßig offengelegt
 werden.
- Klimarisiken, die in Konzern- und Bankbilanzen schlummern, sollten bei der Bewertung 
 durch Rating-Agenturen und die Finanzmarktaufsicht berücksichtigt werden, zum Beispiel
 durch Klima-Stresstests für Banken und Versicherungen oder durch Aufschläge bei
 Eigenkapitalanforderungen zu Finanzierungen, die hohe Klima- und Umweltrisiken bergen.
- Damit Kleinanleger*innen von der grünen Finanzwende profitieren und ihr Geld mit gutem 
 Gewissen anlegen können, brauchen wir ein EU-Label für nachhaltige Finanzprodukte mit
 starken ökologischen und sozialen Standards. Anhand eines einfachen
 Klassifizierungssystems und klarer Standards für Grüne Anleihen können Anleger*innen
 sich einfach über den Grad der Nachhaltigkeit ihrer Geldanlage informieren. Auch
 werden sie bei jedem Beratungsgespräch verpflichtend gefragt, wie
 Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlagen berücksichtigt werden sollen.
- Die Europäische Zentralbank muss ebenfalls ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Als 
 Sicherheiten sollte sie nur noch Vermögenswerte akzeptieren, die mit unseren
 Klimaschutzzielen konform sind.
- Auch für die öffentliche Hand brauchen wir endlich neue Anlagerichtlinien, denn die 
 Pensionen für die Beamten oder auch für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit
 müssen nach Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Der Bund kann
 dem Markt für nachhaltige Geldanlagen wichtige Impulse geben. Dafür muss er seine
 Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des Klimas
 machen, beenden (Divestment).
7. Klimaschutz in Bildung und Wissenschaft
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind für uns Grundlage politischer Entscheidungen. Sie zeigen 
Lösungsansätze und Entscheidungsalternativen für große gesellschaftliche Probleme, wie zum 
Beispiel den menschengemachten Klimawandel, auf. Aktuelle Studien, wie zum Beispiel zum 
Schmelzen der Permafrostböden, zeigen, dass die Klimakrise bereits weiter fortgeschritten 
ist als bisher angenommen. Der notwendige Weg, die globale Erhitzung zu begrenzen, erfordert 
gesellschaftliche Auseinandersetzung, deren wissenschaftliche Begleitung sowie eine „Bildung 
für nachhaltige Entwicklung" (BNE).
Die Pariser Klimaziele sowie wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen, bedeutet auch 
negative Emissionen – also das Rückholen von Kohlendioxid aus der Atmosphäre – bis Ende des 
Jahrhunderts in erheblichem Umfang zu erreichen. Das kann zumindest teilweise gelingen, 
indem CO2 in Wäldern oder Böden dauerhaft gebunden wird. Wir wollen deshalb Forschung und 
Erprobung von Technologien für negative Emissionen unterstützen.
Gleichzeitig entbindet die Dringlichkeit der ökologischen Krisen uns nicht davon, genau 
hinzuschauen und mögliche Risiken und Konsequenzen im Blick zu haben, wie schon bei der 
Atomenergie, deren Gefahren und lange Strahlung jedes verantwortbare Maß menschlicher 
Verantwortung überschreiten, oder bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten 
Organismen. Das gilt auch für technische Maßnahmen des „Geoengineerings“, mit denen in die 
biogeochemischen Prozesse der Erde eingegriffen werden soll, etwa indem Meere gedüngt oder 
Schwefelaerosole in der Stratosphäre ausgebracht werden, um die Wolken aufzuhellen und die 
Sonneneinstrahlung zu reflektieren. Dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Politik 
entspricht das nicht. Wir werden alle Optionen am Vorsorgeprinzip und dem Prinzip der 
Umkehrbarkeit messen: Was kurzfristig hilfreich erscheint, ist untauglich, wenn es in der 
Folge neue Probleme schafft. Was Folgen mit sich bringt, die nicht wieder rückgängig gemacht 
werden können, ist nicht der richtige Weg, denn er nimmt zukünftigen Generationen die 
Freiheit. Daraus leiten wir die folgenden Forderungen ab:
- Klimagerechtigkeit muss in allen Bildungsinstitutionen (Kitas, Schulen, 
 Volkshochschulen, Hochschulen etc.) und non-formalen Bildungsorten auf allen Ebenen
 besser verankert werden. Ausgehend von der zeitlich bedingten Notwendigkeit, muss
 Bildung für nachhaltige Entwicklung im gesamten Bildungs- und Wissenschaftssystem
 maßgeblich das Grundverständnis, die Strukturen, Inhalte und Ziele bestimmen.
- Für ein noch besseres Verständnis der ökologischen Herausforderungen braucht es unter 
 anderem Klima-, Energie- und Akzeptanzforschung, Forschung zur Zukunft der Arbeit und
 (Agrar-)Wirtschaft, Überwindung der „Wissens-Verhaltens-Lücke" und Innovationen in der
 Klimafolgenanpassung.
- Wir brauchen insgesamt mehr Vielfalt in allen Wissenschaftsbereichen. Dabei ist es für 
 uns zentral, dass die Wissenschaft frei und unabhängig von Verwertungsinteressen
 bleibt. So müssen zum Beispiel einige Bundeszuwendungen verstetigt werden.
 Anderenfalls werden unvorhersehbare, kreative Ideen und interessanter Dialog verloren
 gehen.
- Wir wollen bestehende Grenzen zwischen den Wissenschaftsfeldern aufbrechen und trans- 
 und interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützen, auch in Zusammenarbeit mit der
 Zivilgesellschaft. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, Forschung mit Anwohner*innen
 sowie lokalen Initiativen in Reallaboren zu ermöglichen.
- Öffentlich finanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben schon immer einen 
 Vorbildcharakter gehabt, was nachhaltige Entwicklung betrifft. Sie müssen durch
 klimagerechte Maßnahmen insbesondere bei Mobilität, eigenem Energiekonsum, Gebäude und
 Beschaffung bis spätestens 2030 klimaneutral sein.
8. Soziale Maßnahmen für gerechten Klimaschutz
Unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden Menschen mit geringen Einkommen mehr als 
Menschen mit hohen. Daher ist Klimapolitik immer auch Sozialpolitik. Zugleich ist klar, dass 
Preiserhöhungen sozial ausgewogen sein müssen. Wir wollen den Klimaschutz als Gesellschaft 
gemeinsam und fair miteinander gestalten. Die notwendige Transformation der Wirtschaft kann 
nur gelingen, wenn sie ökologisch und gleichzeitig sozial ist. Die ökologische Frage ist 
auch immer eine soziale Frage.
Wir stellen sicher, dass die Menschen von ökologisch-sozialer Modernisierung profitieren:
- Aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanzieren wir ein Energiegeld von zunächst 100 
 Euro, das jede Bürgerin und jeder Bürger erhält. Da Menschen mit niedrigem Einkommen
 in der Regel weniger CO2 produzieren, profitieren sie überdurchschnittlich davon.
- Kaufpreisprämien müssen in niedrigeren Preissegmenten höher sein als in teureren 
 Preissegmenten.
- Wir wollen Energiearmut in Deutschland bekämpfen und Stromsperren verhindern, von 
 denen besonders häufig Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen
 betroffen sind.
- Bei der Gebäudesanierung wollen wir ein Klimawohngeld einführen und so für Mieterinnen 
 und Mieter mit kleinem Einkommen warmmietneutrale Modernisierungen ermöglichen.
- Gute Bezahlung und gerechte Entlohnung bilden mit die Basis für ökologische 
 Kaufentscheidungen. Wir wollen das Tarifvertragssystem stärken, den Mindestlohn
 erhöhen, Wege aus den Minijobs und dem Niedriglohnsektor ebnen und eine bessere
 Bezahlung der sozialen Berufe durchsetzen.
- Der Klimaschutz wird in zahlreichen Branchen zu einem Strukturwandel führen. Dabei 
 wollen wir die Beschäftigten unterstützen. Weiterbildung und Qualifizierung sind dabei
 entscheidend. Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen, die Beratung vor Ort
 verbessern und vernetzen, eine sozial gerechte Weiterbildungsförderung schaffen, die
 Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln und besonders
 betroffene Branchen zielgenau unterstützen.
- Um Beschäftigte zu unterstützen, die aufgrund eines klimaschutzbedingten 
 technologischen Wandels absehbar neue Qualifikationen benötigen, schlagen wir ein
 Klimaqualifizierungsgeld vor. Dies kommt insbesondere solchen Unternehmen zugute, die
 auf Grund ihrer Größe und ihres Umsatzes nicht ohne weiteres einen eigenen
 Qualifizierungsfonds einrichten können. Voraussetzung für den Bezug des
 Klimaqualifizierungsgeldes ist ein gemeinsam zwischen den Betriebspartnern erstellter
 Business- und Qualifizierungsplan, der klar regelt, welche Maßnahmen für den
 Klimaschutz getroffen und welche Qualifikationen durch die Beschäftigten erworben
 werden müssen.
- Für Regionen, die besonders von der Transformation betroffen sind, braucht es gezielte 
 Hilfe. Daher unterstützen wir den „Just Transition Fund“ auf EU-Ebene und wollen die
 beihilferechtlichen Vorgaben in Sinne gerechter Transformation weiter entwickeln.
- Um soziale Härten im Zuge des Kohleausstieges zu vermeiden, müssen im 
 Kohleausstiegsgesetz bzw. im Strukturstärkungsgesetz arbeitsmarkt- und
 qualifizierungspolitische Maßnahmen sowohl für die direkt als auch für die in der
 Zuliefererindustrie indirekt vom Braunkohleausstieg betroffenen Beschäftigten
 enthalten und mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt sein. Zugleich müssen die
 Vorbereitungen zur nachhaltigen sozialen Absicherung älterer Beschäftigter,
 insbesondere in Form des Anpassungsgeldes, gerade auch im Haushalt unverzüglich
 eingeleitet werden.
- Wir müssen sicherstellen, dass Menschen nicht zum Arbeiten verpflichtet werden, wenn 
 sie durch extreme Hitze ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden. Deswegen wollen wir
 für hitzebedingte Arbeitsausfälle ein Hitzegeld einführen, welches den Beschäftigten
 60 Prozent ihres Nettogehaltes garantiert.
- Alle Menschen sollen Zugang zu bezahlbarer Mobilität haben. Über Sozialtickets und 
 unseren Mobilpass sorgen wir dafür, dass Bahnfahren und ÖPNV gerade für Menschen mit
 niedrigen Einkommen bezahlbar sind.
- Wir wollen die Stromkostenpauschale aus dem Hartz-IV-Regelsatz herauslösen und 
 jährlich dynamisieren, sodass Kostensteigerungen beim Strompreis nicht zu einer
 Unterdeckung des Regelsatzes führen. Weitere Kostensteigerungen, die sich aus dem
 Klimaschutz ergeben, müssen in die Anpassung der Sätze miteinbezogen werden. Menschen,
 die keine weitere Belastung schultern können, dürfen auch nicht stärker belastet
 werden.
9. Anpassung an das Unvermeidbare
Anpassung ist keine Alternative zur Minderung von Treibhausgasen. Jedes Zehntel Grad 
Erderwärmung macht einen Unterschied, wie heftig die Auswirkungen der Klimakrise in den 
nächsten Jahrzehnten sein werden. Daher kommt es auch auf jede eingesparte Tonne CO2 an. 
Doch auch bei einer Begrenzung der globalen Erhitzung auf deutlich unter 2 Grad, selbst bei 
1,5 Grad werden die Auswirkungen der Klimakrise deutlich spürbar sein. Eine Anpassung daran 
ist unvermeidlich. Die Zunahme der Extremwetterereignisse wie Dürren oder die 
Extremniederschläge der vergangenen Jahre haben gezeigt, worauf wir uns einstellen müssen.
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Klimakrise und zur Bewältigung des Unvermeidbaren 
braucht Deutschland einen Aktionsplan, der Klimaschutz und Klimaanpassung miteinander 
verbindet. Damit werden Menschen, Städte, Umwelt und Natur widerstandsfähiger gegen die 
Folgen der Klimakrise gemacht und können einen größeren Beitrag zur Minimierung der 
Klimakrise leisten. Im Zentrum dabei steht für uns ein nationaler Klimafolgenanpassungsfonds 
in Höhe von zwei Milliarden Euro, mit denen wir die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise 
begrenzen wollen. Folgende Schritte sind aus unserer Sicht schon jetzt unerlässlich:
- Beim Städte- und Wohnungsbau müssen wir für Hitzeschutz sorgen. Schon heute liegen die 
 Temperaturen in Großstädten wie Köln, Stuttgart oder Berlin im Sommer teilweise zehn
 Grad über denen des Umlandes. Menschen können nächtelang nicht schlafen und arbeiten
 in klimatisierten Räumen. Wir brauchen einen Städte- und Wohnungsbau, der die
 Entwicklungen der Klimakrise berücksichtigt. Statt Betonwüsten braucht es mehr Bäume,
 Wasser- und Grünflächen sowie Frischluftschneisen in unseren Städten, denn sie wirken
 wie Klimaanlagen. Mit finanziellen Mitteln müssen Projekte für mehr Stadt- und
 Fassadenbegrünung, Schattenflächen, Häuserdämmung sowie Kühlung durch Kältespeicher
 und erneuerbar betriebene Wärmepumpen in den Wohnungen, aber auch hellere Fassaden und
 hellerer Straßenbelag gefördert werden. Das ist gut für die Gesundheit der Menschen,
 die Luft und das Klima.
- Wir wollen Betroffene entschädigen. Derzeit sind nur 40 Prozent der Häuser in 
 Deutschland gegen Elementarschäden versichert und gerade in den von Hochwasser
 gefährdeten Gebieten werden Versicherungen gar nicht mehr angeboten oder sind kaum
 finanzierbar. Neben angemessenen Versicherungslösungen für die Betroffenen ist ein
 zusätzlicher Fonds für unbürokratische und zügige Entschädigungszahlungen aufzulegen
 für Menschen, deren Existenz bedroht ist. Zudem sollen regionale Landkarten erstellt
 werden, auf denen absehbare Gefährdungslagen kartiert sind. Ausweisungen von
 Neubaugebieten in Überschwemmungsgebieten wollen wir einschränken.
- Wir wollen den Gesundheitsschutz erhöhen. Im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts ist 
 die Zahl von Todesfällen aufgrund von Herzkrankheiten während der Hitzewellen deutlich
 angestiegen. Besonders betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen. Das
 Bundesgesundheitsministerium rechnet bis zum Ende des Jahrhunderts mit einer um den
 Faktor drei bis fünf erhöhten Todesrate durch Hitzewellen. Hinzu kommen Folgeprobleme
 wie eine massive Zunahme von Allergien, da sich etwa die Pollenflugsaison in den
 vergangenen 30 Jahren bereits um zehn bis zwölf Tage verlängert hat. Für Warnsysteme,
 bessere Behandlungsmöglichkeiten von klimabedingten Krankheiten sowie Hitze-
 Aktionspläne muss Geld bereitgestellt werden. Die Aktionspläne sollten eine
 koordinierte Kommunikation von Tipps und Verhaltensweisen für die Bevölkerung bei
 Extremwetterereignissen beinhalten. Über eine bundesweite Beratungstelefonnummer
 sollen Informationen zur Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsschäden abgerufen werden
 können.
- Wir wollen einen bundesweiten Hitzeaktionsplan verabschieden. Damit schützen wir die 
 Bevölkerung vor hitzebedingten Gesundheitsschäden.
- Wir wollen die Landwirtschaft anpassen und die Forschung für robuste Pflanzen 
 intensivieren, damit Landwirt*innen die Herausforderungen der Klimakrise meistern
 können. Entschädigungen sowie Förderprogramme für technische Lösungen bekämpfen nur
 die Symptome, sparen aber die erforderlichen Änderungen im System sowohl auf dem Acker
 als auch in der Tierhaltung aus. Vielfältige Fruchtfolgen, angepasste Sorten und
 humusreiche Böden können Trockenstress und Klimawandel besser trotzen als
 Monokulturen. Alternative Forschung und Anbaumethoden müssen deutlich stärker
 gefördert werden.
- Wir wollen gesunde Böden fördern: Viele Regionen werden in den nächsten Jahren mit 
 Trockenheit zu kämpfen haben. Umso wichtiger, dass der Boden gesund und geschützt ist
 – mit genügend Humus, um ausreichend Wasser zu speichern. Wir werden den Humuserhalt
 und -aufbau von Böden durch Umwandlung ungeeigneter Äcker in Grünland sowie die
 Ausweitung agrarökologischer Methoden wie Agroforstsysteme, Mischkulturen, weite
 Fruchtfolgen und eine ganzjährige Bodenbedeckung fördern.
- Wir wollen Flächen entsiegeln. Versiegelte Flächen heizen die Umgebung nicht nur 
 unnötig auf, sondern können auch kein Regenwasser aufnehmen. Letzteres führt zu
 Überschwemmungen. Deshalb braucht es ein Programm zur Wiederherstellung geschädigter
 und versiegelter Böden in ihre natürliche Funktion als CO2- und Wasserspeicher.
- Bäume stellen Kohlenstoffsenken dar. Deshalb sind Agroforstsysteme unabdingbar für 
 eine klimagerechte Landwirtschaft. Auch wollen wir den Baumstand pro Festmeter im Wald
 festschreiben und ihn durch Begrünung städtischer Umgebungen steigern. Bei der
 Aufforstung wollen wir zum Vorreiter werden. Dazu setzen wir im Rahmen eines
 Waldaufforstungsprogramm auf gesunde Mischwälder und klimarobuste Arten.
- Wir wollen Wälder vor Bränden schützen. Für den Fall großer Waldbrände braucht es 
 bundesländerübergreifende Katastrophenpläne, ausreichende Spezialisten und eine gute
 Ausrüstung zum Beispiel mit Löschflugzeugen. Doch genauso wichtig wie eine
 Waldbrandstrategie ist Waldbrand-Prävention: Dazu gehören Vorsorgemaßnahmen wie
 Schutzstreifen und Waldbrandriegel sowie den nachhaltigen Umbau der Wälder
 insbesondere nach Sturmschäden von Monokultur-Nadelwäldern hin zu artenreichen
 Mischwäldern. Diese sind weniger brandgefährdet und zudem ein Gewinn für die
 Artenvielfalt.
- Wir wollen vor Hochwasser schützen. Hochwasserschutz ist mehr als Deiche bauen. Mit 
 Blick auf die mittlerweile alle paar Jahre hereinbrechenden Jahrhunderthochwasser ist
 eine prioritäre Finanzierung des ökologischen Hochwasserschutzes überfällig. Dazu
 gehört, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben sowie eine Reaktivierung von Auen
 entlang von Flüssen. Auch braucht es Hochwasserkonzepte für Städte, die aufgrund ihrer
 massiven Versiegelung nicht für extreme Niederschläge gerüstet sind.
10. Klimaschutz kennt keine Grenzen
Auch wenn sich dieser Maßnahmenplan vor allem auf die national notwendigen Anstrengungen 
konzentriert, so ist doch völlig klar: Klimaschutz kennt keine Grenzen und muss europäisch 
und global gedacht werden.
Von der Klimakrise betroffen sind weltweit zuerst jene, die die Klimakrise nicht verursacht 
haben und sich am wenigsten vor den Auswirkungen schützen können: Menschen, besonders 
Frauen, in den Ländern des Globalen Südens. Wir unterstützen die ärmsten Staaten beim 
Klimaschutz und bei der Anpassung an Klimaveränderungen. Insbesondere mit Schwellen- und 
Entwicklungsländern bauen wir Klimapartnerschaften auf und verstärken die klimapolitische 
Zusammenarbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Entwicklungs- und 
Schwellenländern, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, solidarische und 
koordinierte Hilfe der Staatengemeinschaft erhalten. Dafür fördern wir systematisch 
Klimarisikoanalysen und ein Klimarisikomanagement. Ansätze auf internationaler Ebene müssen 
die Umsetzung der Menschenrechte, etwa der Rechte auf Nahrung, Wasser oder Gesundheit, 
befördern und die Bevölkerung vor Ort miteinbeziehen. Lokal Betroffenen muss die notwendige 
Umsiedlung in Würde garantiert werden, Menschen, die ihre Heimat aufgrund der Klimakrise 
verlassen, brauchen internationalen Schutz.
- Wir werden uns in den internationalen Klimaverhandlungen dafür einsetzen, das Pariser 
 Klimaabkommen zu einem internationalen Regime weiterzuentwickeln, das von den Staaten
 möglichst verbindliche Ziele einfordert, Vergleichbarkeit und Transparenz der
 Zieleinhaltung sicherstellt und die Nichteinhaltung sanktioniert.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die im Rahmen des Pariser Klimaabkommens 
 anstehenden regelmäßigen fünfjährlichen Überprüfungen („global stocktakes“) der
 nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) tatsächlich dazu führen, dass die Klimaziele
 aller Staaten angemessen erhöht werden. Dafür muss sich der Überprüfungsprozess am
 aktuellen Stand der Wissenschaft zur Begrenzung der Erderhitzung auf deutlich unter 2
 Grad, möglichst 1,5 Grad und an Kriterien der globalen Klimagerechtigkeit orientieren.
 Gleichzeitig werden wir die Unterstützung von Ländern für die Umsetzung und
 Verbesserung von NDCs in Foren wie der NDC-Partnerschaft deutlich ausbauen.
- Die Industrieländer haben zugesagt, die Entwicklungsländer ab 2020 mit jährlich 100 
 Milliarden US-Dollar bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu
 unterstützen; der gerechte Anteil Deutschlands daran wären etwa 10 Milliarden Dollar.
 Doch wir wissen bereits heute, dass diese Summen nicht reichen werden. Wir werden uns
 daher dafür einsetzen, dass Deutschland in einem ersten Schritt jährlich 10 Milliarden
 Euro aus öffentlichen Mitteln für internationale Klimafinanzierung bereitstellt, mit
 denen dann auch weitere private Mittel mobilisiert werden können. Zusätzlich soll
 Deutschland auch seine Zahlungen erhöhen, um die anderen nachhaltigen
 Entwicklungsziele zu erreichen.
- Die ambitionierte Koalition der Finanzminister*innen für Klimaschutz soll bis Mitte 
 2020 ein ambitioniertes Programm für die Ausrichtung der globalen Finanzströme an den
 Zielen des Pariser Klimaabkommens vorlegen. Das heißt zu Beispiel, dass
 klimaschädliche Subventionen abgebaut und alle klimabedingten Geschäftsrisiken
 konsequent offengelegt werden.
- Deutschland sollte die strategische Klima-Allianz mit den 48 von der Klimakrise 
 besonders betroffenen Entwicklungsländern, die sich zu 100 Prozent erneuerbaren
 Energien und Netto-Nullemissionen verpflichtet haben, ausbauen, damit sie diese Ziele
 sobald wie möglich erreichen.
- Internationale Allianzen der Regionen, wie zum Beispiel die „Under2Coalition“, werden 
 wir stärken und ausbauen, um auch in jenen Staaten den Klimaschutz voranzubringen, die
 derzeit Schlusslicht in der internationalen Klimapolitik sind. Dadurch stärken wir
 auch die Zusammenarbeit mit subnationalen Akteuren in allen Ländern und halten die Tür
 für Länder wie die USA offen, wenn sie sich zur Rückkehr zum Pariser Abkommen
 entscheiden.
- Wir setzen uns für ressortübergreifende strategische Partnerschaften mit den großen 
 Schwellenländern für klimafreundliche Investitionsoffensiven in Mobilität, Energie,
 Digitalisierung, nachhaltige Stadtentwicklung und Schlüsselindustrien wie Stahl oder
 Zement ein.
- Wir werden die Kriterien für die internationale Zusammenarbeit zugunsten 
 klimaneutraler Investitionen ändern und dafür sorgen, dass jede Art fossiler
 Technologie nicht mehr über Exportkredite oder Bürgschaften abgesichert werden kann,
 wenn sie nicht im Einklang mit den Zielen von Paris steht.
- Für das Jahr 2050 werden 100 bis 150 Millionen Menschen auf der Flucht prognostiziert 
 – allein aufgrund der Klimakrise, wenn sie ungebremst fortschreitet. Wir müssen unsere
 humanitäre Hilfe massiv erhöhen, uns auf Katastrophen bedingt durch die Klimakrise
 einrichten und uns intensiver mit dem Recht auf Klimaflucht auseinandersetzen. Wir
 unterstützen Entwicklungsländer im Rahmen der Agenda 2030 dabei, der Klimakrise
 entgegenzuwirken, damit die Menschen ihre Lebensgrundlagen nicht verlieren. Und wir
 helfen ihnen dabei, nötige Umsiedlungen durch Klimakatastrophen bewältigen zu können.
[1] Laurent Fabius, Chefverhandler der Klimakonferenz in Paris und damaliger französischer 
Außenminister
[2] Im weiteren Text verkürzt als CO2.
[3]https://www.scientists4future.org/stellungnahme/fakten/
[4]https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2016_2020/2019_09_Brie-
f_Klimakabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[5] Annahme: Bei einem Temperaturanstieg von maximal 1,75° C und einer Wahrscheinlichkeit 
der Zielerreichung von 67 Prozent; mit einer Wahrscheinlichkeit von 40 Prozent sogar 1,5° C 
Erderhitzung.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 299 bis 300 einfügen:
Von der Atomenergie gehen unmittelbare Gefahren und lange Strahlungsbelastungen aus, die nicht verantwortet werden können. Deshalb muss der Atomausstieg konsequent umgesetzt werden. Wir wollen vorrangehen und zeigen, dass eine Industrienation zügig aus der Atomkraft und den fossilen Energien aussteigen kann.
„Wenn wir jetzt versagen, werden unsere Kinder uns nicht verzeihen.“[1]
Mit diesen Worten verpflichtete sich die Weltgemeinschaft 2015 in Paris, die Erhitzung des 
Planeten bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad“ zu 
halten und perspektivisch nur noch so viel Treibhausgase auszustoßen, wie das natürliche 
Ökosystem aufnehmen kann. Die Industriestaaten sollten voranschreiten und bis Mitte des 
Jahrhunderts klimaneutral werden.
Doch das Gegenteil ist passiert. Zu Recht demonstrieren weltweit Millionen Menschen auf der 
Straße für den Schutz der Erde. Denn der Ausstoß von Treibhausgasen[2] ist weltweit 
ungebrochen. Mehr als 36 Milliarden Tonnen CO2 emittiert unsere noch immer auf fossilen 
Energien wie Kohle, Öl und Gas basierende Weltwirtschaft jedes Jahr. Das heizt die 
Atmosphäre immer weiter auf. Die Klimakrise spitzt sich dramatisch zu. Die vergangenen vier 
Jahre waren weltweit die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Bereits jetzt ist 
die globale Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau um etwa 1 
Grad[3] angestiegen. Die Eisschilde schmelzen immer schneller und der Anstieg des 
Meeresspiegels verdoppelt sich. Werden die für das Weltklimasystem sensiblen Kipppunkte 
erreicht, steuert die Erde auf eine Erhitzung von vier und mehr Grad zu. Irreversible 
Kipppunkte, wie das Abtauen der Permafrostböden, sind zum Teil schon jetzt erreicht – über 
70 Jahre früher als wissenschaftlich angenommen. Landstriche werden überflutet, trocknen aus 
und werden unbewohnbar. Am stärksten von der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen 
betroffen sind die Ärmsten der Armen. Im Globalen Süden sind viele Menschen aufgrund von 
Dürren oder Meeresspiegelanstiegen bereits jetzt gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.
Auch in Deutschland ist die Klimakrise angekommen. Auf den Feldern, in den Wäldern. Mehr als 
180.000 Hektar Waldfläche, was 250.000 Fußballfeldern entspricht, sind bereits durch die 
Klimaveränderung zerstört. Doch statt vier Jahre nach dem Pariser Abkommen endlich zu 
reagieren, verabschiedete die Bundesregierung nun ein Klimapaket, was das 1,5-Grad-Limit 
endgültig beerdigt und selbst für einen 2-Grad-Pfad viel zu wenig ist. Damit wird 
Deutschland seiner internationalen Klimaverantwortung nicht gerecht. Denn gemäß dem 
Sachverständigenrat für Umweltfragen[4] ergibt sich aus dem jüngsten Sonderbericht des UN-
Weltklimarats IPCC für uns bei gleichmäßiger Aufteilung auf die Weltbevölkerung ein 
verbleibendes nationales Kohlenstoffbudget von 6.600 Millionen Tonnen CO2 ab 2020[5]. Bei 
fortdauernden Emissionen auf heutigem Niveau wäre das Budget in weniger als neun Jahren 
verbraucht, bei einer linearen Reduktion rund um 2035. Ein längerer Zeitverlauf zur 
Treibhausgasneutralität bis 2050, wie auf europäischer Ebene angestrebt, erfordert 
überproportionale Reduktionserfolge in den nächsten Jahren.
Daran wird deutlich: Die Uhr tickt und wir müssen schnell und zügig umsteuern. Je rascher 
wir die Emissionen senken, desto länger reicht unser CO2-Budget, um den Übergang in die 
klimaneutrale Gesellschaft gemeinsam gestalten zu können. Jedes weitere Jahr hingegen, in 
dem nichts getan wird, verschärft die Krise, da sich CO2 in der Luft ansammelt und der 
Erhitzung der Atmosphäre weiter Vorschub leistet. Wir brauchen eine Radikalität, die sich in 
entschlossenem Handeln ausdrückt, und eine Fokussierung der Debatte auf die nächsten fünf 
Jahre statt auf Langfristziele.
Jetzt wird über den EU-Haushalt für die kommenden Jahre entschieden. Jetzt wird entschieden, 
ob wir die europäische Landwirtschaftspolitik neu justieren. Es geht jetzt darum, den Ausbau 
des Schienenverkehrs voranzubringen. Jetzt müssen wir entscheiden, ob öffentliche Mittel für 
Infrastruktur auch für Öl- und Gaspipelines ausgegeben werden. Es gilt jetzt zu entscheiden, 
wie wir aus Handelsabkommen mit gravierenden Auswirkungen auf das Klima rauskommen. Die EU 
muss als eine Hauptverursacherin der Klimakrise ambitioniert vorangehen – jetzt! Europa hat 
die historische Verantwortung vorzumachen, wie das Wirtschaften in planetaren Grenzen 
demokratisch erreicht werden kann.
Der Aufbruch ins klimaneutrale Zeitalter lohnt sich
Ohne Zweifel sind die Herausforderungen enorm. Wir sehen aber auch nie dagewesene Chancen 
für eine neue Lebensqualität und nachhaltigen Wohlstand. Klimaschutz macht unsere Städte 
grüner, leiser, sauberer und sicherer. Er hilft, die Artenvielfalt zu bewahren. Er macht uns 
unabhängig von russischem Gas und saudischem Öl. Klimaschutz eröffnet unseren Unternehmen 
neue Geschäftsfelder. Er schafft neue Arbeitsplätze und sichert bestehende.
Ja, Klimaschutz kostet viel Geld. Aber es ist volkswirtschaftlich völlig klar, dass uns kein 
Klimaschutz deutlich mehr kosten wird: Der Stern-Report machte bereits 2006 deutlich, dass 
die jährlichen Kosten für Maßnahmen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration bei 
etwa einem Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts liegen. Die jährlichen Kosten einer 
ungebremsten Klimaerhitzung hingegen werden dem Verlust von mindestens fünf Prozent des 
globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen. Wenn man eine breitere Palette von Risiken und 
Einflüssen berücksichtigt, könnten die Schäden sogar auf 20 Prozent oder mehr ansteigen.
Zudem wird Klimaschutz enorme neue Werte schaffen: Wirtschaftsstudien sehen ein 
Geschäftspotenzial von etwa elf Billionen Euro durch neue, digital-basierte klimafreundliche 
Geschäftsmodelle im Jahr 2030. Die sozial-ökologischen Innovationen in allen Sektoren können 
Europa zu deutlich mehr Wohlstand verhelfen.
Wir müssen im Hier und Heute eine erhebliche Transformation einleiten. Und wir werden das 
nur gemeinsam als Gesellschaft schaffen. Die dafür notwendigen tiefgreifenden Änderungen 
werden nicht für alle einfach. Arbeitsplätze werden wegfallen, neue werden entstehen. 
Menschen werden neu lernen und sich verändern müssen. Deshalb ist eine aktive politische 
Gestaltung dieser Veränderung ebenso wichtig wie ihre kluge soziale Absicherung und Balance. 
Klimaschutz erfordert eine aktive Arbeitsmarkt- und Weiterbildungspolitik, eine sozial faire 
Rückerstattung der CO2-Bepreisung, eine kluge Regional- und Strukturpolitik. Und schließlich 
gilt: Die notwendigen Veränderungen werden nur demokratisch gelingen, also wenn wir es 
schaffen, gemeinsam die notwendigen Veränderungen und Handlungskonsequenzen anzugehen, neue 
Wege auszuhandeln und so die Menschen mit auf den Weg nehmen.
Am 20. September 2019 haben wir zwei Parallelwelten erlebt: Auf der einen Seite standen 
weltweit mehrere Millionen Menschen, die für Klimaschutz auf die Straße gegangen sind. Auf 
der anderen Seite sahen wir eine völlig ermüdete Koalition, die nicht in der Lage war, mehr 
als Trippelschritte zu liefern.
Für uns bedeutet das: Jetzt erst recht! Die Gesellschaft ist viel weiter als die deutsche 
Bundesregierung. Wir starten einen neuen Anlauf in der Klimapolitik: Wir machen ein Angebot 
an all jene, die vorangehen wollen, von Fridays for Future über Gewerkschaften, progressive 
Unternehmer*innen bis hin zu Klimakommunen, Kulturschaffenden und allen, die sich noch 
anschließen wollen. Gemeinsam, im Bündnis mit ihnen wollen wir die Wende in der Klimapolitik 
schaffen und die Chancen des Klimaschutzes für mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt nutzen.
Ziel dieses Antrags und unserer Politik ist es, einen radikal realistischen und 
sektorenübergreifenden Maßnahmenplan vorzulegen Die entscheidende Messlatte ist dabei für 
uns das nationale Klimabudget, also die Menge an Emissionen, die noch ausgestoßen werden 
dürfen, um den deutschen Anteil am Pariser Abkommen einzuhalten; wissentlich, dass auch 
Budgets nur modellhaft gerechnet sind und dass weder technologische noch gesellschaftliche 
Entwicklungen linear verlaufen. Durch soziale und technologische Innovationen, die wir heute 
noch gar nicht kennen können, werden unsere momentanen Annahmen selbstverständlich in den 
kommenden Jahren angepasst werden müssen. Aber wir widersprechen allen, die daraus ableiten, 
eigentlich müssen wir doch in der Gegenwart gar nichts tun, denn irgendwann kommt die 
Wundertechnik, die alle unsere Probleme löst. Es ist genau umgekehrt: Positive Innovationen 
und Eigeninitiative als Katalysatoren der Veränderung müssen durch Abschied vom alten 
überhaupt erst ermöglicht sowie gefördert und angereizt werden. Wir müssen jetzt schnell 
loslaufen, damit wir eine Chance haben, auf dem Weg zu lernen.
1. Ein Klimaschutzgesetz für einen verbindlichen planungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen
Nur mit klar festgelegten Zielen und Zwischenzielen, verknüpft mit einem verbindlichen 
Monitoring der Maßnahmen und Ergebnisse sowie verankerten Korrekturmechanismen bei 
Zielverfehlung können wir wieder auf den erforderlichen Zielpfad von Paris beim Klimaschutz 
kommen. Durch ein Klimaschutzgesetz müssen endlich Verbindlichkeiten innerhalb der 
jeweiligen Sektoren und der zuständigen Ressorts festgeschrieben werden. Denn die 
Verantwortung für das Erreichen der Klimaschutzziele kann nicht länger allein beim 
Bundesumweltministerium liegen, sondern muss als Querschnitt der Regierung auch die 
Ministerien, welche zuständig sind für Verkehr, Landwirtschaft, Bauen und Wirtschaft in die 
Pflicht nehmen. Was wir brauchen ist eine Klimaregierung.
Dazu gehört auch, dass wir Klimaschutz ins Grundgesetz schreiben. Wir möchten:
- die international vereinbarten Klimaschutzziele in die Verfassung aufnehmen,
- eine „CO2-Bremse“, mit der jedes neue Gesetz auf seine „Klimawirksamkeit“ überprüft 
 werden soll („climate mainstreaming“), verbindlich in der Verfassung verankern. Damit
 werden alle zukünftigen Gesetzesinitiativen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das
 Klima zu überprüfen sein sowie Klimaschutz wird insgesamt besser einklagbar.
Zudem wollen wir ein Klimaschutzgesetz, das den Rahmen für alle Klimaschutzmaßnahmen bildet:
- klare Maßnahmen für alle Sektoren,
- klar festgelegte Ziele, Zwischenziele und CO2-Minderungspfade für alle Sektoren mit 
 dem verbindlichen Ziel, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen,
- dichte Kontrolle, ob die Maßnahmen wirken sowie empfindliche Sanktionen,
- gesetzliche Festlegung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung.
Klare ordnungsrechtliche Maßnahmen müssen in einem Klimaschutzgesetz die zentrale Rolle 
spielen. Alle großen umweltpolitischen Errungenschaften wurden über das Ordnungsrecht 
erreicht. Zudem wäre es fatal, allein auf Preissignale zu setzen. Denn wollte man die 
Klimaziele allein über die Bepreisung von CO2 erreichen, müsste dieser so hoch sein, dass er 
unweigerlich zu erheblichen negativen sozialen Auswirkungen führen würde. Einige könnten 
sich rauskaufen, andere nicht mehr teilhaben. Damit Klimaschutz eben nicht zu Lasten der 
Menschen mit geringeren Einkommen geht, brauchen wir einen klugen Mix aus CO2-Preis, 
Anreizen und Förderung sowie dem Ordnungsrecht. So kann man die jeweiligen Vorteile der 
Instrumente nutzen und gleichzeitig Nachteile minimieren. Gut gemacht, wird der ordnende 
Rahmen zum notwendigen Innovationstreiber.
Klar gibt es gegen Ordnungsrecht, also auch Verbote, immer Vorbehalte. Aber Regeln zu 
setzen, also zu sagen, was geht und was nicht, ist Sinn von Politik und zugleich der beste 
Innovationsmotor. Heute stört sich niemand mehr daran, dass Blei im Benzin verboten ist, 
Asbest nicht mehr eingebaut werden darf und Weichmacher in Kinderspielzeug verboten sind. 
Das gleiche gilt ganz besonders für den Bereich der Chemikalien. Nach Verboten entwickelt 
die Branche meist innerhalb kürzester Zeit ungefährlichere Alternativen oder bereits 
vorhandene Alternativen bekommen ihre Chance auf dem Markt. Deshalb machen wir Klimaschutz 
mit definierten Zwischenzielen in einem nationalen Klimaschutzgesetz planbar und rechtlich 
verbindlich.
2. Planungen beschleunigen
Die Energie- und Verkehrswende braucht zügige, bürger*innennahe und effiziente 
Planungsprozesse. Zentrale Herausforderung dafür ist die Aufstockung und Qualifizierung von 
Personal in den Planungs- und Genehmigungsbehörden. Seit 1990 wurde in den Kommunen knapp 
die Hälfte des Bau- und Planungspersonals abgebaut. Daher ist es dringend erforderlich, hier 
wieder Personal einzustellen. Wir werden den Kommunen und genehmigenden Behörden das Planen 
und Steuern erleichtern. Durch planbare, verlässliche Investitionshilfen, finanzielle 
Entlastung der Kommunen sowie leichtere Planungsinstrumente für Klimaschutz.
Zu einem wirkungsvollen ordnungsrechtlichen Rahmen gehört es auch, den Kommunen und 
Genehmigungsbehörden das Planen und Steuern von Klimaschutzmaßnahmen zu erleichtern. Ebenso 
bedarf es einer Modernisierung des Planungsrechts. Denn die Zeit läuft uns davon und wir 
brauchen rasch Baugenehmigungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, 
Übertragungsleitungen wie auch Schienenverbindungen. Planungs- und Genehmigungsverfahren 
können deutlich vereinfacht und beschleunigt werden, wenn man im Verkehrswegebau bei 
Ersatzneubauten ohne Ausbau bzw. Erweiterung die Maßstäbe für Sanierungen statt für 
Neubauten heranzieht.
Die Planungs-, Bau- und Realisierungszeiten sind zu lang und wir wollen sie für alle CO2-
mindernde Infrastruktur halbieren, indem
- wir eine Priorisierung der zu bauenden Infrastrukturprojekte vornehmen, auch, um sich 
 bei geringen Planungskapazitäten nicht zu verzetteln,
- frühzeitig Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen beteiligt werden und so die 
 Entwicklung von Optionen und Varianten sowie das frühe Ausräumen von Konflikten
 ermöglicht wird,
- wir für Verkehrsprojekte eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und 
 Planfeststellungsverfahren gewährleisten, etwa indem die Untersuchungsergebnisse des
 Raumordnungsverfahrens für das Planfeststellungsverfahren genutzt werden können; sich
 wiederholende Verfahrensschritte in beiden Verfahren könnten zusammengeführt werden,
- die Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 
 für ÖPNV bei der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes übernommen
 werden,
- Arten- und Naturschutz von vornherein in die Planungen einbezogen werden, um Verfahren 
 schneller und rechtssicherer zu machen. Für den erforderlichen Ausgleich bei
 Eingriffen in die Natur müssen Kompensationsmaßnahmen verstärkt und vereinfacht
 werden, auf die dann die Vorhabenträger*innen zurückgreifen können,
- wir die behördlichen Abstimmungsprozesse effizienter gestalten. Beim Artenschutz etwa 
 gibt es ein großes Potenzial für den Wissensaustausch zwischen Behörden und für
 vorgezogene Großmaßnahmen über ein Ökokonto und andere Anrechnungsvereinfachungen,
- eine verbindliche Frist bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren bei gleichzeitiger 
 personeller Stärkung der Gerichte eingeführt wird.
3. Ökonomische Anreize richtig setzen
Ergänzend zum planungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen wollen wir die notwendigen 
ökonomischen Anreize setzen, damit der Klimaschutz vorankommt.
Dafür setzen wir auf eine CO2-Preiskomponente auf alle fossilen Brennstoffe über den 
bestehenden europäischen Emissionshandel (ETS) hinaus. Dem Preis kommt in einer 
Marktwirtschaft eine zentrale Steuerungswirkung zu. Wir brauchen eine ökologisch wirksame, 
sozial gerechte und ökonomisch vernünftige CO2-Bepreisung. Das ist eine wesentliche 
Voraussetzung dafür, dass erneuerbare Energien, Energieeffizienz und innovative 
Klimaschutztechnologien sich durchsetzen. Das Umweltbundesamt schätzt die Kosten der 
Schäden, die durch den Ausstoß einer Tonne CO2 entstehen, auf 180 Euro – in Preisen von 2016 
gerechnet. Doch die Preiskomponente ist nur ein Hebel für Klimawirksamkeit neben den 
ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie dem Kohleausstieg.
Wir brauchen also einen Preis, der lenkt, Innovationen schafft und zugleich nicht sozial 
verzerrt oder schnellere und wirkungsvollere ordnungsrechtliche Maßnahmen konterkariert. In 
der Schweiz liegt der nationale Preis pro Tonne CO2 bei rund 90 Euro für fossile Brennstoffe 
wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Globaler Spitzenreiter ist derzeit Schweden mit rund 110 Euro 
pro Tonne CO2 für alle fossilen Brennstoffe. Als Sofortmaßnahmen werden wir uns für 
Folgendes einsetzen:
- Die Energiesteuern im Bereich Verkehr und Wärme wollen wir mit einer CO2-Komponente 
 reformieren. Der Einstiegspreis in diesen Sektoren sollte aktuell bei 40 Euro liegen
 und 2021 auf 60 Euro steigen, um etwas zu bewirken. Der Preis muss danach weiter
 planbar ansteigen. Dafür schlagen wir für Deutschland ein unabhängiges Gremium vor,
 das bis zu einer Einigung auf europäischer Ebene die Preissteigerung fortführt.
- Mit den Einnahmen senken wir die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum 
 ab und führen als sozialen Ausgleich ein Energiegeld für alle ein.
- Auf europäischer Ebene muss die Bundesregierung dementsprechend bei der Neufassungen 
 der Energiesteuerdirektive für eine ambitionierte CO2-Mindestbepreisung eintreten. Wir
 werden uns dafür einsetzen, dass ein CO2-Preis im Non-ETS-Bereich europaweit
 eingeführt wird.
- Im europäischen Emissionshandel, der vor allem Industrieanlagen und Kraftwerke 
 abdeckt, sollte Deutschland, idealerweise in Abstimmung mit anderen europäischen
 Ländern wie Frankreich und die Niederlande, einen gemeinsamen Mindestpreis in Höhe von
 40 Euro festlegen. Zeigt sich, dass der Mindestpreis keine Wirkung erzielt, muss hier
 nachgesteuert werden.
- Wir wollen die Wirksamkeit der Marktstabilitätsreserve im europäischen 
 Emissionshandelssystem erhöhen, damit die immer noch vorhandenen überschüssigen
 Emissionszertifikate stärker reduziert und schneller vom Markt genommen werden.
- Im Zuge der Stilllegung von Kraftwerksblöcken werden wir entsprechend den vom Netz 
 gehenden CO2-Emissionen Emissionszertifikate vom Markt nehmen, indem wir dafür das
 nationale Versteigerungsbudget entsprechend kürzen. Damit wird vermieden, dass hier
 eingesparte Emissionen an anderer Stelle in Europa emittiert werden können.
4. Umweltschädliche Subventionen abbauen
Damit ökonomische Anreize ihr volles Potenzial entfalten können und zusätzliche finanzielle 
Spielräume für Zukunftsinvestitionen entstehen, wollen wir umwelt- und klimaschädliche 
Subventionen konsequent abbauen. Insgesamt betragen diese in Deutschland über 57 Milliarden 
Euro. Staatliche Subventionen, die dem Klima schaden, wollen wir endlich beenden, wie zum 
Beispiel
- die Steuerbefreiung von Rohöl zur Plastikherstellung,
- dem immer noch gewährten Beschaffungszuschuss für neue Ölheizungen oder
- die Nichtbesteuerung von Kerosin.
5. Klimafreundlich wirtschaften
Klimaschutz geht nur in einem System, das klimafreundliches Verhalten belohnt und nicht wie 
heute strukturell erschwert. Wir beschreiben im Rahmen des Antrags „Anders Wirtschaften für 
nachhaltigen Wohlstand“ ausführlich unsere Vision für ein gesamthaftes positiv 
transformiertes Wirtschaftssystem. Ausgewählte wesentliche Aspekte, die auch das Klima 
betreffen, sind:
- Unseren gesellschaftlichen Erfolg wollen wir nicht mehr nur mit dem 
 Bruttoinlandsprodukt (BIP) berechnen, sondern darüber hinaus auch unseren Erfolg im
 Klimaschutz in die gesellschaftliche Wohlstandsmessung und -steuerung integrieren, wie
 etwa den absoluten CO2-Ausstoß. So verändern wir die gesellschaftliche Wahrnehmung und
 Prioritätensetzung im Einklang mit den planetaren Grenzen im Sinne des neuen
 Wohlstandskonsenses.
- Entsprechend ändern wir auf betriebswirtschaftlicher Ebene die Buchhaltungsregeln und 
 Erfolgsrechnung hin zu einer nachhaltigen Bilanzierung von Unternehmen, die nicht nur
 den finanziellen, sondern auch den ökologischen Wert von Unternehmen misst und
 steuert. Hier wollen wir praxisnah mit führenden Wirtschaftsinitiativen
 zusammenarbeiten und Konzepte wie das der Gemeinwohlökonomie aufgreifen.
- In der Digitalisierung fördern wir gezielt klimawirksame Innovation, damit sie ihr 
 Potenzial für die notwendige Suffizienz, Effizienzsteigerungen und Dematerialisierung
 entfalten kann und nicht unkontrollierbaren Schaden durch immer mehr Energiehunger
 anrichtet. Auch mithilfe der Digitalisierung könnten wir es schaffen, wirtschaftliches
 Wachstum von steigenden CO2-Emissionen zu entkoppeln.
- Bei öffentlichen Investitionen und der Vergabe wenden wir auf allen politischen Ebenen 
 sozial-ökologische Kriterien bei der Entscheidungsfindung und Planung an.
- Wir stärken die kommunalen Ebenen. Gesetzliche Rahmenbedingungen dürfen die 
 Kreativität und regional spezifische Maßnahmen und Erfordernisse zum Schutz des Klimas
 und zur Einhaltung der Klimaziele in den Kommunen nicht blockieren. Kommunen müssen
 zum Vorbild anderer voranschreiten können.
- Klimaagenturen mit beratender Funktion geben „Best Practice“-Beispiele weiter, 
 unterstützen bei Förderanträgen und organisieren Bildungsveranstaltungen und
 Bürger*innenforen.
- Wir brauchen eine Kampagne für das Handwerk und Umschulungsangebote, auch für 
 Unternehmen, und oft in Verbindung mit digitalen Technologien. Der immense Ausbau der
 Erneuerbaren, die Sanierung von Gebäuden, das 100.000-Wärmepumpen-Programm oder auch
 die intensivere Öko-Landwirtschaft – der Klimaschutz wird zig Tausende neue Jobs
 bringen, vor allem in Technologie und Handwerk.
6. Sektorspezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele
Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes in den einzelnen Sektoren zu erreichen, wollen wir die 
nachfolgenden Maßnahmen auf den Weg bringen:
6a. Stromerzeugung erneuerbar
Derzeit liegen die ausgestoßenen Mengen CO2 für die Energiewirtschaft bei über 300 Millionen 
Tonnen jährlich, das sind über 30 Prozent. Das ist meilenweit von einem Pfad zur Einhaltung 
der Pariser Klimaziele entfernt. Schlimmer noch: Deutschland hinkt beim Ausbau der 
erneuerbaren Energien weit hinterher. Sie sind jedoch das Herzstück jedes Klimaschutzes. Um 
die Pariser Klimaziele zu erreichen, ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien nicht 
mehr nur entscheidend für wirksamen und erfolgreichen Klimaschutz im Strombereich, sondern 
auch der Wärme- und Verkehrssektor werden zukünftig auf elektrischer Basis betrieben und 
massiv erneuerbare Energie benötigen. Hinzu kommt der zusätzliche Bedarf an erneuerbarem 
Strom, um Wasserstoff und andere Gase (zum Beispiel als Speicher oder für erneuerbare 
Treibstoffe) zu produzieren, gerade auch für den Stahl- und den Chemiebereich. Es geht nun 
also nicht mehr nur um die 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zur reinen 
Elektrizitätsversorgung, die wir 2030 erreichen wollen, sondern um 100 Prozent erneuerbaren 
Strom für eine klimaneutrale Wirtschaft insgesamt.
Der stockende Ausbau und die Politik der Bundesregierung führen dazu, dass wir uns derzeit 
aber nur auf einem Ausbaupfad von maximal 45 Prozent bewegen. Das ist auch das größte 
Hindernis für den Kohleausstieg, den wir sofort beginnen und schnell abschließen müssen. Die 
von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hat nun endlich einen Plan zum 
Kohleausstieg vorgelegt. Es ist nicht unser Plan, aber das Einzige, was wir derzeit in einem 
gesellschaftlich vereinbarten Kompromiss haben. Gerade mit Blick auf das Enddatum, das nicht 
Paris-kompatibel ist, gibt es Korrekturbedarf – deshalb haben die am Ergebnis beteiligten 
Umweltverbände und Wissenschaftler*innen Revisionsklauseln verankert und ein Sondervotum 
abgegeben. Entscheidend ist jetzt, das verbleibende CO2-Budget für den Stromsektor deutlich 
zu reduzieren. Das heißt viele Kraftwerke schnell und zeitnah abzuschalten, um 2030 auch aus 
der Kohle aussteigen zu können. Wir machen uns daher dafür stark:
- über ein Kohleausstiegsgesetz in den nächsten drei Jahren mindestens rund ein Viertel 
 der Braunkohlekapazitäten und ein Drittel der Steinkohlekapazitäten abzuschalten,
- einen verbindlichen und möglichst entschädigungsfreien Abschaltplan für 
 Kohlekraftwerke für die Zeit nach 2022,
- die Strukturförderung an konkrete Abschaltungen und den Ausbau erneuerbarer Energien 
 sowie weiterer Energiewende-Infrastruktur vor Ort zu koppeln.
Von der Atomenergie gehen unmittelbare Gefahren und lange Strahlungsbelastungen aus, die nicht verantwortet werden können. Deshalb muss der Atomausstieg konsequent umgesetzt werden. Wir wollen vorrangehen und zeigen, dass eine Industrienation zügig aus der Atomkraft und den fossilen Energien aussteigen kann.
Zentral dafür wird sein, ob wir den Ausbau der Erneuerbaren und des Energiesystems umgehend 
und massiv voranbringen.
Das Missmanagement der Bundesregierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien fast zum 
Erliegen gebracht. Durch die letzten Novellen ist aus dem extrem erfolgreichen Erneuerbare-
Energien-Gesetz, dem am häufigsten kopierten Gesetz der Welt, mittlerweile eher ein Anti-
Erneuerbare-Energien-Gesetz geworden: Den Erneuerbaren wurden Deckel und andere Hindernisse 
zur Verhinderung von schnellem Wachstum vorgegeben. Das ist der eigentliche Skandal.
Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren mit großer Geschwindigkeit wieder in Gang bringen. 
Konkret soll die installierte Leistung von Wind onshore in den nächsten zehn Jahren 
mindestens verdoppelt, die für offshore verfünffacht und die für PV (Dach, Fassaden und 
Freiflächen) auf 250 Gigawatt (GW) angehoben werden. Damit sowie mit massiver 
Energieeinsparung kann Deutschland seinen Stromverbrauch komplett erneuerbar decken und auch 
noch einen Teil der Sektorenkopplung. Klar ist: Die Energiewende mit 100 Prozent 
Erneuerbaren kann nur gelingen, wenn wir sie endlich umfassend europäisch denken und 
zugleich die Potenzial der Bürger*innen-Energiewende wieder heben.
Für die erneuerbaren Energien in den Bereichen Industrie, Wärme, Verkehr wollen wir 
Energiepartnerschaften mit den Nachbarstaaten der Europäischen Union aus dem Sonnengürtel 
zur Produktion von solarem Wasserstoff schließen. Solche Energiepartnerschaften müssen auf 
Augenhöhe und unter Einbeziehung der Bürger*innen in der Region verhandelt werden. Die 
Vorteile müssen vor allem der Region zugutekommen, aus welcher die Energie geliefert wird.
Weder ist es nötig noch erstrebenswert, dass wir dezentrale Energieerzeugung zu kleinteilig 
denken. Europa soll zu einem gemeinsamen Strommarkt auf der Basis von Erneuerbaren 
zusammenwachsen. Dafür brauchen wir eine zu 100 Prozent erneuerbare und energieeffiziente 
Europäische Union als Treiberin für die internationale Energiewende und ambitioniertere 
europäische Klimaziele. Die Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft, klimafreundlicher 
Mobilität, Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und anderen regenerativen Stromquellen auch 
auf europäischer Ebene muss noch stärker vorangetrieben werden. Die Vernetzung der 
verschiedenen erneuerbaren Quellen senkt den Bedarf am Ausbau erheblich. Je größer der Raum 
und je vernetzter die Quellen, desto günstiger wird es und desto geringer ist der Bedarf am 
Ausbau.
Im Sektor Strom müssen Effizienzgewinne schnell realisiert werden:
- strikte Effizienzvorgaben und Förderung von Effizienzgewinnen und Stromeinsparungen 
 für Energieversorger, Produktion, Industrie, Datenzentren, Gewerbe, bei Handel und
 Dienstleistungen,
- eine „Langes Leben“-Produktoffensive (zum Beispiel Garantiehaftung von zwei auf fünf 
 Jahre anheben) sowie ein Förderprogramm „Dekarbonisierung für die Industrie“,
- Förderung von Stromeinsparungen im Haushaltsbereich durch kontinuierlich steigende 
 Effizienzvorgaben für Haushaltsgeräte, Umstellung auf LED-Beleuchtung und sparsamere
 Rechnerleistungen.
Die Ausbau-Offensive im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung umfasst folgende Maßnahmen:
- Die Verhinderungs-Deckel beim Ausbau von Ökostrom müssen unverzüglich gestrichen 
 werden. Nur den Solardeckel aufzuheben, reicht nicht aus. Entsprechend des
 Ausbaupfades müssen die planbaren Flächen deutlich erhöht werden. Der Europäische
 Gerichtshof hat entschieden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Beihilfe
 darstellt und deshalb nicht unter die Beschränkungen der Beihilferichtlinie der
 Europäischen Union fällt.
- Vorrangregelung und Abnahmepflicht des erneuerbaren Stroms muss gesichert werden.
- Jährlicher Zubau von mindestens 5-6 GW Wind auf dem Land, ab Mitte der 2020er Jahre 
 von 7-8 GW.
- Eine Repowering-Offensive durch planungsrechtliche Verbesserungen und gesonderte 
 Ausschreibungen.
- Festlegung eines nationalen Flächenziels Windkraft von zwei Prozent der Landesfläche 
 und Verpflichtung der Länder, entsprechende Flächen auszuweisen, auf denen
 Windenergieanlagen errichtet werden können.
- Wenn Windparks gebaut oder erweitert werden, sollen die anliegenden Gemeinden und 
 damit ihre Bürger*innen über eine Windpark-Abgabe finanziell an den Erträgen
 teilhaben.
- Erhebliche Erleichterungen bei den Genehmigungen für Windenergieanlagen durch 
 Überprüfung bestehender Regelungen im Bereich Flugsicherung, Denkmal- und Naturschutz
 sowie bei Abstandsregelungen und im Planungsrecht mit der Maßgabe, den Ausbau von
 Erneuerbaren zu fördern. Im Artenschutz wollen wir bei guter Bestandsentwicklung die
 Ausnahmegenehmigungen besser nutzen.
- Das Ausbauziel für Windenergie auf See ist auf 35 GW bis 2030 anzuheben. Dazu brauchen 
 wir im Durchschnitt einen jährlichen Zubau von etwa drei GW pro Jahr.
- Um bei Wind offshore schneller voranzukommen, wollen wir mit anderen Nord- und Ostsee-
 Anrainerstaaten eine gemeinsame Raumplanung machen, die dann auch die Räume außerhalb
 der einzelnen Hoheitsgebiete enthält und eine koordinierte Planung zur
 Berücksichtigung des Artenschutzes, insbesondere den Vogelzug, erlaubt.
- Bei Photovoltaik akuter jährlicher Zubau von 10-12 GW pro Jahr als Dachanlagen, für 
 Gebäudefassaden und Freiflächen; ab Mitte der 2020er Anstieg auf 18-20 GW pro Jahr.
- Einführung einer Solarpflicht für Photovoltaik oder Solarthermie bei Neubauten.
- Ausbildungsprogramm für Fachkräfte für Solarenergie und Facharbeiter*innen in der 
 Solarzellenproduktion.
- Aufbau einer Multi-Gigawatt-Solarfabrik, unterstützt durch staatliche Bürgschaften.
Flächen effizient nutzen. Der immense Ausbau der Erneuerbaren, den wir brauchen, benötigt 
Fläche. Für Windenergie an Land benötigen wir nicht mehr als zwei Prozent der Landesfläche. 
Hinzu kommen gut drei Prozent der Ackerfläche für Photovoltaik. Dafür können wir nicht für 
Lebensmittel genutzte Ackerfläche umwidmen: Potenzial bieten Ackerflächen in einer 
Größenordnung von ca. acht Prozent, die heute noch für Kraftstoffproduktion genutzt werden, 
zudem kann der Bedarf an Biogas-Mais verringert werden, da die Energieerzeugung durch 
Photovoltaik fünfzig- bis hundertfach flächeneffizienter ist. Landwirtinnen und Landwirte, 
die in den bestehenden Energiepflanzen-Programmen ökonomisch gebunden sind, fördern wir 
einkommensneutral, sodass sie auf Photovoltaik umsteigen können. Durch die Verbindung von 
Agro-PV-Anlagen mit Permakultur können sogar höhere Erträge als heute erzielt werden.
Insgesamt streben wir für den Energiesektor an:
- Der bis ins Unermessliche gestiegene bürokratische Aufwand für eine eigene 
 Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und sonstige eigene Erneuerbaren-Anlagen zur
 Stromlieferung an Dritte sowie die damit verbundenen, mittlerweile kaum mehr zu
 verstehenden steuerrechtlichen Regelungen müssen harmonisiert, deutlich reduziert und
 vereinfacht werden.
- Den Ausbau von PV-Strom vom Dach als Mieterstrom wollen wir insbesondere im 
 Mieterstromgesetz radikal vereinfachen und steuerliche Hemmnisse und Bürokratie
 abbauen. Die Vermarktung und Verwendung auch über das Herstellungsgebäude hinaus im
 Quartier muss lohnend und einfach werden. Die Verpachtung von Dächern und die
 Vermarktung von PV-Strom vom Dach im Quartier muss einfach und lohnend werden, für
 Erzeuger*innen und Nutzer*innen.
- Auflegen eines Förderprogramms für 100.000 Stromspeicher, um die dezentrale 
 Ökostromversorgung zu erleichtern.
- Anreize für Investor*innen, Anwohner*innen und Anliegergemeinden von Wind- und 
 Solarenergieanlagen schaffen, u.a. durch Forschungs- und Förderprogramme für
 Agrophotovoltaik zur gleichzeitigen Nutzung von Fläche für Landwirtschaft und
 Energieproduktion sowie Pflichtanteile erneuerbarer Wärme wie Solarthermie bei der
 Modernisierung von Altbauten.
- Länder und Kommunen bei der Lösung von Konflikten, zum Beispiel zwischen Windanlagen 
 und Naturschutz unterstützen, anstatt sie wie bisher alleine zu lassen.
- Die Sektorkopplung voranbringen, den Strommarkt gemäß den europäischen Vorgaben 
 reformieren und die Digitalisierung der Stromversorgung vorantreiben.
- Eine Anschlussfinanzierung für bestehende Biomasseanlagen, um die Stromerzeugung aus 
 Bioenergie zu erhalten. Die Anschlussfinanzierung soll daran geknüpft sein, dass die
 Bioenergieanlagen flexibilisiert werden und dann Strom erzeugen, wenn wenig Wind- und
 Solarenergie zur Verfügung steht, und sie möglichst weitgehend auf Rest- und
 Abfallstoffe sowie Gülle umgestellt werden.
- Fairere Gestaltung der Umlagen und Entgelte zwischen Verbraucher*innen, der Industrie 
 und kleineren und mittleren Unternehmen.
- Europarechtliche Vorgaben im Energiemarktdesign so schnell wie möglich in nationales 
 Recht umsetzen, um der Bürgerenergie Flügel zu verleihen: So kann jede*r auf Dach oder
 Balkon Strom erzeugen und abgabenfrei selbst verbrauchen oder an Nachbar*innen
 verkaufen.
- Deutschland muss den Vertrag über die Energiecharta kündigen, damit fossile 
 Infrastruktur ausländischer Eigentümer*innen entschädigungsfrei stillgelegt werden
 kann.
Parallel dazu setzen wir auf:
- eine Förderung der inländischen, nachhaltigen Batteriezellenproduktion und einer damit 
 verbundenen Kreislaufwirtschaft,
- die konsequente Umstrukturierung des Energiemarktdesigns und der energiebezogenen 
 Abgaben, Entgelte und Umlagen mit der Zielvorgabe 100 Prozent Erneuerbare bis 2030.
 Dazu gehören starke Anreize für Sektorkopplung und Speicherung,
- Forschungsunterstützung für die Wasserstoff-Industrie über ein Investitionsprogramm 
 „Grüner Wasserstoff“. Gefördert werden sollen u.a. die erneuerbare
 Wasserstofferzeugung und Speicherung, Wasserstoff-Dunkelflautenspeicher in Gaskavernen
 und der Einsatz in Industrieprozessen.
6b. Energiewende im Wärmesektor und bei Gebäuden
Die Energiewende in Gebäuden kommt seit Jahren nicht schnell genug voran. Die Sanierungsrate 
zur Energieeinsparung und der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien reichen bei Weitem 
nicht aus und stagnieren auf niedrigstem Niveau. Mit einem „Weiter so“ würde es hundert 
Jahre dauern, einen klimaneutralen Gebäudebereich zu schaffen – wir brauchen ihn aber 
viermal so schnell, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Daher müssen wir jetzt gemeinsam 
mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die in der Regel keine Bau- oder 
Planungsexpert*innen sind, allen Mieterinnen und Mietern einen Aufbruch hin zu ökologisch 
modernen Gebäuden schaffen. Mit Zuschüssen und zinslosen staatlichen Sanierungskrediten mit 
wahlweise langen Laufzeiten unterstützen wir Eigenheimbesitzer*innen bei der energetischen 
Gebäudemodernisierung. Ein CO2-Preis auf Heizstoffe macht Klima-Modernisierung 
wirtschaftlicher als bisher. Damit alle Eigentümer*innen und Mieter*innen bei der 
Energiewende in Gebäuden mitmachen und partizipieren können, braucht es zusätzlich passende 
Regeln, Anreize und Informationen. Dazu gehört auch die steuerliche Förderung als Anreiz für 
energetische Sanierung. Gerade private Eigenheimbesitzer*innen benötigen steuerliche Anreize 
zur Gebäudemodernisierung. Der Steuerbonus muss klimapolitisch wirksam ausgestaltet sein. Es 
dürfen darum nur Maßnahmen gefördert werden, die nachweislich auf dem vom Pariser Abkommen 
vorgegebenen Minderungspfad liegen. Durch eine progressionsunabhängige Abschreibung müssen 
alle gleichermaßen davon profitieren, und die Sonderabschreibung muss analog zur KfW-
Förderung ausgestaltet sein.
Wie im Stromsektor gehört auch beim Heizen und Kühlen die Zukunft den erneuerbaren Energien. 
Wir wollen
- einen Systemwechsel erreichen: Dort, wo es die Besiedlungsstruktur ermöglicht, weg von 
 der Einzelbefeuerungsanlage und der Einzelhausbetrachtung hin zu einer
 Quartiersbetrachtung und zu Nah- bzw. Fernwärmenetzen, die dann aus verschiedenen
 erneuerbaren Quellen gespeist werden können,
- dass alle Kommunen ein Energiemanagement durchführen müssen und einen Energiebericht 
 verfassen, damit überhaupt Daten erhoben, Maßnahmen umgesetzt und nachgesteuert werden
 kann. Kommunen haben sich zukünftig nicht nur um ihren eigenen Gebäudebestand zu
 kümmern. Kommunen werden wir dabei finanziell unterstützen, eine datenbasierte
 Wärmeplanung für einen klimaverträglichen Umbau der Wärmeversorgung in den einzelnen
 Quartieren aufzulegen. Diese Wärmeplanung wird Grundlage für eine Förderung der
 nötigen Investitionen sein,
- den vorgeschriebenen Anteil an erneuerbaren Energien bei Neubau und Bestand deutlich 
 anheben,
- den Passivhausstandard für alle Neubauten sowie Fassaden- oder Dachbegrünung sowie 
 Plus-Energiegebäude fördern,
- eine Ausbildungsoffensive im Handwerk und Baugewerbe, um die notwendige Sanierungsrate 
 überhaupt zu ermöglichen.
Ein Austauschprogramm „Sonne statt Öl“ und Klima-Service für Eigentümer*innen. 16 der 19 
Millionen Wohngebäude in Deutschland sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Viele davon sind noch 
vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1978 entstanden und bisher nicht energetisch 
modernisiert. Die Eigentümer*innen und Mieter*innen dieser Gebäude sind in der Regel keine 
Bauexperten. Sie brauchen daher einen einfachen Zugang zu den besten Klimainformationen und 
Modernisierungen. Zentral ist für uns daher:
- ein Austauschprogramm „Sonne statt Öl“: ein Förderprogramm für den Tausch der 
 Ölheizung gegen eine moderne Heizung mit Sonnenwärme, Wärmepumpe oder Holz,
- dass Ölheizungen ab sofort und fossile Gasheizungen ab 2025 nicht mehr eingebaut 
 werden,
- der Ersatz der fossilen Erdgasversorgung,
- das Auflegen eines 100.000-Wärmepumpen-Programms. Mit Wärmepumpen können wir aus einer 
 Kilowattstunde (kWh) Strom rund vier kWh Wärme machen. Der Austausch von fossilen
 Heizungen zu Wärmepumpen stellt mit Solarwärme und PV sowie saisonalen Speichern und
 Wärmenetzen in der drängenden, kurzen Zeit eine große Chance auf rasche
 Klimaneutralität des Gebäudebestands dar,
- ein kostenloser Klima-Service für Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern: 
 Qualifizierte Energieberater*innen nehmen eine Vor-Ort-Analyse vor und erstellen einen
 kostenlosen Sanierungsfahrplan fürs Haus. Ein solcher Klima-Fahrplan schlägt geeignete
 Schritte vor, mit denen das Haus zum Niedrig-Energie-Gebäude mit erneuerbarer Wärme
 werden kann,
- einen finanziellen Zuschuss für eine fachkundige Energie-Bauleitung: Die 
 Energieberater*in wird dazu als Bauleiter*in zur Umsetzung einzelner Schritte des
 Klima-Fahrplans für das Haus tätig. Sie beauftragt alle Handwerkerinnen und Handwerker
 und prüft deren Arbeit.
Klima-Check und Mieterschutz für Mieter*innen. Jeder Mieter, jede Mieterin soll wissen, wie 
es um die eigene Wohnung bezüglich der Klimaziele und Heizkosten steht. Außerdem wollen wir 
Mieterinnen und Mieter vor hohen Heiz- und Modernisierungskosten schützen. Dafür wollen wir:
- jeder Mieterin und jedem Mieter einen Gutschein für einen Klima-Check für ihre/seine 
 Wohnung geben, um ein kostenloses Heizgutachten auf Basis der aktuellen
 Heizkostenabrechnung zu erstellen,
- klimagerechte Modernisierungen von Gebäuden und Wohnungen, die sich jede*r leisten 
 kann, möglichst ohne Erhöhung der Warmmiete. Für energetisch modernisierte Wohnungen
 wollen wir einen Klimazuschuss zum Wohngeld einführen, damit sich auch Haushalte mit
 kleinen Einkommen diese Wohnungen leisten können. Mit dem Förderprogramm „Gutes Klima
 im Quartier“ fördern wir energetische Modernisierungen ganzer Stadtviertel ohne
 Erhöhung der Warmmieten. Mit der sozialen Wohnraumförderung und bei kommunalen
 Wohnungsunternehmen ermöglichen wir das ebenfalls in den Ländern und Kommunen. Im
 Mietrecht senken wir die Modernisierungsumlage, d.h. die Mieterhöhung nach
 Modernisierung, deutlich ab und kappen sie bei höchstens 1,50 Euro je Quadratmeter.
Aktionsplan Faire Wärme. Unser umfassender Aktionsplan Faire Wärme denkt die Bausteine der 
Energiewende im Wärmesektor und in Gebäuden zusammen, für Wohnhäuser und Quartiere, Stadt 
und Land. Dazu gehören:
- eine erhebliche Aufstockung der Mittel für erneuerbare Wärme, energetische 
 Modernisierung und saubere Wärmenetze – um Heizen ohne Klimaschaden zu ermöglichen,
- das Programm „Gutes Klima im Quartier“: ein Förderprogramm für die Quartierssanierung 
 ohne Erhöhung der Warmmieten, zur Klima-Modernisierung ganzer Stadtviertel und Dörfer
 und ihrer Gebäude, gemeinsam geplant mit den Menschen und Unternehmen vor Ort,
- ein Steuerbonus für selbst nutzende Eigentümer*innen, die ihr Haus oder ihre Wohnung 
 klimafreundlich modernisieren wollen,
- endlich konsequenter Klimaschutz bei Bundesimmobilien: Klima-Fahrplan für die 
 bundeseigenen Liegenschaften und ein Aktionsprogramm klimaneutrale Bundesverwaltung;
 Ziel: sämtliche Bundesliegenschaften werden bis zum Jahr 2030 klimaneutral,
- 200 Millionen Euro jährlich für qualifizierte Energieberatung wie Klima-Service und 
 Klima-Check.
Mehr Energieeffizienz. Die beste Energie ist diejenige, die gar nicht erst verbraucht wird. 
Hier reichen die heutigen politischen Rahmenbedingungen für mehr Energiesparen und bessere 
Energieeffizienz bei weitem nicht aus. Wir brauchen:
- Förderprogramme für die Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe,
- die Umsetzung des gültigen EU-Rechts in ein modernes Gebäudeenergiegesetz, das an 
 Energieeffizienz und dem CO2-Ausstoß ausgerichtet ist,
- Niedrigenergiehäuser als verpflichtenden Standard: das Passivhaus bei Neubauten, und 
 bei umfassender Modernisierung sowie Sanierung bestehender Altbauten soll das KfW-
 Effizienzhaus 55 der Zielstandard sein,
- für energetische Modernisierungen staatliche Nullzins-Darlehen mit langen 
 Rücklaufzeiten, denn eine bessere Investition als Energieeinsparung gibt es nicht.
Wärmenetze dekarbonisieren und ausbauen. Ein relevanter Teil der Wärmeversorgung erfolgt 
über Nah- und Fernwärmenetze. Doch derzeit wird das Potenzial der leitungsgebundenen Wärme 
für den Klimaschutz nicht ausreichend genutzt. Das gilt hinsichtlich der Integration von 
erneuerbaren Energien ebenso wie für die Nutzung von gewerblicher und industrieller Abwärme. 
Wir wollen:
- Nahwärmenetze zielgerichtet ausbauen und die entsprechenden Förderprogramme erhöhen,
- ein Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro für 10.000 Wärmespeicher auflegen, 
 damit insbesondere Gemeinden oder Stadtteile mit Wärmenetzen mindestens einen großen
 Wärmespeicher errichten können und so die Flexibilität im Wärme- und
 Stromversorgungssystem erhöht wird,
- verpflichtende Emissionsminderungsziele für Fernwärmebetreiber,
- Wärmenetze für die Einspeisung erneuerbarer Wärme sowie industrieller und gewerblicher 
 Abwärme durch gesetzliche Regelungen öffnen, um auch die Nah- und Fernwärmeversorgung
 so schnell wie möglich zu dekarbonisieren.
6c. Verkehrswende – mehr Mobilität mit weniger Verkehr
Rund 20 Prozent der deutschen Treibhausgase kommen aus dem Verkehrssektor. Von einem 
Minderungspfad, der mit den Klimazielen von Paris vereinbar wäre, sind wir meilenweit 
entfernt. Die Emissionen sind derzeit immer noch genauso hoch wie 1990, alle Klimaziele im 
Verkehrssektor werden krachend verfehlt. Die zunehmenden Emissionen des von Deutschland 
ausgehenden internationalen Luftverkehrs sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Allein 
die durch unseren Verkehr verursachten Folgekosten liegen pro Jahr bei 149 Milliarden Euro.
Mobilität und Lebensqualität zusammenzubringen heißt: Verkehr vermeiden, verlagern und 
klimafreundliche Verkehrsmittel miteinander vernetzen. Ein „Weiter so“ wäre nicht nur 
ökologischer, sondern auch volkswirtschaftlicher Irrsinn. Um Klimaschädigung und 
Verkehrsbelastungen wirksam zu vermindern, müssen wir eine umfassende Verkehrswende auf den 
Weg bringen. Mit ihr geht die Ära des fossilen Verbrennungsmotors und eine einseitig auf 
immer mehr Pkw- und Lkw-Verkehr ausgerichtete Infrastrukturentwicklung zu Ende.
Mit dem Ausbau von Schiene, ÖPNV und Radverkehr, der Vernetzung von Verkehrsangeboten, mit 
neuen Sharing-Formen und der Antriebswende können wir den Energiebedarf des Verkehrs 
vermindern, eine für alle Menschen bezahlbare Mobilität schaffen und die Klimaziele im 
Verkehr erreichen. Wir können die Anzahl der Autos verringern, die heute Tag für Tag im Stau 
stehen oder in Städten wertvolle Flächen vollstellen, und so Verkehrssicherheit und 
Lebensqualität erhöhen, ohne unsere Mobilität zu vermindern.
Unsere Schwerpunkte für eine klimafreundliche Mobilität sind:
Überarbeitung des ordnungs-, finanz- und steuerpolitischen Rahmens der Verkehrspolitik. 
Diesen Rahmen zu überarbeiten mit dem Ziel der Förderung sozialverträglicher, ökologischer 
und technischer Maßnahmen heißt:
- den Bundesverkehrswegeplan komplett zu überarbeiten und als Bundesnetzplan für 
 Mobilität neu aufzustellen,
- den Kommunen das Recht zu geben, innerorts eigenständig und unbürokratisch über die 
 Einführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele zu entscheiden: zum Beispiel
 autofreie Innenstädte innerhalb ihrer Stadtgrenzen und/oder in Kooperation mit
 benachbarten Kommunen gestalten, Fahrradstraßen und Fußwegenetze oder auch Tempolimits
 einführen,
- den steuer- und finanzpolitischen Rahmen u.a. mit dem Ziel auszuschöpfen, den Kauf von 
 Autos mit fossilem Verbrennungsmotor auslaufen zu lassen und die Nutzung öffentlicher
 Verkehrsangebote preiswert zu gestalten.
Die Bahn flott machen. In den letzten Jahrzehnten wurde einseitig in den Straßenbau 
investiert, während Schieneninfrastruktur in großem Ausmaß zurückgebaut wurde. Jetzt ist die 
Schiene dran! Zur Finanzierung wollen wir den bisherigen „Finanzierungskreislauf Straße“ 
auflösen, wonach Einnahmen aus der Lkw-Maut allergrößtenteils in den Straßenbau fließen. 
Mauteinnahmen müssen auch der Bahn zugutekommen. Ab 2025 wollen wir keine neuen 
Bundesstraßen mehr in Angriff nehmen, da Deutschland mit Straßen ausreichend erschlossen 
ist, während bei den Schienenwegen erhebliche Nachholbedarfe aufzuarbeiten sind. Die Bahn 
ist das Verkehrsmittel, das sich am einfachsten und mit der höchsten Energieeffizient 
elektrifizieren lässt. Sie ist das Rückgrat der Verkehrswende. Es braucht jedoch erhebliche 
Anstrengungen, damit sie diese Rolle endlich übernehmen kann:
- Innerdeutschen und grenzüberschreitenden Schienenverkehr stärken: fehlende 
 Verbindungen im Schienennetz herstellen, Elektrifizierungslücken schließen,
 Passagierrechte europaweit stärken, Nachtzugverbindungen ausbauen.
- Um auch bei der Bahn das fossile Zeitalter auslaufen zu lassen, sind bis zum Jahr 2030 
 mindestens 75 Prozent der Bahnstrecken zu elektrifizieren. Die verbleibenden Strecken
 sind entweder ebenfalls zu elektrifizieren oder die Züge werden auf alternative
 Antriebe umgestellt.
- Bundesweiten Deutschlandtakt einführen: garantierte Anschlüsse, dichter Takt, 
 Abstimmung Fern- und Nahverkehr.
- Regionalisierungsmittel erhöhen mit dem Ziel, die Fahrgastzahlen in Zügen zu 
 verdoppeln.
- Technische Möglichkeiten ausschöpfen zur intelligenten Steuerung des Schienenverkehrs 
 sowie zur Steigerung der Nutzung, bspw. Taktverdichtung.
- Bessere Harmonisierung und Verstärkung des internationalen Bahnverkehrs zur 
 Beseitigung technischer Hemmnisse und für verbesserte Verbindungen; damit einhergehend
 Anschlussgarantien und grenzüberschreitender Verbraucherschutz.
- Erstellung eines Reaktivierungskonzeptes für ungenutzte und stillgelegte 
 Schienenstrecken inklusive der Chance, bereits entwidmete, aber notwendige Trassen
 wieder zu ertüchtigen.
Den öffentlichen Personenverkehr stärken. Damit alle bezahlbar, verlässlich und 
klimaschonend von A nach B kommen, muss der Öffentliche Personenverkehr besser ausgebaut und 
die Angebote verbessert werden. Dazu braucht es:
- ein Förderprogramm „Mobilität im ländlichen Raum“ mit eindeutigen Kriterien zugunsten 
 des Ausbaus von vernetzten Mobilitäts- und Fahrzeugangeboten,
- die deutliche Erhöhung der Mittel für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, 
 um die Kapazitäten und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu verbessern,
- einen Mobilpass, um aus einer Hand mit allen Verkehrsmitteln – Busse, Bahnen, Share-
 Bikes und -Cars – in ganz Deutschland unterwegs sein zu können,
- eine Mobilitätsgarantie für alle Menschen in Deutschland: durch gezielte Förderung 
 strukturschwacher Regionen allen Menschen Zugang zu einem regelmäßigen und
 verlässlichen Nahverkehrsangebot ermöglichen,
- die Förderung von bundesweit zehn Kommunen im Rahmen von Modellprojekten , die auf 
 einen umlagefinanzierten und kostenfreien ÖPNV umsteigen wollen, indem wir die
 rechtlichen Hürden für Kommunen abbauen,
- das Nutzen der Digitalisierung, um weitere Kapazitätserhöhungen und Flexibilisierungen 
 im ÖPNV zu erreichen,
- ein Investitionsprogramm für Oberleitungs- und Schienenfahrzeuge in den Städten 
 zugunsten eines engmaschigen Nahverkehrsnetzes (Trams, Trolleybusse, Straßenbahnen),
- die Erstellung eines bundesweiten Mobilitätskonzeptes, das den Umweltverbund auch im 
 Umland stärkt, inklusive eines bundesweiten Rad- und Fußwegekonzepts in Zusammenarbeit
 mit den Bundesländern zugunsten einer sicheren Rad- und Fußwegeinfrastruktur mit allen
 notwendigen technischen Nebenanlagen wie Servicestationen oder Notrufe.
Vorrang für Rad- und Fußverkehr. Schwer zu glauben, aber wahr: Einen großen Teil ihrer 
täglichen Wege legen die Menschen zu Fuß oder mit dem Rad zurück. Und vier von zehn 
Autofahrten in der Stadt sind unter fünf Kilometer – Distanzen, die leicht mit dem Fahrrad 
oder sogar zu Fuß zurückgelegt werden können. Dem Fuß- und Radverkehr wird bislang aber 
meist nur so viel Platz zugestanden, dass der Auto- und Lastwagenverkehr ungehindert rollen 
kann. Höchste Zeit, dass diese klimafreundlichsten Fortbewegungen endlich nicht mehr 
behindert, sondern gefördert und sicher gestaltet werden. Dazu braucht es:
- eine gerechte Verteilung und mehr Raum für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in 
 den Städten und Gemeinden sowie neue Möglichkeiten des Parkraummanagements durch
 Änderung des Straßenverkehrsrechts,
- Modellprojekte für autofreie Innenstädte und die Förderung von City-Maut-Zonen,
- gemeinsame Bund-Länder-Kommunen-Programme zur Förderung von Rad- und Fußverkehr,
- eine Erhöhung der Mittel: Die Finanzierung fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen 
 muss sich an 100 Euro pro Einwohner*in pro Jahr orientieren,
- eine Rad- und fußverkehrsfreundliche Überarbeitung des Straßenverkehrsrechts, um 
 Radfahren und zu Fuß gehen als gleichberechtigte Verkehrsarten zu fördern und deutlich
 sicherer und bequemer zu machen. Außerdem müssen Bußgelder für verkehrsgefährdendes
 und fuß- und radverkehrsbehinderndes Verhalten erhöht werden,
- das Nutzen der Digitalisierung, um Sicherheit und Vorfahrt für Rad- und Fußverkehr 
 umzusetzen.
Tempolimits. In erster Linie helfen Tempolimits, den Verkehr sicherer zu machen, und 
Unfälle, Tote und Verletzte zu vermeiden. Aber sie tragen auch zu Lärm-, Umwelt- und zum 
Klimaschutz bei. Sehr schnell umsetzbar sind:
- die Einführung eines allgemeines Sicherheitstempo von 130 km/h auf Autobahnen,
- die Einführung von Tempo 30 innerorts auf allen Straßen, indem Kommunen ermöglicht 
 wird, leichter darüber zu entscheiden,
- ein automatisiertes Verlangsamen vor besonderen Gefahrenzonen wie Kreuzungsbereichen, 
 Schulen oder Krankenhäusern,
- das Anschärfen des Bußgeldkatalogs für Falschparken und zu schnelles Fahren.
Emissionsfreie Mobilität voranbringen. Trotz Bahnausbaus und gut funktionierendem 
Personennahverkehr wird in naher Zukunft das Auto weiterhin eine wichtige Rolle spielen – 
insbesondere in ländlichen Räumen. Jetzt muss die Bundesregierung endlich die richtigen 
politischen Rahmenbedingungen setzen, damit der Sprung in die Zukunft klimafreundlicher 
Antriebe schnell und reibungslos gelingt und es neue Ideen für gemeinschaftliche 
Nutzungskonzepte gibt:
- Spätestens ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden.
- Die Förderung emissionsfreier Fahrzeuge soll durch eine Bonus-Malus-Regelung in der 
 Kfz-Steuer wirken, die kleine und energiearme Fahrzeuge belohnt und CO2-intensive
 Fahrzeuge teurer macht, sowie durch Quoten für E-Autos. Diese Quoten sollen ab 2021
 exponentiell ansteigen, damit bereits Mitte der 2020er Jahre drastisch weniger Autos
 mit fossilem Verbrennungsmotor auf den Markt kommen.
- Die öffentliche Hand muss bei emissionsfreien Fahrzeugen mit gutem Beispiel vorangehen 
 und bspw. Dienstwagenflotten und Nutzfahrzeugparks schnell umstellen.
- Wir wollen den Ausbau und die Standardisierung der Ladeinfrastruktur für 
 Elektromobilität im öffentlichen und privaten Raum, die Entwicklung eines
 flächendeckenden, engmaschigen öffentlichen Netzes von Ladestellen mit unkomplizierter
 Handhabung und Abrechnung sowie mit transparenten Preisen, genauso wie den Abbau
 bürokratischer Hürden für Ladestellen in Wohnhäusern.
- Wir wollen den Abbau von Subventionen für fossil betriebene Autos sowie steuerliche 
 Anreize für die Nutzung von Rad, Bus, Bahn und abgasarmer Autos statt die
 Subventionierung schwerer Dienstwagen.
Flugverkehr vermeiden und die Subventionierung des Flugverkehrs beenden. Wir wollen nahezu 
alle innerdeutschen Flüge und Kurzstreckenflüge ins benachbarte Ausland durch schnelle und 
bezahlbare Alternativen mit der Bahn bis 2030 überflüssig machen. Dazu muss massiv in die 
Schieneninfrastruktur und das Zugmaterial investiert und zugleich die Subventionierung des 
Flugverkehrs beendet werden. Insgesamt muss der Flugverkehr klimafreundlicher gemacht 
werden. Wir wollen:
- die Befreiung des Kerosins von der Energiesteuer beenden,
- die Mehrwertsteuer für alle Flugreisen einführen und eine Vervierfachung der Steuern 
 auf Flugreisen, solange Kerosin- und Mehrwertsteuer nicht im vollen Umfang erhoben
 werden, dabei soll es eine Differenzierung nach Streckenlänge, Klasse und
 Lärmbelastung geben sowie die Ausweitung auf Frachtflüge,
- die Subventionierung von Flughäfen stoppen,
- keine weiteren Start- und Landebahnen mehr genehmigen, sondern entsprechend des 
 wegfallenden Inlandsverkehrs reduzieren,
- die Start- und Landegebühren für besonders klimazerstörende, schadstoffreiche und 
 laute Flieger erhöhen,
- eine Initiative zur Festlegung ambitionierter CO2-Grenzwerte für Flugzeuge 
 international vorantreiben,
- die Forschung und Förderung von emissionsneutralen Flugzeugen und Kraftstoffen 
 fördern,
- Flüge mit Start und Ziel außerhalb der EU schnellstmöglich wieder in den Europäischen 
 Emissionshandel einbeziehen – ohne kostenlose Zuteilung von Zertifikaten,
- europäische und bilaterale Abkommen zur Erhebung einer Kerosinsteuer.
Den Güterverkehr dekarbonisieren. Der Güterverkehr nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig 
wächst der Anteil des Gütertransports auf der Straße, nicht aber auf der Schiene. Das wollen 
wir umdrehen. Eine klimafreundliche Verkehrspolitik muss:
- die Lkw-Maut reformieren: Staffelung der Maut nach CO2-Ausstoß sowie Ausdehnung der 
 Lkw-Maut auf alle Straßen und alle Lkw über 3,5 Tonnen,
- schnell Güter von der Straße auf die Schiene bringen: dauerhafte Halbierung der 
 Trassenpreise, Ausbau der Schieneninfrastruktur,
- den Güterverkehr reduzieren durch regionale Wirtschaftskreisläufe und Verlagerung des 
 Restverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger,
- den gesamten Güterverkehr – auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft – auf 
 erneuerbare Energien umstellen; dazu bedarf es umfangreicher Forschungs- und
 Markteinführungsförderung,
- es mehr Pilotprojekte für oberleitungsgebundene E-Lkw geben. So wollen wir 
 klimafreundliche Alternativen im Güterverkehr stärken.
Mit der Binnen- und Seeschifffahrt die Klimaziele einhalten. Wir wollen:
- die Koordinierung und Konzeptionierung der Schifffahrt und der Häfen endlich in eine 
 verantwortliche zentrale Aufgabe des Bundes überführen, um die Klimaziele und die
 Kapazitätsauslastung aller Häfen einzuhalten,
- klimafreundliche Antriebe zunächst auf EU-Ebene zum Standard machen,
- die Kreuzschifffahrt Auflagen und Bedingungen unterwerfen,
- mehr Güter von der Straße auf das Binnenschiff bringen, in dem wir zügig marode 
 Wasserstraßen umweltverträglich sanieren und ihren Erhalt und Modernisierung
 langfristig sichern,
- schnell eine flächendeckende und verpflichtende Landstromversorgung in Häfen aufbauen,
- die Flottenerneuerung und Modernisierung der Binnenschifffahrt unterstützen, um 
 schnell zu emissionsfreien Antrieben zu kommen,
- den Seeschiffsverkehr in den EU-Emissionshandel einbeziehen,
- verbindliche Emissionsminderungsziele für die Seeschifffahrt – möglichst global, in 
 einem ersten Schritt jedoch von und zu Häfen in der Europäischen Union. Diese
 Forderung hat Luxemburg bereits in den Rat der Mitgliedsstaaten eingebracht.
Ausbildungs- und Forschungsoffensive. Wir wollen:
- Die Forschung in Vernetzung und Digitalisierung von Verkehr darf nicht länger 
 vernachlässigt werden. Für neue Antriebe sowohl für Kraftfahrzeuge, für Schiffe und
 vor allem für Flugzeuge brauchen wir innovativen Forschungsgeist. Deutschland hat die
 Möglichkeit, zum globalen Spitzenreiter in diesem Sektor zu werden. Auch die Forschung
 in die Vermeidung von Ultrafeinstaub muss höhere Priorität genießen.
- Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung von Verkehrs- und 
 Stadtplaner*innen der klimafreundlichen Mobilität Rechnung trägt. Vorbilder sind hier
 unsere europäischen Nachbarn Niederlande und Dänemark.
6d. Zukunftsfähige Industriepolitik
Auch die Industrie muss einen deutlich stärkeren Beitrag zum Klimaschutz leisten als bisher. 
Die CO2-Emissionen sind gerade hier in den vergangenen Jahren nicht gesunken – trotz 
europäischem Emissionshandel. Digitalisierung und andere neue Technologien wie der Einsatz 
Künstlicher Intelligenz können helfen, ökologische Effizienz zu heben und die für eine 
ökologische Wende der Wirtschaft dringend benötigten Innovationen auszulösen. Gleichzeitig 
birgt gerade der immense Energiehunger der digitalen Transformation das Risiko, zum 
Brandbeschleuniger der Klimakrise zu werden. Deshalb braucht es verbindliche 
Energiestandards für Datenzentren, zum Beispiel über einen Top-Runner-Ansatz.
Die wichtigsten industriepolitischen Rahmenbedingungen und innovationspolitischen 
Förderinstrumente sind vor diesem Hintergrund:
- Investitionen in CO2-freie Industrieprozesse tätigen: Stärkung des Emissionshandels, 
 bessere Abschreibungsmöglichkeiten, Fördergelder für Modellprojekte, gezielte
 Forschungsförderung,
- erneuerbare Energien zur Eigennutzung günstiger machen: Verlängerung der 
 entsprechenden Regelungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz,
- Anreize setzen: die bestehenden Regeln zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der 
 energieintensiven Industrie zielgenauer ausrichten und Grenzausgleichsmaßnahmen
 einführen, damit die Industrie vor möglichen Nachteilen im internationalen Wettbewerb
 mit Staaten ohne vergleichbare Klimaschutzpolitik geschützt bleibt. Gleichzeitig soll
 damit ein stärkerer Anreiz für die Industrie gegeben werden, in CO2-freie Technologien
 zu investieren und CO2-sparsame Werkstoffe einzusetzen,
- Investitionen in CO2-freie Industrieprozesse ermöglichen: insbesondere in den 
 Bereichen Stahl, Chemie und Zement lohnen sich Investitionen in CO2-freie
 Industrieprozesse meist erst bei sehr hohen CO2-Preisen, die das europäische
 Emissionshandelssystem derzeit noch nicht abbildet. Damit sich solche Investitionen
 für Unternehmen schon heute rechnen, wollen wir den Unternehmen die Differenz zwischen
 dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, die
 ihnen durch die Investitionen in neue Verfahren und Technologien entstehen („Carbon
 Contract for Difference“),
- Klimafreundliche Leitmärkte schaffen: Umstellung der gesamten öffentlichen Beschaffung 
 auf klimafreundliche Produkte, Produktionsverfahren, Fahrzeuge, Immobilien; Einsatz
 recycelter Werkstoffe; europaweite klimaschützende Produktstandards einführen,
- Quoten festlegen: Um den Umbau der energieintensiven Unternehmen planungssicherer zu 
 gestalten und perspektivisch finanzielle Förderung zu reduzieren, unterstützen wir die
 Vorschläge auf europäischer Ebene im Zuge des angekündigten Klimapaketes, ansteigende
 Quoten für klimaneutralen Stahl, Kunststoffe oder Zement in Autos oder auch Windrädern
 und Gebäuden festzulegen,
- die zentralen innovationspolitischen Förderinstrumente gezielt auf die Bekämpfung der 
 Klimakrise ausrichten: Explizit klimafreundliche Innovationen werden bevorzugt
 gefördert. Dies betrifft etwa die Startup-Förderung, die Forschungs- und
 Entwicklungsförderung, die wir sozial-ökologisch ausrichten möchten, die Hightech-
 Strategie, die KI-Strategie oder die neue Agentur für Sprunginnovationen,
- Systeminnovationen für eine klimaneutrale Wirtschaft identifizieren und fördern, zum 
 Beispiel durch die Ausdehnung von Förderformaten wie den Kopernikus-Projekten (z.B.
 Power-to-Gas) auf weitere Politikfelder wie Landwirtschaft und Verkehr,
- die Vorgaben auf europäischer Ebene zur Kreislaufwirtschaft ausbauen: Durch eine 
 verstärkte Kreislaufwirtschaft können die CO2-Emissionen der vier wichtigsten
 Industriesektoren (Kunststoff, Stahl, Aluminium und Zement) in Europa um die Hälfte
 reduziert werden,
- klimaneutrale Kreislaufwirtschaft verankern: u.a. durch ein gesetzliches 
 Abfallvermeidungsziel für Verpackungsmüll von 110 Kilogramm pro Kopf bis 2030, durch
 Ressourcenschonung und Recyclingfähigkeit von Produkten in der Ökodesign-Richtlinie,
 durch die Einrichtung eines Forschungsinstituts zur Förderung der Kreislaufwirtschaft,
 durch zunehmende Verpflichtung und Förderung zur Wiedereinspeisung von Plastik in die
 Kunststoffproduktion.
6e. Landwirtschaft klimafreundlich und klimafest machen
Kein anderer Bereich ist so unmittelbar auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen angewiesen 
wie die Land- und Forstwirtschaft. Dieser Sommer hat erneut deutlich gemacht: Die 
Landwirtschaft ist schon heute sowohl Leidtragende als auch Mitverursacherin der Klimakrise 
– und für uns auch ein Teil der Lösung. Unser Ziel ist ein klimaneutrales 
Landwirtschaftssystem, in dem nicht nur klimaschädliche Gase reduziert werden, sondern es zu 
einer langfristigen Kohlenstoffbindung in Boden und Bäumen kommt.
Die Landwirtschaft produziert heute größtenteils nach Bedingungen, die in eine Sackgasse für 
Bäuerinnen und Bauern, für Umwelt und Klima führen. Das Motto ist „Wachse oder weiche!“, 
produziere also intensiver und billiger. Wir müssen dieses System grundsätzlich ändern, so 
dass ein umwelt-, tier- und klimafreundliches Wirtschaften sich eher lohnt als 
industrialisierte Landwirtschaft. Die Agrarpolitik der Bundesregierung wie auch die EU-
Agrarpolitik tun aber genau das nicht und leisten so ihren Beitrag, die Klimakrise 
anzuheizen. Immer mehr Landwirt*innen erkennen, dass dieser Weg in die Sackgasse führt. 
Gemeinsam mit den Bäuer*innen wollen wir zu einer standortangepassten Tierhaltung kommen.
Auch beim Ackerbau ist spätestens seit der Dürre 2018 klar, dass wir eine Strategieänderung 
brauchen. Wir wollen, dass Böden so bewirtschaftet werden, dass sie CO2 speichern und 
Wetterextreme abpuffern. Und wir wollen darauf hinwirken, dass widerstandsfähigere Kulturen 
und Sorten angebaut werden, um den Extremsommern – die in der Zukunft Normalität sein 
könnten – besser trotzen zu können.
Unsere Ernährung trägt zu einem Fünftel zu unserer schlechten Klimabilanz bei. Vor allem der 
übermäßige Fleischkonsum ist hierfür verantwortlich. Global betrachtet verursacht die 
Erzeugung tierischer Lebensmittel mehr Klimagase als der gesamte Verkehrsbereich. Heute 
wandert ein Drittel der weltweiten Getreideernte in die Futtertröge. Klar ist: Die 
Produktion und der Konsum von Fleisch müssen sinken, Dumpingpreise der Vergangenheit 
angehören.
Maßnahmen für eine klimagerechte Landwirtschafts- und Ernährungspolitik:
- Radikaler Umbau der EU-Agrarförderung (GAP) und Qualifizierung der Gelder der 
 Europäischen Agrarpolitik: Öffentliche Gelder sollen qualifiziert und spätestens ab
 2027 nur in öffentliche Leistung investiert werden. Gefördert werden soll dann nur
 noch eine klima- und tiergerechte, arten- und umweltschützende Landwirtschaft.
 Deutschland hat über den Europäischen Rat Einfluss und Möglichkeit, diesen
 Systemwechsel in der EU-Agrarpolitik einzufordern. Wir müssen alle bestehenden und
 sich durch die GAP-Reform ergebenden Möglichkeiten nutzen, um eine klimagerechtere
 Landwirtschaft voranzubringen.
- Ausweitung des Ökolandbaus bis 2025 auf mindestens 25 Prozent der Fläche: Dafür wollen 
 wir in den nächsten sieben Jahren eine Milliarde Euro Bundesmittel in den Ökolandbau
 investieren.
- Umbau der industriellen Tierhaltung in tiergerechte Haltung: Die Landwirtschaft soll 
 ihre Tierhaltung art- und klimagerecht umbauen. Die Bestände sollen dabei reduziert
 werden, der Tierbestand soll flächengebunden sein und maximal bei zwei
 Großvieheinheiten pro Hektar liegen, perspektivisch noch darunter. Im Gegenzug soll es
 eine Förderung für den Stallumbau geben. Damit reduzieren wir Methan- und Lachgas-
 Emissionen und schützen Regenwälder vor Abholzung für europäischen Fleischkonsum und -
 export. Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Fleisch teurer wird.
- Auflegen eines Brachflächenprogramms als Kurzfristmaßnahme: Landwirtinnen und 
 Landwirte, die ihren tierhaltenden Betrieb aufgeben wollen, sollen diesen an einen
 staatlichen Fonds verkaufen können, der die Flächen in eine extensive Nutzung oder
 Brache überführt.
- Verbot von Importen von Futtermitteln und Palmöl von gerodeten Flächen bzw. von 
 Flächen, für die natürliche Ökosysteme zerstört wurden durch gesetzliche Regelungen im
 Rahmen des Waldaktionsplans auf EU-Ebene.
- Anpassung des deutschen Düngerechts an die Anforderungen der EU-Kommission für Klima-, 
 Natur- und Wasserschutz: Wir wollen vor allem für ohnehin belastete Gebiete neben
 einem verbesserten Düngemanagement die Menge an Düngemitteln, die ausgebracht werden
 darf, deutlich begrenzen. Wenn das Ordnungsrecht nicht zeitnah Erfolge erzielt, soll
 ab 2022 eine Stickstoffabgabe erhoben werden.
- Fördern von Permakultur: Sie bietet höchste Produktivität auf minimalem Raum und ist 
 gut für Böden und Humus.
- Reduzierung der Fleischproduktion: Wir wollen über die Konsequenzen des Fleischkonsums 
 aufklären und setzen uns für mehr Selbstverständlichkeit von vegetarischer und veganer
 Ernährung ein. Darum fördern wir ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen
 Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen.
- Entwickeln von Alternativen zu Fleisch: Fleischersatz aus pflanzlichen Zutaten sowie 
 künstlich hergestelltes Fleisch werden zukünftig eine größere Rolle spielen. Die
 Erforschung solcher Alternativen halten wir für richtig und wichtig, denn sie eröffnen
 eine Perspektive, tierisches Eiweiß ohne Tierleid, Nitrat und mit deutlich geringerer
 Klimabelastung herzustellen. Auch wenn sie noch nicht marktfähig sind, unterstützen
 wir sie. Dies ist zudem ein Weg, um die Tierbestände zu reduzieren und die
 Landwirtschaft zu extensiveren. Er sollte weiter gegangen werden.
- Förderung regionaler Produktion: Bei der Art und Weise, wie wir uns ernähren, setzen 
 wir auf regionale Versorgungsstrukturen und Wertschöpfungsketten in der Stadt, auf dem
 Land und in der Gemeinschaftsverpflegung. Zugleich entwickeln wir nachhaltige
 Ernährungsstrategien, worüber auch der Ausbau des Ökolandbaus unterstützt wird.
- Eindämmen von Lebensmittelverschwendung: Bis 2030 muss die Lebensmittelverschwendung 
 halbiert werden – das ist eins der internationalen Nachhaltigkeitsziele. Um das zu
 erreichen, brauchen wir verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der
 Wertschöpfungskette und einen gesetzlichen Wegwerfstopp für Supermärkte und
 Lebensmittelproduzent*innen. Für lang haltbare Lebensmittel wie Nudeln oder
 Hülsenfrüchte wollen wir das Mindesthaltbarkeitsdatum aufheben. Handels- oder EU-
 Normen, die dazu führen, dass zu kleines oder unförmiges Obst und Gemüse gar nicht
 erst die Supermarktregale erreicht, wollen wir abschaffen, Lebensmittelspenden
 erleichtern und Containern straffrei machen.
Wälder schützen...
Wir brauchen Wälder, die der Klimakrise besser trotzen und dabei aktiven Klimaschutz 
betreiben. Sie sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Der Aufbau eines naturnahen, gesunden 
Waldes kann viele Millionen Tonnen CO2 binden, bei nachhaltiger Nutzung des Holzes auch 
dauerhaft. Aktuell ist der Wald von der Klimakrise bedroht, das liegt auch an den Fehlern 
der Vergangenheit. Statt auf schnell wachsende Nadelholzplantagen zu setzen, brauchen wir 
jetzt naturnahe Laubmischwälder mit standortheimischen Baumarten. Durch den Dürresommer 2018 
und die Hitzeperioden dieses Jahres droht jetzt ein neues Waldsterben. Die Waldpolitik muss 
daher auf allen Ebenen umsteuern:
- Umwandlung von Holzplantagen in naturnahe Wälder und ökologische Bewirtschaftung 
 gesetzlich festlegen und fördern; alte Wälder dauerhaft schützen und mit einem
 Moratorium den Einschlag alter Bäume stoppen,
- Waldzukunftsfonds von einer Milliarde Euro für die nächsten Jahre als erste 
 Finanzspritze für den kranken Wald einführen; Förderung immer nach dem Prinzip
 „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“ ausgeben,
- Wiederbewaldung mit standortheimischen Baumarten auf zerstörten Waldflächen, in Auen 
 und Niederungen fördern,
- fünf Prozent, perspektivisch zehn Prozent Urwaldflächen bundesweit festschreiben, in 
 öffentlichen Wäldern bereits heute zehn Prozent Urwaldfläche verbindlich machen,
- Holzverbrauch senken: Die wertvolle Ressource Holz muss effizient und nachhaltig 
 genutzt werden. Dafür wollen wir die Kaskadennutzung fördern, in der Holznutzung für
 langlebige Produkte wie für den Bau und für Möbel an erster Stelle steht. Erst ganz am
 Ende einer Nutzungskette sollten kurzlebige Holz- und Papierprodukte entstehen oder
 Holz als Energieträger verbrannt werden. Die Nutzung von landbasierter Biomasse für
 energetische Zwecke darf nicht weiter ausgebaut werden. Die direkte Verbrennung von
 Frisch-Holz muss zurückgehen,
- Kohlenstoffsenke des Waldes durch Ausweisung von Naturwäldern verbunden mit einer 
 Reduktion des jährlichen Holzeinschlags und der Förderung von Waldflächen mit
 natürlicher Waldentwicklung erhalten, um Anpassungsprozesse an die Klimakrise zu
 ermöglichen,
- die Nutzung von landbasierter Biomasse für energetische Zwecke nicht weiter ausbauen, 
 die direkte Verbrennung von Frisch-Holz verringern, stattdessen durch Kaskadennutzung
 aus weniger Holz mehr machen.
...und Moore auch.
Entwässerte Moore setzen Klimagase frei. Besonders landwirtschaftlich genutzte Moorböden, 
die zwar nur sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands ausmachen, 
emittieren 37 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft. Moorschutz 
würde daher auf die Fläche gerechnet überproportional hohe Einsparungen in den 
Treibhausgasen bedeuten. Daher ist Moorschutz wichtig und notwendig.
- Moore renaturieren: Die schnelle Wiedervernässung von Mooren ist von 
 überproportionalem Nutzen zur Einsparung von Treibhausgasen. Deshalb starten wir ein
 gemeinsames großflächig wirksames Moorrenaturierungsprogramm von Bund und Ländern und
 stoppen den Umbruch, die Entwässerung und die Zahlung von Agrarsubventionen für die
 Bewirtschaftung entwässerter Moorböden ab 2021.
- 50 Prozent des entwässerten Waldes sollen bis 2030 wiedervernässt werden.
- Für alle bundeseigenen Moorflächen muss die Entwässerung bis 2030 gestoppt werden.
- Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung nasser Hoch- und Niedermoore, 
 wollen wir als Landwirtschaft anerkennen und in die Agrarförderung aufnehmen. Dazu
 starten wir ein Investitionsprogramm und eine Klimaschutz-Flächenprämie.
- Aus der Gewinnung von Torf wollen wir aussteigen und Torf durch erneuerbare 
 Alternativen ersetzen.
6f. Green Finance
Der Finanzsektor ist entscheidend für mehr Klimaschutz. Mit einer breit angelegten Strategie 
sorgen wir dafür, dass Anlagekapital in Zukunft Klimaschutz statt Klimazerstörung 
finanziert:
- Alle Akteure – Banken, Versicherungsunternehmen und Rating-Agenturen – müssen Risiken, 
 die sich aus nicht nachhaltigen Investitionen ergeben, konsequent berücksichtigen. So
 können Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder den Klimazielen von Paris
 zuwider arbeiten, von den Anleger*innen auf den Finanzmärkten abgestraft werden. Das
 heißt für sie höhere Zinsen und schlechterer Zugang zu Kapital.
 Nachhaltigkeitskennziffern müssen in der Berichterstattung regelmäßig offengelegt
 werden.
- Klimarisiken, die in Konzern- und Bankbilanzen schlummern, sollten bei der Bewertung 
 durch Rating-Agenturen und die Finanzmarktaufsicht berücksichtigt werden, zum Beispiel
 durch Klima-Stresstests für Banken und Versicherungen oder durch Aufschläge bei
 Eigenkapitalanforderungen zu Finanzierungen, die hohe Klima- und Umweltrisiken bergen.
- Damit Kleinanleger*innen von der grünen Finanzwende profitieren und ihr Geld mit gutem 
 Gewissen anlegen können, brauchen wir ein EU-Label für nachhaltige Finanzprodukte mit
 starken ökologischen und sozialen Standards. Anhand eines einfachen
 Klassifizierungssystems und klarer Standards für Grüne Anleihen können Anleger*innen
 sich einfach über den Grad der Nachhaltigkeit ihrer Geldanlage informieren. Auch
 werden sie bei jedem Beratungsgespräch verpflichtend gefragt, wie
 Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlagen berücksichtigt werden sollen.
- Die Europäische Zentralbank muss ebenfalls ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Als 
 Sicherheiten sollte sie nur noch Vermögenswerte akzeptieren, die mit unseren
 Klimaschutzzielen konform sind.
- Auch für die öffentliche Hand brauchen wir endlich neue Anlagerichtlinien, denn die 
 Pensionen für die Beamten oder auch für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit
 müssen nach Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Der Bund kann
 dem Markt für nachhaltige Geldanlagen wichtige Impulse geben. Dafür muss er seine
 Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des Klimas
 machen, beenden (Divestment).
7. Klimaschutz in Bildung und Wissenschaft
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind für uns Grundlage politischer Entscheidungen. Sie zeigen 
Lösungsansätze und Entscheidungsalternativen für große gesellschaftliche Probleme, wie zum 
Beispiel den menschengemachten Klimawandel, auf. Aktuelle Studien, wie zum Beispiel zum 
Schmelzen der Permafrostböden, zeigen, dass die Klimakrise bereits weiter fortgeschritten 
ist als bisher angenommen. Der notwendige Weg, die globale Erhitzung zu begrenzen, erfordert 
gesellschaftliche Auseinandersetzung, deren wissenschaftliche Begleitung sowie eine „Bildung 
für nachhaltige Entwicklung" (BNE).
Die Pariser Klimaziele sowie wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen, bedeutet auch 
negative Emissionen – also das Rückholen von Kohlendioxid aus der Atmosphäre – bis Ende des 
Jahrhunderts in erheblichem Umfang zu erreichen. Das kann zumindest teilweise gelingen, 
indem CO2 in Wäldern oder Böden dauerhaft gebunden wird. Wir wollen deshalb Forschung und 
Erprobung von Technologien für negative Emissionen unterstützen.
Gleichzeitig entbindet die Dringlichkeit der ökologischen Krisen uns nicht davon, genau 
hinzuschauen und mögliche Risiken und Konsequenzen im Blick zu haben, wie schon bei der 
Atomenergie, deren Gefahren und lange Strahlung jedes verantwortbare Maß menschlicher 
Verantwortung überschreiten, oder bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten 
Organismen. Das gilt auch für technische Maßnahmen des „Geoengineerings“, mit denen in die 
biogeochemischen Prozesse der Erde eingegriffen werden soll, etwa indem Meere gedüngt oder 
Schwefelaerosole in der Stratosphäre ausgebracht werden, um die Wolken aufzuhellen und die 
Sonneneinstrahlung zu reflektieren. Dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Politik 
entspricht das nicht. Wir werden alle Optionen am Vorsorgeprinzip und dem Prinzip der 
Umkehrbarkeit messen: Was kurzfristig hilfreich erscheint, ist untauglich, wenn es in der 
Folge neue Probleme schafft. Was Folgen mit sich bringt, die nicht wieder rückgängig gemacht 
werden können, ist nicht der richtige Weg, denn er nimmt zukünftigen Generationen die 
Freiheit. Daraus leiten wir die folgenden Forderungen ab:
- Klimagerechtigkeit muss in allen Bildungsinstitutionen (Kitas, Schulen, 
 Volkshochschulen, Hochschulen etc.) und non-formalen Bildungsorten auf allen Ebenen
 besser verankert werden. Ausgehend von der zeitlich bedingten Notwendigkeit, muss
 Bildung für nachhaltige Entwicklung im gesamten Bildungs- und Wissenschaftssystem
 maßgeblich das Grundverständnis, die Strukturen, Inhalte und Ziele bestimmen.
- Für ein noch besseres Verständnis der ökologischen Herausforderungen braucht es unter 
 anderem Klima-, Energie- und Akzeptanzforschung, Forschung zur Zukunft der Arbeit und
 (Agrar-)Wirtschaft, Überwindung der „Wissens-Verhaltens-Lücke" und Innovationen in der
 Klimafolgenanpassung.
- Wir brauchen insgesamt mehr Vielfalt in allen Wissenschaftsbereichen. Dabei ist es für 
 uns zentral, dass die Wissenschaft frei und unabhängig von Verwertungsinteressen
 bleibt. So müssen zum Beispiel einige Bundeszuwendungen verstetigt werden.
 Anderenfalls werden unvorhersehbare, kreative Ideen und interessanter Dialog verloren
 gehen.
- Wir wollen bestehende Grenzen zwischen den Wissenschaftsfeldern aufbrechen und trans- 
 und interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützen, auch in Zusammenarbeit mit der
 Zivilgesellschaft. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, Forschung mit Anwohner*innen
 sowie lokalen Initiativen in Reallaboren zu ermöglichen.
- Öffentlich finanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben schon immer einen 
 Vorbildcharakter gehabt, was nachhaltige Entwicklung betrifft. Sie müssen durch
 klimagerechte Maßnahmen insbesondere bei Mobilität, eigenem Energiekonsum, Gebäude und
 Beschaffung bis spätestens 2030 klimaneutral sein.
8. Soziale Maßnahmen für gerechten Klimaschutz
Unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden Menschen mit geringen Einkommen mehr als 
Menschen mit hohen. Daher ist Klimapolitik immer auch Sozialpolitik. Zugleich ist klar, dass 
Preiserhöhungen sozial ausgewogen sein müssen. Wir wollen den Klimaschutz als Gesellschaft 
gemeinsam und fair miteinander gestalten. Die notwendige Transformation der Wirtschaft kann 
nur gelingen, wenn sie ökologisch und gleichzeitig sozial ist. Die ökologische Frage ist 
auch immer eine soziale Frage.
Wir stellen sicher, dass die Menschen von ökologisch-sozialer Modernisierung profitieren:
- Aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanzieren wir ein Energiegeld von zunächst 100 
 Euro, das jede Bürgerin und jeder Bürger erhält. Da Menschen mit niedrigem Einkommen
 in der Regel weniger CO2 produzieren, profitieren sie überdurchschnittlich davon.
- Kaufpreisprämien müssen in niedrigeren Preissegmenten höher sein als in teureren 
 Preissegmenten.
- Wir wollen Energiearmut in Deutschland bekämpfen und Stromsperren verhindern, von 
 denen besonders häufig Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen
 betroffen sind.
- Bei der Gebäudesanierung wollen wir ein Klimawohngeld einführen und so für Mieterinnen 
 und Mieter mit kleinem Einkommen warmmietneutrale Modernisierungen ermöglichen.
- Gute Bezahlung und gerechte Entlohnung bilden mit die Basis für ökologische 
 Kaufentscheidungen. Wir wollen das Tarifvertragssystem stärken, den Mindestlohn
 erhöhen, Wege aus den Minijobs und dem Niedriglohnsektor ebnen und eine bessere
 Bezahlung der sozialen Berufe durchsetzen.
- Der Klimaschutz wird in zahlreichen Branchen zu einem Strukturwandel führen. Dabei 
 wollen wir die Beschäftigten unterstützen. Weiterbildung und Qualifizierung sind dabei
 entscheidend. Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen, die Beratung vor Ort
 verbessern und vernetzen, eine sozial gerechte Weiterbildungsförderung schaffen, die
 Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln und besonders
 betroffene Branchen zielgenau unterstützen.
- Um Beschäftigte zu unterstützen, die aufgrund eines klimaschutzbedingten 
 technologischen Wandels absehbar neue Qualifikationen benötigen, schlagen wir ein
 Klimaqualifizierungsgeld vor. Dies kommt insbesondere solchen Unternehmen zugute, die
 auf Grund ihrer Größe und ihres Umsatzes nicht ohne weiteres einen eigenen
 Qualifizierungsfonds einrichten können. Voraussetzung für den Bezug des
 Klimaqualifizierungsgeldes ist ein gemeinsam zwischen den Betriebspartnern erstellter
 Business- und Qualifizierungsplan, der klar regelt, welche Maßnahmen für den
 Klimaschutz getroffen und welche Qualifikationen durch die Beschäftigten erworben
 werden müssen.
- Für Regionen, die besonders von der Transformation betroffen sind, braucht es gezielte 
 Hilfe. Daher unterstützen wir den „Just Transition Fund“ auf EU-Ebene und wollen die
 beihilferechtlichen Vorgaben in Sinne gerechter Transformation weiter entwickeln.
- Um soziale Härten im Zuge des Kohleausstieges zu vermeiden, müssen im 
 Kohleausstiegsgesetz bzw. im Strukturstärkungsgesetz arbeitsmarkt- und
 qualifizierungspolitische Maßnahmen sowohl für die direkt als auch für die in der
 Zuliefererindustrie indirekt vom Braunkohleausstieg betroffenen Beschäftigten
 enthalten und mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt sein. Zugleich müssen die
 Vorbereitungen zur nachhaltigen sozialen Absicherung älterer Beschäftigter,
 insbesondere in Form des Anpassungsgeldes, gerade auch im Haushalt unverzüglich
 eingeleitet werden.
- Wir müssen sicherstellen, dass Menschen nicht zum Arbeiten verpflichtet werden, wenn 
 sie durch extreme Hitze ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden. Deswegen wollen wir
 für hitzebedingte Arbeitsausfälle ein Hitzegeld einführen, welches den Beschäftigten
 60 Prozent ihres Nettogehaltes garantiert.
- Alle Menschen sollen Zugang zu bezahlbarer Mobilität haben. Über Sozialtickets und 
 unseren Mobilpass sorgen wir dafür, dass Bahnfahren und ÖPNV gerade für Menschen mit
 niedrigen Einkommen bezahlbar sind.
- Wir wollen die Stromkostenpauschale aus dem Hartz-IV-Regelsatz herauslösen und 
 jährlich dynamisieren, sodass Kostensteigerungen beim Strompreis nicht zu einer
 Unterdeckung des Regelsatzes führen. Weitere Kostensteigerungen, die sich aus dem
 Klimaschutz ergeben, müssen in die Anpassung der Sätze miteinbezogen werden. Menschen,
 die keine weitere Belastung schultern können, dürfen auch nicht stärker belastet
 werden.
9. Anpassung an das Unvermeidbare
Anpassung ist keine Alternative zur Minderung von Treibhausgasen. Jedes Zehntel Grad 
Erderwärmung macht einen Unterschied, wie heftig die Auswirkungen der Klimakrise in den 
nächsten Jahrzehnten sein werden. Daher kommt es auch auf jede eingesparte Tonne CO2 an. 
Doch auch bei einer Begrenzung der globalen Erhitzung auf deutlich unter 2 Grad, selbst bei 
1,5 Grad werden die Auswirkungen der Klimakrise deutlich spürbar sein. Eine Anpassung daran 
ist unvermeidlich. Die Zunahme der Extremwetterereignisse wie Dürren oder die 
Extremniederschläge der vergangenen Jahre haben gezeigt, worauf wir uns einstellen müssen.
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Klimakrise und zur Bewältigung des Unvermeidbaren 
braucht Deutschland einen Aktionsplan, der Klimaschutz und Klimaanpassung miteinander 
verbindet. Damit werden Menschen, Städte, Umwelt und Natur widerstandsfähiger gegen die 
Folgen der Klimakrise gemacht und können einen größeren Beitrag zur Minimierung der 
Klimakrise leisten. Im Zentrum dabei steht für uns ein nationaler Klimafolgenanpassungsfonds 
in Höhe von zwei Milliarden Euro, mit denen wir die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise 
begrenzen wollen. Folgende Schritte sind aus unserer Sicht schon jetzt unerlässlich:
- Beim Städte- und Wohnungsbau müssen wir für Hitzeschutz sorgen. Schon heute liegen die 
 Temperaturen in Großstädten wie Köln, Stuttgart oder Berlin im Sommer teilweise zehn
 Grad über denen des Umlandes. Menschen können nächtelang nicht schlafen und arbeiten
 in klimatisierten Räumen. Wir brauchen einen Städte- und Wohnungsbau, der die
 Entwicklungen der Klimakrise berücksichtigt. Statt Betonwüsten braucht es mehr Bäume,
 Wasser- und Grünflächen sowie Frischluftschneisen in unseren Städten, denn sie wirken
 wie Klimaanlagen. Mit finanziellen Mitteln müssen Projekte für mehr Stadt- und
 Fassadenbegrünung, Schattenflächen, Häuserdämmung sowie Kühlung durch Kältespeicher
 und erneuerbar betriebene Wärmepumpen in den Wohnungen, aber auch hellere Fassaden und
 hellerer Straßenbelag gefördert werden. Das ist gut für die Gesundheit der Menschen,
 die Luft und das Klima.
- Wir wollen Betroffene entschädigen. Derzeit sind nur 40 Prozent der Häuser in 
 Deutschland gegen Elementarschäden versichert und gerade in den von Hochwasser
 gefährdeten Gebieten werden Versicherungen gar nicht mehr angeboten oder sind kaum
 finanzierbar. Neben angemessenen Versicherungslösungen für die Betroffenen ist ein
 zusätzlicher Fonds für unbürokratische und zügige Entschädigungszahlungen aufzulegen
 für Menschen, deren Existenz bedroht ist. Zudem sollen regionale Landkarten erstellt
 werden, auf denen absehbare Gefährdungslagen kartiert sind. Ausweisungen von
 Neubaugebieten in Überschwemmungsgebieten wollen wir einschränken.
- Wir wollen den Gesundheitsschutz erhöhen. Im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts ist 
 die Zahl von Todesfällen aufgrund von Herzkrankheiten während der Hitzewellen deutlich
 angestiegen. Besonders betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen. Das
 Bundesgesundheitsministerium rechnet bis zum Ende des Jahrhunderts mit einer um den
 Faktor drei bis fünf erhöhten Todesrate durch Hitzewellen. Hinzu kommen Folgeprobleme
 wie eine massive Zunahme von Allergien, da sich etwa die Pollenflugsaison in den
 vergangenen 30 Jahren bereits um zehn bis zwölf Tage verlängert hat. Für Warnsysteme,
 bessere Behandlungsmöglichkeiten von klimabedingten Krankheiten sowie Hitze-
 Aktionspläne muss Geld bereitgestellt werden. Die Aktionspläne sollten eine
 koordinierte Kommunikation von Tipps und Verhaltensweisen für die Bevölkerung bei
 Extremwetterereignissen beinhalten. Über eine bundesweite Beratungstelefonnummer
 sollen Informationen zur Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsschäden abgerufen werden
 können.
- Wir wollen einen bundesweiten Hitzeaktionsplan verabschieden. Damit schützen wir die 
 Bevölkerung vor hitzebedingten Gesundheitsschäden.
- Wir wollen die Landwirtschaft anpassen und die Forschung für robuste Pflanzen 
 intensivieren, damit Landwirt*innen die Herausforderungen der Klimakrise meistern
 können. Entschädigungen sowie Förderprogramme für technische Lösungen bekämpfen nur
 die Symptome, sparen aber die erforderlichen Änderungen im System sowohl auf dem Acker
 als auch in der Tierhaltung aus. Vielfältige Fruchtfolgen, angepasste Sorten und
 humusreiche Böden können Trockenstress und Klimawandel besser trotzen als
 Monokulturen. Alternative Forschung und Anbaumethoden müssen deutlich stärker
 gefördert werden.
- Wir wollen gesunde Böden fördern: Viele Regionen werden in den nächsten Jahren mit 
 Trockenheit zu kämpfen haben. Umso wichtiger, dass der Boden gesund und geschützt ist
 – mit genügend Humus, um ausreichend Wasser zu speichern. Wir werden den Humuserhalt
 und -aufbau von Böden durch Umwandlung ungeeigneter Äcker in Grünland sowie die
 Ausweitung agrarökologischer Methoden wie Agroforstsysteme, Mischkulturen, weite
 Fruchtfolgen und eine ganzjährige Bodenbedeckung fördern.
- Wir wollen Flächen entsiegeln. Versiegelte Flächen heizen die Umgebung nicht nur 
 unnötig auf, sondern können auch kein Regenwasser aufnehmen. Letzteres führt zu
 Überschwemmungen. Deshalb braucht es ein Programm zur Wiederherstellung geschädigter
 und versiegelter Böden in ihre natürliche Funktion als CO2- und Wasserspeicher.
- Bäume stellen Kohlenstoffsenken dar. Deshalb sind Agroforstsysteme unabdingbar für 
 eine klimagerechte Landwirtschaft. Auch wollen wir den Baumstand pro Festmeter im Wald
 festschreiben und ihn durch Begrünung städtischer Umgebungen steigern. Bei der
 Aufforstung wollen wir zum Vorreiter werden. Dazu setzen wir im Rahmen eines
 Waldaufforstungsprogramm auf gesunde Mischwälder und klimarobuste Arten.
- Wir wollen Wälder vor Bränden schützen. Für den Fall großer Waldbrände braucht es 
 bundesländerübergreifende Katastrophenpläne, ausreichende Spezialisten und eine gute
 Ausrüstung zum Beispiel mit Löschflugzeugen. Doch genauso wichtig wie eine
 Waldbrandstrategie ist Waldbrand-Prävention: Dazu gehören Vorsorgemaßnahmen wie
 Schutzstreifen und Waldbrandriegel sowie den nachhaltigen Umbau der Wälder
 insbesondere nach Sturmschäden von Monokultur-Nadelwäldern hin zu artenreichen
 Mischwäldern. Diese sind weniger brandgefährdet und zudem ein Gewinn für die
 Artenvielfalt.
- Wir wollen vor Hochwasser schützen. Hochwasserschutz ist mehr als Deiche bauen. Mit 
 Blick auf die mittlerweile alle paar Jahre hereinbrechenden Jahrhunderthochwasser ist
 eine prioritäre Finanzierung des ökologischen Hochwasserschutzes überfällig. Dazu
 gehört, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben sowie eine Reaktivierung von Auen
 entlang von Flüssen. Auch braucht es Hochwasserkonzepte für Städte, die aufgrund ihrer
 massiven Versiegelung nicht für extreme Niederschläge gerüstet sind.
10. Klimaschutz kennt keine Grenzen
Auch wenn sich dieser Maßnahmenplan vor allem auf die national notwendigen Anstrengungen 
konzentriert, so ist doch völlig klar: Klimaschutz kennt keine Grenzen und muss europäisch 
und global gedacht werden.
Von der Klimakrise betroffen sind weltweit zuerst jene, die die Klimakrise nicht verursacht 
haben und sich am wenigsten vor den Auswirkungen schützen können: Menschen, besonders 
Frauen, in den Ländern des Globalen Südens. Wir unterstützen die ärmsten Staaten beim 
Klimaschutz und bei der Anpassung an Klimaveränderungen. Insbesondere mit Schwellen- und 
Entwicklungsländern bauen wir Klimapartnerschaften auf und verstärken die klimapolitische 
Zusammenarbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Entwicklungs- und 
Schwellenländern, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, solidarische und 
koordinierte Hilfe der Staatengemeinschaft erhalten. Dafür fördern wir systematisch 
Klimarisikoanalysen und ein Klimarisikomanagement. Ansätze auf internationaler Ebene müssen 
die Umsetzung der Menschenrechte, etwa der Rechte auf Nahrung, Wasser oder Gesundheit, 
befördern und die Bevölkerung vor Ort miteinbeziehen. Lokal Betroffenen muss die notwendige 
Umsiedlung in Würde garantiert werden, Menschen, die ihre Heimat aufgrund der Klimakrise 
verlassen, brauchen internationalen Schutz.
- Wir werden uns in den internationalen Klimaverhandlungen dafür einsetzen, das Pariser 
 Klimaabkommen zu einem internationalen Regime weiterzuentwickeln, das von den Staaten
 möglichst verbindliche Ziele einfordert, Vergleichbarkeit und Transparenz der
 Zieleinhaltung sicherstellt und die Nichteinhaltung sanktioniert.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die im Rahmen des Pariser Klimaabkommens 
 anstehenden regelmäßigen fünfjährlichen Überprüfungen („global stocktakes“) der
 nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) tatsächlich dazu führen, dass die Klimaziele
 aller Staaten angemessen erhöht werden. Dafür muss sich der Überprüfungsprozess am
 aktuellen Stand der Wissenschaft zur Begrenzung der Erderhitzung auf deutlich unter 2
 Grad, möglichst 1,5 Grad und an Kriterien der globalen Klimagerechtigkeit orientieren.
 Gleichzeitig werden wir die Unterstützung von Ländern für die Umsetzung und
 Verbesserung von NDCs in Foren wie der NDC-Partnerschaft deutlich ausbauen.
- Die Industrieländer haben zugesagt, die Entwicklungsländer ab 2020 mit jährlich 100 
 Milliarden US-Dollar bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu
 unterstützen; der gerechte Anteil Deutschlands daran wären etwa 10 Milliarden Dollar.
 Doch wir wissen bereits heute, dass diese Summen nicht reichen werden. Wir werden uns
 daher dafür einsetzen, dass Deutschland in einem ersten Schritt jährlich 10 Milliarden
 Euro aus öffentlichen Mitteln für internationale Klimafinanzierung bereitstellt, mit
 denen dann auch weitere private Mittel mobilisiert werden können. Zusätzlich soll
 Deutschland auch seine Zahlungen erhöhen, um die anderen nachhaltigen
 Entwicklungsziele zu erreichen.
- Die ambitionierte Koalition der Finanzminister*innen für Klimaschutz soll bis Mitte 
 2020 ein ambitioniertes Programm für die Ausrichtung der globalen Finanzströme an den
 Zielen des Pariser Klimaabkommens vorlegen. Das heißt zu Beispiel, dass
 klimaschädliche Subventionen abgebaut und alle klimabedingten Geschäftsrisiken
 konsequent offengelegt werden.
- Deutschland sollte die strategische Klima-Allianz mit den 48 von der Klimakrise 
 besonders betroffenen Entwicklungsländern, die sich zu 100 Prozent erneuerbaren
 Energien und Netto-Nullemissionen verpflichtet haben, ausbauen, damit sie diese Ziele
 sobald wie möglich erreichen.
- Internationale Allianzen der Regionen, wie zum Beispiel die „Under2Coalition“, werden 
 wir stärken und ausbauen, um auch in jenen Staaten den Klimaschutz voranzubringen, die
 derzeit Schlusslicht in der internationalen Klimapolitik sind. Dadurch stärken wir
 auch die Zusammenarbeit mit subnationalen Akteuren in allen Ländern und halten die Tür
 für Länder wie die USA offen, wenn sie sich zur Rückkehr zum Pariser Abkommen
 entscheiden.
- Wir setzen uns für ressortübergreifende strategische Partnerschaften mit den großen 
 Schwellenländern für klimafreundliche Investitionsoffensiven in Mobilität, Energie,
 Digitalisierung, nachhaltige Stadtentwicklung und Schlüsselindustrien wie Stahl oder
 Zement ein.
- Wir werden die Kriterien für die internationale Zusammenarbeit zugunsten 
 klimaneutraler Investitionen ändern und dafür sorgen, dass jede Art fossiler
 Technologie nicht mehr über Exportkredite oder Bürgschaften abgesichert werden kann,
 wenn sie nicht im Einklang mit den Zielen von Paris steht.
- Für das Jahr 2050 werden 100 bis 150 Millionen Menschen auf der Flucht prognostiziert 
 – allein aufgrund der Klimakrise, wenn sie ungebremst fortschreitet. Wir müssen unsere
 humanitäre Hilfe massiv erhöhen, uns auf Katastrophen bedingt durch die Klimakrise
 einrichten und uns intensiver mit dem Recht auf Klimaflucht auseinandersetzen. Wir
 unterstützen Entwicklungsländer im Rahmen der Agenda 2030 dabei, der Klimakrise
 entgegenzuwirken, damit die Menschen ihre Lebensgrundlagen nicht verlieren. Und wir
 helfen ihnen dabei, nötige Umsiedlungen durch Klimakatastrophen bewältigen zu können.
[1] Laurent Fabius, Chefverhandler der Klimakonferenz in Paris und damaliger französischer 
Außenminister
[2] Im weiteren Text verkürzt als CO2.
[3]https://www.scientists4future.org/stellungnahme/fakten/
[4]https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2016_2020/2019_09_Brie-
f_Klimakabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[5] Annahme: Bei einem Temperaturanstieg von maximal 1,75° C und einer Wahrscheinlichkeit 
der Zielerreichung von 67 Prozent; mit einer Wahrscheinlichkeit von 40 Prozent sogar 1,5° C 
Erderhitzung.

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