Es sollte kein konkretes Ziel für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik gesetzt werden. Im Antrag ist von 3 % der Ackerfläche die Rede. Die Ackerfläche in Deutschland hat einen Anteil von 34,6 % der Landesfläche, sodass 1 % der Landesfläche in der BRD für Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen sein sollen. Zum Vergleich: Alle Straßen und Schienenwege belegen gerade einmal 3 % der Gebietsfläche. Die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik in der im Antrag enthaltenen Dimension würde eine Fläche von ca. 3.600 Quadratkilometern = 360.000 Hektar in Anspruch nehmen. Dies entspricht dem vierfachen des Stadtgebietes von Berlin. Ein solcher Zubau von Freiflächen-PV wäre mit ökologischen Anliegen und dem Landschaftsbild schwer vereinbar, auch weil PV-Anlagen im Vergleich zu Windenergieanlagen deutlich größere Flächen in Anspruch nehmen. Es erscheint fraglich, dass zukünftig umfassende Lösungen gefunden werden, wie man eine agrarische Nutzung mit einer Freiflächen-PV-Anlage vereinbaren kann. Bei Dachflächen und anderweitig nicht nutzbaren Flächen, z.B. ehemalige Deponien, Lärmschutzwände oder Restflächen in Verkehrsinfrastruktur, gibt es noch große Potenziale, die gehoben werden sollten, bevor Ackerfläche für Freiflächen-PV übermäßig in Anspruch genommen wird.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Rhein-Sieg (dort beschlossen am: 18.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 15:12 |
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