Um die soziale Ausgleichswirkung des Energiegelds nicht mit steigendem CO2-Preis abzuwürgen, ist es unerlässlich, dass es ansteigt und das Prinzip des Ausgleichs damit erhalten bleibt. Über die Details ist damit noch nichts gesagt, aber der Grundsatz sollte explizit festgelegt werden.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 20.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WKF-07-1024 |
Eingereicht: | 25.10.2019, 05:44 |
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