Die Anrechnung des Energiegeldes (sowie möglicher anderer Maßnahmen) auf Sozialleistungen würde de facto zu einer Leistungskürzung führen. Dies würde das soziale Ausgleichsprinzip ad absurdum führen und muss ausgeschlossen werden. Zu recht haben wir in anderen Bereichen Konzepte entwickelt, die die Nichtanrechnung beinhalten.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (beschlossen am: 20.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WKF-07-1024 |
Eingereicht: | 25.10.2019, 08:10 |
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