Die Anrechnung des Energiegeldes (sowie möglicher anderer Maßnahmen) auf Sozialleistungen würde de facto zu einer Leistungskürzung führen. Dies würde das soziale Ausgleichsprinzip ad absurdum führen und muss ausgeschlossen werden. Zu recht haben wir in anderen Bereichen Konzepte entwickelt, die die Nichtanrechnung beinhalten.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 20.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WKF-07-1024 |
Eingereicht: | 25.10.2019, 06:10 |
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