Die Absicht ist gut und unterstützenswert, aber so nicht umsetzbar. Dazu empfehlen wir ein Fachgespräch mit der Bundesarchitektenkammer und anderen Verbänden.
Das ist auch in Verbraucherschutzhinsicht und Werkvertraglich nicht tragbar, konfliktbehaftet und auch nicht notwendig. Dafür gibt es geeignete Verfahren. Die Grundzüge hierfür werden beschrieben.
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