1. Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ist bereits seit längeren im SGB III verankert. Zuletzt wurde der § 82 SGB III novelliert zum 1.1.2019. Dabei gelang eine Öffnung der Förderung aller Beschäftigter in Unternehmen und nicht nur der Älteren und Geringqualifizierten (Programm WeGeBAU). Aktuell ist die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen bereits möglich.
2020 wurden bereits für die Förderung Beschäftigter rund 540 Millionen Euro durch die BA ausgegeben.1 Das ist um eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen und in die ökologische Perspektive zu bringen nicht genug. Die Aufgabe ist nicht ein neues Produkt einzuführen, sondern den Einsatz dessen zu stärken. Bereits im IAB Bericht wurde festgestellt, dass die Bekanntheit erhöht werden muss und höhere Anreize für Arbeitgeber*innen geschaffen werden.2 Eine Stärkung der Nationalen Weiterbildungsstrategie des BMAS auch in Richtung der ökologische Transformation ist notwendig. Aktuell beschäftigt sich die NWS3 vorwiegend mit der Digitalisierung und verkennt gleichzeitig die Aufgabe der sozialökologischen Transformation.
2. Kurzarbeit ist im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der falsche Fachterminus. Kurzarbeit bedeutet eine Kompensation der Personalkosten bei einem erheblichen Arbeitsausfall. Aufgrund schlechter Auftragslage oder wie im Fall der Corona-Pandemie behördlicher Schließungen ist mit einem erheblichen Arbeitsausfall zu rechnen. Sofern Betriebsräte vorhanden, müssen diese zwangsläufig der Kurzarbeit zustimmen und würden dann den zweiten Teil "koppeln wir eng an Sozialpartnerschaften" obsulet erscheinen lassen.
1 Haushaltsplan 2021 (arbeitsagentur.de)
2Geförderte Weiterbildung Beschäftigter -Trotz erweiterter Möglichkeiten noch ausbaufähig (iab.de)
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