Im aktuell geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetz werden nur gesundheitschädliche Gase u.a. Immissionen meistens mit Grenzwerten behandelt/eingeschränkt. Kohlenstoffdioxid (CO2) ist kein unmittelbar gesundheitschädliches Gas im Sinne dieses Gesetzes. Pflanzen brauchen CO2, um zu wachsen und auch alle Lebewesen, die kein CO2 / keinen Kohlenstoff aus der Luft verwenden können, geben dieses Gas aus ihren Körpern in die Luft ab, ohne dass es dem jeweiligen Organismus schadet (Ausnahme bei speziellen Atemwegserkrankungen). Aber sobald sich dieses Gas - emittiert aus welchen Quellen auch immer - in zu hohem Prozentsatz in der Atmosphäre ansammelt, wirkt es indirekt doch gesundheitsschädlich in der bekannten Form von Überhitzung der Erdatmosphäre mit allen inzwischen bekannten negativen Folgen für das Klima und damit aller Ökosysteme inkl. uns Menschen. Wenn wir eine effiziente CO2-Bremse in alle neuen (und zu ändernden älteren) Gesetze einbauen wollen, müssen wir zuvor (oder mindestens gleichzeitig) das Bundes-Immissionsschutzgesetz erweitern/anpassen und CO2 als indirekt gesundheitsschädliches oder einfach als klimaschädliches Gas aufnehmen, das ab bestimmten Grenzwerten der Konzentration nicht mehr in die Luft (bzw. in die Atemluft) immitiert werden darf. Das würde im nächsten Schritt die Emission von immer mehr CO2 beispielsweise aus Verbrennermotoren gesetzlich begrenzen, bzw. verhindern können. Gesetze für 'klimaneutrale' Städte ohne Verbrennung fossiler Energieträger wären damit von Anfang an rechtlich besser abgesichert und könnten zu weniger Klagen führen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Anne Kathrina Gruber (KV Berlin-Mitte) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: EP-Fraktion |
Eingereicht: | 09.04.2021, 14:57 |
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