Busse und Bahnen sind nicht wirklich für alle da, so lange die umfassende Barrierefreiheit nicht gegeben ist (also nicht nur für mobilitätseingeschränkte und sinnesbeeinträchtigte Menschen, sondern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, dem Autismusspektrum zugehörige Menschen und Menschen mit psychischen und anderen unsichtbaren Behinderungen). Der Status quo der Umsetzung ist leider nicht sehr vielversprechend. Da wo Barrierefreiheit nicht umgesetzt ist, sind Menschen mit Behinderungen entweder ganz von der Nutzung des ÖPNV ausgeschlossen oder auf fremde Unterstützung angewiesen. Dies birgt Gefahrenpotential, macht abhängig und ist wie im Falle der Mobilitätshilfe der Deutschen Bahn nur nach Vorankündigung und nur zur begrenzten Zeiten möglich. Dies beraubt Betroffene ihrer Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Das derzeitige Maß an nicht vorhandener Barrierefreiheit und das nicht zufriedenstellende Tempo der Umsetzung von Maßnahmen, führt zu der Befürchtung, dass die Frist bis 2022, wie sie bereits gesetzlich verankert ist, nicht eingehalten werden wird. Wir erachten für den gesamten ÖPNV eine Bekräftigung zu der Frist bis 2022 in unserem Wahlprogramm für notwendig.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.04.2021, 15:31 |
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