Fährverbindungen sind nicht nur für Küstenregionen von essentieller Bedeutung. Städte und Regionen in Küsten- und Randlagen können gestärkt werden, Wege können verkürzt werden. Bislang werden Fährverbindungen durch den Bundesverkehrswegeplan nicht unterstützt. Statt dessen werden milliardenschwere Trassen und Tunnelbauten wie die A 20 projektiert, die kostengünstig durch verlässliche, nachhaltige und regelmäßige Fährverbindungen ersetzt werden können. In diesem Fall durch eine deutlich verdichtete Bedienung der Fährstrecken Glückstadt-Wischhafen und Brunsbüttel-Cuxhaven. Moderne Logistikkonzepte ermöglichen zudem die optimale Einbindung von Lenkpausen des Fahrpersonals. Über den Bundesverkehrswegeplan und Finanzierungsgesetze sollten daher künftig Fähren an den Küsten, zu Inseln, über Flüsse und große Seen unterstützt werden, um unnötige Straßenneubauten zu vermeiden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Cuxhaven (dort beschlossen am: 31.03.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-433 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 17:37 |
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