Anmerkung: Der Antragstext wurde am 08.04.21 vom Parteiarbeitskreis Mobilität des KV Köln beschlossen.
Die Führung eines PKW trägt in fast jeder Situation das Potential zur Tötung von Mitmenschen, sowohl bei fahrlässigem aber auch bei verantwortungsbewusstem Verhalten. Nicht nur der Erwerb sondern insbesondere der kontinuierliche Besitz des Führerscheins erfordert daher einwandfreie körperliche und geistige Verfassung.
Daher sieht unser Änderungsantrag zwei Maßnahmen vor: 1. die regelmäßige Erneuerung des Führerscheins, 2. eine Gesundheitsprüfung als Voraussetzung für die Erneuerung des Führerscheins.
Zu 1:
Opfer von Verkehrsunfällen sind zu häufig Menschen, die sich StVO-konform verhalten und durch andere in Unfälle verwickelt werden. Eingeschränkte Fahrtauglichkeit, z.B. durch körperliche Einschränkungen wie Bewegungsfreiheit, Sehstärke, Reaktionszeit oder geistige Fitness, führt nur selten dazu, dass Menschen freiwillig auf Autofahrten verzichten. Meist üben Angehörige oder die eigenen Kinder Druck aus oder schaffen Alternativangebote, z.B. Übernahme des Einkaufs, deren Sicherstellung eigentlich in der Fürsorgepflicht des Staats liegt. Der Staat muss mobilitätseingeschränkten Menschen die Freiheit garantieren ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können auch ohne die Freiheit und Sicherheit der anderen durch verantwortungslose aber alternativlose Führung eines PKW zu gefährden.
Eine regelmäßige Erneuerung des Führerscheins alle 10 Jahre trägt dazu bei sicherzustellen, dass Menschen weiterhin fahrtüchtig sind und bieten gleichzeitig die Gelegenheit für jede*n selbst regelmäßig zu reflektieren ob eine Verlängerung wirklich notwendig ist. Fast alle Länder haben Ablaufdaten auf Führerscheinen, Kalifornien 5 Jahre1, UK 10 Jahre2, und auch der EU-Führerschein sieht eine Gültigkeitsdauer von 10-15 Jahren3 vor, die in nationales Recht umzusetzen ist.
Wo die Erneuerung notwendig ist, muss sie einfach und unbürokratisch durchgeführt werden können. Die Überprüfung ist nötig, da die grundsätzliche Eignung zur Führung eines PKW mit fortschreitender Zeit abnimmt, sei es durch wenig Benutzung, fortschreitendes Alter, veränderten Gesundsheitszustand, neue Gesetze und Regeln im Verkehr. Es käme auch niemand auf die Idee eine 50-jährige Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch nur aufgrund ihrer Noten beim Schulabschluss einzustellen. Der Vergleich mit einem Waffenschein, einer Lizenz zur Verwendung eines potentiell für Menschen tödlichen Geräts im öffentlichen Raum, die die Freiheit der Mitmenschen einschränkt, ist eher zutreffend.
Zu 2:
Ab einem gewissen Alter, z.B. 65 Jahre – hier steigt das Unfallrisiko statistisch stark – soll als Voraussetzung zur Verlängerung des Führerscheins und zur TÜV-Genehmigung zusätzlich eine medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung stattfinden. Durch Kombination mit der HU könnte diese Prüfung ohne nennenswerte Mehrbelastung („Schikane“) des*der Einzelnen regelmäßig (z.B. alle 4 Jahre, ab 70 alle 2 Jahre) durchgeführt werden.
Es kann nicht sein, dass der Entzug des Führerscheins im aktuellen Punktesystem quasi nur möglich ist, wenn bereits mehrfach Menschen zu Schaden gekommen sind. Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme nur eine unter Vielen sein kann. Beispielsweise Raser-/Poser-Kultur, die am stärksten unter jungen Männern verbreitet ist, wird durch diese Maßnahme nicht verhindert. Daher ist sie nicht als Ersatz zum Punktesystem gedacht. Zur Verhinderung von Geisterfahrten oder alkoholisiertem Fahren kann sie beitragen.
2https://www.moneysavingexpert.com/travel/renew-driving-licence/
3https://en.wikipedia.org/wiki/European_driving_licence#Provisions_2
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