Anmerkung: Der Antragstext wurde am 08.04.21 vom Parteiarbeitskreis Mobilität des KV Köln einstimmig beschlossen.
Dies ist ein Bundestagswahlprogramm also dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung stehlen, indem wir auf die EU zeigen, sondern müssen auch bei der Zulassung durch das KBA ansetzen. Flottengrenzwerte haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Automobilhersteller ihre Autos auf dem Papier sauberrechnen. Sie haben uns die SUV-Plage in den Städten gebracht und verzerren dadurch den realen Klimaeffekt. Grenzwerte müssen sich daher immer auf ein einzelnes Auto beziehen und die Realemissionen, nicht die Emissionen bezogen auf das Eigengewicht, betrachten. CO2 ist nicht die einzige Emission; Lärm-, Feinstaub-, Stickoxid-Emissionen sind ebenfalls relevant. Ebenfalls sehen wir die Zukunft des MIV in der geteilten Nutzung statt im Besitz, bei dem Autos statistisch 23 Stunden am Tag ungenutzt herum stehen und als (unästhetische) Sichtblockade eine Gefahr für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen darstellen.
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