Stickoxidemissionen in der Landwirtschaft stellen eine relevante Treibhausgasquelle dar und Nitratkonzentrationen im Grundwasser in Deutschland überschreiten den Europäischen Grenzwert regelmäßig.
Kritiker*innen verweisen auf den hohen administrativen Aufwand bzgl. der Erhebung der einzelbetrieblichen Daten und der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden. Landwirtschaftliche Betriebe sind jedoch bereits seit 2018 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet und die Aufsicht muss zur Einhaltung der Vorgaben aus der Düngeverordnung ohnehin erfolgen.
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