Naturschutz gibt es bereits. Doch die diesebzüglichen Gesetze wirken nicht im gewünschten Umfang. Wir müssen also das rechtliche Instrumentarium stärken. Dabei ist das Interesse der Natur zu definieren und ein Recht auf Unversehrtheit. Warum sollten Menschen dieses Recht besitzen und nicht auch unsere Lebensgrundlagen (Flüsse, Seen, Moore, Wälder, Bäume, ggf. auch urbane Grünflächen)?
Wer das ewige Drama in Städten, insbesondere bei der Innenverdichtung von Hinterhöfen kennt, dass „Baurecht vor Baumrecht“ steht, wünscht sich mehr Gleichberechtigung.
Wer darüber hinaus die ARD-Dokumentation „Ökozid“ gesehen hat, weiß, dass in der Zukunft milliardenschwere Schadensersatzklagen auf die Bundesrepublik Deutschland zukommen können. Das ist keine Fiktion, sondern aktuell laufen bzw. in der Vergangenheit gab es ja bereits solche Klageversuche. Doch dabei wird auf die „individuelle Betroffenheit von Menschen“ abgestellt. Doch betroffen ist die Natur. Also müssen wir, im Sinne von effektivem Naturschutz auch der Natur den rechtlichen Schutz geben, den sie wirklich benötigt. Wie wir auch, verstehen sich Organisationen wie ClientEarth u.v.a. als „Anwälte der Erde“. Ihr Instrumentarium ist aktuell noch recht schwach. Hier sollten wir Abhilfe schaffen, in letzter Instanz auch um die Bundesrepublik rechtssicher auf die Zukunft auszurichten.
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