Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz muss im Strafgesetz verankert werden. In vielen (allen?) Ländern würden Studierende damit verpflichtend mit dem Thema konfrontiert. Aktuell scheint das nicht zwingend der Fall zu sein, damit fehlt es an Sensibilisierung und Kenntnis.
Prof.Dr. Jens Bülte sagt immer wieder, dass es alleine schon um das Fachwissen im Bereich der Strafbarkeit und Sanktionierung von Verstößen unbefriedigend bestellt ist. Amtsveterinär*innen fehlt es an jusritischem Fachwissen, was alles neben Mahnungen und Bußgeldern an Sanktionen möglich wäre, Staatsanwaltschaften und Juristen fehlt es an veterinärmedizinischen Fachwissen, um die Notwendigkeit von Sanktionen zu erkennen.
Verstöße gegen das TSchG müssen nicht nur in der Haltung/Mast, sondern auch in der Zucht, dem Transport und bei der Schlachtung penibel beobachtet und geahndet werden. Für Aktivist*innen und potentielle Wähler*innen ist es wichtig, dass wir das erkannt haben und alle Bereiche bercksichtigen werden.
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