Der Energiebedarf von Gebäuden muss drastisch reduziert werden, um das 1,5°-Ziel einzuhalten. Aktuell werden in der deutschen Gesetzgebung aussschlueßlich Anforderungen an die Energieeffizienz eines Gebäudes in der Betriebsphase gestellt. Sogenannte "graue Energie" für die Rohstoffe und der Energieaufwand zur Entsorgung und zum Recycling werden nicht in die Energiebilanz einbezogen. Da alle Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes klimaneutral werden müssen, ist es wichtig die Gesetzgebung und Baustandards entsprechend anzupassen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
---|---|
Antragsteller*in: | Katharina Zimmer (KV Mannheim) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-316-4 |
Eingereicht: | 16.04.2021, 14:14 |
Kommentare