Der entscheidende Satz zum Umgang mit Technologie im Zusammenhang mit Züchtungsverfahren aus dem Grundsatzprogramm wurde hier ergänzt "Nicht die Technologie, sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum." und gehört an den Anfang jeder Diskussion zu diesem Thema. Wir sollten im Zusammenhang mit dem vorsorgeorientierten Zulassungsverfahren und der Kennzeichnungspflicht den Schutz der Wahlfreiheit der Verbraucher*innen als positive Botschaft ins Wahlprogramm setzen und nicht die Botschaft Technologie abzulehnen. Insbesondere gilt für jedes Zulassungsverfahren auch, dass der Anspruch der Wissenschaftlichkeit erfüllt sein muss - das sollten wir auch explizit klarstellen.
Die Opt-Out-Richtlinie ermöglicht es, nationale Interessen auch gegen den allgemeinen EU-Standard durchzusetzen. Sie sollte nicht vorauseilend und grundsätzlich beschlossen werden. Im Sinne des europäischen Subsidiaritätsprinzips sind zudem bei Bedarf regionale Opt-Out-Lösungen vorzuziehen.
Da Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Methoden gezüchtet wurden, nicht unterscheidbar von anderen Züchtungsarten sind, ist die Forderung nach Nachweisforschung wissenschaftlich nicht haltbar, denn diese Pflanzen sind nicht von anderen Züchtungen oder spontanen Mutationen zu unterscheiden. Geld für Forschung muss dort investiert werden, wo es sinnvoll und zielführend eingesetzt wird und nicht für "Pro-Forma-Forschung" vergeudet werden. Eine verlässliche Kennzeichnung müsste ohnehin über eine Lieferkettenverfolgung, ähnlich wie beim Ökolandbau umgesetzt werden. Ein Nachweis im Labor ist also weder möglich noch notwendig.
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