Hier werden Klimafolgekosten und Lenkungswirkung verwechselt. Die Klimafolgekosten hat das Umweltbundesamt in der Methodenkonvention 3.0 mit 180 € pro Tonne angegeben, wenn Schäden zukünftiger Generationen geringer gewichtet werden (dieser Betrag ist mit der Methodenkonvention 3.1 (PDF) auf 195 € pro Tonne gestiegen).
Der Preis, "mit dem man die Klimaziele allein über die CO2-Bepreisung erreicht", muss sich dagegen an der Lenkungswirkung orientieren. Dafür wird beispielsweise häufig die MCC-PIK-Studie von Edenhofer et al. (PDF) angeführt, welche mit ambitionierteren Klimazielen exponenziell steigende CO2-Preise ausweist (Abbildung 6.2, S. 68). Um das im Programm genannte 70-%-Ziel für 2030 oder auch nur das neue EU-Ziel alleine über CO2-Bepreisung zu erreichen, wären viele hundert Euro pro Tonne notwendig. Das sollte auch so benannt werden, weil damit noch deutlicher wird, warum das nicht der von uns favorisierte Weg sein kann.
Es ist außerdem keineswegs so, als würde ein CO2-Preis von 180 Euro "unweigerlich zu erheblichen sozialen Unwuchten" führen. Im Gegenteil, ein hoher CO2-Preis mit dem von uns geforderten Ausschüttungsmechanismus als Energiegeld führt sogar zu einer Umverteilung von oben nach unten. So pauschal ist die Aussage also falsch.
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