Um kohärent mit den Forderungen des Wahlprogramms zu Handel und Entwicklungszusammenarbeit zu sein, sollte der Zugang zu Produkten erleichtert werden, die nicht nur für Konsument*innen und Umwelt besser sind, sondern auch für die Produzent*innen. Umfragen zeigen, dass der Großteil der Konsument*innen nachhaltig konsumieren möchte, es aber u.a. aus Kostengründen nicht tut. Steuern müssen hier steuern. Sie müssen Nützliches fördern und Schädliches verteuern. Daher sollten faire Produkte steuerlich bevorzugt werden.
Da die Kaffeesteuer eine eigenständige Verbrauchssteuer ist (mit noch dazu niedrigem Anteil am Gesamtsteueraufkommen) und Kaffee eines der zentralen Produkte des Fairen Handels, bietet sich die Abschaffung der Kaffeesteuer für fair gehandelten Kaffee als niedrigschwelliges Versuchsfeld an, um das Wirtschafts- und Finanzsystem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten neu zu eichen (siehe Kapitel 2, Zeile 18f).
Im Fraktionsbeschluss vom 30.06.2020, „GRÜN. GLOBAL. GERECHT. Eckpunkte einer nachhaltigen globalen Entwicklungs- und Strukturpolitik“ wurde dies bereits gefordert: „Aber auch der zertifizierte Faire Handel bedarf besonderer Förderung, beispielsweise durch die Abschaffung der Kaffeesteuer auf fair gehandelten Kaffee.“
Um die Lenkungswirkung zu verstärken und aufkommensneutral zu bleiben (Kapitel 2, Zeile 646), könnte die Maßnahmen gegenfinanziert werden mit Steueranhebungen auf klimaschädliche oder unfaire Produkte.
(Dieser Änderungsantrag wurde vom Arbeitskreis Internationales und Europa des KV Köln in der Sitzung am 20.04.2021 besprochen und mit absoluter Mehrheit beschlossen.)
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