Mit dem alle fünf Jahre neu aufzustellenden Investitionsrahmenplan, auf den die Formulierung Bezug nimmt, wird eine Priorisierung innerhalb der Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans vorgenommen, bei denen es sich fast ausschließlich um Projekte handelt, die bereits im Bau, planfestgestellt oder weit fortgeschritten in der Planfeststellung sind, da sie in den nächsten fünf Jahren fertiggebaut werden sollen. Statt einer aufwändigen gesonderten Überprüfung dieser Projekte sollten alle nicht begonnenen Projekte im Rahmen des Bundesnetzplans 2050 nach den Klimaschutzzielen neu bewertet werden. Entscheidend ist zudem in den nächsten Jahren die Mittelumschichtung, wie es richtigerweise im Folgesatz steht. Um zu verhindern, dass leichte und mittelschwere Schäden, z.B. an Tunneln und Brücken, durch unterlassene Instandhaltung zu schweren Schäden werden, wie z.B. im Fall der Rheinbrücke bei Leverkusen, die schon seit Jahren für den Lkw-Verkehr gesperrt ist, müssen die Investitionen in ein aktives und vorsorgendes Instandhaltungsmanagement massiv erhöht werden. Dies wird in den nächsten Jahren absolute Priorität haben und die Mittel für den Neu- und Ausbau so stark beschneiden, dass nur noch im Bau befindliche Projekte weitergebaut werden können. Auch daher braucht es die erneute Überprüfung im laufenden Bundesverkehrswegeplan nicht
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Felix Beutler (KV Berlin-Lichtenberg) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 8%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-433 |
Eingereicht: | 22.04.2021, 15:30 |
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