Durch die Änderungen wird die Überprüfung auf solche Vorhaben ausgedehnt, die zwar planfestgestellt sind, mit deren Bau jedoch noch nicht begonnen wurde. Als Baubeginn gilt die Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushaltsausschuss des Bundestages. Eine neue Nutzen-Kosten-Bewertung ist notwendig, um durch die Einbeziehung von Umweltkosten und Kostensteigerungen zu einer realistischeren Bewertung zu gelangen. Es wird klargestellt, dass bis zum Abschluss der Überprüfung nicht weitergeplant werden darf. Da auch bei in Planung befindlichen Straßenbaumaßnahmen bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden können, sind auch diese bis zum Abschluss der Neubewertung ausgeschlossen. Diese Klarstellung sichert das Ziel ab, keine weiteren Tatsachen zu schaffen, bevor die Überprüfungen der Straßenneubauvorhaben abgeschlossen sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Hans-Joachim Janßen (KV Wesermarsch) und 30 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-433 |
Eingereicht: | 22.04.2021, 15:45 |
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